Car Allowance, volle Benzinkosten der Tankkarte von der Steuer absetzen

Hallo zusammen,

da ja keine persönliche Rechtsberatung durchgeführt werden darf, nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:

Arbeitnehmer bekommt von Arbeitgeber eine Car Allowance in Höhe von XXX€ sowie eine Tankkarte einschließlich privater Nutzung. Die Betankungen dieser Tankkarte werden als geldwerter Vorteil bei der Gehaltsabrechnung aufgelistet und dementsprechend auch versteuert.

Arbeitnehmer bekommt bis auf die Car Allowance keine weiteren Kosten erstattet und kann daher entweder

a) pauschal 0,30€ pro beruflich gefahrenem Kilometer absetzen
b) die real angefallenen Kosten wie Wertverlust, Versicherung, Benzinkosten etc. absetzen bzw. seine individuelle Kilometerpauschale berechnen.

Jetzt kommt die alles entscheidende Frage: Der Arbeitnehmer bekommt auf Nachfrage vom Arbeitgeber am Jahresende eine Abrechnung über die besagte Tankkarte. Da sind natürlich die vollen Preise für jede Betankung drauf, während der Arbeitnehmer nur den geldwerten Vorteil zahlen bzw. versteuern musste. Kann der Arbeitnehmer trotzdem den vollen Betrag wie er auf der Jahresabrechnung steht in die individuelle Kilometerpauschale einfließen lassen?

Wie handhabt ihr das?

Beste Antwort im Thema

Mein Verständnis für solche Zeitgenossen, die Kosten von der Steuer absetzen, die ihnen anderweitig bereits erstattet wurden, hält sich sehr in Grenzen. Damit beziehe ich mich explizit auf die Überschrift dieses Threads!

Grüße
Der Chaosmanager

148 weitere Antworten
148 Antworten

Stimmt. Und jede Reform und jedes Reförmchen macht es "leichter". Das System hat ein bischen was von "perpetuum mobile" und die Konstante ist dabei die Veränderung. 😁

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 28. Januar 2016 um 19:41:41 Uhr:


Steuerrecht ist nicht immer logisch und gerecht.

In so einem Fall vielleicht schon. Und das sogar unabhängig von der Sichtweise.

Nehmen wir nur mal, als erste Sichtweise §3 Nr. 16 EStG.

Aus steuerlicher Sicht könnte der auf Dienstfahrten entfallende Anteil des vom AG bereitgestellten Kraftstoffs eine solche steuerfreie Erstattung von Reisekosten sein. Ich sehe jedenfalls keinen Grund, warum man das nicht als eine ebensolche ansehen können sollte.

Steuerrechtlich müsste man m.E. den einen Vorgang ("AN tankt mit Firmen-Tankkarte"😉 aufsplitten in zwei Steuer-Sachverhalte:
(1) steuerfreie Erstattung von Reisekosten [Sprit für Dienstfahrten]
(2) steuerbarer Sachbezug [Sprit für Privatfahrten]

Die Tatsache, dass zunächst alles über (2) verbucht wurde ändert m.E. nichts an der grundsätzlichen Klassifikation und kann vermutlich im Rahmen der Steuererklärung korrigiert werden.

Sichtweise 2 wäre, dass der Sprit als steuerbarer Sachbezug ins Eigentum des AN übergeht; Menge und WertAnsatz ergeben sich aus dem über die Tankabrechnung dokumentierten und belegten Marktpreis. Nach dem tanken "gehört" der Sprit also dem AN, im Anschluss daran wendet der AN diesen - nunmehr eigenen - Kraftstoff auf für Dienstfahrten. Ich sehe nicht, warum ein solcher Sach-Aufwand nicht unter §9 (1) 4a EsTG fallen sollte. Auch wenn der AN keinen "eigenen Kaufbeleg" hatte: Der Sprit hatte einen (bereits steuerrechtlich anerkannten) Wert (s.oben), so dass der Sachaufwand glaubhaft gemacht werden kann.

In beiden Fällen wäre das Ergebnis dasselbe, nämlich das, was man auch ohne intensivere Betrachtung als "gerecht" empfindet: dass Dienstfahrten nicht das Nettoeinkommen schmälern. Wie man es also dreht und wendet: Es scheint, dass unabhängig von der Betrachtungsperspektive eine gewisse Logik und Gerechtigkeit besteht und man auf zwei unterschiedlichen Wegen durchaus zum selben Endergebnis kommt.

Zitat:

Gerne würde ich auf Deine Argumente eingehen. Dafür müsstest Du aber erst einmal Argumente bringen, die in der Sache hilfreich sind.

Noch einmal: Jemand, der Kosten, die ein anderer trägt, als eigene von der Steuer absetzen möchte, sollte sich ganz intensiv darüber Gedanken machen, ob es sich nicht um Steuerhinterziehung handeln könnte.

Meine Argumente waren, das dies ein geldwerter Vorteil ist und dementsprechend ein Sachbezug ist. Das haben anscheinend alle konsequent ignoriert.

Und das dem TE geholfen wurde hat er bereits gesagt. Und wenn nicht, ist die Diskussion hier für alle anderen sehr hilfreich. Wir sind alles keine Steuerexperten (ich jedenfalls nicht), ABER ich habe auch meine Erfahrung und mein Wissen dazu was ich gerne teile. Und meine Erfahrung ist nunmal, dass das beschriebene möglich und legal ist. Was durch unabhängige Berater und sogar durch das FA selbst als korrekt und machbar bestätigt wurde. Warum wird das dann hier komplett zerpflückt und ich werde als Anstifter zur Steuerhinterziehung gesehen? Absolute Frechheit!

Um es nochmal zu sagen (Argumentation durch Wiederholung scheint wohl der Stil hier zu sein):

Dadurch das die Tankkosten als geldwerter Vorteil vom AN versteuert wurden, ist dies entsprechend ein Sachbezug. Dadurch darf er natürlich diese Tankkosten in seine Berechnung des individuellen Steuersatzes einfließen lassen.

Zitat:

@The_Rooster schrieb am 29. Januar 2016 um 12:01:39 Uhr:


Meine Argumente waren, das dies ein geldwerter Vorteil ist und dementsprechend ein Sachbezug ist. Das haben anscheinend alle konsequent ignoriert.

Nein, das wurde nicht ignoriert. Aber damit kannst Du nicht Deine Behauptung begründen.

Zitat:

Und das dem TE geholfen wurde hat er bereits gesagt.

Das mag subjektiv stimmen. Objektiv wurde hier aber viel Halbwissen verbreitet und das schadet mehr als dass es hilft.

Zitat:

Und wenn nicht, ist die Diskussion hier für alle anderen sehr hilfreich. Wir sind alles keine Steuerexperten (ich jedenfalls nicht),

In diesem Thread schreiben mindestens drei Steuerberater. Meinst Du nicht, die können das besser als Du beurteilen?

Zitat:

ABER ich habe auch meine Erfahrung und mein Wissen dazu was ich gerne teile. Und meine Erfahrung ist nunmal, dass das beschriebene möglich und legal ist. Was durch unabhängige Berater und sogar durch das FA selbst als korrekt und machbar bestätigt wurde.

Ich kenne nicht die Fälle, auf die Du Dich beziehst. Aber vermutlich sind sie anders gelagert und daher nicht vergleichbar.

Zitat:

Warum wird das dann hier komplett zerpflückt und ich werde als Anstifter zur Steuerhinterziehung gesehen? Absolute Frechheit!

Das ist Deine Interpretation. Ich kann nicht feststellen, dass Du als Anstifter zur Steuerhinterziehung gesehen wirst. Wenn Du das so siehst, ist das reine Polemik gegen die, die Deine Aussagen in Frage stellen.

Zitat:

Um es nochmal zu sagen (Argumentation durch Wiederholung scheint wohl der Stil hier zu sein):

Dadurch das die Tankkosten als geldwerter Vorteil vom AN versteuert wurden, ist dies entsprechend ein Sachbezug. Dadurch darf er natürlich diese Tankkosten in seine Berechnung des individuellen Steuersatzes einfließen lassen.

Das ist eben nicht richtig.

Ähnliche Themen

Zitat:

@The_Rooster schrieb am 26. Januar 2016 um 22:55:54 Uhr:



Zitat:

Was mich jetzt aber eher interessiert:

Was heißt bei euch ein "ordentliches" Fahrtenbuch? Bislang setze ich und meine direkten Kollegen jeweils 30 Cent pauschal ab und führen ein Fahrtenbuch rein über die dienstlichen Fahrten. Ich weiß dass bei einem Dienstwagen mit Fahrtenbuch sämtliche Fahrten inkl. der zum Bäcker lückenlos aufgeführt werden sollten. Aber ist das bei dieser Variante auch der Fall? Eigentlich interessieren ja nur die Gesamtkosten, der Kilometerstand am Jahresanfang und Jahresende sowie die dienstlichen Fahrten, um die individuelle Pauschale zu berechnen.

Ordentliches Fahrtenbuch heißt JEDEN EINZELNEN Kilometer eintragen und das ist Bedingung für die Abrechnung per individuellen KM Satz. Dieser liegt ja u.U. deutlich höher als die 0,30€ / KM und da will das FA schon wissen, woher die einzelnen KM denn kommen und was dienstlich, was privat und welche KM dem Arbeitsweg zuzuschreiben sind. Ist zwar ein deutlicher Mehraufwand, aber man bekommt halt auch eine deutliche Erstattung.

Um es nochmal bzgl. der Tankkarte etc. klarzumachen, hier werden viele Begriffe durcheinander geworfen:

Es werden in diesem Beispiel KEINE Tankkosten ERSTATTET. Das würde bedeuten, der AN tankt, bezahlt mit privater Kasse, reicht die Quittung ein und bekommt den Betrag 1:1 erstattet. --> Bekommt das FA nichts von mit!

Vielmehr ist es so, das der AN eine Tankkarte bekommt und die Firma direkt die Rechnungen bezahlt. Der Monatsgesamtbetrag wird dann vom AN als geldwerter Vorteil versteuert. --> Das FA bekommt davon mit! Und das ist der Unterschied, dadurch können diese Tankkosten auch in den individuellen KM Satz einfließen.

Damit durch die Werbungskosten nicht die Privatfahrten quasi subventioniert werden, führt der AN ein Fahrtenbuch mit dem er dokumentiert wie viele KM zu welchen Zweck er gefahren ist. Denn nur die dienstlich gefahrenen KM werden mit KM Satz als Werbungskosten abgerechnet.

Ein anderes Beispiel mit geldwertem Vorteil und Werbungskosten, das macht es wohl noch deutlicher:

Angenommen ein AN erhält einen Dienstwagen im Wert von 30.000€. Getankt wird ausschließlich per Tankkarte, diese wird voll vom AG bezahlt. AN versteuert den Dienstwagen mit der 1% Methode als geldwerten Vorteil. Da er einen Arbeitsweg von 30 km hat, muss er diesen auch noch versteuern. Die Rechnung lautet also:

30000€ / 100 = 300€
+ 0,03% * 30000€ * 30km = 270€

Gesamter geldwerter Vorteil = 570€

In seiner Steuererklärung kann er bei den Werbungskosten für den Weg zur regelmäßigen Arbeitsstätte nun 30 km eintragen.

Angenommen der AN hat nun einen Dienstwagen, aber Home Office. Dann muss er nur 300€ als geldwerten Vorteil versteuern, kann aber nicht im Gegenzug noch 30 km als Werbungskosten eintragen, denn diese wurden ja nie versteuert und haben nie stattgefunden.

Das gilt für einen Firmenwagen. Bei Privatwagen ist der individuelle km Satz = gesamte Kosten / gesamt gefahrene km in einem Jahr

Zitat:

@mk28 schrieb am 29. Januar 2016 um 12:14:30 Uhr:



Zitat:

@The_Rooster schrieb am 26. Januar 2016 um 22:55:54 Uhr:


Ordentliches Fahrtenbuch heißt JEDEN EINZELNEN Kilometer eintragen und das ist Bedingung für die Abrechnung per individuellen KM Satz. Dieser liegt ja u.U. deutlich höher als die 0,30€ / KM und da will das FA schon wissen, woher die einzelnen KM denn kommen und was dienstlich, was privat und welche KM dem Arbeitsweg zuzuschreiben sind. Ist zwar ein deutlicher Mehraufwand, aber man bekommt halt auch eine deutliche Erstattung.

Um es nochmal bzgl. der Tankkarte etc. klarzumachen, hier werden viele Begriffe durcheinander geworfen:

Es werden in diesem Beispiel KEINE Tankkosten ERSTATTET. Das würde bedeuten, der AN tankt, bezahlt mit privater Kasse, reicht die Quittung ein und bekommt den Betrag 1:1 erstattet. --> Bekommt das FA nichts von mit!

Vielmehr ist es so, das der AN eine Tankkarte bekommt und die Firma direkt die Rechnungen bezahlt. Der Monatsgesamtbetrag wird dann vom AN als geldwerter Vorteil versteuert. --> Das FA bekommt davon mit! Und das ist der Unterschied, dadurch können diese Tankkosten auch in den individuellen KM Satz einfließen.

Damit durch die Werbungskosten nicht die Privatfahrten quasi subventioniert werden, führt der AN ein Fahrtenbuch mit dem er dokumentiert wie viele KM zu welchen Zweck er gefahren ist. Denn nur die dienstlich gefahrenen KM werden mit KM Satz als Werbungskosten abgerechnet.

Ein anderes Beispiel mit geldwertem Vorteil und Werbungskosten, das macht es wohl noch deutlicher:

Angenommen ein AN erhält einen Dienstwagen im Wert von 30.000€. Getankt wird ausschließlich per Tankkarte, diese wird voll vom AG bezahlt. AN versteuert den Dienstwagen mit der 1% Methode als geldwerten Vorteil. Da er einen Arbeitsweg von 30 km hat, muss er diesen auch noch versteuern. Die Rechnung lautet also:

30000€ / 100 = 300€
+ 0,03% * 30000€ * 30km = 270€

Gesamter geldwerter Vorteil = 570€

In seiner Steuererklärung kann er bei den Werbungskosten für den Weg zur regelmäßigen Arbeitsstätte nun 30 km eintragen.

Angenommen der AN hat nun einen Dienstwagen, aber Home Office. Dann muss er nur 300€ als geldwerten Vorteil versteuern, kann aber nicht im Gegenzug noch 30 km als Werbungskosten eintragen, denn diese wurden ja nie versteuert und haben nie stattgefunden.

Das gilt für einen Firmenwagen. Bei Privatwagen ist der individuelle km Satz = gesamte Kosten / gesamt gefahrene km in einem Jahr

Ich weiß. Deshalb steht da ja auch das es ein anderes Beispiel für einen geldwerten Vorteil ist und das es sich auf einen Dienstwagen bezieht.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 29. Januar 2016 um 12:14:28 Uhr:



Zitat:

@The_Rooster schrieb am 29. Januar 2016 um 12:01:39 Uhr:


Meine Argumente waren, das dies ein geldwerter Vorteil ist und dementsprechend ein Sachbezug ist. Das haben anscheinend alle konsequent ignoriert.

Nein, das wurde nicht ignoriert. Aber damit kannst Du nicht Deine Behauptung begründen.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 29. Januar 2016 um 12:14:28 Uhr:



Zitat:

Und das dem TE geholfen wurde hat er bereits gesagt.

Das mag subjektiv stimmen. Objektiv wurde hier aber viel Halbwissen verbreitet und das schadet mehr als dass es hilft.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 29. Januar 2016 um 12:14:28 Uhr:



Zitat:

Und wenn nicht, ist die Diskussion hier für alle anderen sehr hilfreich. Wir sind alles keine Steuerexperten (ich jedenfalls nicht),

In diesem Thread schreiben mindestens drei Steuerberater. Meinst Du nicht, die können das besser als Du beurteilen?

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 29. Januar 2016 um 12:14:28 Uhr:



Zitat:

ABER ich habe auch meine Erfahrung und mein Wissen dazu was ich gerne teile. Und meine Erfahrung ist nunmal, dass das beschriebene möglich und legal ist. Was durch unabhängige Berater und sogar durch das FA selbst als korrekt und machbar bestätigt wurde.

Ich kenne nicht die Fälle, auf die Du Dich beziehst. Aber vermutlich sind sie anders gelagert und daher nicht vergleichbar.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 29. Januar 2016 um 12:14:28 Uhr:



Zitat:

Warum wird das dann hier komplett zerpflückt und ich werde als Anstifter zur Steuerhinterziehung gesehen? Absolute Frechheit!

Das ist Deine Interpretation. Ich kann nicht feststellen, dass Du als Anstifter zur Steuerhinterziehung gesehen wirst. Wenn Du das so siehst, ist das reine Polemik gegen die, die Deine Aussagen in Frage stellen.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 29. Januar 2016 um 12:14:28 Uhr:



Zitat:

Um es nochmal zu sagen (Argumentation durch Wiederholung scheint wohl der Stil hier zu sein):

Dadurch das die Tankkosten als geldwerter Vorteil vom AN versteuert wurden, ist dies entsprechend ein Sachbezug. Dadurch darf er natürlich diese Tankkosten in seine Berechnung des individuellen Steuersatzes einfließen lassen.

Das ist eben nicht richtig.

Oh, ich wußte nicht das sich hier einige Schreiber als Steuerberater geoutet haben.

Wie dem auch sei, der Thread wurde irgendwann Dezember erstellt, keiner hat darauf geantwortet bis ich diesen Beitrag gefunden habe und nun haben wir hier eine Diskussion. Glaubst du nicht das dem TE damit geholfen worden ist?! Wenn nein, dann frage ich mich wozu Foren da sind... Außerdem verbreite ich kein Halbwissen, denn das was ich hier geschrieben habe wurde durch mehrere unabhängige Stellen bestätigt. Wenn Erfahrungsaustausch in diesen Foren nicht gewünscht ist und man sogar unterschwellig als Anstifter zur Steuerhinterziehung gesehen wird, dann bin ich hier anscheinend falsch.

Ich verschwinde jetzt mal und suhle mich in meiner Polemik.

Zitat:

@The_Rooster schrieb am 30. Januar 2016 um 12:00:18 Uhr:


Außerdem verbreite ich kein Halbwissen, denn das was ich hier geschrieben habe wurde durch mehrere unabhängige Stellen bestätigt.

Es ist dann aber schade, dass Du Deine Erfahrung nicht in irgendeiner nachvollziehbaren Weise begründen kannst ...

Da in diesem Thread mindestens drei Steuerberater ihre Sicht der Dinge gepostet haben, stehst Du mit Deinem Standpunkt ziemlich alleine da ...

Gruß
Der Chaosmanager

Was ist denn eine unabhängige Stelle? Unabhängigkeit ist ja schön und gut. Fachliche Qualifikation uns Kompetenz sollten jedoch höher gewichtet werden oder ist die Nachbarin auch eine Quelle?

Der Te erhält eine fixe car allowance in Höhe von x € Diese wird behandelt wie eine Zuwendung von Barlohn.
Außerdem erhält er eine km-abhängige car allowance ( Benzingeld auf Tankkarte). Auch diese wird steuerlich behandelt wie Barlohn. Te bezahlt also Steuer und SV auf die carallowance. Ist also nichts anderes als Erhöhung seines Gehaltes.
Dafür verpflichtet sich der Te, seinen Privatwagen (in vereinbartem Umfang ) für Dienstfahrten zu benutzen und die Kosten zu tragen.

Da die beiden Arten von car allowance Gehaltsbestandteile sind, kann TE seine dienstlich gefahrenen Kilometer in vollem Umfang als Werbungskosten absetzen.
Erhielte er das Benzingeld als Reisekostenersatz, würde es auf dem Gehaltzettel nicht erscheinen und er müsste es bei den Werbungskosten berücksichtigen.

O., der beruflich nicht auf steuerrechtlichem Gebiet tätig ist.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 30. Januar 2016 um 18:04:00 Uhr:



O., der beruflich nicht auf steuerrechtlichem Gebiet tätig ist.

... und woher nimmt O. seine steuerliche Kompetenz? Offensichtlich widerspricht der Inhalt Deines Threads der Expertise der Steuerfachleute ...

Gruß
Der Chaosmanager

Nächste Woche sitzen wieder ein paar ganz Schlau bei mir im Büro und erklären dann, dass das aber ganz sicher anzusetzen sei, stand ja schließlich so bei Motor-Talk im Internet. 🙄

Ich versuche es noch einmal mit einer Erläuterung:

Die Eingangsfrage war, ob der Arbeitnehmer die vollen Kosten absetzen kann, obwohl der Arbeitgeber diese bezahlt hat. Darauf gibt es nur eine richtige Antwort: Nein.

Hier werden geprägt durch Halbwissen und falsch verstandenem Sachverhalt falsche Feststellungen getroffen durch Leute, die selbst zugeben, von der Materie keine Ahnung zu haben.

@The_Rooster
Natürlich sind Foren für Erfahrungsaustausch dar. Nur sollten die Dinge eben nicht falsch bewertet und wieder gegeben werden, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass Leichtgläubige für sich daraus falsche Rückschlüsse ziehen.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 30. Januar 2016 um 19:59:54 Uhr:


Nächste Woche sitzen wieder ein paar ganz Schlau bei mir im Büro und erklären dann, dass das aber ganz sicher anzusetzen sei, stand ja schließlich so bei Motor-Talk im Internet. 🙄

Das sind auch die Leute, die uns erklären wollen, dass wir etwas falsch gemacht haben müssen. Wie könnte es denn sein, dass sie Steuern nachzahlen müssen, obwohl der beste Freund keine Steuern zahlen muss? Könnte aber vielleicht daran liegen, dass es sich um zwei unterschiedliche Sachverhalte handelt.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 30. Januar 2016 um 19:35:45 Uhr:



Zitat:

@go-4-golf schrieb am 30. Januar 2016 um 18:04:00 Uhr:



O., der beruflich nicht auf steuerrechtlichem Gebiet tätig ist.
... und woher nimmt O. seine steuerliche Kompetenz? Offensichtlich widerspricht der Inhalt Deines Threads der Expertise der Steuerfachleute ...

Gruß
Der Chaosmanager

1. Um einen Ölwechsel durchzuführen, muss man auch kein Kfz-Experte sein.

2. Dann können die Experten ja auch begründen, welche Aussage in meinem Beitrag falsch ist.

O.

Deine Antwort
Ähnliche Themen