Bußgeld wegen "zu lauter Fahrweise"...

Mercedes C-Klasse C204 Coupé

Hallo...

ich fuhr grad eben ein paar Runden durch die Innenstadt bei mir im Ort und wurde von der Polizei angehalten - Grund dafür: zu laute Fahrweise.

Mir wird vorgeworfen, dass ich vorsätzlich durch Lärm andere belästige.

Ich fahre immer auf dem C Modus und da fährt das Auto im 2. Gang an und wenn man dazu noch das Gaspedal sehr tief durchdrückt, sodass die Automatik im 2. Gang bleibt, aber der Motor schon bis das Auto losrollt auf >2000rpm dreht, gibt das ein sehr lautes Anfahrgeräusch obwohl sich das Auto eher zahm nach vorne bewegt.

Daran wollen die mir jetzt Lärmbelästigung auslegen - spinnen die? Der Beamte hätte mich beobachtet und mind 10 Fälle beobachtet und schreibt für jeden dieser "Fälle" jetzt eine Anzeige und es geht auch was an die Führerscheinstelle.

Ich bestreite ja nicht, dass ich sehr gern etwas zügiger beschleunige, aber können die mir das wirklich so auslegen? Ich hab eben fast nen Lachkrampf bekommen... 😁

Gruß 🙂)

Beste Antwort im Thema

Junger Sohn Mannheims,

sei doch froh, dass Du in Deutschland lebst.
Ein Arbeitskollege von mir, der meinte, in den USA an der Ampel einen Kavalierstart mit quietschenden Reifen hinlegen zu müssen, handelte sich damit einen Tag Gefängnis ein.

Deine Geschichte würde ich auch gerne aus Sicht des/der Beamten hören. Einseitige Darstellungen reichen nicht aus, um sich ein gutes Bild von der Situation zu machen. Deine Versuche zur Rechtfertigung zeugen ja eher von einer gewissen Reifeverzögerung.

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Zitat:

Original geschrieben von GrossmeisterB



Zitat:

Original geschrieben von bk.968


Naja, das ist schon ein wenig komisch argumentiert.
Vor dem Richter würde das eher so aussehen, dass durch aggressiv dichtes Auffahren genötigt wurde, was mindestens eine Ordnungswidrigkeit ist, bei sehr dichtem Auffahren oder längerer Einwirkzeit auch ein Straftatbestand sein kann.
Auf der anderen Seite nimmt der Bedrohte die Geschwindigkeit zurück, was aus Sicht der individuellen Gefahrenabwehr beinahe zwingend logisch erscheinen muss.
Wie wird solch ein (Rechts)Streit wohl ausgehen?

Ach ja, mit einem erfolgreichen Abschluss einer MPU haben derart Merkbefreite erfahrungsgemäß ihre Schwierigkeiten ... 😁

Kann ich dir sagen, wie der "Rechtsstreit" ausgehen würde: es steht Aussage gegen Aussage, in dubio pro reo, ergo passier gar nix, wenn nicht unabhängige Zeugen genannt werden können...
Und komisch argumentiert ist da gar nichts, das sind einfach die Fakten!
Das beides auf der Straße nichts zu suchen hat, brauchen wir hier ja sicher nicht weiter erörtern.

Und er nimmt nicht die Geschwindigkeit zurück, er bremst - himmelweiter Unterschied!

Falsch. Im Falle der Nötigung ist dies ein Straftatbestand. Das bedeutet das die Staatsanwaltschaft ermittelt und der "Anzeigende", sprich der "Genötigte" als Zeuge der Staatsanwaltschaft fungiert. Aussage gegen Aussage nützt Dir hier nichts. In diesem Verfahren wird es dann darauf ankommen, inwieweit der "Nötiger" dem Richter glaubhaft machen kann, die Straftat nicht begangen zu haben und/oder der "Anzeigende" glaubhaft darlegt, genötigt worden zu sein. Letzlich hängt dann alles vom wohl und wehe des Richters ab.

Dir als "Nötiger" bleibt aber der Weg der Gegenanzeige. Z. B. der hat mich aber ausgebremst etc.. Ist dann aber ein eigenständiges Verfahren.

Glaubt mir, ich habe letztes Jahr die Erfahrung machen müssen und mir anwaltliichen Beistand geholt.

Ähnliches Thema: Wurde von rechts geschnitten, ich Lichthupe, er mich ausgebremst, ich gedrängelt von hinten, er wieder auf Bremse, ich auf Standstreifen rechts vorbei, er Mittelfinger, ich Mittelfinger... Klar, hab ich mich auch provozieren lassen. Aber er ist zur Polizei und hat mich angezeigt. Da stehste dann erstmal da. Es auf Gerichtsverhandlung ankommen lassen, Fahrverbot, 30 Tagessätze, Vorbestraft etc.? Ich habe dann auf den Rat meiner Anwältin gehört, die hat mit dem Staatsanwalt einen Deal gemacht, dass für eine Zahlung von 400 EUR an ein Kinderhilfswerk die Sache eingestellt wird.

Also der Mythos Aussage gegen Aussage und keine Zeugen würde ich mit Vorsicht geniessen...

Viele Grüße

Vor Gericht hat man mit Logik nicht zu rechnen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Bartman


Vor Gericht hat man mit Logik nicht zu rechnen. 😉

Vor Gericht sind alle gleich, manche gleicher...

😁😁😁

lg andy0871

Es ist schon erstaunlich, welche Entwicklung dieser Thread erfahren hat...😉

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Hallo TE,

der Staat braucht Geld um es den Bankstern in den A... zu blasen.
Das ist reine Abzocke, Amtsmissbrauch, oder wie auch immer man das nennen möchte.

Ich soll 100.- Bussgeld bezahlen, weil ich auf einer Vorfahrtstrasse fahrend wegen "zu weit links fahren" einen Unfall MITVERURSACHT zu haben.
Mir wurde aber ganz einfach die Vorfahrt genommen!

Die Beamten........ versuchen halt, den Bürger zu melken wo es nur geht.
Eine RS Versicherung ist in unserer Republik bald lebenswichtiger als Wasser und Brot, überall nur Abzocke......

Grüße VC

P.S.: TE, nimm dir einen Anwalt und mach sie fertig.....

vectracarlo,
war das schon alles, was aus einseitiger, verzerrter Sicht zu berichten war?

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae


vectracarlo,
war das schon alles, was aus einseitiger, verzerrter Sicht zu berichten war?

tja, heutzutage ist eigenverantwortung und fehler bei sich auch mal suchen eben nicht mehr gefragt, da muss bei jedem thema z.B. der banker herhalten ... über alles und jeden meckern und die schuld bei anderen suchen scheint der trend zu sein...

PS: auch wenn uns mal echte charaktere in der politik derzeit fehlen... aber wie gesagt, ich finde von dem thema hier nicht den faden zur politik o.ä.

so langsam kann der thread wohl geschlossen werden...

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae


...war das schon alles, was aus einseitiger, verzerrter Sicht zu berichten war?

Ich befürchte fast...ja....🙁

Zitat:

Original geschrieben von Chiado


Falsch. Im Falle der Nötigung ist dies ein Straftatbestand. Das bedeutet das die Staatsanwaltschaft ermittelt und der "Anzeigende", sprich der "Genötigte" als Zeuge der Staatsanwaltschaft fungiert. Aussage gegen Aussage nützt Dir hier nichts. In diesem Verfahren wird es dann darauf ankommen, inwieweit der "Nötiger" dem Richter glaubhaft machen kann, die Straftat nicht begangen zu haben und/oder der "Anzeigende" glaubhaft darlegt, genötigt worden zu sein. Letzlich hängt dann alles vom wohl und wehe des Richters ab.

Dir als "Nötiger" bleibt aber der Weg der Gegenanzeige. Z. B. der hat mich aber ausgebremst etc.. Ist dann aber ein eigenständiges Verfahren.

Glaubt mir, ich habe letztes Jahr die Erfahrung machen müssen und mir anwaltliichen Beistand geholt.

Ähnliches Thema: Wurde von rechts geschnitten, ich Lichthupe, er mich ausgebremst, ich gedrängelt von hinten, er wieder auf Bremse, ich auf Standstreifen rechts vorbei, er Mittelfinger, ich Mittelfinger... Klar, hab ich mich auch provozieren lassen. Aber er ist zur Polizei und hat mich angezeigt. Da stehste dann erstmal da. Es auf Gerichtsverhandlung ankommen lassen, Fahrverbot, 30 Tagessätze, Vorbestraft etc.? Ich habe dann auf den Rat meiner Anwältin gehört, die hat mit dem Staatsanwalt einen Deal gemacht, dass für eine Zahlung von 400 EUR an ein Kinderhilfswerk die Sache eingestellt wird.

Also der Mythos Aussage gegen Aussage und keine Zeugen würde ich mit Vorsicht geniessen...

Viele Grüße

Im Falle der Straßenverkehrsgefährdung ist dies auch ein Straftatbestand. Die "Gegenanzeige" wäre ja dann auch andersherum möglich, also wenn beide Anzeige erstatten.

So sind dann beide jeweils Zeuge der Staatsanwaltschaft, es gibt zwei Verfahren, beide Verfahren werden aber mit allergrößter Wahrscheinlichkeit dann eingestellt, da der jeweilige Zeuge nicht als glaubwürdig eingestuft werden kann - diese Albernheit hat mein Bekannter (RA) schon zig fach erlebt. Mehr wollte ich mit meiner "Aussage gegen Aussage" nicht ausdrücken, aber nicht so ins Detail gehen wie du. Wir reden im Endeffekt also beide von der gleichen Sache.

In dem von dir angedeuteten Fall war der andere scheinbar "intelligenter" und hatte als erster die Anzeige erstattet - da du scheinbar keine Anzeige erstattet hast, muss der Richter ja zunächst davon ausgehen, dass du dich von ihm nicht genötigt/gefährdet gefühlt hast, denn sonst hättest du ja selbst auch Anzeige erstattet. Das ist aber eine völlig andere Situation dann.

Zitat:

Original geschrieben von GrossmeisterB



Zitat:

Original geschrieben von Chiado


Falsch. Im Falle der Nötigung ist dies ein Straftatbestand. Das bedeutet das die Staatsanwaltschaft ermittelt und der "Anzeigende", sprich der "Genötigte" als Zeuge der Staatsanwaltschaft fungiert. Aussage gegen Aussage nützt Dir hier nichts. In diesem Verfahren wird es dann darauf ankommen, inwieweit der "Nötiger" dem Richter glaubhaft machen kann, die Straftat nicht begangen zu haben und/oder der "Anzeigende" glaubhaft darlegt, genötigt worden zu sein. Letzlich hängt dann alles vom wohl und wehe des Richters ab.

Dir als "Nötiger" bleibt aber der Weg der Gegenanzeige. Z. B. der hat mich aber ausgebremst etc.. Ist dann aber ein eigenständiges Verfahren.

Glaubt mir, ich habe letztes Jahr die Erfahrung machen müssen und mir anwaltliichen Beistand geholt.

Ähnliches Thema: Wurde von rechts geschnitten, ich Lichthupe, er mich ausgebremst, ich gedrängelt von hinten, er wieder auf Bremse, ich auf Standstreifen rechts vorbei, er Mittelfinger, ich Mittelfinger... Klar, hab ich mich auch provozieren lassen. Aber er ist zur Polizei und hat mich angezeigt. Da stehste dann erstmal da. Es auf Gerichtsverhandlung ankommen lassen, Fahrverbot, 30 Tagessätze, Vorbestraft etc.? Ich habe dann auf den Rat meiner Anwältin gehört, die hat mit dem Staatsanwalt einen Deal gemacht, dass für eine Zahlung von 400 EUR an ein Kinderhilfswerk die Sache eingestellt wird.

Also der Mythos Aussage gegen Aussage und keine Zeugen würde ich mit Vorsicht geniessen...

Viele Grüße

Im Falle der Straßenverkehrsgefährdung ist dies auch ein Straftatbestand. Die "Gegenanzeige" wäre ja dann auch andersherum möglich, also wenn beide Anzeige erstatten.
So sind dann beide jeweils Zeuge der Staatsanwaltschaft, es gibt zwei Verfahren, beide Verfahren werden aber mit allergrößter Wahrscheinlichkeit dann eingestellt, da der jeweilige Zeuge nicht als glaubwürdig eingestuft werden kann - diese Albernheit hat mein Bekannter (RA) schon zig fach erlebt. Mehr wollte ich mit meiner "Aussage gegen Aussage" nicht ausdrücken, aber nicht so ins Detail gehen wie du. Wir reden im Endeffekt also beide von der gleichen Sache.

In dem von dir angedeuteten Fall war der andere scheinbar "intelligenter" und hatte als erster die Anzeige erstattet - da du scheinbar keine Anzeige erstattet hast, muss der Richter ja zunächst davon ausgehen, dass du dich von ihm nicht genötigt/gefährdet gefühlt hast, denn sonst hättest du ja selbst auch Anzeige erstattet. Das ist aber eine völlig andere Situation dann.

In Anbetracht des drohenden Strafmaßes und der Ungewissheit wie es ausgeht habe ich lieber freiwillig gespendet. Ein intelligenter Mensch macht einen Harken dran und fährt weiter. Leider gibt es im deutschen Spießbürgertum zu viele Denunzianten mit zu viel Zeit und Langeweile.

Schon klar, zu dem Zeitpunkt war es ja dann eh schon zu spät...deine Anzeige hätte noch am Tag des Ereignisses erfolgen sollen...dann wäre das vielleicht anders ausgegangen...
In der Situation, in welcher du warst, war die Zahlung der Strafe das einzig richtige, alles andere bringt eh nix mehr...

Zitat:

Original geschrieben von Jenlain



Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae


vectracarlo,
war das schon alles, was aus einseitiger, verzerrter Sicht zu berichten war?
tja, heutzutage ist eigenverantwortung und fehler bei sich auch mal suchen eben nicht mehr gefragt, da muss bei jedem thema z.B. der banker herhalten ... über alles und jeden meckern und die schuld bei anderen suchen scheint der trend zu sein...

PS: auch wenn uns mal echte charaktere in der politik derzeit fehlen... aber wie gesagt, ich finde von dem thema hier nicht den faden zur politik o.ä.

so langsam kann der thread wohl geschlossen werden...

Hallo jenlain,

du kannst gar nicht beurteielen, ob ich Eigenverantwortung trage oder nicht. Du kennst mich nämlich gar nicht! Aber solche dümmlichen, platten Unterstellungen kundzutun, ja, das kann ein jeder.
Ich weiß, wann ich für meine Fehler einstehen muß, ich weiß aber auch, wenn ich von Beamten, Bankstern oder sonstigen Individuen abgezockt werden soll.
Also, nicht immer gleich mit Vorurteilen und Unterstellungen daherkommen.

Grüße VC

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae


vectracarlo,
war das schon alles, was aus einseitiger, verzerrter Sicht zu berichten war?

Was ist daran verzerrt, wenn ich meine eigen Erfahrungen, abgezockt zu werden, hier mit einbringe und kundtue?

wer legt denn fest, was "verzerrt" ist und was nicht? Du etwa?

Das ist höchstens deine Meinung, mehr aber auch nicht.

Es ist in D schon weitverbreitet, wenn andere Leute andere Erfahrungen machen, diese dann zu denunzieren oder sonstwie blöd anzumachen.
Toleranz ist was anderes!

Grüße VC

Zitat:

Original geschrieben von vectracarlo



Also, nicht immer gleich mit Vorurteilen und Unterstellungen daherkommen.

Grüße VC

Was Dir natürlich völlig abgeht....

Zitat:

Auch original geschrieben von vectracarlo:

Die Beamten........ versuchen halt, den Bürger zu melken wo es nur geht.

OH ja weiter ich hab noche Tüte Chips und ein Kasten Bier im Keller 😁 und es ist Wochenende 😁😁

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