Gelten wirklich die gleichen Regeln wie auch für Versicherungen, insbesondere Kostenerstattung für Gutachter und ggf. Anwalt? Wie sieht es mit fiktiver Abrechnung aus?
Meine Sorge ist einfach nur, dass irgendwelche Sonderreglungen greifen (die ich jetzt noch nicht kenne) und ich nachher auf Kosten sitzen bleibe. Wenn aber die gleichen Regelungen wie für normale Versicherungen gelten, dann ist die Sache ja relativ klar.