Campingbus Diebstahl - Versicherung zahl nicht!!!
Mein MB100 als Wohnwagen umgebaut wurde Mitte Juni gestohlen.
Ich habe dies bei der Polizei angezeigt und bei meiner Versicherung gemeldet.
Die Versicherung forderte dann von mir sämtliche Unterlagen zur Bearbeitung an.
4Wochen später erhielt ich einen Anruf von der Kripo, dass mein Bus in Polen aufgefunden wurde, offenbar "ohne grössere Schäden". Auch das habe ich meiner Versicherung gemeldet.
Mir wurde zugesagt, den Wagen schnellstmöglich zu überführen und ihn mir dann -wenn nötig- repariert zurück zu geben. Darüber war ich sehr froh, denn ich wollte ihn ja zurück haben und mir war klar, dass ich den für mich ideelen sowie materiellen Wert nicht erhalten werde...
In Aussicht gestellt wurde eine Rückführung innerhalb von 2Wochen.
Ich habe sämtliche Unterlagen,Schlüssel, Vollmachten,Brief etc eingereicht für die Rückführung.
Nichst passierte.Ich habe ständig angerufen und irgendwann teilte man mir mit, dass mein Bus von der polnischen Staatsanwaltschaft nicht freigegeben wird und ich daher den "normalen Weg" gehen muss und sie nun alle Unterlagen benötigen um ihre 6Wochen-Frist einzuhalten, um ihn mir auszuzahlen.
Das hatte ich vor 2Wochen (war krank,Urlaub) getan.
Jetzt kommt der Hammer!!!
Ein Schreiben mit Gutachten.
1) Der Bus ist seid Anfang September scheinbar wieder in Hamburg-keiner hat mich informiert
2) Ein Gutachten ist Mitte September erstellt worden (so rekonstruiere ich die Ankunft in HH) mit dem Ergebnis "wirtschaftlicher Totalschaden" -ausser äusserer "kleineren Schäden" ist die komplette Campingausstattung entfernt worden- Herd,kühlschrank,spüle etc...es sind fotos dabei, ein grausamer Anblick für mich, lauter Schrott, Bierkästen etc in meinem Wagen...
3) jetzt kommt der Oberhammer: Das Lenksperrschloss wies keine Manipulation auf, also zahlen sie NIX...ausser einem Höchstangebot eines potentiellen Käufers der wohl 470eur geboten hat...
Ich bin am Boden zerstört! Hatte mich endlich damit angefunden nächsten Frühling was neues zu kaufen und nun das!!! Der Widerbeschaffungswert wurde auf 3500 geschätzt...
Ich fühle mich betrogen!!!
Weiss jemand Rat?? Was soll ich nur tun?? :-((((
Beste Antwort im Thema
@TE
Hier wurden schon einige gute Tipps gegeben, aber auch viel Unsinn geschrieben.
Die Situation ist sicherlich für dich unbefriedigend und nicht zu akzeptieren. Ich versuche es aber mal mit einigen Ausführungen zu erklären.
In der Kaskoversicherung muss der Versicherungsnehmer den Diebstahl seines Fahrzeuges beweisen. Da er das in der Regel nicht kann und eine Diebstahlversicherung somit wertlos wäre, lässt die Rechtsprechung eine Methode der mittelbaren Beweisführung zu. Dazu wird ein Erfahrungssatz eines bestimmten Geschehensablauf vorausgesetzt.
Im Falle eines Kfz-Diebstahls würde es - vereinfacht gesagt - ausreichen, wenn der Versicherungsnehmer angibt und nachweist, dass er sein Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr vorgefunden hat.
Dieser „Beweis“ ist allerdings erschüttert, wenn der Versicherer Tatsachen vortragen und bewiesen kann, die die Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufes begründen.
Mit dem Vorwurf eines versuchten Betruges hat das grundsätzlich erst einmal nichts zu tun.
Da ein Fahrzeug – außer mit einem Originalschlüssel – nicht spurenfrei entwendet werden kann, geht dein Versicherer vom Grundsatz her nicht von einer versicherten Entwendung aus.
Soweit, so schlecht.
Was nun tun?
Presse, Funk und Fernsehen einzuschalten, ist so ziemlich die schlechteste Option, sofern man noch an einer außergerichtlichen Einigung mit dem Versicherer Interesse hat.
Auch eine Strafanzeige gegen den Versicherer/Sachbearbeiter ist völliger Unsinn und bringt niemanden weiter.
Solche Vorschläge kommen hier nur von Usern, die der Meinung sind, auch mit untauglichen Mitteln einen Rachefeldzug gegen Versicherer anzetteln zu wollen.
Die Einschaltung des Ombudsmanns für Versicherungen ist dagegen schon eine der besseren Optionen. In Anbetracht der derzeitigen Bearbeitungszeit von gut 3 Monaten möglicherweise aber auch nicht die erste Wahl. Der Ombudsmann kann auch noch später eingeschaltet werden, wenn der Versicherer noch immer nicht einlenken sollte.
Die Einschaltung eines (guten) Rechtanwaltes hilft sicherlich, birgt aber ein Kostenrisiko, sollte der Versicherer nicht freiwillig zahlen.
Geht es „nur“ um fehlende Diebstahlspuren, stellt sich die Frage, ob hier der Kfz-Sachverständige seine Arbeit sorgfältig genug durchgeführt hat. In Anbetracht des angegebenen Fahrzeugwertes von 3.500 Euro habe ich da so meine Zweifel. Das wäre der Ansatzpunkt – gleich ob mit oder ohne Rechtsanwalt.
Daher mein Rat – setz dich mit einem versierten Kfz-Sachverständigen in Verbindung. Unterstellt, dein Fahrzeug wurde nicht mit einem Originalschlüssel gefahren, gibt es mehr oder minder deutliche Spuren am Fahrzeug. Welche das sind oder sein könnten, sollte dir ein erfahrener Kfz-Sachverständiger für dein Fahrzeug sagen können.
Damit konfrontierst du deinen Versicherer und forderst ihn zur Stellungnahme auf, ob der vom Versicherer eingeschaltete Kfz-Sachverständige entsprechende Untersuchungen durchgeführt hat. Nur wenn die Verwendung eines Originalschlüssels als einzige Möglichkeit übrig bleibt, hast du „schlechte Karten“.
78 Antworten
Es heisst in dem Gutachten unter dem Einbruchsweg:
Die Seitenscheibe hinten links kann durch die fehlender Klappe unterhalb der Scheibe geöffnet werden.
Im Zusammenhang mit dem Begriff "Volldiebstahl" empfinde ich hier dann also einen "Teildiebstahl" als zumindest als nachgewiesen..eben deshalb versteh ich nicht, warum die Versicherung gar nichts zahlen will??
Ich bin übrigens froh, über die ganzen hilfreichen Tipps, zumindest Einiger hier.
Der Diebstahl hat mich schon sehr mitgenommen (Frau eben) und das ich jetzt auch noch den Ärger mit der Versicherung bekomme, empfinde ich einfach als grosse Ungerechtigkeit- insofern möchten mir doch Einige bitte nachsehen, dass ich hier nach Lösungen suche. Ich dachte dafür sind Foren da...@wvn etc
Du bist halt wahrscheinlich bei einem Billig- Anbieter mit entsprechend schlechten Klauseln versichert.
Mal wieder am falschen Ende gespart.
wüsste nicht was am Tarif Motor Plus so billig sein sollte. Motor Basis sieht natürlich anders aus, würde in diesem Fall aber wohl auch keinen großen Unterschied machen.
Also ob jetzt Voll oder Teildiebstal, da will ich jetzt eigentlich nicht einsteigen...
Dein Auto wurde gestohlen, jetzt sind "Teile" davon wieder da.
Ich würde jetzt mal überlegen wie ich den Diebstahl nachweisen kann. Gibt's denn Fingerabdrücke, was ist mit den KM, oder ist das Auto vielleicht ohne nennenswert KM nach Polen gekommen? Die Frage ist dann wie und evtl auch eine Erklärung warum das Schloss nicht beschädigt wurde. Wer hat denn nun das Gutachten gemacht? Hast du es selbst schon einmal gesehen?
Man kann ja jetzt einen Diebstahl nicht nur am Lenkradschloss von einer doch schon betagten Kiste festmachen. Weiß der Geier was in einem so alten Schloss schon gesteckt hat.
Irgendwie habe ich so den Eindruck dass sich damit mal einer beschäftigen sollte der sich auskennt.
Zitat:
Original geschrieben von bea23
..eben deshalb versteh ich nicht, warum die Versicherung gar nichts zahlen will??
Hallo Bea,
die Antwort auf Deine Frage ist ganz einfach: Weil Du es mit Dir machen läßt.
Wenn die Versicherung die Zahlung mit der Begründung verweigert, es habe kein Diebstahl stattgefunden, unterstellt sie Dir mehrere Straftaten. Jeder muss wissen, was er sich gefallen läßt.
Ich kann Dir nur sagen, was ich in einer solchen Situation schon längst getan hätte.
1. Klage auf Zahlung der € 3.500,- eingereicht.
2. Strafanzeige erstattet, zumindest wegen falscher Verdächtigung und übler Nachrede.
MfG
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Ich habe ja schon einiges getan.
Als ADAC-Mitglied habe ich wohl Anspruch auf eine kostenloses Erstgespräch beim Anwalt von denen.
Ohne Rechtsschutzversicherung klagt man nicht so einfach.
Möchte mich doch lieber erstmal beraten lassen....
Man sieht ja schon wie hier die Meinungen auseinander gehen.
Übrigens hat sich tatsächlich ein Fernsehsender gemeldet, der über das Thema berichten will 😰
Zu 1 muss ich dir recht geben, 2 sehe ich aber anders.
Nur weil der Kunde aus Sicht der Versicherung den Beweis des Diebstahls nicht geliefert hat, kann man daraus nicht schließen, dass auch z.B. Versicherungsbetrug unterstellt wird.
Aber was kaspern wir hier jetzt hin und her. Entweder wie empfohlen Anwalt. Wenn das nicht gewünscht ist oder finanziell möglich würde ich mal meine grauen Zellen anstrengen und überlegen wie man den Beweis für einen Diebstahl konkretisieren kann bzw. Sachverhalte zusammentragen die zumindest verstärkt darauf hindeuten.
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Wenn die Versicherung die Zahlung mit der Begründung verweigert, es habe kein Diebstahl stattgefunden, unterstellt sie Dir mehrere Straftaten.
😕😕😕😕😕
Die VS geht nur davon aus, dass die TE nicht ihrer Pflicht zum vollständigen Nachweis des Diebstahls nachgekommen ist. Die VS gibt an, dass Zweifel bestehen und will daher nciht zahlen.
Ich erkenne da noch keine behaupteten Straftaten.
Zitat:
Ich kann Dir nur sagen, was ich in einer solchen Situation schon längst getan hätte.
...
2. Strafanzeige erstattet, zumindest wegen falscher Verdächtigung und übler Nachrede.MfG
Und damit hättest du die Lacher (bei der Polizei) auf deiner Seite:
Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) fällt aus:
denn die VS verdächtigt die TE nicht wider besseren Wissens einer rechtswidrigen Tat und zeigt dies auch nicht bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigem Amtsträger an.
Üble Nachrede (§ 186 StGB) fällt aus:
die VS berichtet lediglich der TE über ihren Verdacht; hier fehlt also das "Publikum", um die TE verächlicht zu machen bzw. in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Zitat:
Original geschrieben von tomtom1980
Zu 1 muss ich dir recht geben, 2 sehe ich aber anders.
Ich bitte Dich, wenn Dein Fahrzeug verschwindet und geplündert in Polen wieder auftaucht, gibt es nur zwei Möglichkeiten:
1. Es wurde gestohlen.
2. Du hast gehörig Dreck am Stecken.
MfG
Ich habe das in meinem ersten Ärger auch so gesehen, aber inzwischen sehe ich das etwas differenzierter..
Sollte allerdings eine Anzeige wegen Versicherungsbetrug ins Haus flattern sieht das schon ganz anders aus!
Allein die ganze Geschichte drumherum...das glaubt doch die Bearbeiterin der Versicherung selbst nicht, dass ich damit was zu tun habe...ich hoffe wirklich, dass hier nur die Beweise fehlen und die werde ich eben beschaffen!
Zitat:
Original geschrieben von bea23
Ich habe das in meinem ersten Ärger auch so gesehen, aber inzwischen sehe ich das etwas differenzierter..
Was, bitte, siehst Du differenzierter?
Entweder wurde Dein Auto geklaut, oder Du hast eine Straftat vorgetäuscht und einen Betrug begangen.
MfG
Da ich es nicht gewesen bin und das Auto defintiv gestohlen wurde gibt es nur 2Möglichkeiten:
A) Es hatte tatsächlich jemand einen passenden Schlüssel, dann reinen Gewissens beweisen, dass ich nichts davon wusste, mir also niemand Fahrlässigkeit vorwerfen kann.
B) Es gibt Wege das Auto zu fahren ohne das Schloss zu beschädigen -das Recherchiere ich grad.
Ist es eigentlich in diesem Forum üblich, dass ich Beiträge von mir in Themen die ich nicht gestartet habe, nicht mehr ändern kann???
Zitat:
Ist es eigentlich in diesem Forum üblich, dass ich Beiträge von mir in Themen die ich nicht gestartet habe, nicht mehr ändern kann???
Das geht nur eine gewisse Zeit, danach ist die Editierung des Beitrags nicht mehr möglich.
Das heisst also, dass mein Beitrag dann für immer und ewig hier steht und ich ihn nicht mehr löschen kann??? 😰😰😰😰😰
Das ist ja echt strange! was soll sowas?
Den entsprechenden Forenmoderator per PN anschreiben. Der kann dann löschen.
Ich glaube mir ist heute nachmittag ein großes Licht aufgegangen! 🙄
Ist es möglich, dass die Versicherung der Meinung ist, dass ich das Lenkradschloss nicht einrasten lassen habe und ich somit wegen Fahrlässigkeit den Schaden nicht bezahlt bekomme-kann das sein?