Bußgeld wegen Parken auf Bewohnerparkplatz

...angeblich! Hallo erstmal. Heute Abend habe ich in der Innenstadt von Mainz in einer kleinen Straße geparkt. Dort sind die Parkplätze markiert, also soweit alles im grünen Bereich. Am Anfang der Straße steht das Verkehrsschild, welches im Anhang zu sehen ist. Daraus habe ich zumindest verstanden, dass Bewohner mit Ausweis durchgehend kostenlos parken können, alle anderen müssen Mo-Fr zwischen 08:00 und 20:00 Uhr ein gültiges Parkticket haben.

Nun ja, dann habe ich einen Parkticket gekauft und es sichtbar im Auto hinter der Windschutzscheibe hingestellt, so wie es sein muss. Das war um 19:32 Uhr. Um 22:35 kam ich zurück und siehe da, ein Knöllchen im "Wert" von 15 €. Tatbestand xy Parken auf Bewohnerparkplatz Zeichen 314:315, festgestellt um 21:55. Ehm, Moment. Habe ich das Verkehrsschild etwa falsch verstanden?!

Mal ganz abgesehen davon, auf der einen Seite der Straße ist ein Museum und eine Baustelle, auf der anderen nur eine Schule und sonst gar nichts! Wen habe ich bitte dort behindert?

Ich bin der Meinung, dass ich Recht habe, möchte aber auch eure Meinung hören. Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Das Schild bedeutet, dass du bis 20.00 Uhr mit Parkschein da parken darfst. Dann musst du weg sein, da dann nur noch das Parken für Anwohner statthaft ist. Die 15,00€ wirst du wohl zahlen müssen! Hast du etwa gedacht, nach 20.00 Uhr kannst du da kostenlos weiter parken?
Meiner Meinung nach ist das untere Zusatzschild so nicht zulässig. Da steht eindeutig drauf Mo-Fr 8-20h. Richtig wäre 8-20 Uhr. Die Bezeichnung -h- heißt Stunden, nicht Uhr!

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Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle


Um hier noch mehr Verwirrung zu stiften: Genau genommen steht hier was ganz anderes - nämlich dass nur Anwohner hier parken dürfen, die zusätzlich dazu in den genannten Zeiten einen Parkschein lösen müssen.

In der StVO §39 Abs. 3 heißt es:
(3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind in der Regel unmittelbar unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

Wenn ich also von oben nach unten lese, ist hier zunächst mal ein Parkplatz (oberes Schild). Auf diesem Parkplatz dürfen Anwohner immer parken (Zusatzschild darunter). Zu den angegebenen Zeiten müssen sie einen Parkschein ziehen (Zusatzschild unten, welches sich ja auf das darüber liegende bezieht).
Dass auch andere Verkehrsteilnehmer hier parken dürfen, steht da überhaupt nicht. Insofern ist diese ganze Kombination völlig sinnfrei (weil ja wohl so nicht gemeint); ob das nun eine Prüfung der Rechtmäßigkeit rechtfertigt, sei mal dahingestellt.

Seit wann muss ich als Bewohner mit Bewohnerparkausweis noch extra ein Ticket ziehen ? Den Parkplatz habe ich ja bei der Beantragung des Parkausweises eigentlich ja schon gekauft, wozu dann nochmal zahlen ?

Der Bewohnerausweis muss nur sichtbar hingelegt sein.

@ TE:
Ruf mal auf der Stadtverwaltung an und erklär denen dieses Durcheinander von Schild. Zudem ist es eh falsch ausgelegt mit der Stundenzahl. Soll heissen, dass ich als Nichtbewohner mit Ticket zwischen 8 und 20 Std da parken darf. So würde ich das interpretieren.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Glaube ich Dir.

Aber komme aus dem Reich der Kümmelkörnersenkrechtspalter .

Dröseln wir das doch mal auf: Pauschal ist das ein Parkplatz.

Nein. Es ist ein

bedingter

Parkplatz und die Bedingungen stehen in den Zusatzschildern.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Das erste Zz sagt, dass es für Bewohner mit dem Parkausweis gilt.

Das zweite Zz sagt, dass es für Fahrzeuge mit Parkschein Mo - Fr 8 - 20 Uhr und Sa 9 - 16.30 gilt.

So ist es.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Was gilt für mich, wenn ich keine der oben genannten Bedingungen erfülle? Jedenfalls betreffen mich die Zusatzzeichen nicht. Bleibt die Frage, ob das für mich ein erlaubter Parkplatz wäre.

Dann ist es natürlich kein Parkplatz. Wenn aber kein Parkplatz, dann kein Parken.

Stell Dir einfach stattdessen eine Geschwindigkeitsbegrenzung vor - ein Zusatzzeichen "für LKW" und ein zweites Zusatzzeichen "zwischen 8 und 20 Uhr". Dann wirst Du nach 20 Uhr doch auch nicht sagen - "Oh erstmal steht da pauschal eine Geschwindigkeitbegrenzung, da ich keinen LKW fahre und es später als 20 Uhr ist, also keins der Zusatzschilder zutrifft, ist es eine Begrenzung und ich darf mit dem Auto auch nicht schneller fahren".

Amen

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Das wird hier jetzt wieder unnötig kompliziert gemacht.
Auf einem Einwohnerparkplatz darf bei 24-0h niemand außer einem Einwohner mit Parkausweis parken, da diese Zeit die Dauer von 24Stunden rund um die Uhr besagt.

zwischen 24.00- 0.00h dürfen also einwohner mit parkausweis parken? d.h. genau 0.0000000000 Sekunden am Tag 😉

Zitat:

Original geschrieben von DerMatze



Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Das wird hier jetzt wieder unnötig kompliziert gemacht.
Auf einem Einwohnerparkplatz darf bei 24-0h niemand außer einem Einwohner mit Parkausweis parken, da diese Zeit die Dauer von 24Stunden rund um die Uhr besagt.
zwischen 24.00- 0.00h dürfen also einwohner mit parkausweis parken? d.h. genau 0.0000000000 Sekunden am Tag 😉

Oh, hatte einen Zahlendreher, meinte natürlich 0:00-24:00Uhr.🙂

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Nun, normalerweise heißt ein "Parkplatz-Schild" mit Zusatz "von ... bis ... mit Parkschein", dass man dort von ... bis ... nur mit Parkschein parken darf. Danach auch Ohne. Das heißt der Parkplatz verfällt nicht in der Nacht! 🙂

In dieser Kombination hieße das analog, dass der Parkplatz, wenn man schon tagsüber auch als Fremder dort mit Parkschein parken darf, nachts auch für Fremde nicht verfällt. 😉

So hat der TE sich das gedacht und es macht so auch Sinn, allerdings hat man da die Einschränkung mit den Anwohnern vergessen. 😛

Wie Neckarwelle richtig liest, ist es genau so:

Nur Anwohner dürfen parken und dies tagsüber auch nur mit Parkschein! Nachts auch ohne.
Die Kombination ist also schon eindeutig, nur jedoch vermutlich fehlerhaft, denn so kann es nicht gemeint sein oder etwa doch? 🙄

Wie müsste es nun also richtig aussehen?

Ich denke folgendermaßen:

Oben ein "Parkplatz-Schild", darunter die Einschränkung "von 8 bis 20 Uhr mit Parkschein", darunter der Zusatz "Anwohner frei" (Anwohner dürfen also tagsüber kostenlos parken) und zusätzlich die Beschilderung "Parkverbot von 20 bis 8 Uhr", darunter ebenfalls der Zusatz "Anwohner mit Parkausweis frei" (quasi analog zum "Sauf-Schild" in Frankreich). So macht das meiner Meinung nach wirklich Sinn und ist immer eindeutig. 🙂

Von oben nach unten gelesen, würde auch folgendes Sinn machen:

Oben ein "Parkplatz-Schild", darunter die Einschränkung "von 8 bis 20 Uhr mit Parkschein", darunter der Zusatz "Anwohner frei" und zusätzlich darunter der Zusatz "von 20 bis 8 Uhr Anwohner mit Ausweis".

Lies: Das ist ein Parkplatz! Geparkt werden darf tagsüber von jedem mit Parkschein, Anwohner frei und nachts ist das immer noch ein Parkplatz, aber nur für Anwohner!

Ist auch eindeutig, nur nicht so einfach leserlich beziehungsweise offensichtlich wie mit dem Parkverbot. 😮 😉

Der Anruf bei der Stadt ist die richtige Entscheidung. Die sollen das richtig stellen. Ansonsten mal bei einer höheren Behörde (gibt es noch eine drüber oder sind Städte selbst verantwortlich?) anfragen. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


Seit wann muss ich als Bewohner mit Bewohnerparkausweis noch extra ein Ticket ziehen ? Den Parkplatz habe ich ja bei der Beantragung des Parkausweises eigentlich ja schon gekauft, wozu dann nochmal zahlen ?
Der Bewohnerausweis muss nur sichtbar hingelegt sein.

Nein, du hast nur nicht verstanden, worum es geht.

Richte ich mich rein nach der StVO (und wonach soll ich mich sonst richten), bezieht sich das Zusatzschild auf das jeweils darüber stehende. Die Anordnung wie in diesem Fall läßt daher nur eine einzige Interpretation zu: Nicht-Anwohner dürfen hier überhaupt nicht parken.
Dass dein und mein gesunder Menschenverstand etwas anderes sagen, steht doch auf einem ganz anderen Blatt - aber wollen wir hier anfangen, die Straßenverkehrsregeln nach gesundem Menschenverstand auszulegen? Na viel Spaß 🙂

Bei mir in Köln steht oben das Schild Parkplatz, darunter der Zusatz Anwohner mit Ausweis Nummer XXX und darunter 15 - 19 Uhr. Ich habe dieses Schild immer so gelesen das dort in der Zeit von 15 - 19 Uhr nur Anwohner mit dem entsprechenden Ausweis parken dürfen, außerhalb dieser Zeit kann dort Jeder parken. Oder sehe ich das Falsch? Ich meine ich habe meinen Stellplatz in der Tiefgarage und muss dort nicht parken, aber interessieren würde mich es schon. In der Situation des TE hätte ich aber auch so reagiert wie er. Ich würde Widerspruch einlegen und mir das Schild erklären lassen.

Ich bin Anwohner dort und hatte diese Schilder auch immer so interpretiert, dass nach 20 Uhr frei parken für alle ist. Ich sah meine These dadurch untermauert, dass Nachts die Parkscheinautomaten außer Betrieb sind.
Ich parke hin und wieder auch mal mit Firmenwagen ohne Anwohnerschein und habe auch noch nie ein Knöllchen bekommen.

Bist du dir sicher, dass es wirklich konkret dieses Schild war, das für deinen Parkplatz galt?
Es ist nämlich so, dass einige Seitenstraßen oder Bereiche als reiner Anwohnerbereich, ohne das "mit Parkschein" Zusatzschild, gekennzeichnet sind. Da bin ich nämlich schonmal drauf reingefallen.

Grüße aus Mainz.

Mein logisches Verständnis sagt mir, dass der Sinn der Sache ist, den Parkplatz abends und nachts für die Anwohner freizuhalten; tagsüber, wenn diese beim Arbeiten sind, können auch andere Verkehrsteilnehmer mit Parkschein dort parken. Ob dieser logische Gedankengang durch die vorliegende Beschilderung klar dargestellt wird, ist allerdings in der Tat zweifelhaft...

Doppelpost

Zitat:

Original geschrieben von Dubert


Bist du dir sicher, dass es wirklich konkret dieses Schild war, das für deinen Parkplatz galt?
Es ist nämlich so, dass einige Seitenstraßen oder Bereiche als reiner Anwohnerbereich, ohne das "mit Parkschein" Zusatzschild, gekennzeichnet sind. Da bin ich nämlich schonmal drauf reingefallen.

Grüße aus Mainz.

Hallo Dubert, ja, ich bin mir sicher, dass dieses Schild auch für meinen Parkplatz galt. Es waren überhaupt keine andere Schilder oder sichtbare Markierungen. Mal ganz abgesehen von der ganzen Geschichte, in der (kleinen) Straße ist nur ein Museum, eine Schule, eine Baustelle und ein Kino. Für welche Bewohner sind denn diese Parkplätze gedacht? Für die, die drei Straßen weiter wohnen? Glaube ich nicht.

Ich versuche inzwischen seit heute Morgen mit dem Verkehrsüberwachungsamt zu telefonieren. Ich brauche wahrscheinlich nicht mehr zu erwähnen, dass während den Öffnungszeiten keiner ran geht, oder? Macht Sinn, Knöllchen wurden erfolgreich verteilt, Geld wird abkassiert. Alles andere ist unwichtig.

Der Fall ist schon irgendwie tricky. Logisch könnte nämlich auch folgender Gedankengang sein: Tagsüber ist hoher Parkdruck, aufgrund vieler Besucher des Museums. Um den ein wenig zu kanalisieren, müssen die Besucher zahlen. Nachts dagegen sind die Parkplätze ohnehin kaum belegt, weil das Museum zu hat, und an der Ecke nicht allzuviele Leute wohnen, dann erlaubt man es halt für alle. 😉 Wie auch immer: Jammere nicht, zahle wie ein Mann. 😁

In meinen Augen ist dass Schild glasklar. Anwohner immer du nur Montag bis Freitag 8-20Uhr. Du hast dann nach 20 Uhr dort nichts mehr zu suchen auch wenn du ein Ticket haben solltest dass länger geht als 20 Uhr.

Bei uns gubts auch solh eine Zone. Dort meckert der Automat wenn man versucht ein Ticket nach der Uhrzeit zu kaufen.

Zitat:

Original geschrieben von darie17



Nun ja, dann habe ich einen Parkticket gekauft und es sichtbar im Auto hinter der Windschutzscheibe hingestellt, so wie es sein muss. Das war um 19:32 Uhr.

Da ich den Gag aus Mainz kenne, frage ich, welche Uhrzeit als Ende der Parkdauer stand auf dem Zettel, den Du hinter die Windschutzscheibe gelegt hast? Da stand bestimmt 20.00 Uhr drauf und nicht 22.00 Uhr oder später.

Wenn eine spätere Zeit als 20.00 Uhr draufgestanden hätte, könntest Du eventuell etwas gegen das Ticket unternehmen.

Was ist da unklar?
Das Schild ist doch eindeutig.
Selbst ich mit 63 Jahren kann das lesen.
Anwohner mit Parkberechtigung dürfen immer parken,
Nichtanwohner ohne Parkberechtigung in den angegebenen Zeiten mit Parkticket.
Hält man sich nicht daran ist eine Spende an die Stadt fällig. 😁
 

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