Bußgeldbescheid nach Unfall=Nachschulung?
Hi Leute.
Ich hab mal ne Frage, ich schildere euch zuallererst mal den Unfall:
Bin aus einer Seitenstraße gekommen an eine Vorfahrtstraße, ich hatte die Vorfahrt zu gewähren. Bin auch vor der Straße stehengeblieben. Ich wollte nach links abbiegen und hatte durch parkende Fahrzeuge extrem schlechte Einsicht in den Verkehr von links. So, nun habe ich mich Vorsichtig reingetastet in die Straße und als ich dann was sehen konnte, sah ich auch nur wie ein opel popel angerauscht kam und in mich reinfuhr (ist unerheblich zu erwähnen das er während des Crashs am telefon war (am Ohr das Handy), und er mich mindestens 25 m vor der Unfallstelle gesehen hat). Nun ist dies meine Schuld. Heute bekam ich einen Bußgeldbescheid über 60€+23,50€ Verfahrenskosten. Darüber hinaus bekomme ich 3 Punkte in Flensburg.
Ich bin in der Probezeit...gehe mal davon aus das die Probezeit verlängert wird (im Bußgeldbescheid steht nichts davon).
Nun zu meiner wichtigen Frage: Wenn ich zur Nachschulung muss, würde das in dem bereits erhaltenen Bußgeldbescheid stehen? Steht davon nämlich auch nichts drin. Oder erhalte ich dazu einen gesonderten Brief?
Danke für eure Hilfe
greetz michi
Beste Antwort im Thema
Nanana übertreibt mal nicht mit der MPU - bis du dahin musst dauerts schon noch viel länger.
Wie gesagt verlängert sich erstmal die Probezeit um 2 Jahre. In den 2 Jahren tuts nicht viel wenn dir nochmal was passiert - wenn keine Punkte dabei sind passiert garnichts. Sollten Punkte dabei sein wird dir ein verkehrspsychologisches Gespräch angeraten sonst bekommst (ich glaube) 3 Punkte extra aufgebrummt.
Da musst aber nicht hingehen. Sollte dann nochmal was mit Punkten kommen musst du zum verkehrspsychologischen Gespräch.
Dann muss schon nochmal ein gravierender Verstoß kommen dass dir ne MPU aufgebrummt wird aber selbst das ist dann ne Einzelenscheidung, d.h. wenn die sehen, dass dir 4 mal einer doof reingefahren ist dann werden die sich zwar fragen was da los ist aber zur MPU muss man nicht gleich.
Macht dem Kerl doch nicht soviel Angst mit euren MPU-Stammtischparolen.🙄
27 Antworten
morjen,
@ te: scheisse gelaufen das ganze... hier stellt sich wieder das problem des unterschiedes zw. recht haben und recht bekommen --> lehre aus dem ganzen hast du ja schon gezogen: eine rechtsschutzversicherung... ohne die ich mich nicht wirklich in den str.verkehr trauen würde
die abwägung, ohne rechtschutz etwas zu unternehmen ist schwer... bist du vielleicht adac mitglied? da ist eine beratung auch ohne rechtschutz schonmal kostenlos...
was mich neben der strafe auch stören würde... der opelfahrer bekommt seine blödheit auch noch belohnt und kann sich auf deine kosten erstmal sanieren...
deine versicherung wird dir schon zu einem rechtsstreit raten, denn dadurch hat sie die möglichkeit (bei teilschuld), ihre ausgaben zu mindern... ob du aber davon was hast, ist fraglich... wie meine vorredner bereits dargelegt haben
fazit: ich kann dir keine empfehlung geben
Zitat:
Das ist nicht ganz richtig, die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.
Eine Mpu für 600€ hab ich auch noch nicht gesehen, 600€ kosten in etwa schon die dafür nötigen Vorbereitungsstunden.
Solltest du dann die Mpu beim ersten mal bestehen herzlichen Glückwunsch denn die meisten schaffen es wenn überhaupt erst beim3-4 mal.
Ist echt nicht einfach der ganze Mist. Ja und das wegen irgendeinem Heini der mit Mutti quatschen musste...nenenenene
mpu finde ich geldschneiderei... was dort für geld sinnlos verbraten wird ("experten" & bürokratie sind nicht billig), das könnte man wirklich für sinnvollere dinge einsetzen, z.b. in einem "opfer-hilfe-fond" für unschuldige unfallgeschädigte durch alkohol --> wenn man sich überlegt, was jeder mpu`ler so ausgibt, was da für summen zusammenkommen würden und wie die versicherungsbeiträge für die allgemeinheit durch diese entlastung sinken würden... 🙂
alternative zur mpu: führerscheinentzug, zeitlich befristet je nach vorgeschichte und schwere des verstoßes... z.b. 1.verstoß: 0,5 jahre, 2.verstoß: 2 jahre, 3.verstoß: 4 jahre ... bei einem unfall oder über 1,5 promille eben das doppelte
Zitat:
Original geschrieben von BimJeam
Du mußt da unterscheiden, zwischen dem Versicherungsfragen und dem Bußgeldverfahren.Zitat:
Original geschrieben von Ich6688
Naja als Schuldigen sehe ich ihn in dem Fall soweit er so abgelaufen ist wie beschrieben auch nicht.
Nur wird es sehr schwer werden seine unschuld zu beweisen. Ganz raus kommen wird er wohl nicht,
denke mal das mindestens eine Teilschuld bleiben wird. Weil ihm dann schon allein vorgeworfen wird solbald
er sagt er hatte einen Beifahrer, dass er ihn raus schicken könnte zum gucken oder sonstiges.
Das wird nicht einfach...
Dieses Bußgeld kann er sicher abwenden. Das ist unberechtigt. Behaupte ich mal so.
Was die Versicherungen auskungeln ist erstmal eine andere Sache. Nur wenn er das Bußgeld bezahlt, dann werten die das natürlich auch als Schuldeingeständnis.
Teilschuld wird er bestimmt kriegen, evtl. aber nur 10%, man weiß nicht, muß man probieren.Auf alle fälle ein Verkehrsrechtsschutz abschließen. Kostet keine 100€ im Jahr.
Ach nochwas. Laß auf alle Fälle Deinen Schaden schätzen und richtig dokumentieren. Gegebenenfalls mußt Du den ja der gegnerischen Haftpflicht in Rechnung stellen.
Naja wir werden es sehen was bei raus kommt aber leicht wirds nicht.
Ich spreche da eigentlich sehr Erfahren denn wir hatten mal einen
Kurierdienst und da war sowas an der Tagesordnung. Die Idioten vom
Landkreis/Bußgeldstelle sind zu 98% alles A****löcher da kommt man
auch nicht so leicht ran und um die umzustimmt kann man gleich ein
Weltwunder mitbringen.
Auf jeden Fall für die Zukunft ein Verkehrsrechtsschutz abschließen.
Meine kostet bei der Arag gerade mal 41 Euro im Jahr und die hat man
jawohl für sowas auf jeden Fall über allerdings wird die diesen Fall
nicht mehr tragen. Bei mir ist es so was erst 1/4Jahr dort versichert
sein muss bevor sie den ersten Fall übernehmen. Übernehmen tun
sie dann auch nur Fälle die in der Zukunft passieren also nicht Rückwirken
vor der Versicherung.
Nanana übertreibt mal nicht mit der MPU - bis du dahin musst dauerts schon noch viel länger.
Wie gesagt verlängert sich erstmal die Probezeit um 2 Jahre. In den 2 Jahren tuts nicht viel wenn dir nochmal was passiert - wenn keine Punkte dabei sind passiert garnichts. Sollten Punkte dabei sein wird dir ein verkehrspsychologisches Gespräch angeraten sonst bekommst (ich glaube) 3 Punkte extra aufgebrummt.
Da musst aber nicht hingehen. Sollte dann nochmal was mit Punkten kommen musst du zum verkehrspsychologischen Gespräch.
Dann muss schon nochmal ein gravierender Verstoß kommen dass dir ne MPU aufgebrummt wird aber selbst das ist dann ne Einzelenscheidung, d.h. wenn die sehen, dass dir 4 mal einer doof reingefahren ist dann werden die sich zwar fragen was da los ist aber zur MPU muss man nicht gleich.
Macht dem Kerl doch nicht soviel Angst mit euren MPU-Stammtischparolen.🙄
danke euch für die tipps. ich überleg mir das noch. hab mit meinem anwalt gesprochen er meinte das ich zwar gute chancen hätte, allerdings hatte der typ auch einen spezi dabei...der auch aussagen könnte das er nicht telefoniert hat...ich könnte das strafmaß mildern, auf unter 40 € (ergo keine punkte, keine verlängerung) oder ganz durch kommen auf 0€. allerdings muss ich falls ich mit dem einspruch nicht durchkomme, und in eine verhandlung muss die strafe+verhandlungskosten+nachschulung zahlen...zu der mpu. ich fahre egtl immer so wie sichs gehört 10-15 kmh schneller ist schon drin, aber ich fahre egtl immer so wie es vorgeschrieben ist, ich fahr auch nicht auf auf der autobahn, oder sonstwo...ärgerlich wärs trotzdem mit der probezeit...
mal gucken, aber danke euch für die tipps. hab noch 12 tage zeit fürn einspruch...
greetz michi
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Zitat:
Original geschrieben von Ich6688
Allerdings ist eine Nachschulung wirklich das letzte, dass geht dort ungefähr so ab wie bei einer Selbsthilfegruppe für anonyme Alkoholiker.
Hauptsache, die Schüler lernen dort etwas. Das Ambiente ist da eher nebensächlich.
Hm wie schnell hier mit Schuldzuweisungen umgeworfen wird.
Es ist ja die Frage,wie weit ist er auf die Straße gefahren, muss ja schon ne ecke gewesen sein,das der andere nicht mehr um ihn herum kam.
Selbst wenn er dich schon von 25m Entfernung hat sehen müssen( Das ist deine aussage, hast du ihn dann ja auch gesehen,gell,warum nicht zurückgesetzt?),was denkst du wie schnell der zum stehen kommt,egal mit oder ohne Handy am Ohr.(Und Ja ihr habt alle eine FSE im auto, oder nehmt nie das Handy ab,wenn es klingelt, spielt am Radio ,schaut den Frauen auf der Strasse nach😰)
Ist natürlich shice für dich gelaufen, kann man aber auch mit anderen Augen sehen,mM.
Wünsche dir ,das du da ohne elende Kosten rauskommst.
Manchmal, war bei mir mal so,stellt dir die Versicherung auch nen Anwalt zu Seite, wenn sie meint das da was zu holen/sparen sei.
Ein Bekannter von mir hat die MPU-Sache letztes Jahr hinter sich gebracht. Alles zusammen gerechnet hat ihm das bis zum Wieder-Erhalt seines Führerscheins 5200,- Euro gekostet. Also nicht nur die MPU selbst mit dem Vorbereitungs-Kurs, sondern alles zusammen gerechnet.
Nachschulung. Ich hab für meine im Jahr 2003 genau 370,- Euro bezahlt. 😰
@buck_dunns
Meiner Meinung nach ein schwachsinniger Beitrag von dir.
Er muss sich doch soweit in die Straße vortasten bis er Einsicht hat, oder? Also doch egal wie weit. Oder was denkst du, wie weit man in die Straße einfahren darf? Vielleicht 61,48 cm??
Auch der Rest von deinem Beitrag ist nicht gerade sinnvoll, wie ich finde.
Denk was du willst.
Stell dir mal diesen thread vor.
Fahre mit meine Wagen die Strasse(Vorfahrtstraße) entlang, kommt doch plötzlich ein Opel popel aus einer Seitenstrasse und fährt soweit auf die Strasse, das ich trotz Bremsen in ihn reingerauscht bin.
Polizei etc war da, der Opelfahrer hat die Schuld bekommen, doch jetzt will mir der eine Teilschuld aufdrücken.
So und jetzt.
gibt immer 2 Sichtweisen, auch wenn es wieder nen Shice Beitrag meinerseits war.
Gibts denn inzwischen Neuigkeiten hier?
Was ich mich frage bezüglich Zeugen im Auto, ob telefoniert oder nicht telefoniert.
Kann man ein Handygespräch nicht nachweisen? Zeitpunkt und Dauer?
doch, wenn er Telefoniert hat, kann man das nachweisen, könnte dann aber ja auch sein Beifahrer benutzt haben.
Zitat:
Original geschrieben von buck_dunns
doch, wenn er Telefoniert hat, kann man das nachweisen, könnte dann aber ja auch sein Beifahrer benutzt haben.
Da habe ich sofort auch dran gedacht. Vielleicht äußert der Fahrer bei Konfrontation ja, dass er nicht telefoniert habe. Wenn er dann bei Nachweis plötzlich sagt, ach ja, der Beifahrer telefonierte, wird es unglaubwürdig.
Aber alles schwierig, das stimmt. 🙁
Was mache ich denn, wenn ich irgendwo aus einer Seitenstraße raus muss und es nicht genügend einsehen kann?
Einen Fußgänger bitten, mich einzuweisen? 😕
Und wenn keiner in der Nähe ist, u.U. 'ne Stunde warten, bis einer vorbeikommt? 😕
Also nur als Info. Ich habe mal Einspruch eingelegt und meine Situation geschildert. Also das ich mich langsam vorgetatstet habe, nichts gesehen habe und mich verrenkt habe um etwas zu sehen. etc.etc... Ich hoffe darauf das sie das Bußgeld mindern auf ein Verwarnungsgeld. Das würde mir das Leben erheblich leichter machen. Aber bis ich da genaueres erfahre dauerts etwas...noch 2 Monate denk ich...
greetz michi
Solltest du ein geringes Einkommen haben, kannst du dir beim Amtsgericht (glaube das war dort) einen Schein zu einer Rechtsberatung holen.
Lass dich nicht so einfach abkochen ....