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Bußgeldsystem in Deutschland gerecht oder nicht?

Themenstarteram 26. Juli 2013 um 18:22

So, ihr habt es nicht anders gewollt ;)

Da keiner in der Lage war in den letzten 48h ein halbwegs spannendes Thema zu eröffnen, liegt es jetzt wohl an mir, selbiges zu tun.

Wie ihr ja alle wisst (oder auch nicht) sieht unser Bußgeldkatalog es nicht vor, die Höhe der Bußgelder an das Einkommen des Täters zu koppeln (wie es z.B. im Strafrecht üblich ist, damit der Täter auch wirklich bestraft wird).

Würdet ihr eine Umstellung der Bußgelder auf Basis von Tagessätzen eher begrüßen oder ablehnen (jetzt nur mal vom Prinzip der Gerechtigkeit betrachtet, und nicht weil das aktuelle System euch billiger kommt)?

Welche Vor- oder Nachteile würdet ihr sehen?

Da das Thema ja schon dann und wann mal Nebenthema war, habe ich ein paar gängige Kritikpunkte schon mal aufgegriffen und kommentiert:

1. Ungerecht. Weil jeder die gleiche Übertretung begangen hat, soll auch jeder dasselbe zahlen.

2. Abgrenzung zu "echten" Verbrechen geht verloren.

3. Hoher Verwaltungsaufwand bei der Umstellung.

Zu 1: Falsch, da jeder gleich bestraft werden soll. Ein 100,- € Bußgeld bestraft den H4ler aber deutlich stärker als den Besserverdiener mit 5000,- € Nettoeinkommen monatlich.

Zu 2: Für "echte" Verbrechen gibt es noch die Möglichkeit der Haft und die Eintragung ins Führungszeugnis, die bei Bußgeldern sinnvollerweise nicht existiert.

Zu 3: Die Umstellung ist eine einmalige Sache, die aufgrund der bereits vorhandenen Bußgeldstruktur relativ "verwaltungsarm" vollzogen werden kann (z.B. 1,- € Bußgeld entspricht 0,1 Tagessätze).

Und zum Schluss noch was rechtliches zum Thema:

§17 OWiG Abs. 3 würde bereits heute eine Grundlage für die Umstellung bieten, wenn man den letzten Teilsatz entfernen würde.

Zitat:

Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt .

Na dann wünsche ich allseits eine faire und spannende Diskussionsrunde.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

H4-Empfänger besitzen i.d.R. kein Vermögen. Schau dir mal einen Antrag auf ALGII an.

Du solltest Dir mal die ALG2-Freigrenzen ansehen:

Auto bis 7.000 Euro, eigenes Sparguthaben, Haus- oder Wohnungseigentum (für eine lange Zeit, bevor das Jobcenter da verrechnen kann - im Gegenteil, das Jobcenter muss im ersten Jahr auch noch die Tilgung bei einer laufenden Finanzierung übernehmen), Wohnungseinrichtung (Kleidung, Möbel, Fernseher, ...), ...

Natürlich muss der H4-Empfänger dies gegenüber dem Jobcenter offen legen, aber er darf ein nicht unerhebliches Vermögen haben.

 

Beantwortet aber nicht meine Fragen:

Muss nicht auch das eventuell vorhandene Vermögen mit einbezogen werden (egal ob H4-Empfänger oder "reich"), um auch eine echte und nicht nur populistische Sommerloch-Gerechtigkeit zu erhalten und wie bewertet man Vermögen, damit Strafe für jeden "gleich wirkungsvoll" ist und nicht geschönt werden kann, wie zB. bekannter weise im Unterhaltsrecht manipuliert wird.

TS beziehen sich auch immer auf das Netto-Gehalt, wo ist denn da die Gerechtigkeit, wenn sich ein "hohes" Nettogehalt nur daraus ergibt, weil man 3 Kinder hat und die Frau nicht mitarbeitet, Somit nur deshalb "viel" verdient, weil man jeden Cent auch zur Ernährung einer größeren Familie benötigt - gegenüber einem Single mit gleichem Brutto ohne Kinder, der kostenfrei noch im Hotel Mama wohnt.

 

Bußgelder auf TS umstellen ist doch nur etwas im Rahmen einer RTL2-Serie. Gerechtigkeit wird es damit auch nicht geben, nur die "Armen" können sehen, dass die "Reichen" mehr bezahlen müssen, was denen aber auch nicht weh tun wird. Unter dem Strich bleibt nichts als eine Neidbefriedigung bei deutlich erhöhten Verwaltungskosten für die "Armen".

Wobei H4 und TS eine wunderbare Sache ist:

Bei H4 zählt ausschließlich der Regelsatz von 380 Euro, die Zusatzleistungen, wie Miete, ... sind kein Einkommen, die bekommt ein H4-Empfänger ohne dass dies eine Wirkung auf die Höhe des TS hat.

Ein Kleinstverdiener, der 760 Euro netto hat, muss zwar seine Miete und alles andere selbst bezahlen und hat eher weniger als ein H4-Empfänger, bekommt aber durch das doppelt so hohe Netto-Einkommen auch den doppelten TS als der H4-Empfänger.

Geht dieser Kleinstverdiener dann zum Jobcenter und holt sich einen Zuschlag, dass er zumindest auf das gleiche verfügbare Geld eines H4-Empfängers kommt ("Aufstocker"), dann ist das auch Netto-Einkommen, was den TS erhöht.

Der Aufstocker hat dann nur das Selbe jeden Monat zur Verfügung, wie ein H4-Empfänger, muss aber aufgrund des 2,5fachen "Netto-Einkommens" auch die 2,5fache Strafe bezahlen - weil es gerechter ist!?

 

So eine Populismuspauke hat das Trommelfell auf beiden Seiten:

Die klassischen Bußgeldgründe wie Termindruck eines Außendienstlers; Missachtung des Parkverbots, damit der Werkstattwagen mit dem Werkzeug in der Nähe der Einsatzstelle steht; schnell nach der Arbeit noch die Kinder aus dem Kindergarten abholen; langer Arbeitsweg mit dadurch überdurchschnittlicher Chance auf einen Blitzer zu treffen; ...

- das hat ein H4-Empfänger alles nicht.

Für Niemanden ist es leichter, ein Bußgeld zu vermeiden und daher soll es nun "gerechter" sein, dass dieser H4-Empfänger nur ~40% von der Strafhöhe zu zahlen hat, wie ein Aufstocker, der sich an zwei weit auseinander liegenden Putzstellen den Hintern aufreißt, um zwar nicht mehr als ein H4-Empfänger zu haben, aber wenigstens keiner zu sein?

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Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

den jeder weis was 20 drüber kostet: ein essen an der lokalen dönerbude mit nachtisch. wie schon gesagt ist für den vertreter der immer unter dampf steht die 100€ ne lachplatte.

Mit Verlaub und bei allem Respekt, aber ich bin "Vertreter" (mag das Wort nicht) und ich gehe nicht zum arbeiten um Strafzettel in dieser Größenordnung zu bezahlen. Wie kommst Du auf sowas? Überleg mal, wenn Dir das einmal im Monat passiert sind das 1.200 Euro im Jahr. Nur soweit kommt es erst gar nicht weil vorher die Pappe weg ist - Wiederholungstäter. Das ist alles nicht so lasch wie das immer dargestellt wird. Für Vielfahrer erst recht nicht. Auf der AB kann das schon mal passieren dass man im relativ dichten Verkehr bei 120 mal etwas näher drann ist, bevor man es überhaupt realisiert können schon die 500 Meter vorbei sein, auf denen gemessen werden muss. Da biste heutzutage gleich mit dabei. Von zu lasch, oder ähnlichem kann für Leute wie mich nicht die Rede sein. Und 20 drüber gehen maximal auf der AB, da blitzt es nicht. Auf der Landstraße und in der Stadt schon, da biste nach einer Woche Pleite und die Pappe los.

Ich kenne Aussendienstler die haben 12 - 15 Punkte. Ich habe einen, weil ich mal telefoniert hab weil die Freispreche defekt war. Und das war's, die letzten 13 Jahre auf eine Million.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von dodo32

...zumal ich im Bekanntenkreis Fälle habe, die mal richtig Kohle abgelegt, und ordentlich Punkte (6) bekommen haben wegen zu schnell in der Baustelle und so. Ein Unternehmer. Durfte die Pappe behalten aber kommt es noch einmal vor, ist Schicht.

Das ist ja eine ganz andere Baustelle und hat nichts mit dem Thema zu tun. Im Fall deines Bekannten hat er sich seinen Führerscheinerhalt durch Geld erkauft.

Das hat aber nichts mit dem Thema zu tun.

Doch, hat es. Denn Er hat eine Chance bekommen und darf seine Führerschein behalten. Und das ist auch eine Form der Gerechtigkeit, zumal gegen Ihn nie etwas vorlag. Und von "erkaufen" kann bei 6 Punkten imho keine Rede sein. Zumal wenn Er binnen 12 Monaten sich nur die kleinste Kleinigkeit zu Schulden kommen lässt, ist Schicht mit der Pappe.

am 26. Juli 2013 um 21:20

Ist das jetzt der Aufstand der Besitzlosen? Nänänää, wenn ich mir das Geblitztwerden nicht leisten kann, dann solls die reichen Bonzen aber auch richtig treffen, bla blubb... :rolleyes:

Ihr seid doch immer die Ersten, die bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit rufen: "Haltet Euch doch einfach ans Limit, wenn ihr die Strafe nicht zahlen wollt!" :o

Themenstarteram 26. Juli 2013 um 21:42

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi

Ihr seid ...

Wer soll denn ihr sein?

Es wäre schön, wenn du hier vernünftig und sachlich mitmachen würdest.

Solche Pauschal-Angriffe gegen andere User vergiftet schnell das Klima eines Threads und ist hier unerwünscht.

 

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

H4-Empfänger besitzen i.d.R. kein Vermögen. Schau dir mal einen Antrag auf ALGII an.

Du solltest Dir mal die ALG2-Freigrenzen ansehen:

Auto bis 7.000 Euro, eigenes Sparguthaben, Haus- oder Wohnungseigentum (für eine lange Zeit, bevor das Jobcenter da verrechnen kann - im Gegenteil, das Jobcenter muss im ersten Jahr auch noch die Tilgung bei einer laufenden Finanzierung übernehmen), Wohnungseinrichtung (Kleidung, Möbel, Fernseher, ...), ...

Natürlich muss der H4-Empfänger dies gegenüber dem Jobcenter offen legen, aber er darf ein nicht unerhebliches Vermögen haben.

 

Beantwortet aber nicht meine Fragen:

Muss nicht auch das eventuell vorhandene Vermögen mit einbezogen werden (egal ob H4-Empfänger oder "reich"), um auch eine echte und nicht nur populistische Sommerloch-Gerechtigkeit zu erhalten und wie bewertet man Vermögen, damit Strafe für jeden "gleich wirkungsvoll" ist und nicht geschönt werden kann, wie zB. bekannter weise im Unterhaltsrecht manipuliert wird.

TS beziehen sich auch immer auf das Netto-Gehalt, wo ist denn da die Gerechtigkeit, wenn sich ein "hohes" Nettogehalt nur daraus ergibt, weil man 3 Kinder hat und die Frau nicht mitarbeitet, Somit nur deshalb "viel" verdient, weil man jeden Cent auch zur Ernährung einer größeren Familie benötigt - gegenüber einem Single mit gleichem Brutto ohne Kinder, der kostenfrei noch im Hotel Mama wohnt.

 

Bußgelder auf TS umstellen ist doch nur etwas im Rahmen einer RTL2-Serie. Gerechtigkeit wird es damit auch nicht geben, nur die "Armen" können sehen, dass die "Reichen" mehr bezahlen müssen, was denen aber auch nicht weh tun wird. Unter dem Strich bleibt nichts als eine Neidbefriedigung bei deutlich erhöhten Verwaltungskosten für die "Armen".

Wobei H4 und TS eine wunderbare Sache ist:

Bei H4 zählt ausschließlich der Regelsatz von 380 Euro, die Zusatzleistungen, wie Miete, ... sind kein Einkommen, die bekommt ein H4-Empfänger ohne dass dies eine Wirkung auf die Höhe des TS hat.

Ein Kleinstverdiener, der 760 Euro netto hat, muss zwar seine Miete und alles andere selbst bezahlen und hat eher weniger als ein H4-Empfänger, bekommt aber durch das doppelt so hohe Netto-Einkommen auch den doppelten TS als der H4-Empfänger.

Geht dieser Kleinstverdiener dann zum Jobcenter und holt sich einen Zuschlag, dass er zumindest auf das gleiche verfügbare Geld eines H4-Empfängers kommt ("Aufstocker"), dann ist das auch Netto-Einkommen, was den TS erhöht.

Der Aufstocker hat dann nur das Selbe jeden Monat zur Verfügung, wie ein H4-Empfänger, muss aber aufgrund des 2,5fachen "Netto-Einkommens" auch die 2,5fache Strafe bezahlen - weil es gerechter ist!?

 

So eine Populismuspauke hat das Trommelfell auf beiden Seiten:

Die klassischen Bußgeldgründe wie Termindruck eines Außendienstlers; Missachtung des Parkverbots, damit der Werkstattwagen mit dem Werkzeug in der Nähe der Einsatzstelle steht; schnell nach der Arbeit noch die Kinder aus dem Kindergarten abholen; langer Arbeitsweg mit dadurch überdurchschnittlicher Chance auf einen Blitzer zu treffen; ...

- das hat ein H4-Empfänger alles nicht.

Für Niemanden ist es leichter, ein Bußgeld zu vermeiden und daher soll es nun "gerechter" sein, dass dieser H4-Empfänger nur ~40% von der Strafhöhe zu zahlen hat, wie ein Aufstocker, der sich an zwei weit auseinander liegenden Putzstellen den Hintern aufreißt, um zwar nicht mehr als ein H4-Empfänger zu haben, aber wenigstens keiner zu sein?

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi

Ist das jetzt der Aufstand der Besitzlosen? Nänänää, wenn ich mir das Geblitztwerden nicht leisten kann, dann solls die reichen Bonzen aber auch richtig treffen, bla blubb... :rolleyes:

Ihr seid doch immer die Ersten, die bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit rufen: "Haltet Euch doch einfach ans Limit, wenn ihr die Strafe nicht zahlen wollt!" :o

Du greifst mich hier zu unrecht an.

Weil:

Zitat:

Ihr seid doch immer die Ersten, die bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit rufen: "Haltet Euch doch einfach ans Limit, wenn ihr die Strafe nicht zahlen wollt!"

Ja das rufe ich, mit voller Stimme und aus tiefsten Herzen. Aber:

Ich mache hier keinen Aufstand, bin nicht besitzlos, kann mir das geblitzwerden leisten und will nicht das die Bonzen mehr als ich zahle, und bla blubb erzähle ich schon gar nicht.

Aber keine Angst, ich bin jetzt nicht böse auf Dich.

am 27. Juli 2013 um 5:14

Etwas schwierig find ich das Thema schon denn dann wären Hausmütterchen und Studenten die keinen Verdienst haben aber von Papi genug bekommen quasi Narrenfrei...

Und der, der sich aber jeden Tag den Hintern aufreißt, der doofe!!!

Wer viel fährt arbeitet in der Regel auch viel und kann dadurch auch zwangsläufig viel öfter erwischt werden!

Ich würde eher die Bußgeldhöhe prozentual mit der jährlichen Fahrleistung koppeln!

z.B.:

10.000km p.a. =500€ bei 40kmh drüber 1.Monat Fahrverbot

50.000km p.a. =100€ bei 40kmh drüber Fahrverbot erst bei 2x

Das Fahrverbot ist ja für jemanden der nur 1000km im Monat fährt 5x weniger schlimm wie wenn jemand 5000 fährt! Denkt mal darüber nach;)

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

b) wie in gewissen us staaten: mit mehreren tickets wird die versicherungsprämie teurer.

So weit musst Du gar nicht gehen, das gibt es schon in England. Wenn da einer mit "Road Rage" oder "Speeding" auffällt, steigt die Versicherungsprämie - und Punkte wie in Flensburg kennen die auch.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Woanders funzt das verdienstabhängige Bussgeld wunderbar, warum ned auch hier?

Bspw Norwegen oder die Schweiz, also keinesfalls Dritte-Welt-Länder.

Auch in diesen Ländern ist das Bußgeld nicht verdienstabhängig sondern es gibt auch dort grundsätzlich Regelbußgeldsätze für Verkehrsordnungswidrigkeiten! Bei besonderen Raserdelikten oder bei Gerichtsverhandlungen kann der Richter in der Schweiz das Bußgeld entsprechend den Einkommensverhältnissen erhöhen. Hier handelt es sich aber um Einzelfälle die nichts mit dem "verdienstabhängigem Bußgeld" zu tun haben.

N.T.

Pflaumenkuchen hat hier schon ein paar treffende Argumente gegen das verdienstabhängige Bußgeld gebracht die ich noch gerne mit folgenden unterstützen möchte:

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist nicht mehr gegeben:

Für´s Falschparken ist eine geringe kriminelle Energie notwendig im Gegensatz zu einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. Jetzt haben wir den gutverdienenden Unternehmensberater der falsch parkt und mit einem Tagessatz bestraft wird. Da er gut verdient, sind das 300 € Geldbuße. Auf der anderen Seite ist der Azubi, Studenten oder Hartz IV-Empfänger der sein monatliches Salär durch einen Ladendiebstahl aufbessert und erwischt wird. Als geringverdienenter Ersttäter bekommt er eine Geldstrafe i. H. von 30 Tagessätzen à 10 €.

300 € für´s Falschparken (geringfügige Owi) vs. 300 € für den Ladendiebstahl (Straftat). Hier ist die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben auch wenn die 300 € dem Geringverdiener mehr wehtun als dem Unternehmensberater, was aber nichts mit der Verhältnismäßigkeit in der Strafzumessung zu tun hat.

Verdienstabhängiges Bußgeld umgehen - nichts leichter als das!

Fahrzeuge werden alle auf die Ehefrau, Großeltern, studierende Kinder, Freunde etc. angemeldet die entsprechend geringes bis gar kein Einkommen haben. Auf Grund des nicht vorhandenen Einkommens würden entsprechend niedrige Bußgelder ausgestellt werden, die natürlich vom gutverdienenden Nutzer auch bezahlt werden. Sollte es mal eng werden zweck´s Fahrverbot o.ä. würde der Halter (Geringverdiener) ja jederzeit aus der Geschichte rauskommen, da er ja tatsächlich nicht gefahren ist. Der tatsächliche Fahrer (Gutverdiener) kommt vermutlich ebenfalls über die Verfolgungsverjährung ungeschoren davon.

Bußgeld am Wert des Fahrzeuges festmachen?

wäre evtl. dann der nächste Vorschlag, was einer Art Halterhaftung gleich kommt. Halterhaftung verstösst aber gegen rechtsstaatliche Grundsätze. "Keine Strafe ohne Schuld" wird ausgehebelt!

N.T.

 

Zitat:

Original geschrieben von dodo32

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

den jeder weis was 20 drüber kostet: ein essen an der lokalen dönerbude mit nachtisch. wie schon gesagt ist für den vertreter der immer unter dampf steht die 100€ ne lachplatte.

Mit Verlaub und bei allem Respekt, aber ich bin "Vertreter" (mag das Wort nicht) und ich gehe nicht zum arbeiten um Strafzettel in dieser Größenordnung zu bezahlen. Wie kommst Du auf sowas? Überleg mal, wenn Dir das einmal im Monat passiert sind das 1.200 Euro im Jahr. Nur soweit kommt es erst gar nicht weil vorher die Pappe weg ist - Wiederholungstäter. Das ist alles nicht so lasch wie das immer dargestellt wird. Für Vielfahrer erst recht nicht. Auf der AB kann das schon mal passieren dass man im relativ dichten Verkehr bei 120 mal etwas näher drann ist, bevor man es überhaupt realisiert können schon die 500 Meter vorbei sein, auf denen gemessen werden muss. Da biste heutzutage gleich mit dabei. Von zu lasch, oder ähnlichem kann für Leute wie mich nicht die Rede sein. Und 20 drüber gehen maximal auf der AB, da blitzt es nicht. Auf der Landstraße und in der Stadt schon, da biste nach einer Woche Pleite und die Pappe los.

Ich kenne Aussendienstler die haben 12 - 15 Punkte. Ich habe einen, weil ich mal telefoniert hab weil die Freispreche defekt war. Und das war's, die letzten 13 Jahre auf eine Million.

ich dachte das auch auch weisst was ich beruflich mache ;) ich hab zwar keinen anzug an, fahr im jahr aber auch 100.000km und kann deine aussagen nicht ganz verstehen.

desweiteren solltest du dazu sagen das man als ausendienstler egal ob mit oder ohne anzug spesen bekommt. somit sind 100€ genau ein spesensatz deutschland. somit bin ich immernoch der meinung das 100€ zu gering ist.

@enterich

interesant. aber ist es nicht auch lächerlich das gerade falsch parken billiger ist als sich ein ticket zu lösen? und genau das versteh ich net. aber genau das ist ja der nonsens in unserem rechtssystem. der ehrliche ist der mops. siehe den alkohol am steuer thread. kauf ich mir jeden tag n ticket zum parken kost mich das minderstens 10€ den tag. kauf ich nix und werd erwischt (und das passiert nicht jeden tag!) kost mich das wieviel?

am 27. Juli 2013 um 9:03

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Ja das rufe ich, mit voller Stimme und aus tiefsten Herzen. Aber:

Ich mache hier keinen Aufstand, bin nicht besitzlos, kann mir das geblitzwerden leisten und will nicht das die Bonzen mehr als ich zahle, und bla blubb erzähle ich schon gar nicht.

Wenn Du Dich im ersten Absatz meines Posts nicht wiederfindest, dann beziehe bitte den zweiten Absatz auch nicht auf Dich.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Aber keine Angst, ich bin jetzt nicht böse auf Dich.

Ich bin erleichtert.

 

P.S.: Ob Du bisweilen "bla blubb" erzählst, darüber könnte man trefflich streiten. ;)

Das Strafrecht kennt soweit ich weiss zum Beispiel gar keine pauschale Bestrafung, sondern nur die Tagessätze, eben weil eine pauschale Bestrafung aufgrund der großen Einkommensunterschiede nicht als gerecht betrachtet werden kann...

Warum das nicht auch für Bussgelder im Straßenverkehr gilt, frage ich mich seit ich den Führerschein habe.

Ist ja nunmal so, dass man zum Beispiel mal in Gedanken ist und ne rote Ampel überfährt. Soll man nicht, darf man nicht, aber passiert nunmal (sofern es unter 1 Sekunde bleibt... über eine Sekunde sehe ich nicht mehr als "kann schonmal passieren"...)

Wenn ich dann die 90 EUR bezahlen soll, sage ich mir "Ja mei, fällt die Sparrücklage diesen Monat halt ein bißchen kleiner aus...". Haste da aber nen Geringverdiener, dann muss der sich durchaus schonmal fragen "Hmm... spare ich jetzt am Essen oder überziehe ich mein Konto?"

Das kanns irgendwo nicht sein...

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

desweiteren solltest du dazu sagen das man als ausendienstler egal ob mit oder ohne anzug spesen bekommt. somit sind 100€ genau ein spesensatz deutschland. somit bin ich immernoch der meinung das 100€ zu gering ist.

Natürlich bekommt man Spesen. Aber die sind doch nicht für das begleichen von Tickets gedacht. Und nochmal, wenn man für 100 Euro im Monat geblitzt wird, geht das maximal 2 x. Dann ist man Wiederholungstäter und die Fleppe ist weg. Ich verstehe daher nach wie vor den Aufschrei nicht. Und selbst wenn die Pappe nicht weg wäre, wären mir 100 Euro im Monat zu viel, um sie für zu schnelles fahren auszugeben..., das ist doch Unsinn.

Pro Tag kriegst du 24 EUR Verpflegungsmehraufwand und 20 EUR Übernachtungspauschale. Die 100 EUR sind Quatsch...

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