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CARAVAN Nebelschlußleuchte

Themenstarteram 10. Januar 2006 um 11:04

Hallo,

wenn ich die Nebelschlußleuchte zuschalte, dann leuchtet die linke Schlußleuchte entsprechend heller. Da optisch beide Schlußleuchten spiegelgleich sind, könnte doch auch in der rechten Schlußleuchte eine Nebelschlußleuchte mit untergabracht sein/werden. Besteht da die Möglichkeit, eine zweite Nebelschlußleuchte zu verbauen und anzuschließen?

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32 Antworten

Macht man eigentlich nicht- Grund für die eine Schlussleuchte ist ja der, dass die anderen Fahrer hinter Dir nicht denken, dass Du gerade bremst oder eine Vollbremsung hinlegst. Daher verbauen die Hersteller eigentlich alle nur noch 1 NSL.

In der Praxis wird wohl auch nur die eine angesteuert. Da müsstest Du entsprechende Kabel legen und Dir im Zweifel eine komplette Heckleuchte eines Rechtslenkers besorgen.

am 10. Januar 2006 um 11:20

das geht nur mit ein wenig bastelarbeit.

war zumindest bei meinem Golf so.

normale Birne gegen eine 2-Fadenbirne ausgetauscht und ein Kabel von der linken NSL rübergezogen.

ob das beim Vectra auch so einfach geht........

Hab gestern noch einen Mondeo gesehen, der auch beide Schlußleuchten anhatte. Meines Wissens nach hatte der A6-Vorgänger, also nicht das aktuelle Modell, auch zwei Nebelschlußleuchten. Genaue Gesetzesvorgaben kenne ich aber auch nicht.

Ich denke nur, daß es beim Vectra schwer nachzurüsten ist, da die Ckeckcontrol das ja eigentlich feststellt.

Gruß,

Paramedic76

hehe, hab mich schon gewundert wann wieder jemand auf die Idee kommt :D

Problem mit dem Brücken ist, das dir dabei die Treiberstufe im Heckmodul überlastet (werden kann) und CC gibt ne Fehlermeldung. Also nicht empfehlenswert ;)

Erlaubt bzw. zugelassen sind grundsätzlih wohl beide Versionen, also NSL nur links oder beidseitig. Allerdings ist mir der Sinn der doppelten NSL schleierhaft, denn schon eine allein blendet ohne Nebel arg - und solange die allermeisten nicht wissen, wie man das Teil benutzt (nämlich ausschließlich! bei Sichtweiten unter 50m UND Geschwindigkeiten von maximal 50km/h), halte ich es denn auch für totalen Mumpitz zwei NSL zu schalten.

Auch wenn es bei BMW vor Jahren mal eine Kampagne FÜR die doppelte NSL gab - da waren BEIDE serienmäßig. Ob das bei den aktuellen Modellen auch noch so ist, müsste ich auch erst nachsehen; jedenfalls ist mir das neulich v.a. bei älteren aufgefallen.

Der Audi A6 (4B) hatte zwar zwei separate Leuchten überm Nummernschild, aber da war jeweils nur eine aktiviert, je nachdem, ob Links- oder Rechtsverkehr ...

Was ich allerdings wirklich innovativ finden würde, das wäre eine automatische ABschaltung der NSL oberhalb von 50km/h. Der Parkpilot geht ja ab ca. 20 km/h auch wieder aus ;) Technisch sollte das kein Problem sein, denn das Einschalten erfolgt ja über einen Taster und nicht mehr über mechanische Schalter ... aber das nur am Rande *g*

Themenstarteram 10. Januar 2006 um 13:59

Gestern war hier dicke Suppe und da sind mir die vielen Rückwärtsblender auf der BAB aufgefallen. Es ist ja so cool, mit 100 Sachen und Nebelleuchte hinten durch die Schwaden zu brettern. Die haben nicht vergessen, das Ding auszuschalten, das wird bewußt auf der BAB dazugeschaltet.

Technische Lösung wäre ganz gut, aber nicht automatisches Abschalten, sondern schriller Signalton.

Sind jedenfalls eine ganze Menge mit Doppel-Nebelschlußleuchte unterwegs. Glaube, auch die neuen Audis haben das wieder (die mit den Dioden). Ist auch nicht schlecht, wenn der Nebel richtig dick ist und dachte deshalb, man könnte es am Vectra auch doppelt schalten.

Automatische Abschaltung der NSL macht erst ab 80km/h Sinn... so schnell darf man mit NSL fahren.

Was die 2. NSL angeht: sowei ich mich erinnere sind bei manchen 2 Birnen verbaut, die dann dementsprechend bei Rechtslenkern softwaretechnisch aktiviert wird.

Zitat:

Original geschrieben von Paramedic76

Ich denke nur, daß es beim Vectra schwer nachzurüsten ist, da die Ckeckcontrol das ja eigentlich feststellt.

Mit dem Tech2 ist es auch nicht möglich beide zu programmieren es gibt zwar in der Varianten Konfiguration beim REC eine Zeile bei der man aber nur wählen kann zwischen Nebelschlussleuchte links oder rechts die option links und rechts ist nicht vorhanden.

Hallo Bochen,

so wie es da unten steht habe ich es auch gelernt.

Und höchstens 50 fahren!

Werfen wir noch einen gewieften Blick in die Straßenverkehrs-Ordnung. Im § 3 gibt es eine Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit bei Nebel: Wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt (also dieselbe Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte), dann darf auch höchstens mit 50 km/h gefahren werden. Messerscharf kombiniert bedeutet das: Wenn man die Nebelschlussleuchte korrekterweise eingeschaltet hat, herrscht demnach auch eine entsprechend geringe Sichtweite, die dazu führt, dass man nicht schneller als 50 Stundenkilometer fahren darf! Oder umgekehrt gesprochen: Sobald man wieder weiter sieht als 50 m, darf —unter Beachtung der übrigen Verkehrsregeln— zwar eventuell wieder schneller als 50 km/h gefahren werden, dann aber ohne Nebelschlussleuchte.

Viele Grüße

Torsten

Zitat:

Original geschrieben von wodaso

.... - und solange die allermeisten nicht wissen, wie man das Teil benutzt (nämlich ausschließlich! bei Sichtweiten unter 50m UND Geschwindigkeiten von maximal 50km/h)......

Noch genauer: §17 STVO Abs.3:

....

Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn die Sichtweite durch NEBEL weniger als 50 m beträgt.

 

Dazu dann noch §3 STVO Absatz 1:

... Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen
weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren,
wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.
...

Leider habe ich es noch nie erlebt, dass Missbracuh der NSL geahndet worden wäre.

PS: Tempobegrenzer auf 50km/h bei NSL = ein, hätte was,

das Problem wäre spontan und unbürokratisch gelöst. *gg*

Hallo,

 

ich kann auch immer nur mit dem Kopf schütteln wenn die vielen Fahrer mit eingeschaltener Nebelschlussleuchte und viel zu schnell durch den Nebel donnern. Manche rasen aber auch mit ausgeschaltener Nebelschlussleuchte durch den Nebel.

Viele Grüße

Torsten

am 10. Januar 2006 um 14:57

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53d.php

---

Warum sollte man auf die Idee kommen sowas umzubauen? Ich bin nun wirklich ein Vielfahrer (dienstlich + privat 60.000+km p.a.) und kann die Benutzung der NSL an einer Hand abzählen. Dafür lohnt der Aufwand nicht. Und der Punkt von Erik ist auch nicht zu verachten, zumal wenn wie beim Vectra die NSL nicht baulich getrennt von den Bremslichtern ist (wie z.B. beim alten Audi A6 oder der Corvette C5).

@bochen

Birne ist vorhanden, verdrahtung fehlt aber

@jmg

§53d Nebelschlußleuchten

gilt aber nur für Fahrzeuge nach EZ 01/91

für die NSL-Nixchecker gibts als letzte konsequenz immernoch die Fernscheinwerfer

am 10. Januar 2006 um 15:47

Was willst Du mir damit sagen? Dachte der Vectra C fällt darunter.

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