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Caddy mit LKW Zulassung

VW Caddy 3 (2K/2C)
Themenstarteram 22. Juli 2006 um 11:02

Hallo Gemeinde,

ich habe ja seit Mai 2006 meinen neuen Caddy (angemeldet als LKW, TDI mit Russpartikelfilter), nun habe ich mal auf die TÜV und AU Plakette geguckt. Er hat nur 2 Jahre TÜV und AU. Ist das normal??? Haben Neufahrzeuge nicht eigentlich 3 Jahre TÜV und AU???

Wie sieht es eigentlich aus, wenn Smogalarm ist und damit auch Fahrverbote ausgesprochen werden, darf ich da fahren oder nicht (wegen LKW Zulassung)??? Die Sachen die in meinem Caddy verbaut sind (Russpartikelfilter) sind doch die gleichen wie in einem Caddy PKW

Warum darf ich eigentlich sonntags nicht mit Anhänger fahren und andere Caddys (mit PKW Zulassung) dürfen das? Wo liegt denn da der Unterschied? Mein Caddy ist doch genauso ein PKW nur mit LKW Zulassung.

Wenn ich meinen Caddy allerdings als PKW zulassen will, geht es wahrscheinlich nicht so einfach. Ich denke mal, dass er dann erstmal zur Hauptuntersuchung muss und alle Papiere geändert werden. Wenn das überhaupt geht, wegen Ladefläche größer als Fahrerraum und festes Trenngitter zwischen.

Ich finde, dass es eine Sauerei ist!!!

Wie sind Eure Meinungen dazu?

Beste Antwort im Thema
am 22. Juli 2006 um 12:57

Moin kempospirit

Deine ganzen Probleme resultieren daraus, das dein Caddy als LKW zugelassen ist.

TÜV und AU bekommen LKW bis zu 7,5t (glaube ich) eben nur 2 Jahre.

Das Sonntagsfahrverbot gilt generell für Anhänger hinter LKW.

Der Unterschied liegt in der Zulassung.

Wie dein Caddy Schadstoffmäßig eingeordnet ist und damit unter eventuelle Fahrverbote fällt, kannst du an der Kennzahl in deiner ZB sehen.

Ob Sauerei oder nicht, dafür spartst du auch Kfz Steuer, sofern du einen Diesel fährst.

Die Vor und Nachteile als LKW Zulassung sollte man sich vorher überlegen und dann lieber einen PKW kaufen und entsprechend seiner Bedürfnisse umrüsten.

Gruß

Hardy

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am 22. Juli 2006 um 12:57

Moin kempospirit

Deine ganzen Probleme resultieren daraus, das dein Caddy als LKW zugelassen ist.

TÜV und AU bekommen LKW bis zu 7,5t (glaube ich) eben nur 2 Jahre.

Das Sonntagsfahrverbot gilt generell für Anhänger hinter LKW.

Der Unterschied liegt in der Zulassung.

Wie dein Caddy Schadstoffmäßig eingeordnet ist und damit unter eventuelle Fahrverbote fällt, kannst du an der Kennzahl in deiner ZB sehen.

Ob Sauerei oder nicht, dafür spartst du auch Kfz Steuer, sofern du einen Diesel fährst.

Die Vor und Nachteile als LKW Zulassung sollte man sich vorher überlegen und dann lieber einen PKW kaufen und entsprechend seiner Bedürfnisse umrüsten.

Gruß

Hardy

Themenstarteram 22. Juli 2006 um 13:35

Ich brauche ein Auto mit Ladefläche, würde es dafür auch als PKW anmelden, das scheint aber von vornherein nicht zu gehen. Warum kann man sich nicht aussuchen wie man sein Auto anmelden will? Klar, wenn ich mich dann für LKW entscheiden würde, müsste ich auch mit den Konsequenzen leben, wenn ich ihn aber als PKW haben wollte (was er in meinen Augen ist!!!) müsste ich halt mehr Steuern zahlen (was ich dann auch machen würde). Beide Seiten haben Vor-, und Nachteile, warum kann ich mir aber nicht aussuchen was ich haben will? Für mich ist der Caddy ganz klar ein PKW, kein LKW!!!

Zitat:

Original geschrieben von hardy2000

M

Ob Sauerei oder nicht, dafür spartst du auch Kfz Steuer, sofern du einen Diesel fährst.

Die Vor und Nachteile als LKW Zulassung sollte man sich vorher überlegen und dann lieber einen PKW kaufen und entsprechend seiner Bedürfnisse umrüsten.

Gruß

Hardy

steuer spart er keine, da ein lkw-caddy ebenso nach hubraum besteuert wird wie ein pkw-caddy. derzeit liegt die magische grenze zwischen hubraum- und gewichtssteuer bei 2,8 t zulässiger gesamtmasse.

aber normalerweise kosten die lkw mehr versicherung als ein pkw :-(

@kemposprit: wenn du ein auto mit ladefläche brauchst, wirst du es wohl zum gütertransport benötigen. und daher wird ein solches fahrzeug grundsätzlich als LKW angesehen. im gegensatz zu einem kombi oder einer limousine. du kannst ja auch kein pkw als motorrad zulassen, nur weil du und deine freundin immer hintereinander im auto sitzen.

jens

Themenstarteram 22. Juli 2006 um 14:59

Wir hatten erst überlegt einen Caddy Life zu nehmen, wenn man da aber die Rücksitze ausbaut, ist die Ladefläche nicht eben und das Trenngitter aus Hartplastik wäre auch nicht vorhanden. Das Trenngitter ist uns aber wegen der Hunde wichtig (deswegen auch einen Caddy mit Ladefläche und wegen des Transports für Pferdesachen), ebenso die ebene Ladefläche.

Ich habe schon mal überlegt, ob man da nicht mal eine Briefflut an das zuständige Amt schickt, damit die mal endgültig klären, was nun LKW und PKW ist (vom Gesamtgewicht gesehen). Es kann nicht sein, dass z.B. mein Caddy als LKW gilt, der ein Rußpartikelfilter besitzt (worauf ich extra gewartet habe um später nicht in das Fahrverbotprogramm zu geraten) und dann bei Smogalarm nicht fahren darf, weil von wegen als LKW angemeldet. Genauso ist es absoluter Schwachsinn das Sonntagsfahrverbot für einen "LKW" Caddy mit Anhänger zu haben, wo z.B. ein Caddy Life mit ausgebauter Sitzbank wiederrum fahren darf (die Beispiele gelten natürlich auch für andere Automarken, z.B. VW Bus) .

Ich ärger mich da wirklich doll drüber!!!

Was ist eigentlich wenn Fahrverbote bei Smogalarm für LKW ausgesprochen werden und man fährt trotzdem? Weil ist ja ein Rußpartikelfilter drin, der nicht anders gebaut wird wie in einem anderen Caddy.

Man, man ist das alles saublöd!!!

Themenstarteram 22. Juli 2006 um 15:29

Bevor jetzt welche aufschreien: Ich habe nicht vor bei Fahrverbot zu fahren!

Na ja, ich glaube, dass ich wohl mit der LKW Zulassung und dem drumherum leben muss. Immerhin habe ich einen wunderschönen neuen Caddy! Das ist doch eigentlich das wichtigste! Bin echt zufrieden mit ihmchen!!!

am 22. Juli 2006 um 19:03

Hallo Jens

das mit deiner LKW Besteuerung erst ab 2,8 t stimmt leider nicht. Du meintest wohl die frühere Besteuerung von Kombinationskraftwagen.

LKW werden bis 3,5 t nach Gewicht und darüber zusätzlich emmisionsbezogen besteuert.

Das bedeutet das ein Caddy TDI mit 2250 kg Gesamtgewicht pro angefangene 200 kg mit 12,02€ besteuert wird. Das ergibt dann 144,24€ gesamt umd damit fast genau die Hälfte die ein PKW kostet.

@kempospirit

habt ihr dann nicht daran gedacht beim PKW die Ladefläche mittels einer Holz oder Blechplatte zu verlängern und eine Trennwand nachzurüsten ?

Da dein Caddy als LKW auch in eine Schadstoffklasse eingestuft ist, kannst du dafür sicherlich eine Smog Plakette bekommen.

Gruß

Hardy

Hallo,

das der Caddy Kastenwagen als LKW bei Smog nicht fahren darf, wäre mir neu.

Fahre selbst gerade noch Peugeot Partner HDI, hab aber den ecofuel schon bestellt.

Was mich mehr ärgert ist : Der ecofuel hat 2270kg zgg-plus 2000kg Hänger sind das 4270kg Zuggewicht und bei fahrten außerhalb 50km des Wohnortes ist ein Fahrtenschreiber dann pflicht.

Das erste was ich nach der Zulassung mache ist dann beim Tüv Auto und Hänger ablasten, um unter die magischen 3,5t zu kommen.

Am Sonntagsfahrverbot kommst Du aber wohl nicht vorbei - 40€ sind das Bußgeld dafür.

 

Gruß

 

Thomas Vill

Themenstarteram 22. Juli 2006 um 19:56

Hey Hardy2000,

nee, an eine Bodenplatte haben wir nicht gedacht, weil es gibt ja den Kastenwagen oder Kombi mit einer gesamten Ladefläche und Trennwand (ha,ha). Das mit der LKW Zulassung ist uns erst später klar geworden, zu spät. Mit der Plakette ist eine gute Idee.

Hi Villus,

das sind ja schon mal gute Aussichten mit dem fahren trotz Smogalarm. Mit dem ecofuel und dem Gesamtgewicht ist ja echt daneben, aber wie Du schon geschrieben hast, man kann ja noch ablasten (ist aber trotzdem sehr ärgerlich).

Wie schon vorher erwähnt: Missen möchte ich meinen Kleinen nicht mehr, es macht sehr viel Spaß mit ihm zu fahren!!!

Gruss,

Melanie

am 22. Juli 2006 um 22:01

Hallo

@ Villus

Der Caddy Kombi 5 Sitzer darf als ecofuel maximal bei 8% 1500 kg ziehen, so das du auf ein Gesamtzuggewicht von 3686 kg kommst. Bei 12% ist die Anhängelast nur 1200 kg

Mit der Ablastung wird es wohl auch nicht klappen da die Zuladung dann im ungünstigsten Fall nur bei ca. 200 kg liegt.

Ausserdem hat VWN dabei bestimmt auch noch ein Wörtchen mitzureden.

 

Das Gesamtzuggewicht ist ja das tatsächliches Gewicht und die 3686 kg nur die Begrenzung nach oben.

So darfst du ja auch einen Anhänger mit 2000 kg zulässigen Gesamtgewicht ziehen, er darf aber eben dabei nicht mehr als 1500 kg wiegen.

Wozu denn noch ablasten?

Zum anderen gilt die Pflicht zum Einbau eines Tachographen ab 3,5 T nur bei gewerblicher Nutzung

Gruß

Hardy

Hallo,

@ Hardy2000

Es geht hier ausschließlich um einen Kastenwagen, egal ob Diesel oder ecofuel (den Diesel mit DPF/DSG hab ich lang im Kopf gehabt)

Drei Telefonate hab ich deswegen geführt

1. Verkehrspolizei Augsburg

2. Tüv

3. VW

-gleiches ergebnis - ablasten

Außerdem darf ich seit Mai 2006 ( Eu-Richtlinie 3820/85) gewerblich (wer braucht sonst einen LKW ;-)) nur max. 3.5t Zuggewicht ohne Fahrtenschreiber (Tachograph).

Ausnahmeregelung: innerhalb 50km vom Wohnort entfernt darf ich, wie früher auch einen schwereren Anhänger (Zgg>Anhängelast Auto) ziehen, solange ich die zulässige Anhängelast nicht Überschreite.

Meins wissens hat der Caddy Kastenwagen als TDI 2240kg zgg. als Ecofuel 2270kg,

beide dürfen bis 8% 1500kg anhängen der ecofuel bis 12% 1300kg der Diesel 1500kg.

Bitte verbessere mich, wenn Du genaueres weißt.

 

Gruß

 

Thomas Vill

beim ablasten hat VWN nichts zu sagen. nur beim auflasten ist der hersteller gefragt. beim ablasten muss nur noch ausreichend (im sinne von glaubhaft) zuladung vorhanden sein - das prüft aber nicht der hersteller.

mit der steuer war ich durch die SUV und womo-steuerdebatte auf dem holzweg. dachte die steuerregelung bis einschließlich 2,8 t zul. gesamtmasse = versteuerung nach hubraum und darüber nach gewicht würde so auch für lkw gelten. nun weiß ich mehr.

jens

am 23. Juli 2006 um 14:16

Hallo Villus

es geht eben nur darum, ob sich die 3500 kg auf das tatsächliche Gewicht während des Betriebes oder auf das theoretisch zulässige Gewicht beziehen.

 

Wenn es sich auf das Theoretisch zulässige Gewicht bezieht, wäre ein ablasten die einzige Möglichkeit.

Oder eben eine Ausnahmegenehmigung, wenn es z.B. um Pferdetransporte geht.

Gruß

Hardy

Hallo,

 

Zitat:

Original geschrieben von hardy2000

Hallo Villus

es geht eben nur darum, ob sich die 3500 kg auf das tatsächliche Gewicht während des Betriebes oder auf das theoretisch zulässige Gewicht beziehen.

seit Mai 2006 ist wohl das zgg. (also der theoretische Wert) im Betrieb eines LKW's der einzig

wichtige.

Pkw sind bei Privatfahrten dabei wohl immer noch nicht berücksichtigt. Wo der Gesetzgeber hier die Grenze (Privat-Geschäftlich) zieht-hab ich noch nicht ganz kapiert.

 

Gruß

Thomas Vill

am 25. Juli 2006 um 14:56

@ kempospirit:

Hast Du eigentlich schon die Rechnung Deiner KFZ-Versicherung bekommen? Kann sein, dass Du dann aus allen Wolken fällst. LKWs sind deutlich teurer in der Versicherung und es gibt nur sehr wenige SF-Klassen.

Das mit dem Hänger würd ich mir nicht so zu Herzen nehmen. Falls Du sonntags mit nem Pferdehänger unterwegs bist, glaube ich kaum, dass die Polizei Dich deswegen kontrolliert. Das wäre nämlich schon ziemlich kleinkariert.

Gruß ... Andi

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