C 63 AMG Verbrauch
Hallo Zusammen,
in unserem Thread "Wer hat den C 63 blind bestellt?" häufen sich ja die Informationen querbeet zu allen möglichen Themen. Da die Aussagen über den Verbrauch so ungefähr von "man kann 10L schaffen" bis "25-30L unter Vollast" gehen, würde mich mal interessieren, wie der Verbrauch den tatsächlich ist.
Wer mag, kann hier mal folgendes hinterlassen:
Angabe Gesamt km mit Durchschnittvserbrauch
--> Wenn ihr dazu noch Euer Fahrprofil schreibt, also % Anteil Stadt/Land/BAB, kann man das sicherlich gut einschätzen.
Maximalverbrauch bei sportlicher Fahrweise
Minimalverbrauch, der bei extrem defensiver Fahrweise möglich ist.
Bitte noch angeben, ob 63s oder 63 und Limo oder T-Modell oder später Coupe oder Cabrio
Bitte diesen Thread nicht nutzen, um über den Verbrauch zu diskutieren, das kann anderswo geschehen ;-)
Mich und andere interessieren lediglich nackte Zahlen. Rückfragen zu Verbräuchen sind natürlich gewünscht (in etwa: Wie schaffst Du in der Stadt 11 Liter? oder ähnlich).
Dann sage ich schon mal danke und viel Spaß beim messen.
LG
halblinks
Beste Antwort im Thema
Solche überflüssige Diskussionen gibt's nur wegen Regulierungsfanatikern wie Dir. Aus der eigenen Intoleranz heraus den Maßstab für alle ausrufen wollen..zum Kotzen.
1127 Antworten
Zitat:
@logsped schrieb am 06. März 2017 um 20:28:36 Uhr:
Ich bin noch in der Einfahrphase und habe bisher 700 km auf der Uhr. BIsher liegt der Verbrauch bei 11,4 Ltr. Auch mal ein wenig das Gaspedal gekitzelt, aber nicht über 4500 Umdrehungen und maximal 190 km/h (kurzfristig). Ansonsten immer zwischen 120 - 160 km/h ...
ist doch super!
Ich habe jetzt knapp 1200 km auf der Uhr und werde auch so langsam sportlicher. Das macht schon saumäßig Spaß, wenn man mal in Sport Plus bis 5000 Umdrehungen durch beschleunigt
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Zitat:
@Dampfrad11 schrieb am 17. März 2017 um 13:23:58 Uhr:
Gestern Abend ja mal ein wenig Spaß gehabt...
artgerecht bewegt sag ich da ;-)
viel Spass mit deinem Baby, den gönne ich dir.
Aber denk einfach daran die Einfahrempfehlung gibt es nicht umsonst und beim ersten KD, bzw., bei der ersten Reklamation gehen die Daten zu AMG.
Und dort werden die alle ausgelesen sowie archiviert. Egal ob Leasing oder Kauf, der Ball kann somit auch mal zu dir zurück rollen.
Und wenn man was findet das nicht konform ist...äh den Rest kannst du dir denken.
weiterhin knitterfreie Fahrt....Paul
Zitat:
@Egoloru schrieb am 7. März 2017 um 15:56:32 Uhr:
Ich habe jetzt knapp 1200 km auf der Uhr und werde auch so langsam sportlicher. Das macht schon saumäßig Spaß, wenn man mal in Sport Plus bis 5000 Umdrehungen durch beschleunigt
Diesen Rechtsstreit will ich sehen, was da was passiert, wenn man Sich nicht 100% an die einfahrhinweise gehalten hat.
ist doch völlig einfach, wenn du den Wagen entweder veränderst oder dich nicht an die Vorschrift gehalten hast, wird eben ein Gewährleistungsanspruch abgelehnt.
Und dabei sitzt der Hersteller am längeren Hebel.
Du mußt dir falls du mal die Möglichkeit hast, die Aufzeichnungen ansehen die auflaufen. Viele meinen eben dass so eine Vorschrift für sie nicht gültig ist und lassen es krachen.
Pech gehabt.
Wie schon oft erwähnt, selbst bei Leasingrückläufern wird nochmals ausgelesen und da kannst du nichts zurück stellen oder manipulieren.
Ich frage einfach in die Runde, warum können gestandene meist erwachsene Menschen, welche auch als solche behandelt werden wollen nicht die paar geforderten km so fahren wie gefordert.
Danach kannst du ja Stück für Stück die Leitungs abfordern.
Aber viele benehmen sich wir kleine Jungs die dann wütend werden wenn es nicht nach ihrerm Kopf geht.🙂
Zitat:
@martin_theone schrieb am 17. März 2017 um 17:48:55 Uhr:
Diesen Rechtsstreit will ich sehen, was da was passiert, wenn man Sich nicht 100% an die einfahrhinweise gehalten hat.
So ein Mumpitz. Ich habe nach 1200km ein, zwei Mal bis 5000 gedreht, sonst immer an die Bedingungen gehalten. Deswegen möchte ich hier nicht als kleiner, wütender Junge bezeichnet werden. Das mit dem Rechtsstreit mag stimmen, wenn man das Auto auch bei sehr niedrigem Kilometerstand regelhaft maximal belastet und dann Schäden auftreten, aber dieses einige Male 500 Umdrehungen höher drehen, als erlaubt, kann ja sogar im Rahmen eines Überholvorgangs erforderlich sein. Der soll mir mal einer das Gegenteil beweisen.
Zitat:
@solarpaul schrieb am 17. März 2017 um 18:18:32 Uhr:
ist doch völlig einfach, wenn du den Wagen entweder veränderst oder dich nicht an die Vorschrift gehalten hast, wird eben ein Gewährleistungsanspruch abgelehnt.
Und dabei sitzt der Hersteller am längeren Hebel.
Du mußt dir falls du mal die Möglichkeit hast, die Aufzeichnungen ansehen die auflaufen. Viele meinen eben dass so eine Vorschrift für sie nicht gültig ist und lassen es krachen.
Pech gehabt.
Wie schon oft erwähnt, selbst bei Leasingrückläufern wird nochmals ausgelesen und da kannst du nichts zurück stellen oder manipulieren.
Ich frage einfach in die Runde, warum können gestandene meist erwachsene Menschen, welche auch als solche behandelt werden wollen nicht die paar geforderten km so fahren wie gefordert.Danach kannst du ja Stück für Stück die Leitungs abfordern.
Aber viele benehmen sich wir kleine Jungs die dann wütend werden wenn es nicht nach ihrerm Kopf geht.🙂
Sorry, aber das ist mal wieder so ne Geschichte die ich für ne Fabel halte.
Dann führ hier mal einen einzigen Fall auf, wo die die Gewährleistung aufgrund unsachgemäßem Einfahren abgelehnt wurde. Und bitte nicht "Ich habe mal gehört etc.pp..."
hab ich dich direkt angesprochen??? 🙂
Zitat:
@Egoloru schrieb am 17. März 2017 um 18:32:13 Uhr:
So ein Mumpitz. Ich habe nach 1200km ein, zwei Mal bis 5000 gedreht, sonst immer an die Bedingungen gehalten. Deswegen möchte ich hier nicht als kleiner, wütender Junge bezeichnet werden. Das mit dem Rechtsstreit mag stimmen, wenn man das Auto auch bei sehr niedrigem Kilometerstand regelhaft maximal belastet und dann Schäden auftreten, aber dieses einige Male 500 Umdrehungen höher drehen, als erlaubt, kann ja sogar im Rahmen eines Überholvorgangs erforderlich sein. Der soll mir mal einer das Gegenteil beweisen.
Zitat:
@solarpaul schrieb am 17. März 2017 um 18:18:32 Uhr:
ist doch völlig einfach, wenn du den Wagen entweder veränderst oder dich nicht an die Vorschrift gehalten hast, wird eben ein Gewährleistungsanspruch abgelehnt.
Falls es eine VORSCHRIFT ist, dann hättest Du wohl recht! Soviel ich weiß ist es aber keine!
Na wenn die mir einen Strick aus ein paar mal drüber drehen wollen, kaufe ich meine LKW Flotte einfach bei einer anderen Marke ;-)