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Car Allowance, volle Benzinkosten der Tankkarte von der Steuer absetzen

Zitat: @Holgernilsson schrieb am 29. Januar 2016 um 12:14:28 Uhr: Zitat: @The_Rooster schrieb am 29. Januar 2016 um 12:01:39 Uhr: Meine Argumente waren, das dies ein geldwerter Vorteil ist und dementsprechend ein Sachbezug ist. Das haben anscheinend alle konsequent ignoriert. Nein, das wurde nicht ignoriert. Aber damit kannst Du nicht Deine Behauptung begründen. Zitat: @Holgernilsson schrieb am 29. Januar 2016 um 12:14:28 Uhr: Zitat: Und das dem TE geholfen wurde hat er bereits gesagt. Das mag subjektiv stimmen. Objektiv wurde hier aber viel Halbwissen verbreitet und das schadet mehr als dass es hilft. Zitat: @Holgernilsson schrieb am 29. Januar 2016 um 12:14:28 Uhr: Zitat: Und wenn nicht, ist die Diskussion hier für alle anderen sehr hilfreich. Wir sind alles keine Steuerexperten (ich jedenfalls nicht), In diesem Thread schreiben mindestens drei Steuerberater. Meinst Du nicht, die können das besser als Du beurteilen? Zitat: @Holgernilsson schrieb am 29. Januar 2016 um 12:14:28 Uhr: Zitat: ABER ich habe auch meine Erfahrung und mein Wissen dazu was ich gerne teile. Und meine Erfahrung ist nunmal, dass das beschriebene möglich und legal ist. Was durch unabhängige Berater und sogar durch das FA selbst als korrekt und machbar bestätigt wurde. Ich kenne nicht die Fälle, auf die Du Dich beziehst. Aber vermutlich sind sie anders gelagert und daher nicht vergleichbar. Zitat: @Holgernilsson schrieb am 29. Januar 2016 um 12:14:28 Uhr: Zitat: Warum wird das dann hier komplett zerpflückt und ich werde als Anstifter zur Steuerhinterziehung gesehen? Absolute Frechheit! Das ist Deine Interpretation. Ich kann nicht feststellen, dass Du als Anstifter zur Steuerhinterziehung gesehen wirst. Wenn Du das so siehst, ist das reine Polemik gegen die, die Deine Aussagen in Frage stellen. Zitat: @Holgernilsson schrieb am 29. Januar 2016 um 12:14:28 Uhr: Zitat: Um es nochmal zu sagen (Argumentation durch Wiederholung scheint wohl der Stil hier zu sein): Dadurch das die Tankkosten als geldwerter Vorteil vom AN versteuert wurden, ist dies entsprechend ein Sachbezug. Dadurch darf er natürlich diese Tankkosten in seine Berechnung des individuellen Steuersatzes einfließen lassen. Das ist eben nicht richtig. Oh, ich wußte nicht das sich hier einige Schreiber als Steuerberater geoutet haben. Wie dem auch sei, der Thread wurde irgendwann Dezember erstellt, keiner hat darauf geantwortet bis ich diesen Beitrag gefunden habe und nun haben wir hier eine Diskussion. Glaubst du nicht das dem TE damit geholfen worden ist?! Wenn nein, dann frage ich mich wozu Foren da sind... Außerdem verbreite ich kein Halbwissen, denn das was ich hier geschrieben habe wurde durch mehrere unabhängige Stellen bestätigt. Wenn Erfahrungsaustausch in diesen Foren nicht gewünscht ist und man sogar unterschwellig als Anstifter zur Steuerhinterziehung gesehen wird, dann bin ich hier anscheinend falsch. Ich verschwinde jetzt mal und suhle mich in meiner Polemik.