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Bußgeld wegen Parken auf Bewohnerparkplatz

...angeblich! Hallo erstmal. Heute Abend habe ich in der Innenstadt von Mainz in einer kleinen Straße geparkt. Dort sind die Parkplätze markiert, also soweit alles im grünen Bereich. Am Anfang der Straße steht das Verkehrsschild, welches im Anhang zu sehen ist. Daraus habe ich zumindest verstanden, dass Bewohner mit Ausweis durchgehend kostenlos parken können, alle anderen müssen Mo-Fr zwischen 08:00 und 20:00 Uhr ein gültiges Parkticket haben.

Nun ja, dann habe ich einen Parkticket gekauft und es sichtbar im Auto hinter der Windschutzscheibe hingestellt, so wie es sein muss. Das war um 19:32 Uhr. Um 22:35 kam ich zurück und siehe da, ein Knöllchen im "Wert" von 15 €. Tatbestand xy Parken auf Bewohnerparkplatz Zeichen 314:315, festgestellt um 21:55. Ehm, Moment. Habe ich das Verkehrsschild etwa falsch verstanden?!

Mal ganz abgesehen davon, auf der einen Seite der Straße ist ein Museum und eine Baustelle, auf der anderen nur eine Schule und sonst gar nichts! Wen habe ich bitte dort behindert?

Ich bin der Meinung, dass ich Recht habe, möchte aber auch eure Meinung hören. Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Das Schild bedeutet, dass du bis 20.00 Uhr mit Parkschein da parken darfst. Dann musst du weg sein, da dann nur noch das Parken für Anwohner statthaft ist. Die 15,00€ wirst du wohl zahlen müssen! Hast du etwa gedacht, nach 20.00 Uhr kannst du da kostenlos weiter parken?
Meiner Meinung nach ist das untere Zusatzschild so nicht zulässig. Da steht eindeutig drauf Mo-Fr 8-20h. Richtig wäre 8-20 Uhr. Die Bezeichnung -h- heißt Stunden, nicht Uhr!

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Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


und wo hast du dein FACHwissen her???
Drei Jahre Ausbildung, > 20 Jahre operative Erfahrung bei einer Executivbehörde mit zweijährigem Fachhochschulstudium in dieser Zeit.

N.T.

Das heißt ja noch nicht viel. Was denn für eine Exekutivbehörde? Habe das gerade gefunden und das bestärkt mich in der Meinung, dass eine Doppelbezahlung völliger Nonsens ist.

Nur ein Bewohnerparkausweis für die Innenstadt berechtigt auch zum Parken in den entsprechenden Kurzzeitparkzonen (Parkscheiben- oder Parkscheinzonen), ohne dass dort Parkgebühren bezahlt werden müssen.

Ein Bewohnerausweis stellt jedoch keine Garantie für einen freien Parkplatz dar! Wenn Sie feststellen, dass Unberechtigte auf Bewohnerparkplätzen parken, können Sie dies der Bußgeldabteilung des städtischen Fachbereichs Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit melden. Sie dürfen diese Fahrzeuge aber keinesfalls blockieren oder selbst einen Abschleppdienst beauftragen!

Bei Verlust des Ausweises oder Änderung Ihrer persönlichen Daten (Adresse, Kfz-Kennzeichen) wird auf Antrag ein neuer Ausweis ausgestellt. Pro Anwohner darf nur ein Bewohnerausweis ausgestellt werden.

Das gilt zwar hier für eine bestimmte Stadt. Wird aber in anderen Städten genau so sein.

Aber das läßt sich leicht durch einen Anruf bei der Ordnungsbehörde klären.

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Habe das gerade gefunden und das bestärkt mich in der Meinung, dass eine Doppelbezahlung völliger Nonsens ist.

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Zwei Gebühren der selben Art für eine Leistung wäre exakt rechtswidrig....und somit nichtig!

Hier sind ja echte Experten am Werk....

Natürlich gibt es hier echte Experten, die im Gegensatz zu selbsternannten Experten auch eine Ahnung haben. Hier noch ein Beispiel für eine

rechtswidrige Doppelbezahlung

:

Auszug vom Bürgerservice der Stadt Stuttgart:

http://www.stuttgart.de/parkeninwest

Von Mo.- Sa. müssen dort alle Parker von 08:00 - 22:00 Uhr einen Parkschein lösen
Ausnahme: Bewohner mit Parkausweis dürfen Mo.-Fr. ab 19:00 Uhr und Sa. ab 14:00 Uhr gebührenfrei parken.

...was im Umkehrschluß heisst. "Bewohner mit Parkausweis müssen in der Zeit von Mo.-Fr. 08:00 - 19:00 Uhr und Sa. 08:00 - 14:00 Uhr ebenfalls zahlen"!

Diese "rechtswidrige Doppelbezahlung" hat den einfachen Grund, die "Anwohner" des Parkraumbereiches zu schonen, zumal diese grundsätzlich in der gebührenpflichtigen Zeit an ihrer (verm. außerhalb gelegenen) Arbeitsstelle sind.
Zur gebührenpflichtigen Zeit kommen die ansässigen Unternehmer und deren Mitarbeiter (die Dank Ausnahmegenehmigung ebenfalls einen Parkausweis besitzen), welche dann noch eine zusätzliche Parkgebühr entrichten müssen.

Selbstverständlich ist diese Parkraumbewirtschaftung Sache der Stadtverwaltung und wird in jeder Stadt anders gehandhabt.

NT

Danke für die Bestätigung meiner Beurteilung!

Da es sich bei deinem Beispiel um unterschiedliche Uhrzeiten handelt ist es eben keine selbe Leistung! Anwohner bekommen für Geld ein Privileg/Recht eingeräumt das zeitlich begrenzt ist!

😉

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Habe das gerade gefunden und das bestärkt mich in der Meinung, dass eine Doppelbezahlung völliger Nonsens ist.

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Zwei Gebühren der selben Art für eine Leistung wäre exakt rechtswidrig....und somit nichtig!

Hier sind ja echte Experten am Werk....

Natürlich gibt es hier echte Experten, die im Gegensatz zu selbsternannten Experten auch eine Ahnung haben. Hier noch ein Beispiel für eine rechtswidrige Doppelbezahlung:

Auszug vom Bürgerservice der Stadt Stuttgart:

http://www.stuttgart.de/parkeninwest

Von Mo.- Sa. müssen dort alle Parker von 08:00 - 22:00 Uhr einen Parkschein lösen
Ausnahme: Bewohner mit Parkausweis dürfen Mo.-Fr. ab 19:00 Uhr und Sa. ab 14:00 Uhr gebührenfrei parken.

...was im Umkehrschluß heisst. "Bewohner mit Parkausweis müssen in der Zeit von Mo.-Fr. 08:00 - 19:00 Uhr und Sa. 08:00 - 14:00 Uhr ebenfalls zahlen"!

Diese "rechtswidrige Doppelbezahlung" hat den einfachen Grund, die "Anwohner" des Parkraumbereiches zu schonen, zumal diese grundsätzlich in der gebührenpflichtigen Zeit an ihrer (verm. außerhalb gelegenen) Arbeitsstelle sind.
Zur gebührenpflichtigen Zeit kommen die ansässigen Unternehmer und deren Mitarbeiter (die Dank Ausnahmegenehmigung ebenfalls einen Parkausweis besitzen), welche dann noch eine zusätzliche Parkgebühr entrichten müssen.

Selbstverständlich ist diese Parkraumbewirtschaftung Sache der Stadtverwaltung und wird in jeder Stadt anders gehandhabt.

NT

Tja, wo du recht hast sollst du auch recht kriegen. Bei der von dir verlinkten Stadt ist es tatsächlich so. Bei der von mir verlinkten wohl nicht.

Also ist es offensichtlich doch Sache der Stadt, wie es gehandhabt wird.

Hätte ich ehrlich nicht gedacht, dass man als Bewohner hier doppelt zur Kasse gebeten wird und quasi der Ausweis nur für bestimmte Stunden gilt.

Obwohl doppelt hier ja auch eigentlich falsch ist, weil ich ja von vorne herein mit der Bezahlung des Ausweises nur für bestimmte Zeiträume bezahle und für die anderen Zeiten erst bei tatsächlicher Nutzung zur Kasse gebeten werde.

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