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Car Allowance, volle Benzinkosten der Tankkarte von der Steuer absetzen

Themenstarteram 16. Dezember 2015 um 14:50

Hallo zusammen,

da ja keine persönliche Rechtsberatung durchgeführt werden darf, nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:

Arbeitnehmer bekommt von Arbeitgeber eine Car Allowance in Höhe von XXX€ sowie eine Tankkarte einschließlich privater Nutzung. Die Betankungen dieser Tankkarte werden als geldwerter Vorteil bei der Gehaltsabrechnung aufgelistet und dementsprechend auch versteuert.

Arbeitnehmer bekommt bis auf die Car Allowance keine weiteren Kosten erstattet und kann daher entweder

a) pauschal 0,30€ pro beruflich gefahrenem Kilometer absetzen

b) die real angefallenen Kosten wie Wertverlust, Versicherung, Benzinkosten etc. absetzen bzw. seine individuelle Kilometerpauschale berechnen.

Jetzt kommt die alles entscheidende Frage: Der Arbeitnehmer bekommt auf Nachfrage vom Arbeitgeber am Jahresende eine Abrechnung über die besagte Tankkarte. Da sind natürlich die vollen Preise für jede Betankung drauf, während der Arbeitnehmer nur den geldwerten Vorteil zahlen bzw. versteuern musste. Kann der Arbeitnehmer trotzdem den vollen Betrag wie er auf der Jahresabrechnung steht in die individuelle Kilometerpauschale einfließen lassen?

Wie handhabt ihr das?

Beste Antwort im Thema
am 26. Januar 2016 um 6:35

Mein Verständnis für solche Zeitgenossen, die Kosten von der Steuer absetzen, die ihnen anderweitig bereits erstattet wurden, hält sich sehr in Grenzen. Damit beziehe ich mich explizit auf die Überschrift dieses Threads!

Grüße

Der Chaosmanager

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Hallo,

 

da du die Benzinkosten als geldwerten Vorteil versteuert hast, steht dem Ansetzen des vollen Betrages in der Vollkostenrechnung nichts im Wege. Wichtig ist in dem Fall ein ordentliches Fahrtenbuch zu führen!

Wäre ich nach der neuesten Rechtsprechung des BFH sehr vorsichtig.

Bei Dienstreisen kann man den individuell ermittelten km absetzen. Den kann man dann gegen den geldwerten Vorteil m.E. als WK abziehen.

Wenn man über die Karte tankt, dürften bei Dienstreisen ja weniger als 0,30 Cent pro km rauskommen oder?

Kann man.

Ich denke, niemandem wird ein Satz unterhalb der Pauschale nachgewiesen.

Man kann immer auf Grundlage des Reisekostenrechts abrechnen.

am 26. Januar 2016 um 6:35

Mein Verständnis für solche Zeitgenossen, die Kosten von der Steuer absetzen, die ihnen anderweitig bereits erstattet wurden, hält sich sehr in Grenzen. Damit beziehe ich mich explizit auf die Überschrift dieses Threads!

Grüße

Der Chaosmanager

Mein Verständnis für Zeitgenossen, die Rechts- oder Steuerberatung wollen und glauben dass es sich nicht mehr um solche handelt, wenn sie einen Fall als "fiktiv" bezeichnen, halt sich ebenfalls in Grenzen...

Danke für beide Beiträge. :D

Hier wird um Hilfe bei Steuerhinterziehung gebeten. Dafür sollte es weder hier noch irgendwo anders Unterstützer geben.

Themenstarteram 26. Januar 2016 um 12:50

Zitat:

@Lattementa schrieb am 26. Januar 2016 um 11:02:38 Uhr:

Mein Verständnis für Zeitgenossen, die Rechts- oder Steuerberatung wollen und glauben dass es sich nicht mehr um solche handelt, wenn sie einen Fall als "fiktiv" bezeichnen, halt sich ebenfalls in Grenzen...

Erstens will ich gar nichts sondern habe eine Frage gestellt wie Ihr das handhabt.

Das Forum ist zum Austausch da.

Zweitens ist eine konkrete Rechtsberatung außerhalb eines Mandats nicht erlaubt. Siehe http://forum.jurawelt.com/rules.php - Nur abstrakte Rechtsfragen.

Und drittens werde ich jetzt das Finanzamt anrufen um selbst nachzufragen.

Kann zu und auch gerne für die Nachwelt archiviert werden. Unterstellen lasse ich mir nichts.

am 26. Januar 2016 um 13:11

Zitat:

@Jevermeister schrieb am 26. Januar 2016 um 13:50:43 Uhr:

Unterstellen lasse ich mir nichts.

Es bedarf keiner Unterstellung, um zu erkennen, was Du willst. Dein AG erstattet Dir die Spritkosten und diese willst Du trotzdem steuerlich geltend machen. Allein die Überlegung finde ich - sagen wir mal - nicht korrekt.

Grüße

Der Chaosmanager

Themenstarteram 26. Januar 2016 um 13:30

Fügen wir dem fiktiven Fall einige Details hinzu.

Arbeitnehmer bekommt monatliche Pauschale für einen Wagen.

Diese ist voll sozialversicherungspflichtig.

Arbeitnehmer bekommt eine Tankkarte mit unbegrenzter privater Nutzung.

Daher werden sämtliche Benzinkosten sowohl dienstlich auch als privat, da ohnehin nicht eindeutig trennbar, als geldwerter Vorteil in der Lohnkostenabrechnung aufgeführt und versteuert.

Arbeitnehmer bekommt keine weitere Erstattung vom Arbeitgeber. Es wird ein Fahrtenbuch geführt und daher kann er sowohl die dienstliche als auch private Nutzung nachweisen. Somit kann er entweder 30 Cent pauschal oder den individuell ermittelten Kilometersatz pro gefahrenem Kilometer dienstlicher Nutzung von der Steuer absetzen.

Jetzt kommt die alles entscheidende Frage:

Welchen geldwerten Vorteil hat der Arbeitnehmer von den Benzinkosten, die er dienstlich gefahren ist?

Richtig, keinen. Nehmen wir mal an er hat 10000€ Benzinkosten pro Jahr (reale auf der Rechnung) und fährt 50% dienstliche Fahrten.

Dann hat er 5000€ private Fahrten die er ohnehin nicht absetzen kann und 5000€ dienstliche Fahrten.

Er zahlt also ca. 2300€ geldwerten Vorteil jeweils für die privaten und dienstlichen Fahrten.

Wenn er 10000€ als Benzinkosten angibt und 50% dienstliche Nutzung, bekommt er 2300€ Werbungskosten zurück. Das ist also ungefähr die Summe, die er auch aus privater Tasche ausgelegt hat um die Steuern für die dienstliche Nutzung zu zahlen. Wenn er nur die 2300€ angibt, bekommt er auch nur ~1060€ zurück und hat 1240€ an geldwerten Vorteil dafür bezahlt, dass er dienstlich gefahren ist. Was ja nicht Sinn der Sache ist.

Hallo,

das hat nichts mit Steuerhinterziehung oder sonstwas zu tun. Außerdem wurden die Benzinkosten nicht erstattet, denn das würde ja bedeuten, das der AN die Kosten 1:1 zurückbekommt. Das ist hier nicht der Fall! Er erhält eine Tankkarte und den Betrag der fürs Tanken verwendet wurde, wird als geldwerter Vorteil verSTEUERt. Hier hält bereits das Finanzamt die Hand auf und ist somit volkommen legitim für weitere Zwecke, wie die Berechnung des individuellen KM-Satzes, zu verwenden.

Von mir seit Jahren praktiziert, von 2 unabhängigen Steuerberatern abgenickt und hielt auch einer intensiveren Steuerprüfung stand.

Hier irgendjemand Steuerhinterziehung zu unterstellen, ist das allerletzte. Ein paar Threads weiter ín nem Unterforum wird munter über den Austausch von einem Kat durch Ersatzrohr diskutiert, DAS ist Steuerhinterziehung. Wie so oft gilt, wer keine Ahnung hat, sollte...

am 26. Januar 2016 um 15:15

Fakt ist, dass Dein fiktiver Steuerzahler weder die Steuer für den GWV noch die vom AG bereits erstatteten Benzinkosten (legal) steuermindernd geltend machen kann.

Weshalb der fiktive AG und der fiktive AN eine solch ungünstige Konstellation wählen, steht auf einem anderen Blatt.

Grüße

Der Chaosmanager

Er soll sein Fahrtenbuch in der Einkommensteuer statt der 1% ansetzen.

Lohnsteuerhilfeverein suchen, die machen das schon, wenn sie gut sind.

am 26. Januar 2016 um 16:51

Zitat:

@DerBasse schrieb am 26. Januar 2016 um 17:09:32 Uhr:

Er soll sein Fahrtenbuch in der Einkommensteuer statt der 1% ansetzen.

Da scheinst Du etwas falsch verstanden zu haben. Es geht nicht um einen Firmenwagen. Der TE nutzt seinen Privatwagen geschäftlich und erhält die Benzinkosten von seinem AG erstattet und versteuert den GWV entsprechend.

Gruß

Der Chaosmanager

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