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Bußgeldverfahren 33 km/h zu schnell innerorts

Themenstarteram 20. September 2019 um 12:22

Hallo zusammen,Folgender Sachverhalt:Ich bin das Fahrzeug meiner Mutter gefahren, dies ist auch auf sie zugelassen. Auf mich selbst ist kein Fahrzeug zugelassen. Ich wurde mit dem Fahrzeug meiner Mutter mit 33 km/h zu schnell geblitzt. Der Bußgeldbescheid wurde zu meiner Mutter geschickt. Wir haben angegeben, dass mein Vater gefahren ist. Das Foto ist sehr schlecht, Sonnenblende verdeckt die Haare und teile der Stirn und es würde seitlich fotografiert. Die OB hat geantwortet, dass das angegebene Alter nicht zum Alter des auf dem Bild ersichtlichen fahrers ist (ich) nun habe ich den Bußgeldbescheid per Post bekommen. Die haben wahrscheinlich einen ewo abgkeichbgenacht. Ich wohne nicht an der halteranschrift! Soll ich dabei bleiben dass mein Vater gefahren ist, was kann im schlimmsten Falle passieren?

Wäre über jede Antwort dankbar

 

Beste Antwort im Thema

Falsche Verdächtigung?

Falsche Angaben?

...und jetzt soll dir jemand helfen....

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Wenn der Vater als Fahrer angegeben wurde, wie kann dann die Behörde einfach mal so entscheiden, daß eben nicht der Vater, sondern der Sohn hinterm Steuer gesessen hat ?!

Ich denke mal nicht, daß wir hier beim behördlichen Wunschkonzert sind, wo die Behörde in dem Fall entscheidet Wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist.

Andere Frage:

Warum wird der Bußgeldbescheid dann nicht gleich an den Fahrer geschickt, wenn es der Behörde ja schon von vorne herein bekannt ist, wer der Fahrer war ?!

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. September 2019 um 09:00:23 Uhr:

Wenn der Vater als Fahrer angegeben wurde, wie kann dann die Behörde einfach mal so entscheiden, daß eben nicht der Vater, sondern der Sohn hinterm Steuer gesessen hat ?!

Weil das Bild offenbar eine bessere Qualität hat und daher der Vater als Fahrer ausgeschlossen werden kann . Sie wird so gut sein, dass man erkennen kann, ob da ein Mann um die 20 oder 50 drinsitzt.

Zitat:

@migoela schrieb am 22. September 2019 um 08:06:45 Uhr:

@Roadrunner2018

Hahaha - der wird schon noch mitlesen und sich mitlerweile halb totgelacht haben - der Troll !!!

Oder gibt´s wirklich solche Honks,die so was noch ins Netz stellen und das Ganze dann auch noch Ernst meinen ???

Vieleicht anscheinend doch...

Na dann am besten mal schließen, denn keiner wird dem TE dazu bekommen für seine Tat die Verantwortung zu übernehmen......;)

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. September 2019 um 09:00:23 Uhr:

Wenn der Vater als Fahrer angegeben wurde, wie kann dann die Behörde einfach mal so entscheiden, daß eben nicht der Vater, sondern der Sohn hinterm Steuer gesessen hat ?!

Ich denke mal nicht, daß wir hier beim behördlichen Wunschkonzert sind, wo die Behörde in dem Fall entscheidet Wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist.

Andere Frage:

Warum wird der Bußgeldbescheid dann nicht gleich an den Fahrer geschickt, wenn es der Behörde ja schon von vorne herein bekannt ist, wer der Fahrer war ?!

Behördliches Wunschkonzert? Weil sich die Behörde nicht mit der erstbesten und auch noch falschen Behauptung, wer gefahren sei, zufrieden gibt? Irgendwie sind deine Maßstäbe wohl gefährlich verschoben. Die Behörde entscheidet nicht, wer gefahren ist, sie ermittelt, wer gefahren ist. Nach deiner Meinung sollte die Behörde also immer den Angaben des Halters folgen, auch wenn sie nachweislich falsch sind? Also Wunschkonzert des Halters? Dann gebe ich beim nächsten Foto einfach meinen Nachbarn als Fahrer an und der muss dann für mich zahlen. Raktische Lösung! :rolleyes:

 

Zur anderen Frage: Weil der Anhörungsbogen immer zunächst an den Halter geht. Trotz "Wunschkonzert" haben die in der Behörde keine Hellseher sitzen, die feststellen können, wer gefahren ist.

 

Grüße vom Ostelch

Provokation gelöscht, Moorteufelchen/MT-Moderation

Schade,daß er sich nicht mehr meldet,wie die Sache weitergegangen ist !!!

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 20. September 2019 um 19:54:19 Uhr:

Und ich denke mal, dass die Bildqualität bei der Behörde um einiges besser ist, als das, was dir zugesendet wird.

Jap ist es und ich habe es schon selbst gesehen.

Kann man dich nicht zweifelsfrei identifizieren, kommen Beamte und machen einen Abgleich vor Ort. Bist du nicht anzutreffen, wird die Nachbarschaft mit deinem Foto befragt. Habe ich alles im Freundeskreis schon erlebt.

Wer sich nicht an Geschwindigkeiten halten kann, sollte auch die Eier haben und die Konsequenzen tragen oder lieber gleich das Rad oder die ÖPNV nehmen.

Zitat:

@migoela schrieb am 26. September 2019 um 12:18:11 Uhr:

Schade,daß er sich nicht mehr meldet,wie die Sache weitergegangen ist !!!

Was soll denn in den letzten 6 Tagen passiert sein? Du willst nur rumätzen.

@Kai R.

Hast Du den Thread überhaupt komplett verfolgt ?

Der TE hat seine Eingangsfrage gestellt und sich dann gar nicht mehr gemeldet !

Aber keine Sorge - ich bin raus hier,bevor ich noch irgendwas „verätze“ !!!

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