Bußgeldverfahren 33 km/h zu schnell innerorts

Hallo zusammen,Folgender Sachverhalt:Ich bin das Fahrzeug meiner Mutter gefahren, dies ist auch auf sie zugelassen. Auf mich selbst ist kein Fahrzeug zugelassen. Ich wurde mit dem Fahrzeug meiner Mutter mit 33 km/h zu schnell geblitzt. Der Bußgeldbescheid wurde zu meiner Mutter geschickt. Wir haben angegeben, dass mein Vater gefahren ist. Das Foto ist sehr schlecht, Sonnenblende verdeckt die Haare und teile der Stirn und es würde seitlich fotografiert. Die OB hat geantwortet, dass das angegebene Alter nicht zum Alter des auf dem Bild ersichtlichen fahrers ist (ich) nun habe ich den Bußgeldbescheid per Post bekommen. Die haben wahrscheinlich einen ewo abgkeichbgenacht. Ich wohne nicht an der halteranschrift! Soll ich dabei bleiben dass mein Vater gefahren ist, was kann im schlimmsten Falle passieren?

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Falsche Verdächtigung?
Falsche Angaben?
...und jetzt soll dir jemand helfen....

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das nennt sich "Lastenvereilung" wenn alle zahlen tut es auch allen weh und alle haben was gelernt!

Besser wie nur einer - oder?

Zitat:

@ChrsDubz schrieb am 20. September 2019 um 14:22:42 Uhr:


Die haben wahrscheinlich einen ewo abgkeichbgenacht. Ich wohne nicht an der halteranschrift! Soll ich dabei bleiben dass mein Vater gefahren ist, was kann im schlimmsten Fall passieren?

Was im schlimmsten Fall passieren kann, wurde ja schon geschrieben: Bis zu 5 Jahre Gefängnis.

Was vermutlich passieren wird:
Es gibt eine Anhörung, der Richter konfrontiert dich mit dem Blitzerfoto (welches auf wundersame Weise nun ziemlich scharf, klar und deutlich ist), Du gibst zu, dass Du gefahren bist (weil dir nichts anderes übrig bleibt) und wirst zu 160€ zzgl. Gerichtskosten, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot verdonnert.

Solltest Du beruflich auf den FS angewiesen sein, besteht ggf. die Möglichkeit, den Betrag zu erhöhen und vom Fahrverbot abzusehen. Allerdings nur, wenn Du diesbezüglich noch absolut sauber bist.

Da man den Fotovergleich beim Meldeamt schon gemacht hat, wirst Du keine Chance haben, irgendwen anders anzugeben. Die Nummer mit „Papa hat gefahren“ war ein Versuch, für den normalerweise keiner belangt wird.

Viel Glück!!

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 20. September 2019 um 19:54:19 Uhr:


Und ich denke mal, dass die Bildqualität bei der Behörde um einiges besser ist, als das, was dir zugesendet wird.

Das ist definitiv der Fall, man bekommt ja nur eine gedruckte Form in Größe einer Briefmarke. Im digitalen Original sieht man deutlich mehr.

Die Bildqualität im Original ist deutlich besser, als der Ausdruck. Wenn ich aufgrund des schlechten Ausdrucks den Fahrer nicht erkenne, ist das erstmal keine Straftat.
Wenn die Behörde aber jetzt den Fahrer hat, wird sie nicht locker lassen! Im Zweifel wird ein Gutachter beauftragt, den der TE am Ende mit hoher Wahrscheinlichkeit zahlt (dürfte locker im Bereich über 1500€ liegen) plus Gerichtskosten. Dann wird auch eine strafrechtliche Relevanz der Aussagen mit auf den Teller kommen, sofern der TE bei der Darstellung bleibt.

Ich denke, der TE sollte hier Schluss machen. Man könnte noch prüfen lassen, ob die Messung vorschriftsmäßig war, aber der RA kostet dann auch locker ab 1000€ aufwärts...

Es gibt ansonsten noch RA Portale im Internet, die prüfen, ob ein Einspruch Sinn macht, habe ich aber noch nicht getestet....

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Sollte die Bußgeldstelle oder wer auch immer diesen Thread lesen, könnte man unterstellen, dass die falsche Angabe vorsätzlich gemacht wurde. Wird ja nicht so viele Fälle mit 33km/h Geschwindigkeitsüberschreitung geben, bei dem der Vater als Fahrer des auf die Mutter zugelassenen Fahrzeugs angegeben wurde, obwohl der Sohn gefahren ist, der gar nicht mehr bei Mutti wohnt ;-)

Ich bin mehr darüber erstaunt, dass deine Eltern dich bei sowas auch noch unterstützen. Baue Mist, aber stehe nicht dazu ist eurer Hausmotto? Der deutsche Staat sieht es ein wenig anders. Sage einfach die Wahrheit und zahle die Strafe solange sie einigermaßen unter 1000€ bleibt. 33 km/h zu schnell ist kein Kavaliersdelikt! Selten mache ich es, aber ich gönne dir das volle Programm. Nicht aus Schadenfreude, sondern damit du es endlich begreift so ein Mist nicht mehr zu verzapfen. Das nächste Mal wirst du vielleicht nicht mehr soviel Glück haben.

naja werden wohl diese berühmten Helikoptereltern sein, die ihren Nachwuchs seit dem werfen komplett von hinten bis vorne verhätscheln

Hallo!

Der TE sprach von einem "sehr schlechten Foto". Aber nicht in Bezug auf die Qualität, Unschärfe, schlechte Auflösung und dergleichen. Vielmehr wurden als "Mängel" genannt: Sonnenblende verdeckt die Haare und teile [sic!] der Stirn und es würde seitlich fotografiert.

In dieser Hinsicht wird auch das der Behörde vorliegenden Original nicht besser sein. Es sei denn, die Sonnenblende wurde erst nachträglich hineinretuschiert ... was wohl ausgeschlossen werden kann. 😉

Da es trotz dieser Mängel aber dennoch für eine offenbar zweifelsfreie Identifizierung genügt, hilft nun alles leugnen nicht mehr. Jedes weitere Lügen erhöht nur das Risiko, das die letztendliche Strafe immer empfindlicher ausfallen wird.

Gruß
.SD

Bis jetzt hat der TE, bis auf die Geschwindigkeitsübertretung, noch nichts falsch gemacht.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 20. September 2019 um 18:27:19 Uhr:


Wenn der Vater seine Angaben reinschreibt liegt auch keine Straftat vor- gegen sich selber kann man kein falsche Beschuldigung machen!
Zur Not hat man sich eben geirrt!
Aber bei wem "Fremden"... -

Die Aussage stimmt.

Nur wenn der TE beim zweiten Schreiben angibt, dass der Vater gefahren ist, trifft es nicht mehr zu.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 21. September 2019 um 08:36:36 Uhr:


Sollte die Bußgeldstelle oder wer auch immer diesen Thread lesen, könnte man unterstellen, dass die falsche Angabe vorsätzlich gemacht wurde.

Der TE hat geschrieben, dass der Vater angegeben wurde/ sich bekannt hat, weil das Foto sehr schlecht ist. Diese Unterstellung kann man sehr schnell aus dem weg räumen.

Zitat:

@Epidemiologin2017 schrieb am 21. September 2019 um 09:04:14 Uhr:


Ich bin mehr darüber erstaunt, dass deine Eltern dich bei sowas auch noch unterstützen. Baue Mist, aber stehe nicht dazu ist eurer Hausmotto?

meine Rede 😉

Und bei 33 km/h drüber innerorts hört der Spaß nun wirklich auf.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 21. September 2019 um 09:14:50 Uhr:


naja werden wohl diese berühmten Helikoptereltern sein, die ihren Nachwuchs seit dem werfen komplett von hinten bis vorne verhätscheln

schon möglich.

Ob der TE noch mitliest?
oder...

Zitat:

@hk_do schrieb am 20. September 2019 um 17:48:30 Uhr:



Zitat:

@ChrsDubz schrieb am 20. September 2019 um 14:22:42 Uhr:


was kann im schlimmsten Falle passieren?

Bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Jeweils für deine Mutter und dich.

In ähnlichen Fällen sicher schon genau null mal verhängt worden 😁

Ja, der schlimmste Fall ist natürlich nicht der Regelfall.

@Roadrunner2018

Hahaha - der wird schon noch mitlesen und sich mitlerweile halb totgelacht haben - der Troll !!!
Oder gibt´s wirklich solche Honks,die so was noch ins Netz stellen und das Ganze dann auch noch Ernst meinen ???
Vieleicht anscheinend doch...

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