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Campingbus Diebstahl - Versicherung zahl nicht!!!

Themenstarteram 10. November 2013 um 22:12

Mein MB100 als Wohnwagen umgebaut wurde Mitte Juni gestohlen.

Ich habe dies bei der Polizei angezeigt und bei meiner Versicherung gemeldet.

Die Versicherung forderte dann von mir sämtliche Unterlagen zur Bearbeitung an.

4Wochen später erhielt ich einen Anruf von der Kripo, dass mein Bus in Polen aufgefunden wurde, offenbar "ohne grössere Schäden". Auch das habe ich meiner Versicherung gemeldet.

Mir wurde zugesagt, den Wagen schnellstmöglich zu überführen und ihn mir dann -wenn nötig- repariert zurück zu geben. Darüber war ich sehr froh, denn ich wollte ihn ja zurück haben und mir war klar, dass ich den für mich ideelen sowie materiellen Wert nicht erhalten werde...

In Aussicht gestellt wurde eine Rückführung innerhalb von 2Wochen.

Ich habe sämtliche Unterlagen,Schlüssel, Vollmachten,Brief etc eingereicht für die Rückführung.

Nichst passierte.Ich habe ständig angerufen und irgendwann teilte man mir mit, dass mein Bus von der polnischen Staatsanwaltschaft nicht freigegeben wird und ich daher den "normalen Weg" gehen muss und sie nun alle Unterlagen benötigen um ihre 6Wochen-Frist einzuhalten, um ihn mir auszuzahlen.

Das hatte ich vor 2Wochen (war krank,Urlaub) getan.

Jetzt kommt der Hammer!!!

Ein Schreiben mit Gutachten.

1) Der Bus ist seid Anfang September scheinbar wieder in Hamburg-keiner hat mich informiert

2) Ein Gutachten ist Mitte September erstellt worden (so rekonstruiere ich die Ankunft in HH) mit dem Ergebnis "wirtschaftlicher Totalschaden" -ausser äusserer "kleineren Schäden" ist die komplette Campingausstattung entfernt worden- Herd,kühlschrank,spüle etc...es sind fotos dabei, ein grausamer Anblick für mich, lauter Schrott, Bierkästen etc in meinem Wagen...

3) jetzt kommt der Oberhammer: Das Lenksperrschloss wies keine Manipulation auf, also zahlen sie NIX...ausser einem Höchstangebot eines potentiellen Käufers der wohl 470eur geboten hat...

Ich bin am Boden zerstört! Hatte mich endlich damit angefunden nächsten Frühling was neues zu kaufen und nun das!!! Der Widerbeschaffungswert wurde auf 3500 geschätzt...

Ich fühle mich betrogen!!!

Weiss jemand Rat?? Was soll ich nur tun?? :-((((

Beste Antwort im Thema
am 12. November 2013 um 19:43

@TE

Hier wurden schon einige gute Tipps gegeben, aber auch viel Unsinn geschrieben.

 

Die Situation ist sicherlich für dich unbefriedigend und nicht zu akzeptieren. Ich versuche es aber mal mit einigen Ausführungen zu erklären.

 

In der Kaskoversicherung muss der Versicherungsnehmer den Diebstahl seines Fahrzeuges beweisen. Da er das in der Regel nicht kann und eine Diebstahlversicherung somit wertlos wäre, lässt die Rechtsprechung eine Methode der mittelbaren Beweisführung zu. Dazu wird ein Erfahrungssatz eines bestimmten Geschehensablauf vorausgesetzt.

 

Im Falle eines Kfz-Diebstahls würde es - vereinfacht gesagt - ausreichen, wenn der Versicherungsnehmer angibt und nachweist, dass er sein Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr vorgefunden hat.

 

Dieser „Beweis“ ist allerdings erschüttert, wenn der Versicherer Tatsachen vortragen und bewiesen kann, die die Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufes begründen.

 

Mit dem Vorwurf eines versuchten Betruges hat das grundsätzlich erst einmal nichts zu tun.

 

Da ein Fahrzeug – außer mit einem Originalschlüssel – nicht spurenfrei entwendet werden kann, geht dein Versicherer vom Grundsatz her nicht von einer versicherten Entwendung aus.

 

Soweit, so schlecht.

 

Was nun tun?

 

Presse, Funk und Fernsehen einzuschalten, ist so ziemlich die schlechteste Option, sofern man noch an einer außergerichtlichen Einigung mit dem Versicherer Interesse hat.

 

Auch eine Strafanzeige gegen den Versicherer/Sachbearbeiter ist völliger Unsinn und bringt niemanden weiter.

 

Solche Vorschläge kommen hier nur von Usern, die der Meinung sind, auch mit untauglichen Mitteln einen Rachefeldzug gegen Versicherer anzetteln zu wollen.

 

Die Einschaltung des Ombudsmanns für Versicherungen ist dagegen schon eine der besseren Optionen. In Anbetracht der derzeitigen Bearbeitungszeit von gut 3 Monaten möglicherweise aber auch nicht die erste Wahl. Der Ombudsmann kann auch noch später eingeschaltet werden, wenn der Versicherer noch immer nicht einlenken sollte.

 

Die Einschaltung eines (guten) Rechtanwaltes hilft sicherlich, birgt aber ein Kostenrisiko, sollte der Versicherer nicht freiwillig zahlen.

 

Geht es „nur“ um fehlende Diebstahlspuren, stellt sich die Frage, ob hier der Kfz-Sachverständige seine Arbeit sorgfältig genug durchgeführt hat. In Anbetracht des angegebenen Fahrzeugwertes von 3.500 Euro habe ich da so meine Zweifel. Das wäre der Ansatzpunkt – gleich ob mit oder ohne Rechtsanwalt.

 

Daher mein Rat – setz dich mit einem versierten Kfz-Sachverständigen in Verbindung. Unterstellt, dein Fahrzeug wurde nicht mit einem Originalschlüssel gefahren, gibt es mehr oder minder deutliche Spuren am Fahrzeug. Welche das sind oder sein könnten, sollte dir ein erfahrener Kfz-Sachverständiger für dein Fahrzeug sagen können.

 

Damit konfrontierst du deinen Versicherer und forderst ihn zur Stellungnahme auf, ob der vom Versicherer eingeschaltete Kfz-Sachverständige entsprechende Untersuchungen durchgeführt hat. Nur wenn die Verwendung eines Originalschlüssels als einzige Möglichkeit übrig bleibt, hast du „schlechte Karten“.

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Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

 

Falls nicht vorhanden und hilfsbedürftig, zum Gericht gehen und erst mal nen Beratungsschein für nen Rechtsanwalt beantragen.

Wenn man einen Beratungsschein erhalten hat, dann auch gleich zum Jobcenter gehen.

Denn dann hat man ein so geringes Einkommen, dass man auch eine Aufstockung des Einkommens durch HIV erhält.

 

 

O.

Mal ne Blöde Frage.

Aber was soll die Versicherung denn überhaupt zahlen?

Das Fahrzeug ist ja wieder da.

Die Innenausstattung ist weg. Aber das war ja eh eine Sonderausstattung, da es sich um einen Umbau handelt.

Denke nicht, dass diese in der TK mit dabei ist.

Ich nehme mal an, dass der Versicherer nicht im Glauben war, einen alten Transporter zu versichern, sondern die Sonderausstattung ihm bekannt gemacht und ausdrücklich in die Versicherung eingechlossen war.

Das ist doch so, oder?

Auf den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit wurde vermutlich beim Abschluss der Versicherung verzichtet.

Hmhm ....

Gruß situ

Themenstarteram 11. November 2013 um 21:32

Die Einbauten waren sogar in der Zulassung eintragen.widerbeschaffungswert 3500eur,jetziger Wert 470.wenn die versicherung nicht in einer bestimmten Zeit das Fahrzeug wieder beschafft geht es automatisch in deren Eigentum über.So wie er jetzt aussieht wurde die Reparatur auf 9000eur geschätzt-den will ich nicht mehr wieder!

Das mit der Fahrlässigkeit versteh ich nicht...

Trotzdem sind die Einbauten nicht über die Teilkasko abgedeckt.

Also ich kann hier kein Fehlverhalten der Versicherung feststellen.

Dsa Wohnmobil ist wieder da.

Die Einrichtung ist über die Teilkasko nicht versichert.

Hier hättest du dich vor Vertragsabschluss besser informieren müssen, wie man die Innenausstattung mit versichern kann und dies dann auch tun müssen.

Was eingetragen ist, interessiert nicht.

Es interessiert nur, was mitversichert ist und was nicht.

Themenstarteram 11. November 2013 um 21:54

Sorry,aber das ist totaler Schwachsinn! Lies nochmal,der Wagen ist als Wohnmobil versichert und bei Diebstahl wird der Widerbeschaffungswert angesetzt.In diesem Fall schreibt das Gutachten der Versicherung das es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.Der Wagen gehört jetzt der Versicherung,ich muss ihn nicht zurücknehmen,aber das schrieb ich ja schon.Sie zahlen nicht wegen dem schloss welches keine Manipulation aufweist....

Ich weiß nicht was hier für Leute unterwegs sind...man könnte ja fast meinen Du arbeitest bei so einer Versicherung,so wie Du Dich für die einsetzt...aber dazu hast Du einfach zu wenig Ahnung ;-)

Lies du mal deine AKBs ;)

Zitat:

Original geschrieben von bea23

Ich weiß nicht was hier für Leute unterwegs sind...man könnte ja fast meinen Du arbeitest bei so einer Versicherung,so wie Du Dich für die einsetzt...aber dazu hast Du einfach zu wenig Ahnung ;-)

Warte mal ab was dir der Ombudsmann schreibt, dann brauchst du das hier eh nicht mehr. :)

Zitat:

Original geschrieben von bea23

Danke, das mit dem Ombudsmann ist ein toller Tipp!

Habe grad schon eine Beschwerde eingereicht.

Auch ans Fernsehen hab ich schon gedacht.

Ich bin mir sicher, dass durch die viele negative kritik die ich bereit bin zu verbreiten,

ein höherer Schaden für die Versicherung entsteht als die 3.500EUR...

Warum nur habe ich manchmal das dringende Bedürfnis, user vor sich selbst schützen zu wollen ...

Mal ehrlich: Wenn Du hier so weitermachst, dann hast Du bald ganz andere Probleme als nur ein geklautes Auto. Da die Versicherung Dir lt. Deinen Aussagen Versicherungsbetrug unterstellt, dürften rechtliche Konsequenzen eh schon die Folge sein.

am 12. November 2013 um 8:28

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Zitat:

Original geschrieben von bea23

Danke, das mit dem Ombudsmann ist ein toller Tipp!

Habe grad schon eine Beschwerde eingereicht.

Auch ans Fernsehen hab ich schon gedacht.

Ich bin mir sicher, dass durch die viele negative kritik die ich bereit bin zu verbreiten,

ein höherer Schaden für die Versicherung entsteht als die 3.500EUR...

Warum nur habe ich manchmal das dringende Bedürfnis, user vor sich selbst schützen zu wollen ...

Mal ehrlich: Wenn Du hier so weitermachst, dann hast Du bald ganz andere Probleme als nur ein geklautes Auto. Da die Versicherung Dir lt. Deinen Aussagen Versicherungsbetrug unterstellt, dürften rechtliche Konsequenzen eh schon die Folge sein.

Ein Kollege hatte auch mal vor etlichen Jahren das Problem mit einem geklauten Auto, was dann die Versicherung auch nicht bezahlen wollte. nach dem, womit die das begründeten, konnte man rauslesen, sie würden ihm Versicherungsbetrug unterstellen.

Er ist dann mit den Unterlagen zur Polizei gegangen und hat dann selber Strafanzeige gegen sich wegen angeblichem Verdacht des Versicherungsbetruges ( ich weis nach den vielen Jahren nicht mehr, wie das genau lautete ) erstattet und gleichzeitig gegen die Versicherung, falls die Ermittlungen ergeben, daß dieser Vorwurf der Versicherung nicht stimmt.

Die haben dann ganz schön dämlich aus der Wäsche geschaut.

Klar ergab dann die Polizeiermittlung, daß er unschuldig ist und im Endeffekt mußte die Versicherung doch zahlen.

Ich hätte allerdings nicht alle Schlüssel rausgegeben, bzw. noch ein Duplikat behalten und beim Rechtsanwalt hinterlegt, denn jetzt hast Du Probleme zu beweisen, daß das angeblich unbeschädigte Schloss auch wirklich das aus deinem Fahrzeug ist.

Themenstarteram 12. November 2013 um 8:36

Danke für den Tipp!

Die Versicherung verlangt zur Rückführung alle Schlüssel :rolleyes:

Immerhin hat der Gutachter ja eingeräumt, dass man durch eine Öffnung in der Wand (da befand sich vorher so ein Lüftungsgitter für den Gasherd glaub ich-ist weg) das Fenster von innen öffnen konnte.

Nur die Sache mit dem Lenkschloss ist das Rätsel.

Der Tankdeckel wurde übrigens nicht erwähnt-fiel mir heut nocht ein...

Dann ist also so, dass jeder Einbruch ohne Spuren= Versicherungsbetrug ist? Das ist ja interessant!

Zitat:

Original geschrieben von bea23

 

Dann ist also so, dass jeder Einbruch ohne Spuren= Versicherungsbetrug ist? Das ist ja interessant!

So kann man das nicht sagen... Wenn du Leistungen von einer Versicherung haben willst musst du der Versicherung gewisse Beweise bringen, ohne die keine Leistung.

Reichen deine "Beweise" nicht aus, bzw. gibt es Unstimmigkeiten in der Schadensabwicklung kann die Versicherung die Leistung versagen. Dies muss aber nicht gleich den Versicherungsbetrug nach sich ziehen.

Dafür muss wiederum die Versicherung dir ein gewisses Fehlverhalten beweisen können. Dies ist natürlich schwieriger wie aufgrund von Unstimmigkeiten den Versicherungsschutz zu versagen.

Wenn sich die Versicherung aber Ihrer Sache sehr sicher ist und sogar Anzeige wegen Versicherungsbetrug gestellt hat, dann deutet es eher darauf hin, dass der "Karren tief im Dreck" steckt. Bei einer Ablehnung ohne weitere Veranlassungen kann es auch sein, dass der Sachbearbeiter einfach ein paar Ungereimtheiten hat und daher zuerst einmal ablehnt. In dem Fall wird man noch über einiges reden können.

Themenstarteram 12. November 2013 um 9:00

So ist es ja nicht.

Es steht da: " das Lenkschloss war funktionstüchtig und wies keine Spuren von Manipulation auf..der Volldiebstahl ist daher nicht nachgewiesen, so dass wir im Rahmen der Kaskoversicherung keine Leistungen erbringen können"

Das Wort "Volldiebstahl" finde ich auch merkwürdig...

Moin,

was ist an dem Wort "Volldiebstahl" denn merkwürdig?

Laut den Bedingungen ist der Fahrzeugdiebstahl - Volldiebstahl bedeutet, dass komplette Fahrzeug wurde entwendet - und/oder der Diebstahl von KFz-Teilen und Ausstattung - hier also der "Teildiebstahl" versichert.

Teildiebstahl = Radio weg

Volldiebstahl= Radio noch da - aber Auto weg ;)

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von bea23

So ist es ja nicht.

Es steht da: " das Lenkschloss war funktionstüchtig und wies keine Spuren von Manipulation auf..der Volldiebstahl ist daher nicht nachgewiesen, so dass wir im Rahmen der Kaskoversicherung keine Leistungen erbringen können"

Das Wort "Volldiebstahl" finde ich auch merkwürdig...

Wenn du über das beschädigte Lenkradschloss nicht beweisen kannst dass das Fahrzeug gestohlen wurde, dann musst du dir eben etwas anderes suchen.

wie gesagt, beweispflichtig für einen versicherten Schaden bist du.

Nur wegen dem Lenkradschloss den Vorgang ablehnen empfinde ich aber als dünnes Eis. Evtl. gibt es noch weitere Punkte die auf die Entscheidung des VR Einfluss hatten.

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