bußgeldverfahren eingestellt, trotzdem zahlen??
gestern bekam ich post vom amt. darin stand das ein bußgeldbescheid gegen mich aufgehoben worden sei aufgrund der tatsache das es nicht mglich war den halter innerhalb der verjährungsfrist zu ermitteln..
und jetzt soll ich für deren dummheit auch noch 20 euro zahlen?
ist doch nicht mein problem wenn die es nicht auf die kette kriegen mir nen bußgeldbescheid zu schicken, oder sehe ich das falsch?
40 Antworten
Frag ich mich auch grad
Wenn man solche Kleinbeträge sofort bezahlt, kommt man meistens günstiger weg als wenn man einen Einspruch anleiert, dem dann zwar stattgegeben wird, wonach man aber dann oft Verwaltungskosten in doppelter und dreifacher Höhe begleichen muß....
wusste nicht dass es nur um falschparken geht. dann ist meine aussage natürlich nimmer so wertvoll. dachte es ginge vllt um 35km/h zu schnell fahren oder so 😁
Ich park immer ohne Parkschein und falls ich erwischt werde bezahl ich die 5Euro.Das kommt immer noch billiger als jedes mal 1Euro in die Uhr zu werfen. 😁
Wenn dann das Ticket aber kommt bezahl ich es auch, da ich ja weiß was ich falsch gemacht habe.
Nun würd mich aber interessiern warum du gegen dein Ticket vorgehen willst?
Wird doch wohl nicht nur ums allseits beliebte "Prinzip" gehen??
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Zitat:
Original geschrieben von waschtel82
Ich park immer ohne Parkschein und falls ich erwischt werde bezahl ich die 5Euro.Das kommt immer noch billiger als jedes mal 1Euro in die Uhr zu werfen. 😁
Wenn dann das Ticket aber kommt bezahl ich es auch, da ich ja weiß was ich falsch gemacht habe.Nun würd mich aber interessiern warum du gegen dein Ticket vorgehen willst?
Wird doch wohl nicht nur ums allseits beliebte "Prinzip" gehen??
Ich mache das genau so ... aber ich habe gar keinen Zahlungsaufforderung bekommen. Warum wollen die jetzt 20€ von mir??? 26€ sogar wie ich eben gesehen habe.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Warum hast du die nicht bezahlt?
weil nie ein bußgeldbescheid kam!? aber falschparken kostet da halt 10 euro
Na irgendwie müssen die doch begründet haben, warum sie den Bußgeldbescheid nicht zustellen konnten. Stimmt denn die Adresse in der Zulassung?
weil innerhalb der verjährungsfrist kein halter zu ermitteln war. keine ahnung warum. bin der halter des wagens und auch in den letzten drei jahren nicht umgezogen..
Wenn das so ist, dann ruf da mal an und laß Dir das erklären.
Auf die Erklärung bin ich auch sehr gespannt.
awa die paar cent fürs telefonieren sind mir echt zu teuer für diese spasten beim amt. ich leg schriftlich einspruch an und dann mal sehen...
wenn sie bürokratiekrieg haben wollen, kriegen se den auch
Zitat:
Original geschrieben von Bremsbelag
awa die paar cent fürs telefonieren sind mir echt zu teuer für diese spasten beim amt. ich leg schriftlich einspruch an und dann mal sehen...
wenn sie bürokratiekrieg haben wollen, kriegen se den auch
hm das erinnert mich an die eine Geschichte die hier mal gepostet wurde. Jemand hat immer ewig lange Briefe zurückgeschrieben weil er sein Bußgeld wegen zu schnellem Fahren nicht bezahlen wollte.
Teilweise kam er mit irgendwelchen uralten Gesetzen und Verordnungen. z.B. das nach Verordnung XY der amerikanischen Streitkräfte zur Besetzung Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg die deutsche Polizei garkeine Rechtsgrundlage hat, Bußgeldanforderungen ins Rollen zu bringen.
Fand den Text richtig lustig und interessant. Weiß jemand was ich meine und wo ich den finde? Würd ihn mir gerne nochma angucken.
Gruß
Simon
Zitat:
Original geschrieben von Bremsbelag
awa die paar cent fürs telefonieren sind mir echt zu teuer...
Du hast noch keine Telefon-Flatrate?
Meistens sitzt das Amt am längeren Hebel.
Zitat:
Original geschrieben von Simsi1986
hm das erinnert mich an die eine Geschichte die hier mal gepostet wurde. Jemand hat immer ewig lange Briefe zurückgeschrieben weil er sein Bußgeld wegen zu schnellem Fahren nicht bezahlen wollte.
Teilweise kam er mit irgendwelchen uralten Gesetzen und Verordnungen. z.B. das nach Verordnung XY der amerikanischen Streitkräfte zur Besetzung Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg die deutsche Polizei garkeine Rechtsgrundlage hat, Bußgeldanforderungen ins Rollen zu bringen.
Fand den Text richtig lustig und interessant. Weiß jemand was ich meine und wo ich den finde? Würd ihn mir gerne nochma angucken.Gruß
Simon
weiss was du meinst, aber habs glaub leider nich aufm rechner..
aber is echt n hammer text das ding 😉
Also wenn du so nen schönen Brief vom Amt bekommst, weil du irgendwo falsch geparkt hast, dann weissen die dich normal in dem Brief darauf hin, dass es die und die Kosten geben kann, wenn du net innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Schreibens überwiesen hast, dass du dann automatisch den Parkverstoss net zugibst und dann können höhere Kosten auf dich zukommen.
Dann bezahlt man einfach und fertig. Aber wenn du den ersten Brief net bekommen hast, dann wundert mich das sehr.