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Caddy mit LKW Zulassung

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo Gemeinde,
ich habe ja seit Mai 2006 meinen neuen Caddy (angemeldet als LKW, TDI mit Russpartikelfilter), nun habe ich mal auf die TÜV und AU Plakette geguckt. Er hat nur 2 Jahre TÜV und AU. Ist das normal??? Haben Neufahrzeuge nicht eigentlich 3 Jahre TÜV und AU???
Wie sieht es eigentlich aus, wenn Smogalarm ist und damit auch Fahrverbote ausgesprochen werden, darf ich da fahren oder nicht (wegen LKW Zulassung)??? Die Sachen die in meinem Caddy verbaut sind (Russpartikelfilter) sind doch die gleichen wie in einem Caddy PKW
Warum darf ich eigentlich sonntags nicht mit Anhänger fahren und andere Caddys (mit PKW Zulassung) dürfen das? Wo liegt denn da der Unterschied? Mein Caddy ist doch genauso ein PKW nur mit LKW Zulassung.
Wenn ich meinen Caddy allerdings als PKW zulassen will, geht es wahrscheinlich nicht so einfach. Ich denke mal, dass er dann erstmal zur Hauptuntersuchung muss und alle Papiere geändert werden. Wenn das überhaupt geht, wegen Ladefläche größer als Fahrerraum und festes Trenngitter zwischen.
Ich finde, dass es eine Sauerei ist!!!
Wie sind Eure Meinungen dazu?

Beste Antwort im Thema

Moin kempospirit
Deine ganzen Probleme resultieren daraus, das dein Caddy als LKW zugelassen ist.
TÜV und AU bekommen LKW bis zu 7,5t (glaube ich) eben nur 2 Jahre.
Das Sonntagsfahrverbot gilt generell für Anhänger hinter LKW.
Der Unterschied liegt in der Zulassung.
Wie dein Caddy Schadstoffmäßig eingeordnet ist und damit unter eventuelle Fahrverbote fällt, kannst du an der Kennzahl in deiner ZB sehen.
Ob Sauerei oder nicht, dafür spartst du auch Kfz Steuer, sofern du einen Diesel fährst.
Die Vor und Nachteile als LKW Zulassung sollte man sich vorher überlegen und dann lieber einen PKW kaufen und entsprechend seiner Bedürfnisse umrüsten.
Gruß
Hardy

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Zitat:

Original geschrieben von Caddy4x4


Hallo Gemeinde !
Ein kleines Statement zu meinem "Hugo":
EZ: 2009, Caddy-Kasten (geschlossen), 4x4 (4motion), 2-Sitzer, Tdi 1900ccm, 105PS.
Angemeldet und laut Schein: "Van, Fahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen, mit Ausnahmegenehmigung zul. Ges.gewicht bis max. 3,780 Tonnen. Werkseitig montierte AHK mit Anti-Schingerkupplung bis max. 100Kmh."
1.Tüv: nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre; kein Fahrtenschreiber, kein Fahrtenbuch, kein So.fahrverbot; Steuern spottbillig, Versicherung ebenso.
Grüsse, Patrick.

Also mein Caddy hat als Neufahrzeug nur 2 Jahre TÜV bekommen!

Fahrtenschreiber ist Pflicht mit Hänger bei gewerblicher Nutzung und einem

Zuggesamtgewicht > 3,5 t.

Bei welcher Versicherung bist Du? Ich zahle bei SF25 und Vollkasko + 300 Euro Selbstbeteiligung 480,-- Euros.

Gruss

und Sonntagsfahrverbot mit Hänger!

Hallo !
Eins vorab, da ich keinen gewerblichen Zweck nachgehe, entfällt schonmal das Sonntagsfahrverbot für mich.
Fahrtenschreiber entfällt auch.
Meine Versicherung ist die LVM; was ich genau bezahlen muss, muss ich noch nachsehen...
Gruss, Patrick.

Feiertags- / Sonntagsfahrverbot & Ferienfahrverbot für LKW
--------------------------------------------------------------------------------
 
Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten. Und da spielt es keine Rolle ob ich Gewerblich unterwegs bin oder nicht.

 

Naja, laut Fahrzeugschein ist meiner zugelassen als "Van"..., von LKW steht nix drinne.

Wenn der "LKW" scheiben hat, fällt es dann der Rennleitung nicht so schnell auf. Die Taktik kenn ich von einer Kaffee-herrsteller . der hat sich für Sonntags einen Scheiben Bulli geholt und ist dann mit dem und Hänger auf die Bahn gefahren ohne erwischt zu werden.
ciao

Peter

Welche Versicherung ist denn soo billig ? Gerne höre ich

Zitat:

@QuattroRosso schrieb am 15. Oktober 2010 um 09:56:15 Uhr:


Zum Thema TÜV beim Lkw:
2 Jahre nach Erstzulassung, danach ist JEDES Jahr TÜV/AU fällig...

Das stimmt wiederum nicht. Ich habe einen Caddy - Erstzulassung 2005 - LKW-Zulassung - habe erst vor 14 Tagen TÜV/AU neu für zwei Jahre erhalten.

Zitat:

@JohnnyHubaraz schrieb am 10. September 2015 um 08:39:39 Uhr:



Zitat:

@QuattroRosso schrieb am 15. Oktober 2010 um 09:56:15 Uhr:


Zum Thema TÜV beim Lkw:
2 Jahre nach Erstzulassung, danach ist JEDES Jahr TÜV/AU fällig...

Das stimmt wiederum nicht. Ich habe einen Caddy - Erstzulassung 2005 - LKW-Zulassung - habe erst vor 14 Tagen TÜV/AU neu für zwei Jahre erhalten.

Da hast du wohl recht.

Aber du weißt schon, das du auf einen Beitrag von 2010 geantwortet hast ?

hab mich beim durchblättern auch gewundert, dass da so ein alter Beitrag offen ist, aber andererseits war so einiges davon eine Erleuchtung für mich.

Will mir nen vw caddy 1.9 sdi bj 2000 holen.

wie viel kfz steuern muss ich da ca. zahlen wenn er als lkw zugelassen werden soll?

Danke

Zitat:

@KevinHeldBM2 schrieb am 28. Oktober 2017 um 19:07:43 Uhr:


Will mir nen vw caddy 1.9 sdi bj 2000 holen.
wie viel kfz steuern muss ich da ca. zahlen wenn er als lkw zugelassen werden soll?
Danke

Dürfte irgendwas zwischen 150 und 160 Euro sein.

Welche zulässige Gesamtmasse hat er ?

Kannst du auch selber nachsehen....und zwar hier:

https://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_nutzfahrzeuge28t.php

Von wegen, ein Kumpel hat ein Caddy mit LKW Zulassung. Bootsanhänger Sonntags unterwegs,
ein bisschen schippern.
Angehalten worden, Strafe und die Fahrt war als Gespann bis Montag zu Ende.
Ich würde mich nicht drauf verlassen.
Das hat nicht mit kleinkariert zu tun, bei Fahrverboten sind die Herrn doch recht genau.

Ist alles seit Mai überholt. LKW-Fahrverbote gelten nur noch für gewerbliche Anhänger-Fahrten. Dein Kumpel hat dann leider Pech gehabt, war dann vor der Erneuerung. Ich hab den entsprechenden Auszug der Veröffentlichung im Handschuhfach liegen.;)

Wo kann man das Finden? Haben will!

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