Campingbus Diebstahl - Versicherung zahl nicht!!!

Mein MB100 als Wohnwagen umgebaut wurde Mitte Juni gestohlen.
Ich habe dies bei der Polizei angezeigt und bei meiner Versicherung gemeldet.
Die Versicherung forderte dann von mir sämtliche Unterlagen zur Bearbeitung an.
4Wochen später erhielt ich einen Anruf von der Kripo, dass mein Bus in Polen aufgefunden wurde, offenbar "ohne grössere Schäden". Auch das habe ich meiner Versicherung gemeldet.
Mir wurde zugesagt, den Wagen schnellstmöglich zu überführen und ihn mir dann -wenn nötig- repariert zurück zu geben. Darüber war ich sehr froh, denn ich wollte ihn ja zurück haben und mir war klar, dass ich den für mich ideelen sowie materiellen Wert nicht erhalten werde...
In Aussicht gestellt wurde eine Rückführung innerhalb von 2Wochen.
Ich habe sämtliche Unterlagen,Schlüssel, Vollmachten,Brief etc eingereicht für die Rückführung.
Nichst passierte.Ich habe ständig angerufen und irgendwann teilte man mir mit, dass mein Bus von der polnischen Staatsanwaltschaft nicht freigegeben wird und ich daher den "normalen Weg" gehen muss und sie nun alle Unterlagen benötigen um ihre 6Wochen-Frist einzuhalten, um ihn mir auszuzahlen.
Das hatte ich vor 2Wochen (war krank,Urlaub) getan.
Jetzt kommt der Hammer!!!
Ein Schreiben mit Gutachten.
1) Der Bus ist seid Anfang September scheinbar wieder in Hamburg-keiner hat mich informiert
2) Ein Gutachten ist Mitte September erstellt worden (so rekonstruiere ich die Ankunft in HH) mit dem Ergebnis "wirtschaftlicher Totalschaden" -ausser äusserer "kleineren Schäden" ist die komplette Campingausstattung entfernt worden- Herd,kühlschrank,spüle etc...es sind fotos dabei, ein grausamer Anblick für mich, lauter Schrott, Bierkästen etc in meinem Wagen...
3) jetzt kommt der Oberhammer: Das Lenksperrschloss wies keine Manipulation auf, also zahlen sie NIX...ausser einem Höchstangebot eines potentiellen Käufers der wohl 470eur geboten hat...

Ich bin am Boden zerstört! Hatte mich endlich damit angefunden nächsten Frühling was neues zu kaufen und nun das!!! Der Widerbeschaffungswert wurde auf 3500 geschätzt...

Ich fühle mich betrogen!!!
Weiss jemand Rat?? Was soll ich nur tun?? :-((((

Beste Antwort im Thema

@TE
Hier wurden schon einige gute Tipps gegeben, aber auch viel Unsinn geschrieben.

Die Situation ist sicherlich für dich unbefriedigend und nicht zu akzeptieren. Ich versuche es aber mal mit einigen Ausführungen zu erklären.

In der Kaskoversicherung muss der Versicherungsnehmer den Diebstahl seines Fahrzeuges beweisen. Da er das in der Regel nicht kann und eine Diebstahlversicherung somit wertlos wäre, lässt die Rechtsprechung eine Methode der mittelbaren Beweisführung zu. Dazu wird ein Erfahrungssatz eines bestimmten Geschehensablauf vorausgesetzt.

Im Falle eines Kfz-Diebstahls würde es - vereinfacht gesagt - ausreichen, wenn der Versicherungsnehmer angibt und nachweist, dass er sein Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr vorgefunden hat.

Dieser „Beweis“ ist allerdings erschüttert, wenn der Versicherer Tatsachen vortragen und bewiesen kann, die die Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufes begründen.

Mit dem Vorwurf eines versuchten Betruges hat das grundsätzlich erst einmal nichts zu tun.

Da ein Fahrzeug – außer mit einem Originalschlüssel – nicht spurenfrei entwendet werden kann, geht dein Versicherer vom Grundsatz her nicht von einer versicherten Entwendung aus.

Soweit, so schlecht.

Was nun tun?

Presse, Funk und Fernsehen einzuschalten, ist so ziemlich die schlechteste Option, sofern man noch an einer außergerichtlichen Einigung mit dem Versicherer Interesse hat.

Auch eine Strafanzeige gegen den Versicherer/Sachbearbeiter ist völliger Unsinn und bringt niemanden weiter.

Solche Vorschläge kommen hier nur von Usern, die der Meinung sind, auch mit untauglichen Mitteln einen Rachefeldzug gegen Versicherer anzetteln zu wollen.

Die Einschaltung des Ombudsmanns für Versicherungen ist dagegen schon eine der besseren Optionen. In Anbetracht der derzeitigen Bearbeitungszeit von gut 3 Monaten möglicherweise aber auch nicht die erste Wahl. Der Ombudsmann kann auch noch später eingeschaltet werden, wenn der Versicherer noch immer nicht einlenken sollte.

Die Einschaltung eines (guten) Rechtanwaltes hilft sicherlich, birgt aber ein Kostenrisiko, sollte der Versicherer nicht freiwillig zahlen.

Geht es „nur“ um fehlende Diebstahlspuren, stellt sich die Frage, ob hier der Kfz-Sachverständige seine Arbeit sorgfältig genug durchgeführt hat. In Anbetracht des angegebenen Fahrzeugwertes von 3.500 Euro habe ich da so meine Zweifel. Das wäre der Ansatzpunkt – gleich ob mit oder ohne Rechtsanwalt.

Daher mein Rat – setz dich mit einem versierten Kfz-Sachverständigen in Verbindung. Unterstellt, dein Fahrzeug wurde nicht mit einem Originalschlüssel gefahren, gibt es mehr oder minder deutliche Spuren am Fahrzeug. Welche das sind oder sein könnten, sollte dir ein erfahrener Kfz-Sachverständiger für dein Fahrzeug sagen können.

Damit konfrontierst du deinen Versicherer und forderst ihn zur Stellungnahme auf, ob der vom Versicherer eingeschaltete Kfz-Sachverständige entsprechende Untersuchungen durchgeführt hat. Nur wenn die Verwendung eines Originalschlüssels als einzige Möglichkeit übrig bleibt, hast du „schlechte Karten“.

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Zitat:

Original geschrieben von bea23


Das heisst also, dass mein Beitrag dann für immer und ewig hier steht und ich ihn nicht mehr löschen kann??? 😰😰😰😰😰
Das ist ja echt strange! was soll sowas?

Das soll verhindern, dass im Nachhinein Beiträge manipuliert und Aussagen verändert werden. Stell dir vor du würdest jetzt in deinem Ursprungsposting den Sachverhalt grundlegend anders darstellen, dann würde jeder der das später liest denken, die Antwortenden sind Idioten, die das Ursprungsposting nicht richtig gelesen haben.

Zum anderen kommt es in Foren immer mal wieder vor, dass es Nutzer gibt, die in einer tabula-rasa-Aktion den Inhalt ihrer sämtlichen Beiträge löschen. Das ist für diejenigen frustrierend, die später die Diskussion nachverfolgen möchten, weil sie z.B. ein ähnliches Problem haben und Informationen dazu recherchieren.

Falls es gute Gründe für eine Löschung gibt, kann sich ein Moderator der Sache annehmen, aber im Regelfall bleiben tatsächlich die Beiträge über Jahre so stehen wie sie geschrieben wurden. Das ist ein Stück weit auch der Sinn eines Forums, das Informationen gesammelt und gespeichert werden und so anderen auch mit zeitlichem Versatz zur Verfügung stehen.

vg, Johannes

Zitat:

Original geschrieben von bea23


Ich glaube mir ist heute nachmittag ein großes Licht aufgegangen! 🙄

Ist es möglich, dass die Versicherung der Meinung ist, dass ich das Lenkradschloss nicht einrasten lassen habe und ich somit wegen Fahrlässigkeit den Schaden nicht bezahlt bekomme-kann das sein?

Dann würde sie keine Schlüssel haben wollen.

Zitat:

Original geschrieben von bea23


Ich glaube mir ist heute nachmittag ein großes Licht aufgegangen! 🙄

Ist es möglich, dass die Versicherung der Meinung ist, dass ich das Lenkradschloss nicht einrasten lassen habe und ich somit wegen Fahrlässigkeit den Schaden nicht bezahlt bekomme-kann das sein?

kann ich mir mal nicht vorstellen. Aus meiner Sicht reichen der Versicherung einfach die Beweise für einen Diebstahl nicht aus.

Volle Ablehnung würde ich aus dem Bauch auch für überzogen halten. Würde in so einem Fall eher Angebot 50% erwarten über welches man dann noch verhandeln kann. Ist auch immer die Frage wie die grobe Fahrlässigkeit in den Bedingungen geregelt ist. Wird auf die Anrechnung verzichtet, gibt es Ausnahmen usw...

@versvor deine Betrachtung ist da ein wenig sehr einfach... aber gut, jeder darf doch seine Meinung dazu haben.... meine sieht anders aus.

Wir haben hier auch ab und an Probleme mit Versicherungen und wenn es gar nicht mehr weitergeht kommt auch mal die Keule aus dem Sack, aber meistens ist es doch so, dass Probleme entstehen weil am einen Ende der Leitung ein Depp sitzt (oder einfach nur schlecht geschlafen hat, überarbeitet ist, oder nicht mitdenkt) und am anderen Ende einer der keine Ahnung hat. Liefert man den Gesellschaften was Sie brauchen gibt's in den meisten Fällen auch die berechtigte Zahlung. Der Rest landet eben vor Gericht.

@TE
Hier wurden schon einige gute Tipps gegeben, aber auch viel Unsinn geschrieben.

Die Situation ist sicherlich für dich unbefriedigend und nicht zu akzeptieren. Ich versuche es aber mal mit einigen Ausführungen zu erklären.

In der Kaskoversicherung muss der Versicherungsnehmer den Diebstahl seines Fahrzeuges beweisen. Da er das in der Regel nicht kann und eine Diebstahlversicherung somit wertlos wäre, lässt die Rechtsprechung eine Methode der mittelbaren Beweisführung zu. Dazu wird ein Erfahrungssatz eines bestimmten Geschehensablauf vorausgesetzt.

Im Falle eines Kfz-Diebstahls würde es - vereinfacht gesagt - ausreichen, wenn der Versicherungsnehmer angibt und nachweist, dass er sein Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr vorgefunden hat.

Dieser „Beweis“ ist allerdings erschüttert, wenn der Versicherer Tatsachen vortragen und bewiesen kann, die die Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufes begründen.

Mit dem Vorwurf eines versuchten Betruges hat das grundsätzlich erst einmal nichts zu tun.

Da ein Fahrzeug – außer mit einem Originalschlüssel – nicht spurenfrei entwendet werden kann, geht dein Versicherer vom Grundsatz her nicht von einer versicherten Entwendung aus.

Soweit, so schlecht.

Was nun tun?

Presse, Funk und Fernsehen einzuschalten, ist so ziemlich die schlechteste Option, sofern man noch an einer außergerichtlichen Einigung mit dem Versicherer Interesse hat.

Auch eine Strafanzeige gegen den Versicherer/Sachbearbeiter ist völliger Unsinn und bringt niemanden weiter.

Solche Vorschläge kommen hier nur von Usern, die der Meinung sind, auch mit untauglichen Mitteln einen Rachefeldzug gegen Versicherer anzetteln zu wollen.

Die Einschaltung des Ombudsmanns für Versicherungen ist dagegen schon eine der besseren Optionen. In Anbetracht der derzeitigen Bearbeitungszeit von gut 3 Monaten möglicherweise aber auch nicht die erste Wahl. Der Ombudsmann kann auch noch später eingeschaltet werden, wenn der Versicherer noch immer nicht einlenken sollte.

Die Einschaltung eines (guten) Rechtanwaltes hilft sicherlich, birgt aber ein Kostenrisiko, sollte der Versicherer nicht freiwillig zahlen.

Geht es „nur“ um fehlende Diebstahlspuren, stellt sich die Frage, ob hier der Kfz-Sachverständige seine Arbeit sorgfältig genug durchgeführt hat. In Anbetracht des angegebenen Fahrzeugwertes von 3.500 Euro habe ich da so meine Zweifel. Das wäre der Ansatzpunkt – gleich ob mit oder ohne Rechtsanwalt.

Daher mein Rat – setz dich mit einem versierten Kfz-Sachverständigen in Verbindung. Unterstellt, dein Fahrzeug wurde nicht mit einem Originalschlüssel gefahren, gibt es mehr oder minder deutliche Spuren am Fahrzeug. Welche das sind oder sein könnten, sollte dir ein erfahrener Kfz-Sachverständiger für dein Fahrzeug sagen können.

Damit konfrontierst du deinen Versicherer und forderst ihn zur Stellungnahme auf, ob der vom Versicherer eingeschaltete Kfz-Sachverständige entsprechende Untersuchungen durchgeführt hat. Nur wenn die Verwendung eines Originalschlüssels als einzige Möglichkeit übrig bleibt, hast du „schlechte Karten“.

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Auch die Versicherungen wissen, das ein "Polenschlüssel", der das Schloß innerlich abtastet und öffnet, keine Spuren hinterlässt..
Wie schnell der Schlüssel eine Tür öffnet und ein Zündschloß freischaltet kann man auf youtube sehen.
bei alten Schlössern ohne wfs ist der Wagen mit dem "Schlüssel" noch schneller weg vom Fleck.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge
Auch die Versicherungen wissen, das ein "Polenschlüssel", der das Schloß innerlich abtastet und öffnet, keine Spuren hinterlässt..
Wie schnell der Schlüssel eine Tür öffnet und ein Zünfschloß freischaltet kann man auf youtube sehen.
bei alten Schlössern ohne wfs ist der Wagen mit dem "Schlüssel" noch schneller weg vom Fleck.

Das stimmt so aber nicht ganz. Der Polenschlüssel hinterlässt sehr wohl Spuren, die ein -erfahrener- Sachverständiger auch bei einer ersten Inaugenscheinnahme erkennen kann. 

Der Schlüssel mit variablem Bart hinterlässt keine Spuren, das sieht man dem Schloß nicht an, das das geknackt wurde.
Der Schlüssel öffnet auch Haustüren, zu Lasten der Versicherten, da er keinen Punkt oder Grat hinterlässt.

Wen ein Sachverständiger von der Versicherung den Auftrag bekommt ein wieder aufgefundenes Fahrzeug zu
begutachten, dann hat er das auch auf Diebstahlspuren zu untersuchen. Das ist sein Job.

Das geht schon ein wenig über das "ansehen" des Schlosses hinaus. 

Und wenn ich dir sage, es sind Spuren erkennbar, dann ist das so.

Ob du das nun glauben magst oder nicht.

Und die Kenntisse über diese Materie hat er nicht vom Video ansehen bei You Tube

Der hat das Schloss aber nicht zerlegt sondern nur von außen angeschaut-das reicht doch nIcht aus oder?!

Zitat:

Original geschrieben von bea23
Der hat das Schloss aber nicht zerlegt sondern nur von außen angeschaut-das reicht doch nIcht aus oder?!

Jain bea23.

Ich werde dazu hier aber in einem öffentlichen Form nichts weiter schreiben. Ich gebe dir aber gern per PN einige Ratschläge wenn du das möchtest.

@delle
Das wäre super!

Zitat:

Original geschrieben von bea23


Ich glaube mir ist heute nachmittag ein großes Licht aufgegangen! 🙄

Ist es möglich, dass die Versicherung der Meinung ist, dass ich das Lenkradschloss nicht einrasten lassen habe und ich somit wegen Fahrlässigkeit den Schaden nicht bezahlt bekomme-kann das sein?

Ich würde bei der Versicherung gar keine Vermutungen anbringen, sondern die sollen klipp und klar anführen, wieso sie nicht zahlen und das entsprechend SCHRIFTLICH begründen.

Hast du jetzt eigentlich mal selbst das Gutachten gesehen???

Das Gutachten hat mir die Versicherung zugeschickt inkl Restwertangebote...

Delle hat wirklich gute Tipps gegenen...allerdings ist es mir weiterhin ein Rätsel wie mein Wagen gestartet wurde ohne für den Gutachter ersichtliche Schäden zu verursachen...insofern werde ich wohl einen anderen Gutacher beauftragen müssen,wenn das die Vers. überhaupt zulässt bzw Schlüssel+Schloss rausrückt

Wenn ich mich recht erinnere, sieht man an Autos aus dem VW-Konzern aussen an den Schlössern auch keine Spuren nachdem diese mit einem "Polenschlüssel" geöffnet wurden.

Manipulation am Schloss sieht man erst wenn man das Schloss zerlegt. Dort fallen dann abgebrochene Splinte auf.

Abgesehen davon - wer macht sich die Mühe, wenn er die Kabel viel einfacher zusammentütteln kann . . . 😉

Grüße

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