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C/CE Führerschein über das Arbeitsamt

Themenstarteram 13. März 2009 um 5:56

Hallo ich suche dringend eine Firma die auch eine Einstellungsgarantie gibt bei einer Bewerbung als Fahrer C/CE da ich diese für das Amt für Arbeit brauche um meinen Führerschein C/CE Bezahlt zu bekommen .

Da ich als Fahrer für 7,5t mit anhänger bis 12t nichts finde im Fernverkehr. Ich will unbedinkt wieder Fahren . Ich bin für jede HILFE dankbar.

MfG Stephan

Beste Antwort im Thema
am 13. März 2009 um 11:11

vielen dank, sprichst mir aus der seele....

manche könnten sich hier echt ihre kommentare sparen.......

zeige mir einen kraftfahrer, der so etwas heut zu tage noch selber finanzieren kann....

vor allem, wenn er familie hat......

die realen gehälter weichen hier und überall doch meilenweit vom gesagten ab....

für den themenstarter kann ich nur sagen, versuche bei den firmen in deinem umkreis etwas zu erreichen...

hilft nur klinken putzen.

wie ist das mit deinem chef/ex-chef??

mein kumpel hat das problem einfach gelöst bekommen, fährt sonst transporter, grad kaum umsatz, sagt cheffe, muss dich leider entlassen, es sei denn, machst ce, denn kannst n grossen fahren...

das hat er schriftlich bekommen, is zum amt, in folge von drohender arbeitslosigkeit zahlen die ihm den schein nun und alle sind glücklich...

das amt hat einen nich in der statistik,

kumpel hat den schein und n arbeitsplatz, liegt also der allgemeinen arbeitenden bevölkerung nicht auf der tasche....

und der chef behält n guten mann...

also ist doch alles gut.......

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Stephan,

Du hast in die Arbeitsamt Kasse eingezahlt. Du hast das RECHT auch dieses fur Deine Weiterbildung zu nutzen. Hier im Board sind leider einige die NEIDER sind, obwohl diese es nicht notig haben.

Werde kein Teil der Statistic, sondern entwickele eigeninitiative. Sprich mit Deinem Arbeitgeber oder folge dem Rat von JackDaniels mit Ullrich. Vermeide aber das du ein Ullrich Fahrer auf lange sicht wirst. Erfahrung muss jeder sammeln, warum nicht auch KURZZEITIG bei Ullrich.

Rudiger

Themenstarteram 13. März 2009 um 22:57

Zitat:

Original geschrieben von coeneman

Noch einer, der den Schein bezahlt haben will ! Klar, dass der ganze Schein nicht geschenkt ist ,aber trotzdem ! Meinst du, dass du als Fahranfänger in dieser Zeit erstens ne feste Zusage bekommst ? Hast du mal geguckt , wieviele erfahrene Fahrer ne Stelle suchen ? Sei doch glücklich , wenn du zur Zeit üpberhaupt ne Stelle hast !!!

Aber , wenn du C und CE machen willst , dann guck ,dass du das Geld zusammenbekommst !

Ich war LKW - Fahrer C1E bis 12t aber meine Firma ging letztes Jahr pleite.Daher versuche ich es jetzt über den CE schein da ich als C1E fahrer bis 12t genauso wenig chancen habe. MFG Stephan

am 13. März 2009 um 23:18

Zitat:

Original geschrieben von Stephan1980

Zitat:

Original geschrieben von coeneman

Noch einer, der den Schein bezahlt haben will ! Klar, dass der ganze Schein nicht geschenkt ist ,aber trotzdem ! Meinst du, dass du als Fahranfänger in dieser Zeit erstens ne feste Zusage bekommst ? Hast du mal geguckt , wieviele erfahrene Fahrer ne Stelle suchen ? Sei doch glücklich , wenn du zur Zeit üpberhaupt ne Stelle hast !!!

Aber , wenn du C und CE machen willst , dann guck ,dass du das Geld zusammenbekommst !

Ich war LKW - Fahrer C1E bis 12t aber meine Firma ging letztes Jahr pleite.Daher versuche ich es jetzt über den CE schein da ich als C1E fahrer bis 12t genauso wenig chancen habe. MFG Stephan

wie C1E bis 12 Tonnen?? ha ist das so ne Sonderreglung oder was?? Also normal heisst es doch C1E 7.5 Tonner mit Tandemanhänger wo die Achsen nicht mehr als einen meter auseindander sein dürfen...

Weil du sagst immer C1E Fahrer bis 12 Tonnen... unsere Tandem sind 10.5 Tonner +7.5 Tonner macht bei mir 18 Tonnen! Die du mit C1E fahren darfst ( wenn es da nich ne Sonderreglung gibt die ich nicht kenne)

 

Ps Dann warst du früher mal Mautkiller:D

Tandem,

du beschreibst den alten 3er.

Heute darfst du auch Drehschemel fahren mit dem alten 3er.

Ich kenne einige die mit dem alten 3er 17,5 / 18 tonns fahren durfen und dieses auch eingetragen haben. Vom alten grauen zum rosanen.

Ich glaube das ging damals um das Besitzstandwahrungsgesetz.

Rudiger

 

Führerschein/Fahrerlaubnis

Klasse C1E: Mittelschwere Lkw mit Anhänger

Lkw Klasse C1E

Diese nationale Sonderklasse dient bisher vor allem dazu, Umschreibungen alter Klasse-3-Führerschein und ausländischer Pkw-Führerscheinklassen aufzufangen. Kosten und Aufwand für eine C1E-Ausbildung sind nämlich mit denen der Klasse CE beinahe identisch.

Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. Der Erwerb der Klasse C1E setzt außerdem voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C1 besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse C1E frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt werden.

Fahrzeuge

(siehe § 6 FeV):

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ;

die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen;

die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit Anhänger — mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

Befristung: (wie bei Klasse C1)

* grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres

* nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers: für fünf Jahre

* Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)

Sonstiges: Klasse C1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.

 

Zitat:

Original geschrieben von tandem11

Zitat:

Original geschrieben von Stephan1980

 

 

 

Ich war LKW - Fahrer C1E bis 12t aber meine Firma ging letztes Jahr pleite.Daher versuche ich es jetzt über den CE schein da ich als C1E fahrer bis 12t genauso wenig chancen habe. MFG Stephan

wie C1E bis 12 Tonnen?? ha ist das so ne Sonderreglung oder was?? Also normal heisst es doch C1E 7.5 Tonner mit Tandemanhänger wo die Achsen nicht mehr als einen meter auseindander sein dürfen...

Weil du sagst immer C1E Fahrer bis 12 Tonnen... unsere Tandem sind 10.5 Tonner +7.5 Tonner macht bei mir 18 Tonnen! Die du mit C1E fahren darfst ( wenn es da nich ne Sonderreglung gibt die ich nicht kenne)

 

Ps Dann warst du früher mal Mautkiller:D

am 13. März 2009 um 23:33

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger

Tandem,

du beschreibst den alten 3er.

Heute darfst du auch Drehschemel fahren mit dem alten 3er.

Ich kenne einige die mit dem alten 3er 17,5 / 18 tonns fahren durfen und dieses auch eingetragen haben. Vom alten grauen zum rosanen.

Ich glaube das ging damals um das Besitzstandwahrungsgesetz.

Rudiger

 

Führerschein/Fahrerlaubnis

Klasse C1E: Mittelschwere Lkw mit Anhänger

Lkw Klasse C1E

Diese nationale Sonderklasse dient bisher vor allem dazu, Umschreibungen alter Klasse-3-Führerschein und ausländischer Pkw-Führerscheinklassen aufzufangen. Kosten und Aufwand für eine C1E-Ausbildung sind nämlich mit denen der Klasse CE beinahe identisch.

Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. Der Erwerb der Klasse C1E setzt außerdem voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C1 besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse C1E frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt werden.

Fahrzeuge

(siehe § 6 FeV):

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ;

die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen;

die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit Anhänger — mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

Befristung: (wie bei Klasse C1)

* grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres

* nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers: für fünf Jahre

* Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)

Sonstiges: Klasse C1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von tandem11

 

wie C1E bis 12 Tonnen?? ha ist das so ne Sonderreglung oder was?? Also normal heisst es doch C1E 7.5 Tonner mit Tandemanhänger wo die Achsen nicht mehr als einen meter auseindander sein dürfen...

Weil du sagst immer C1E Fahrer bis 12 Tonnen... unsere Tandem sind 10.5 Tonner +7.5 Tonner macht bei mir 18 Tonnen! Die du mit C1E fahren darfst ( wenn es da nich ne Sonderreglung gibt die ich nicht kenne)

 

Ps Dann warst du früher mal Mautkiller:D

ne mit dem alten rosanen darf man kein Drehschemelanhänger fahren Rüdiger.. mein Vater musste deswegen auch den 2er machen

Themenstarteram 14. März 2009 um 2:13

Zitat:

Original geschrieben von tandem11

Zitat:

Original geschrieben von Stephan1980

 

 

 

Ich war LKW - Fahrer C1E bis 12t aber meine Firma ging letztes Jahr pleite.Daher versuche ich es jetzt über den CE schein da ich als C1E fahrer bis 12t genauso wenig chancen habe. MFG Stephan

wie C1E bis 12 Tonnen?? ha ist das so ne Sonderreglung oder was?? Also normal heisst es doch C1E 7.5 Tonner mit Tandemanhänger wo die Achsen nicht mehr als einen meter auseindander sein dürfen...

Weil du sagst immer C1E Fahrer bis 12 Tonnen... unsere Tandem sind 10.5 Tonner +7.5 Tonner macht bei mir 18 Tonnen! Die du mit C1E fahren darfst ( wenn es da nich ne Sonderreglung gibt die ich nicht kenne)

 

Ps Dann warst du früher mal Mautkiller:D

Schon Richtig was du sagst mit 18t nur das bei meinem Schein die eintragung mit der genehmigung bis 17,5t fehlt und ich sie leider nicht mehr nachtragen kann.Somit darf ich mit C1E nur noch 7,5t mit Anhänger bis 11,9t fahren.Und das alles nur weil die Führerscheinstelle mich nicht darauf hin gewiesen hat auf der damaligen ausstellung meines scheines ein Häckchen zu machen fürs fahren bis 18t.

am 14. März 2009 um 2:16

Zitat:

Original geschrieben von Stephan1980

Zitat:

Original geschrieben von tandem11

 

wie C1E bis 12 Tonnen?? ha ist das so ne Sonderreglung oder was?? Also normal heisst es doch C1E 7.5 Tonner mit Tandemanhänger wo die Achsen nicht mehr als einen meter auseindander sein dürfen...

Weil du sagst immer C1E Fahrer bis 12 Tonnen... unsere Tandem sind 10.5 Tonner +7.5 Tonner macht bei mir 18 Tonnen! Die du mit C1E fahren darfst ( wenn es da nich ne Sonderreglung gibt die ich nicht kenne)

 

Ps Dann warst du früher mal Mautkiller:D

Schon Richtig was du sagst mit 18t nur das bei meinem Schein die eintragung mit der genehmigung bis 17,5t fehlt und ich sie leider nicht mehr nachtragen kann.Somit darf ich mit C1E nur noch 7,5t mit Anhänger bis 11,9t fahren.Und das alles nur weil die Führerscheinstelle mich nicht darauf hin gewiesen hat auf der damaligen ausstellung meines scheines ein Häckchen zu machen fürs fahren bis 18t.

dann ist dass die besgate Sondereglung die ich nicht kenne (gekannt habe) Was ist dann Ce79 oder so weiss dass jemand?

Themenstarteram 14. März 2009 um 4:27

wie C1E bis 12 Tonnen?? ha ist das so ne Sonderreglung oder was?? Also normal heisst es doch C1E 7.5 Tonner mit Tandemanhänger wo die Achsen nicht mehr als einen meter auseindander sein dürfen...

Weil du sagst immer C1E Fahrer bis 12 Tonnen... unsere Tandem sind 10.5 Tonner +7.5 Tonner macht bei mir 18 Tonnen! Die du mit C1E fahren darfst ( wenn es da nich ne Sonderreglung gibt die ich nicht kenne)

 

Ps Dann warst du früher mal Mautkiller:D

 

7,5t Motorwagen und einem Anhänger 1o.2 Achs darf aber beides nicht mehr als 12t zusammen wiegen. Das ist mein problem.

 

 

Hallo Stephan1980,

noch mal nachgefragt:

Was für einen Führerschein hast du genau?

Hast du Klasse 3 gemacht und auf einen Plastikführerschein umschreiben lassen oder hast du nach der neuen Einteilung einen C1E gemacht??

-----

C1E bedeutet Zugfahrzeug bis 7,5to und mit Anhänger bis 12to Zuggesamtgewicht. Achsenzahl egal.

Wer seinen Klasse 3 umschreiben läßt bekommt unter CE den Zusatz "CE 79(C1E>12000kg,L<=3)".

Das bedeutet, das man C1E mit mehr als 12to Zugesamtgewicht fahren darf aber mit maximal drei Achsen. Also 7,5Tonner und einen Tandemanhänger bis zum maximalen Zuggesamtgewicht laut Papiere.

Gruß

Frank

Themenstarteram 14. März 2009 um 9:35

Zitat:

Original geschrieben von xl420

Hallo Stephan1980,

noch mal nachgefragt:

Was für einen Führerschein hast du genau?

Hast du Klasse 3 gemacht und auf einen Plastikführerschein umschreiben lassen oder hast du nach der neuen Einteilung einen C1E gemacht??

-----

C1E bedeutet Zugfahrzeug bis 7,5to und mit Anhänger bis 12to Zuggesamtgewicht. Achsenzahl egal.

Wer seinen Klasse 3 umschreiben läßt bekommt unter CE den Zusatz "CE 79(C1E>12000kg,L<=3)".

Das bedeutet, das man C1E mit mehr als 12to Zugesamtgewicht fahren darf aber mit maximal drei Achsen. Also 7,5Tonner und einen Tandemanhänger bis zum maximalen Zuggesamtgewicht laut Papiere.

Gruß

Frank

 

Hallo ich habe genau zur Umstellung von rosa zu chip die Fläppen bestanden man hat den rosanen vor meinen augen zerschnippelt und mir dann den Chipführerschein in die hand gedrückt und da hat man das nicht eingetragen bei CE und ich konnte das ja nicht wissen das es da drinnen stehen muß woher auch und nun kann ich es laut Führerscheinstelle nicht mehr nachtragen lassen obwohl ich nichts daführ kann sauerei und abzocke.

am 14. März 2009 um 15:55

hallo stephan...

ich kann dir nur einen tipp geben....

also mein freund, der hatte das gleiche problem...

also er hatte eine firma die ihn eine zusage gegeben hatte und das war die vorraussetzung vom arbeitsamt...

er also hin und hatte die freigabe vom amt....

er so blöd wie er war wollte es doch nicht mehr machen...

2 monate später war er wieder beim amt....

also er hat gefragt, ob er den schein noch immer machen darf...

er wußte das die firma ihn nicht mehr wollte und wollte es dennoch versuchen...

also fragte er ob er nochmal die zusage bsorgen muß...

jjjjjjeeeeetttttzzzzttttt kommt der hammer...

seit 3-4 monaten is das gesetzt geändert worden (wegen dem eu beschluss september 2009 ausbildungspflicht für c,ce)...

bedeutet,dass er jetzt c,ce machen darf ohne eine gültige zusage von einem arbeitgeber...die zusage entfällt die braucht man nicht mehr...

also nochmal!!!!!

MANN BRAUCHT KEINE ZUSAGE MEHR!!!!!!!!

jetzt weiß ich nicht genau ob das nur für das bundesland nrw speziel für essen gilt!?!

also mache dich montag schlau und weise sie mal daraufhin,dass es eine änderung gibt..

mein freund hat im januar dann damit angefangen...

er wurde anfang märz mit C,CE +großen ADR(tank) + staplerschein fertig...

knappe 2monate Oo....

er hat in essen fahrschulen vom amt vorgegeben gekriegt...

habe alle sachen gesehen und das stimmt alles...naja weil ich es gar nicht glauben konnte...

naja bin schon bischen angepißt das die leute alles im arschgeschoben kriegen...

aber ich gönne es den leuten ja natürlich auch weil es genug menschen gibt die das nie aus eigener kraft schaffen würden...

und finde das schon arrogant zu sagen,dass du dir mal einen anderen job besorgen sollst -.- weiß jetzt nicht wer das gepostet hatte...

naja so etwas würde ich überlesen...die wollen nicht helfen sondern nur stress machen!!!

also hoffe konnte dir ein wenig helfen...

so nun ist iceroad drann =)

m.f.g

Muss hier wohl mal einiges klarstellen, ich hab überhaupt nix dagegen wenn das Amt irgendwem den Lappen zahlt wenn der danach nen Job hat.Hier werden zwar Ausbildungskosten die eigentlich ein Unternehmen zu tragen hat auf die Gesellschafft abgewälzt aber das ist wohl in diesem Fall vom System so gewollt. Was mich viel mehr stört ist die Tatsache das der Stephan schreibt er will es nun versuchen so nen Job zu finden. Wenn man nicht mal in der Lage ist ein Unternehmer zu finden der einem ne Einstellungszusage gibt hat das wohl nen guten Grund.Da momentan wohl eher Kraftfahrer entlassen werden als eingestellt seh ich überhaupt nicht ein das irgendwem auf blauen Dunst ne sinnlose Ausbildung finanziert wird.

Hast du nen Job gelernt Stephan?

Was ist mit ner Umschulung in einer Branche wo Leute fehlen? Darüber schon mal nachgedacht?

Und wenn es dein persönlicher Traum ist nen großen LKW zu fahren,bitte,spricht nix gegen aber dann finanziere deinen Traum wie jeder andere auch selber.

Und lieber Volvonewbie du hast auch recht das man antizyklisch investieren sollte aber auch nur um dadurch Nachfrage zu stimulieren und neue Jobs zu schaffen,nicht um einen ohnehin übersättigten Markt weiter zu sättigen.Die Worte von Frau Merkel waren wohl eher auf die Unternehmen bezogen die die Leerlaufzeiten zur Weiterbildung IHRER Mitarbeiter nutzen sollen anstatt diese vor die Tür zu setzen.

Weiterhin bin ich nicht auf irgendeiner Eliteuni und rumtreiben tu ich mich hier weil ich auch ne Zeit als Fahrer gejobbt habe und außerdem in ner LKW Schrauberei gelernt habe.

am 14. März 2009 um 22:46

@kramer

hääääääääääääääääääääää?

was erzählst du da??????

er soll sich ein anderen job suchen hm...grübel....grübel.....

es ist allein seine entscheidung wie wo und was er versuchen will!!!!!

wie es finanziert wird ist ja auch jacke wie hose...

er war jahre als fahrer tätig und er hat fleißig eingezahlt...

jeder der gearbeitet hat und fleißig eingezahlt hat,hat das recht so eine schulung bzw. qualifikation zu machen wenn er dann eine bessere chanse hat einen job zu finden....

warum hälst du ihn vor er solle es selbst bezahlen??????

also ich bin seit meinen 16 lebensjahr in arbeit...

oki war auch mal ab und an arbeitslos(fürn monat oder so)..aber wenn mir irgendeiner dann erzählt ich solle für irgendeine schulung das selbst bezahlen obwohl ich ein anrecht darauf habe...

der kann nicht recht bei trost sein...

klar werden lkw fahrer entlassen keine frage aber wer arbeiten will kriegt auch eine job als lkw fahrer und as ist fakt...

abgesehen von den konditionen!!!!!

hm und dann wifst du ihn vor das er sich eine arbeitgeber suchen soll der ne zusage macht wenn er den schein hat???????!!!!!

hm....grübel...grübel....

also sei doch mal erhlich wer macht das heutzutage noch???meine, einen fahranfänger einstellen der noch nie aufn bock gesessen hat????

also es ist schon schwer genug eine job zu finden, wenn man den führerschein schon vorher gerade erworben hat und will damit vorstellig werden...

oder die zweite art mit einer scheineinstellung...das wollteste ihn doch hoffe ich nicht mitteilen damit???!!!!

naja wenner lange limo laster gefahren ist, dann kann ich das nur zu gut versthen warum er auf c,ce will....

jedem das seine..

ich wünsche ihm mal glück dabei :-D

m.f.g Silver

am 15. März 2009 um 1:45

Zitat:

Original geschrieben von Stephan1980

Zitat:

Original geschrieben von xl420

Hallo Stephan1980,

noch mal nachgefragt:

Was für einen Führerschein hast du genau?

Hast du Klasse 3 gemacht und auf einen Plastikführerschein umschreiben lassen oder hast du nach der neuen Einteilung einen C1E gemacht??

-----

C1E bedeutet Zugfahrzeug bis 7,5to und mit Anhänger bis 12to Zuggesamtgewicht. Achsenzahl egal.

Wer seinen Klasse 3 umschreiben läßt bekommt unter CE den Zusatz "CE 79(C1E>12000kg,L<=3)".

Das bedeutet, das man C1E mit mehr als 12to Zugesamtgewicht fahren darf aber mit maximal drei Achsen. Also 7,5Tonner und einen Tandemanhänger bis zum maximalen Zuggesamtgewicht laut Papiere.

Gruß

Frank

 

Hallo ich habe genau zur Umstellung von rosa zu chip die Fläppen bestanden man hat den rosanen vor meinen augen zerschnippelt und mir dann den Chipführerschein in die hand gedrückt und da hat man das nicht eingetragen bei CE und ich konnte das ja nicht wissen das es da drinnen stehen muß woher auch und nun kann ich es laut Führerscheinstelle nicht mehr nachtragen lassen obwohl ich nichts daführ kann sauerei und abzocke.

das ist dann aber auch eine Sauerei von der Zulassungstelle dass die das nicht mehr abändern zumal es ja ihr fehler war

am 15. März 2009 um 1:47

Zitat:

Original geschrieben von Silverbean

naja wenner lange limo laster gefahren ist, dann kann ich das nur zu gut versthen warum er auf c,ce will....

was solln die Aussage? Manche sind auch glücklich mit nem 7.5 Tonner + Tandem... muss es denn immer ein 40 Tonner sein?:rolleyes:

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