Car Allowance, volle Benzinkosten der Tankkarte von der Steuer absetzen

Hallo zusammen,

da ja keine persönliche Rechtsberatung durchgeführt werden darf, nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:

Arbeitnehmer bekommt von Arbeitgeber eine Car Allowance in Höhe von XXX€ sowie eine Tankkarte einschließlich privater Nutzung. Die Betankungen dieser Tankkarte werden als geldwerter Vorteil bei der Gehaltsabrechnung aufgelistet und dementsprechend auch versteuert.

Arbeitnehmer bekommt bis auf die Car Allowance keine weiteren Kosten erstattet und kann daher entweder

a) pauschal 0,30€ pro beruflich gefahrenem Kilometer absetzen
b) die real angefallenen Kosten wie Wertverlust, Versicherung, Benzinkosten etc. absetzen bzw. seine individuelle Kilometerpauschale berechnen.

Jetzt kommt die alles entscheidende Frage: Der Arbeitnehmer bekommt auf Nachfrage vom Arbeitgeber am Jahresende eine Abrechnung über die besagte Tankkarte. Da sind natürlich die vollen Preise für jede Betankung drauf, während der Arbeitnehmer nur den geldwerten Vorteil zahlen bzw. versteuern musste. Kann der Arbeitnehmer trotzdem den vollen Betrag wie er auf der Jahresabrechnung steht in die individuelle Kilometerpauschale einfließen lassen?

Wie handhabt ihr das?

Beste Antwort im Thema

Mein Verständnis für solche Zeitgenossen, die Kosten von der Steuer absetzen, die ihnen anderweitig bereits erstattet wurden, hält sich sehr in Grenzen. Damit beziehe ich mich explizit auf die Überschrift dieses Threads!

Grüße
Der Chaosmanager

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Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 28. Januar 2016 um 13:16:40 Uhr:



Zitat:

@DerBasse schrieb am 28. Januar 2016 um 13:12:26 Uhr:


Wenn der Arbeitnehmer auf das Benzin nur Steuer und SV trägt, hat er noch lange nicht das Benzin bezahlt.
Richtig. Genau das wollte ich zum Ausdruck gebracht haben.

Gern geschehen, Kollege.

Ich habe gedacht, so würde es jetzt jeder verstehen, aber es scheint so langsam zwecklos.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 28. Januar 2016 um 08:52:53 Uhr:



Zitat:

@cvr schrieb am 27. Januar 2016 um 17:58:07 Uhr:

Auch diesen Satz verstehe ich leider nicht. Wenn der AN die Benzinkosten versteuern muss, gehen die Kosten doch nicht komplett auf den AN über. Der AN versteuert die Benzinkosten zwar, aber die Tankkosten trägt nach wie vor der AG in voller Höhe.

Machen wir doch einfach mal ein Rechenbeispiel.

Annahmen (nicht allzu realitätsferne, gut zu rechnende Zahlen):
"normales" Einkommen des AN: 1000,-
Steuersatz incl Sozialversicherung: 50%

=> Der AN bekommt netto 500,- und 500,- gehen an Abgaben weg.

Nun kommt es zu solch einer Car Allowance. Der AN begleicht alle Betankungen mit der hierfür überlassenen Tankkarte des AG. Die Kraftstoffkosten nehmen wir an mit 10,-/100km.

Jetzt hat unser An einen stressigen Monat. Er kommt überhaupt nicht zu Privatfahrten (0km), weil er rund um die Uhr dienstlich unterwegs ist (10.000km = 1000,- Sprit, bezogen über die Tankkarte vom Chef).

Und da kommt jetzt der Knoten im Hirn:
Arbeitslohn 1000,-
Sprit 1000,-
=> steuerpflichtiges Einkommen 2000,-
-50% Steuer 1000,-
=> steuerliches netto 1000,-
davon ausgezahlt als Sachleistung (Sprit): 1000,-
Geld: 0,- EUR

=> Keine Kohle am Ende des Monats, weil das ganze Gehalt für die Dienstfahrten draufgeht.
Und würde dieser fiktive Arbeitnehmer 20.000km dienstlich fahren, so müsste er noch privates Geld mitbringen, um die Steuern für die Dienstfahrten zu zahlen. Je mehr man sich für die Firma den A... aufreisst, umso weniger Geld bekommt man.

Das kann doch nicht richtig sein!

Es kann nur zwei Lösungen geben:
a) der Chef überlässt den Sprit für die Dienstfahrten steuerfrei (so wie er zB auch privat beschaffte Bahnfahrkarten steuerfrei! erstattet) [hier anscheinend nicht der Fall - und auch in der Erfassung nahezu unmöglich]
b) der AG übereignet den Kraftstoff als Sachleistung an den AN - wodurch der AN dann eben auch Eigentümer des gesamten in seinen Tank geflossenen Kraftstoffs wird. Alsdann benutzt er diesen privaten Kraftstoff für Dienstfahrten und kann den entsprechenden Wertansatz steuerlich geltend machen.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 28. Januar 2016 um 13:34:10 Uhr:


Womöglich kommst Du irgendwann noch auf die Idee, ein AN dürfe auch die Leasingraten seines vom AG gestellten Firmenwagens steuerlich absetzen, weil er ja schließlich auch den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung versteuert ... 😁

Wenn man schon mit dem vom AG gestellten Firmenwagen vergleichen würde, dann säge der Vergleich so aus:

Firmenwagen, Fahrtenbuch, Versteuerung nach tatsächlichen Kosten - und auch der Sprit für die Dienstfahrten wird dem zu versteuernden Einkommen zugeschlagen.

Steuerrecht ist nicht immer logisch und gerecht.

Das musst du jetzt aber mal näher erläutern. 😕

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Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 28. Januar 2016 um 20:24:28 Uhr:


Das musst du jetzt aber mal näher erläutern. 😕

Hältst Du das Steuerrecht immer für logisch und gerecht?

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 27. Januar 2016 um 14:20:16 Uhr:



Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 27. Januar 2016 um 14:09:41 Uhr:


Es würde mich wirklich interessieren, was das Finanzamt dazu geantwortet hat ... allerdings kann ich mir auch gut vorstellen, dass das Finanzamt hierzu gar keine telefonische Auskunft gibt.

Gruß
Der Chaosmanager

Das Finanzamt wird sehr höflich an einen Vertreter der steuerberatenden Berufe verweisen.

Eine verbinliche Auskunft muss auch ein Steuerpflichtiger bekommen.

Natürlich nicht telefonisch und nicht kostenlos, aber dies ist im vorliegendem Fall sicher zu empehlen.

Denn Steuern zahlen, die man nicht unbedingt muss, möchte wohl keiner, Steuern hinterziehen aber eben auch nicht.

Zitat:

@Zahn schrieb am 28. Januar 2016 um 20:33:43 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 27. Januar 2016 um 14:20:16 Uhr:


Das Finanzamt wird sehr höflich an einen Vertreter der steuerberatenden Berufe verweisen.

Eine verbinliche Auskunft muss auch ein Steuerpflichtiger bekommen.
Natürlich nicht telefonisch und nicht kostenlos, aber dies ist im vorliegendem Fall sicher zu empehlen.
Denn Steuern zahlen, die man nicht unbedingt muss, möchte wohl keiner, Steuern hinterziehen aber eben auch nicht.

Da empfehle ich mal die Lektüre des § 89 Absatz 2 Abgabenordnung. Es gibt da ganz klare Regelungen. Vor allem aber muss es sich um einen noch nicht verwirklichten Sachverhalt handeln. Bitte nicht mit irgendwelchen Begrifflichkeiten herumschmeißen, ohne sich so recht auszukennen.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 28. Januar 2016 um 20:30:38 Uhr:



Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 28. Januar 2016 um 20:24:28 Uhr:


Das musst du jetzt aber mal näher erläutern. 😕
Hältst Du das Steuerrecht immer für logisch und gerecht?

Nein, aber im Moment schon. 😉🙄

Diese Berechnung zeigt hauptsächlich wie unattraktiv dieses Arrangement des fiktiven Arbeitnehmers ist.
Wenn man alle Spielräume konsequent ignoriert und die schlechteste mögliche Gestaltung wählt, kommt sowas dabei raus.

Läuft das bei den Kollegen genau so oder war hier jemand in dem Glauben besonders klug zu sein und hat sich selbst ein Bein gestellt?
Selbst wenn es der einzige Arbeitnehmer im Außendienst ist, wird zumindest der Arbeitgeber steuerlich beraten und man kann da mal nach optimaler Gestaltung fragen, damit beim Arbeitnehmer auch etwas ankommt.

Das deutsche Steuerrecht ist so kompliziert, weil es immer versucht, gerecht zu sein und jeden Einzelfall zu berücksichtigen. Gerade im Bereich Einkommensteuer.
Andere sind da kompromissloser.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 28. Januar 2016 um 20:39:33 Uhr:



Da empfehle ich mal die Lektüre des § 89 Absatz 2 Abgabenordnung. Es gibt da ganz klare Regelungen. Vor allem aber muss es sich um einen noch nicht verwirklichten Sachverhalt handeln. Bitte nicht mit irgendwelchen Begrifflichkeiten herumschmeißen, ohne sich so recht auszukennen.

Bekommt er da überhaupt eine, wo es sich ja nur um einen fiktiven Fall handelt? 😁 😁

Zitat:

@DerBasse schrieb am 29. Januar 2016 um 07:42:37 Uhr:


Das deutsche Steuerrecht ist so kompliziert, weil es immer versucht, gerecht zu sein und jeden Einzelfall zu berücksichtigen. Gerade im Bereich Einkommensteuer.
Andere sind da kompromissloser.

Ich beschäftige mich seit nunmehr 30 Jahren mit dem deutschen Steuerrecht. Allerdings kann ich nicht erkennen, dass es nachhaltig vom Gerichtigkeitsgedanken geprägt ist. Da muss ich Dir leider widersprechen. Kollege.

Vielmehr geht es immer wieder darum, Löcher zu stopfen, die durch Berater und Rechtsprechung entdeckt und geprägt worden sind. Bei der letztlichen Gestaltung des Rechts spielt der Lobbyismus eine große Rolle. Naturgemäß profitieren davon eher diejenigen, denen es sowieso schon besser geht, als vielen anderen. Ich will das hier aber nicht weiter ausführen, weil es zu fachspezifisch ist und mit dem Threadthema nichts zu tun hat.

Ansonsten gilt: Augen auf bei der Wahl der Gestaltung. Niemals sollte man im deutschen Steuerrecht den Fehler machen, die Lösung aus dem eigenen Verständnis von Logik und Gerechtigkeit herzuleiten.

Stimmt auch wieder. Gerade 1. Berufsausbildung ist so ein Thema, wo mit aller Macht Gerechtigkeit verhindert wird, weil es zu teuer wäre.

Gibt es sowas im Ausland überhaupt?

Mich hat ja die britische Erbschaftssteuer überrascht. Da wird rein die Erbmasse betrachtet und besteuert. Das Verhältnis von Erblasser zum Erben spielt keine Rolle (zumindest kaum, wenn ich das richtig verstanden habe).

In Deutschland gibt es da zig Ausnahmen, um niemandem das Einfamilienhaus wegzunehmen etc pp.

Gibt es im Ausland so viele Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen etc? Angeblich ist ja mehr als die Hälfte der weltweiten Literatur zum Thema Steuern in deutscher Sprache verfasst. 😁

ca. 70%

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Januar 2016 um 10:27:46 Uhr:


ca. 70%

Ja, die Zahl ist mir auch bekannt. Das ist eine besonders bemerkenswerte Quote wenn man dabei bedenkt, dass es nur etwa 100 Mio Menschen gibt, die in Ländern leben, in denen die Amtssprache deutsch ist. Bezogen auf über 7 Milliarden Menschen bedeutet das, dass nur etwas mehr als 1 Prozent deutsch sprechen, diese aber sich mit 70 % der Steuerliteratur herumschlagen müssen.

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