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Bußgeldverfahren 33 km/h zu schnell innerorts

Themenstarteram 20. September 2019 um 12:22

Hallo zusammen,Folgender Sachverhalt:Ich bin das Fahrzeug meiner Mutter gefahren, dies ist auch auf sie zugelassen. Auf mich selbst ist kein Fahrzeug zugelassen. Ich wurde mit dem Fahrzeug meiner Mutter mit 33 km/h zu schnell geblitzt. Der Bußgeldbescheid wurde zu meiner Mutter geschickt. Wir haben angegeben, dass mein Vater gefahren ist. Das Foto ist sehr schlecht, Sonnenblende verdeckt die Haare und teile der Stirn und es würde seitlich fotografiert. Die OB hat geantwortet, dass das angegebene Alter nicht zum Alter des auf dem Bild ersichtlichen fahrers ist (ich) nun habe ich den Bußgeldbescheid per Post bekommen. Die haben wahrscheinlich einen ewo abgkeichbgenacht. Ich wohne nicht an der halteranschrift! Soll ich dabei bleiben dass mein Vater gefahren ist, was kann im schlimmsten Falle passieren?

Wäre über jede Antwort dankbar

 

Beste Antwort im Thema

Falsche Verdächtigung?

Falsche Angaben?

...und jetzt soll dir jemand helfen....

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Den Vater anzugeben war ein netter Versuch, hat aber offensichtlich nicht geklappt. Als nächstes kommen die ins Haus, befragen die Nachbarn oder was auch immer. Das musst Du entscheiden ob es Dir das wert ist. Mir erscheint es vernünftiger, den Bußgeldbescheid zu akzeptieren und die Folgen zu tragen. Es kann sonst nur teurer werden.

Du hättest Deine Mutter angeben sollen... sie ist ja die Halterin :)

Falsche Verdächtigung?

Falsche Angaben?

...und jetzt soll dir jemand helfen....

da Du bereits identifiziert bist, sind die Messen jetzt gesungen. Im nächsten Schritt käme es bei einem Einspruch Deinerseits zu einer Gerichtsverhandlung, bei der der Richter Dein Bild gegen Dich hält. Erkennt er Dich, wirst Du verurteilt, erkennt er Dich nicht stellt er das Verfahren ein. Allerdings kann er auch einen (sündhaft teuren) Gesichtsgutachter bemühen.

Ist die Frage, ob sich das lohnt, da die Chancen wirklich eher schlecht sind. Den Vater angeben würde ich übrigens nicht mehr, das ist eine Straftat (falsche Verdächtigung, §164 StGB). So etwas wird durchaus verfolgt.

Zitat:

@ChrsDubz schrieb am 20. September 2019 um 14:22:42 Uhr:

was kann im schlimmsten Falle passieren?

Bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Jeweils für deine Mutter und dich.

Beim nächsten Mal, wenn man schon sowas vor hat, die Aussage verweigern, damit macht man sich wenigstens nicht zusätzlich strafbar. Sollte man Glück haben und kann nicht ermittelt werden, so wird eventuell nur ein Fahrtenbuch für das Fahrzeug auferlegt.

 

Auch wenn ich gesteinigt werde... Ein fremdes Auto und dann auch noch so viel zu schnell? Und dann noch die Eltern, die sowas mitmachen, anstatt dem Junior sein Suppe selbst löffeln zu lassen.

Wenn der Vater seine Angaben reinschreibt liegt auch keine Straftat vor- gegen sich selber kann man kein falsche Beschuldigung machen!

Zur Not hat man sich eben geirrt!

Aber bei wem "Fremden"... -

Fremdes Auto. Es liest sich für mich, als wenn der TE dieses Fahrzeug nicht hauptsächlich bewegt, daher ist es ihm vermutlich fremd und man sollte vorsichtiger damit fahren.

Hallole …

" Probezeit " & die Folgen :rolleyes: … könnte auch noch eine Erklärung sein , = für die Vorgehensweise .

Gruß

Hermy

Natürlich ist das der Grund, weshalb die Bußgeldstelle so vor geht. Die will solch ein Verhalten ja möglichst früh eindämmen, bevor etwas passiert. Es muss ja einen erzieherischen Effekt haben, ansonsten kann man ohne Folgen ja immer wieder so handeln.

Zitat:

@ChrsDubz schrieb am 20. September 2019 um 14:22:42 Uhr:

Der Bußgeldbescheid wurde zu meiner Mutter geschickt. Wir haben angegeben, dass mein Vater gefahren ist.

"wir" heißt, Mama deckt das auch noch??

Weiß der Vater schon von seinem "Glück"??

Und ich denke mal, dass die Bildqualität bei der Behörde um einiges besser ist, als das, was dir zugesendet wird.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 20. September 2019 um 18:27:19 Uhr:

Wenn der Vater seine Angaben reinschreibt liegt auch keine Straftat vor- gegen sich selber kann man kein falsche Beschuldigung machen!

Zur Not hat man sich eben geirrt!

Aber bei wem "Fremden"... -

Doch kann man. Falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft. Und Beihilfe dazu. So werden beide verknackt. Da gibt es längst Präzedenzurteile dazu.

... und die Mutter hängt als Mitwisserin auch noch mit drin.

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