Bußgeld aus Belgien nicht zahlen
Hi, bin wohl 2kmh zu schnell gefahren auf der belgischen autobahn. Nun finde ich 63.10euro jedoch happig. Ich werde dieses land nicht wieder besuchen. Vorallem weil ich mir sicher bin nicht 2kmh zu schnell gefahren zu sein.
Auf der Rückseite steht.
Wenn nicht fristgerecht gezahlt wird würden die auf
76.10eur erhöhen dann später ein weiteres mal auf 118.02eur
Laut eu verordung wird wohl erst ab 70euro Bußgeld eingetrieben.
Nun frage ich mich natürlich wenn ich nicht zahle gilt das auch für die erhöhungen? Der betrag ist ja über 70 wenn man nicht zahlt?
Auch steht im brief das die deutschen behörden aktiv werden.
Also muss man Bußgelder aus belgien nun zahlen oder nicht? Wenn nicht warum gibts diese Behauptung überhaupt das man es nicht müsste?
Passiert mir in Deutschland nun etwas wenn ich nicht zahle oder nicht?
233 Antworten
Zitat:
@aditreiber schrieb am 27. September 2024 um 07:25:15 Uhr:
Nunja, dem Tenor einiger Beiträge nach warten manche Leute schon sehnsüchtig darauf, daß der TE zähneknirschend mit kräftigem Aufschlag zahlen muß oder irgendwann in ein dunkles Verlies geworfen wird, wenn er unfreiwillig belgischen Boden betritt.
Das liegt wohl daran, dass es Menschen gibt, die nicht damit klar kommen, dass Andere Dinge tun, die die sich selbst nicht trauen.
Zitat:
@Melosine schrieb am 26. September 2024 um 19:16:25 Uhr:
Ich weiß nicht, wie in Belgien geblitzt wird, bzw. ob die Fotos vom Fahrer haben. In Italien wird ja häufig von hinten geblitzt. Und einen Vorgang ohne Foto vom Fahrer brauchen die ausländischen Behörden erst garnicht in Deutschland einzureichen, weil der sowieso nicht verfolgt wird.
Die Tat selbst wird in Deutschland nicht verfolgt. Hier gilt das Recht des Blitzerstaates. In Deutschland wird nur vollstreckt, was im anderen Staat verhängt wurde. Es erfolgt keine rechtliche Prüfung, da in der gesamten EU vergleichbare Rechtsgrundsätze gelten.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 28. September 2024 um 11:54:00 Uhr:
Die Tat selbst wird in Deutschland nicht verfolgt. Hier gilt das Recht des Blitzerstaates.
Für deutsche Behörden gilt ausschließlich deutsches Recht.
Mein Einwand bezog sich ja auf ein evtl. nicht vorhandenes Fahrerfoto. Und in Deutschland ist eine pauschale Forderung an den Halter nicht zulässig und entspricht somit nicht deutschem Recht. Ohne Foto passiert da gar nichts. Und selbst wenn die Belgier ein solches Foto haben, passiert da nichts, weil die deutschen Behörden kein Interesse an Leistung ohne Gegenleistung haben.
Die deutschen Behörden erlassen keinen Bußgeldbescheid, die treiben nur die belgische Forderung ein. Da erfolgt keine rechtliche Bewertung mehr.
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Der Link hier funktioniert
https://rsw.beck.de/.../...lstreckung-auslaendischer-bussgeldbescheide
Wie von mir schon gesagt, es findet in Deutschland keine Rechtsprüfung statt.
Das ist die EuGH-Entscheidung, die ich schon auf Seite 2 dieses Threads erwähnt hatte. Jetzt müsstet ihr aber bitte nicht nur einen Link setzen, sondern auch kurz erklären, wie das Bundesamt für Justiz mit dieser Entscheidung umgeht. Auch das steht schon auf Seite 2. Ihr könnt ja schauen, ob es was Aktuelleres gibt.
Aber der TE verrät ja nicht mal, ob es ein Frontfoto gibt.
Zitat:
@Melosine schrieb am 27. September 2024 um 07:42:21 Uhr:
Das liegt wohl daran, dass es Menschen gibt, die nicht damit klar kommen, dass Andere Dinge tun, die die sich selbst nicht trauen.
Ich denke, dass dieses Pokerspiel sich jeder trauen wird. Das einzige Risiko ist, dass es teurer wird. Für den durchschnittlichen Autofahrer tut die kleinere Strafe nicht weh, und die höhere Strafe ebenfalls nicht. Der sofortige Bezahlvorgang ist eher die Abbestelung eines nervigen Spam-Briefverkehres. Sollte am belgischen Flughafen das SEK mit durzenden bewaffneten Scharfschützen, Wachhunden, einen später mal aufhalten, dürfte eine sofortige Zahlung vor Ort das Problem beseitigen.
Hier im Forum gibt es eher den Gedanken: "Wer sich nicht an die Regeln hält und erwischt wird soll zu seinen Fehlern stehen, auch wenn das Ordnungsamt vor Gericht keinen Erfolg hat."
Außerdem muss uns klar sein, dass es sich um einen einzelnen Fall handelt, der bei einem anderen auch anders ausgehen kann...
Status: bis heute nichts von deutsche seite gekommen... letzter brief war vor 2 monaten... bis heute stile.
Zitat:
@Rockville schrieb am 28. September 2024 um 18:52:37 Uhr:
Das ist die EuGH-Entscheidung, die ich schon auf Seite 2 dieses Threads erwähnt hatte. Jetzt müsstet ihr aber bitte nicht nur einen Link setzen, sondern auch kurz erklären, wie das Bundesamt für Justiz mit dieser Entscheidung umgeht. Auch das steht schon auf Seite 2. Ihr könnt ja schauen, ob es was Aktuelleres gibt.Aber der TE verrät ja nicht mal, ob es ein Frontfoto gibt.
Nein in keinem brief sah ich ein foto
aus Belgien gibt es kein Frontfoto; da gilt die Halterhaftung. Post kann auch noch nach etlichen Monaten kommen.
Naja ich hoffe auf Verjährung ^^ weil die soooo überlastet sind, so viel fachkräfte fehlen, so vieles liegen bleibt, vergessen wird, weil keank, urlaub etc etc... ihr kennt doch die deutsche bürokratie so wie ich.... abwarten tee trinken.
Aus der Diskussion halte ich mich heraus.... ich zieh es durch egal was manche sagen oder meinen. Ich melde mich wie gesagt ab und zu mal. Mfg
Notfalls hat man ja ne verkehrsrechtschutz Versicherung
Vielleicht hast du Glück. Die Rechtsschutzversicherung wird dir nicht helfen können. Wenn nach 5 Jahren immer noch kein Gerichtsvollzieher aufgetaucht ist, ist die Sache durch.
Zitat:
@Kaderekusen schrieb am 6. November 2024 um 22:41:44 Uhr:
.Notfalls hat man ja ne verkehrsrechtschutz Versicherung
Vor welchem Unrecht soll dich diese Versicherung in deinem Fall schützen ?
"Die Rechtsschutzversicherung wird dir nicht helfen können."
Mich hat man vor Jahren in Österreich "abgeschossen". Auf meine Bitte auf Kostenzusage zur Vertretung durch einen österreichischen Anwalt wurde mir der Vorschlag unterbreitet, mir 200,- € (von insgesamt 240,- €) zu überweisen und ich verzichte auf Rechtsmittel. Win-win für beide Seiten - Versicherung spart viel Geld für den Anwalt, ich viel "Bußgeld". War damals in Auslandsfällen zulässig.