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Caddy mit LKW Zulassung
Hallo Gemeinde,
ich habe ja seit Mai 2006 meinen neuen Caddy (angemeldet als LKW, TDI mit Russpartikelfilter), nun habe ich mal auf die TÜV und AU Plakette geguckt. Er hat nur 2 Jahre TÜV und AU. Ist das normal??? Haben Neufahrzeuge nicht eigentlich 3 Jahre TÜV und AU???
Wie sieht es eigentlich aus, wenn Smogalarm ist und damit auch Fahrverbote ausgesprochen werden, darf ich da fahren oder nicht (wegen LKW Zulassung)??? Die Sachen die in meinem Caddy verbaut sind (Russpartikelfilter) sind doch die gleichen wie in einem Caddy PKW
Warum darf ich eigentlich sonntags nicht mit Anhänger fahren und andere Caddys (mit PKW Zulassung) dürfen das? Wo liegt denn da der Unterschied? Mein Caddy ist doch genauso ein PKW nur mit LKW Zulassung.
Wenn ich meinen Caddy allerdings als PKW zulassen will, geht es wahrscheinlich nicht so einfach. Ich denke mal, dass er dann erstmal zur Hauptuntersuchung muss und alle Papiere geändert werden. Wenn das überhaupt geht, wegen Ladefläche größer als Fahrerraum und festes Trenngitter zwischen.
Ich finde, dass es eine Sauerei ist!!!
Wie sind Eure Meinungen dazu?
Beste Antwort im Thema
Moin kempospirit
Deine ganzen Probleme resultieren daraus, das dein Caddy als LKW zugelassen ist.
TÜV und AU bekommen LKW bis zu 7,5t (glaube ich) eben nur 2 Jahre.
Das Sonntagsfahrverbot gilt generell für Anhänger hinter LKW.
Der Unterschied liegt in der Zulassung.
Wie dein Caddy Schadstoffmäßig eingeordnet ist und damit unter eventuelle Fahrverbote fällt, kannst du an der Kennzahl in deiner ZB sehen.
Ob Sauerei oder nicht, dafür spartst du auch Kfz Steuer, sofern du einen Diesel fährst.
Die Vor und Nachteile als LKW Zulassung sollte man sich vorher überlegen und dann lieber einen PKW kaufen und entsprechend seiner Bedürfnisse umrüsten.
Gruß
Hardy
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54 Antworten
Zitat:
Bootsanhänger Sonntags unterwegs,
Das ist ein Sportgerät...die fielen noch nie unter das Fahrverbot. (Jedenfalls in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Saarland und Schleswig-Holstein)
Zitat:
Für das Gebiet des Freistaates Bayern wurde mit Wirkung von Juni 2008 die Regelung getroffen, dass Wohnwagenanhänger und Anhänger, die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden, nicht mehr unter das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen fallen. Dabei bezieht sich die Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts allein auf das ziehende Fahrzeug, nicht auf das Gesamtgewicht der Kombination. Für alle anderen Fälle, also z. B. dem Transport von gewerblichen Gütern oder zu gewerblichen Zwecken ist diese Regelung nicht anwendbar.
Zitat:
an Sonn- und Feiertag dürfen Wohnwagen und sonstige Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden. Diese Regelung wird allerdings nicht in allen Bundesländern umgesetzt. Erkundigen Sie sich daher bei der zuständigen Behörden.
Zitat:
@PIPD black schrieb am 29. Oktober 2017 um 09:54:59 Uhr:
Ist alles seit Mai überholt. LKW-Fahrverbote gelten nur noch für gewerbliche Anhänger-Fahrten. Dein Kumpel hat dann leider Pech gehabt, war dann vor der Erneuerung. Ich hab den entsprechenden Auszug der Veröffentlichung im Handschuhfach liegen.![]()
Die Veröffentlichung ist aber nicht online....
https://www.bag.bund.de/.../lkw-fahrverbote_node.html
Zitat:
Hallo!
Habe mir vor kurzem einen ausgemusterten VW Caddy der deutschen Post zugelegt!
Der Caddy hat eine LKW zulassung!
Darf ich das Auto mit einem Anhänger am Sonntag bewegen?
Das Auto ist ja eigentlich in dem sinne kein LKW ODER!?
Antworten Link
Bussgeldkatalog.de 15. Februar 2016, 11:33
Hallo Hendrik,
Da Ihr Fahrzeug eine LKW-Zulassung hat, dürfen Sie sonn- und feiertags nicht mit einem Anhänger fahren.
Bussgeldkatalog.de
https://www.bussgeldkatalog.de/sonntagsfahrverbot/
Einmal bitte danach suchen:
Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Vom 22. Mai 2017
Und einmal danach:
BundesratDrucksache 85/17 (Beschluss) 10.03.17
Ich bekomme die Drucksachen leider hier nicht rein.
Durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger (siehe 1.) hat der Beschluss (siehe 2.) Gesetzescharakter
Die BAG hat da gar nichts mit zu tun. Hier geht nicht um gewerbliche sondern rein private Nutzung von Anhängern JEGLICHER Art hinter „kleinen“ LKW. Vorher gab es nur eine Ausnahmegenehmigung für Pferde- und Bootsanhänger, die noch nichtmal in allen Bundesländern gültig war.
Scheint so...siehe Foto
Hier im Forum sind die beiden .pdf verlinkt...
https://www.pickuptrucks.de/.../...neu-geregelt-22-5-2017-vwv-stvo?...
Was meinst du, von wo ich es kenne.
Also bedeutet das, ich kann mit dem Caddy und LKW Zulassung + Wohnwagen oder Anhänger auch an Sonn und Feiertagen Deutschlandweit fahren, sofern es sich um private Fahren handelt (Z.b. Urlaubsfahrt ) ?
lg
Zitat:
@ISDNMODEM schrieb am 30. Oktober 2017 um 10:34:01 Uhr:
Also bedeutet das, ich kann mit dem Caddy und LKW Zulassung + Wohnwagen oder Anhänger auch an Sonn und Feiertagen Deutschlandweit fahren, sofern es sich um private Fahren handelt (Z.b. Urlaubsfahrt ) ?
lg
Ja.
(wenn der Caddy privat und nicht gewerblich zugelassen ist)
Ich würde mich nicht drauf verlassen. Auch wenn es ja gelten soll ist es denn Herren von der Polizei nicht komplett bekannt. Dann kannst den Herren ja den Gesetzestext unter die Nase halten, braucht man das?
Ärger hast Du momentan wohl immer noch...
Genau deshalb liegt der Text im Handschuhfach. Für die Unkenntnis mancher Menschen kann ich nichts.
Zitat:
@transarena schrieb am 30. Oktober 2017 um 10:43:06 Uhr:
Zitat:
@ISDNMODEM schrieb am 30. Oktober 2017 um 10:34:01 Uhr:
Also bedeutet das, ich kann mit dem Caddy und LKW Zulassung + Wohnwagen oder Anhänger auch an Sonn und Feiertagen Deutschlandweit fahren, sofern es sich um private Fahren handelt (Z.b. Urlaubsfahrt ) ?
lg
Ja.
(wenn der Caddy privat und nicht gewerblich zugelassen ist)
Ist Privat. Gut zu wissen.
Danke