Bußgeld aus Belgien nicht zahlen
Hi, bin wohl 2kmh zu schnell gefahren auf der belgischen autobahn. Nun finde ich 63.10euro jedoch happig. Ich werde dieses land nicht wieder besuchen. Vorallem weil ich mir sicher bin nicht 2kmh zu schnell gefahren zu sein.
Auf der Rückseite steht.
Wenn nicht fristgerecht gezahlt wird würden die auf
76.10eur erhöhen dann später ein weiteres mal auf 118.02eur
Laut eu verordung wird wohl erst ab 70euro Bußgeld eingetrieben.
Nun frage ich mich natürlich wenn ich nicht zahle gilt das auch für die erhöhungen? Der betrag ist ja über 70 wenn man nicht zahlt?
Auch steht im brief das die deutschen behörden aktiv werden.
Also muss man Bußgelder aus belgien nun zahlen oder nicht? Wenn nicht warum gibts diese Behauptung überhaupt das man es nicht müsste?
Passiert mir in Deutschland nun etwas wenn ich nicht zahle oder nicht?
233 Antworten
Zitat:
Notfalls hat man ja ne verkehrsrechtschutz Versicherung
… welche die Kosten des eigenen Egoismus und der Uneinsichtigkeit tragen sollen.
Beiträge dürfen gerne steigen - Die Allgemeinheit zahlt ja! …🙄
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 7. November 2024 um 07:32:13 Uhr:
Vor welchem Unrecht soll dich diese Versicherung in deinem Fall schützen ?
Vor dem Unrecht, dass deutsche Behörden belgisches Recht anwenden, indem sie versuchen, in Deutschland die Halterhaftung anzuwenden.
Und wie ist es mit dem "Unrecht", dass deutsche Behörden immer noch die Rechtsprechung des EuGH zu dieser Frage ignorieren? Irgendwann musst du doch das Thema mal in all seinen Facetten erfasst haben.
Das wird doch garnicht ignoriert. Wenn die ausländischen Behörden ein Fahrerfoto liefern können, werden die deutschen Behörden auf Anfrage durchaus aktiv. Die deutschen Behörden dürfen hier aber nur nach deutschem Recht vorgehen.
Deutschland ist ein souveräner Staat mit einer souveränen Rechtsprechung. Da hat die EU bzw. der Europäische Gerichtshof keinen Einfluss.
Es wäre schlimm, wenn das anders wäre.
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Zitat:
@Melosine schrieb am 7. November 2024 um 11:33:45 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 7. November 2024 um 07:32:13 Uhr:
Vor welchem Unrecht soll dich diese Versicherung in deinem Fall schützen ?
Vor dem Unrecht, dass deutsche Behörden belgisches Recht anwenden, indem sie versuchen, in Deutschland die Halterhaftung anzuwenden.
Ah ja, verstehe, man selber darf das Recht brechen, muss dann aber vor Unrecht von außen geschützt werden. Keine Ahnung ob das wirklich so ist, allerdings ist der TE nicht nur der Halter sondern auch der Fahrer.
Ehm zur Rechtsschutz versicherung. Ich wurde sehr wohl geblitzt in Deutschland. Da geht man natürlich zum anwalt und zweifelt alles an. Vom aufstellen, wartung bis bedienung und schulung und sogar die Qualifikation vom schuler, dann möchte man Rohdaten haben ohne bearbeitet und Protokolle und zack... ist man aus der geschichte raus. Stellt uhr euch so unwissend hin oder lässt ihr euch alles gefallen und durch gehen? Me not... natürlich ist für sowas die versicherung da und natürlich gibts auch deshalb anwälte... selten so ein quatsch gelesen was hier verzapft wird. Habs doch selbs schon erlebt und weis sehr wohl das anwälte ihre wege haben... ich sage nur youtube und wbs aus köln
Zitat:
@Melosine schrieb am 7. November 2024 um 12:35:16 Uhr:
Die deutschen Behörden dürfen hier aber nur nach deutschem Recht vorgehen.
Deutschland ist ein souveräner Staat mit einer souveränen Rechtsprechung. Da hat die EU bzw. der Europäische Gerichtshof keinen Einfluss.
Es wäre schlimm, wenn das anders wäre.
Es stimmt mal wieder vieles nicht. Die Rechtsprechung des EuGH kann sehr wohl auch Deutschland zur Anwendung bestimmter Verfahrensweisen zwingen. Die EuGH-Entscheidung kann nur nicht unmittelbar gegenüber dem Halter durchgesetzt werden, wenn der jeweilige Staat nicht mitmacht. Es könnte aber ein Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Deutschland angestrengt werden.
Beim IRG ist es auch nicht richtig zu behaupten, dass für den zugrunde liegenden Verstoß und dessen Sanktionierug deutsches Recht gilt. Es gilt nämlich durchaus belgisches Recht - sowohl für den Verstoß an sich als auch für das Thema Halterhaftung. Unter welchen Bedingungen das so ist, hat der EuGH festgelegt. Die Behauptung, der EuGH hätte da keinen Einfluss, ist absolut unzutreffend.
Bist du jetzt Täter oder Opfer?
Ich plädiere auf falsch messung und zwar um genau 3kmh. Vieleich wars der vordermann oder das auto hinter mir der mich von links überholte who knows??? Alles ist möglich dafür braucht man erst mal akten einsicht um fehler zu finden. Mindestens ein foto vom auto... mit halter haftung etc will ich überhaupt nicht eingehen. Es geht mir um das Messverfahren. Das hat grössere Erfolgschancen... solange es geht gerichte beschäftigen und zeit schänden... aber da sind wir ja noch garnicht... nach paar briefen war ja schon ende... bis jetzt. Abwarten...
Zitat:
@Melosine schrieb am 7. November 2024 um 12:35:16 Uhr:
Das wird doch garnicht ignoriert. Wenn die ausländischen Behörden ein Fahrerfoto liefern können, werden die deutschen Behörden auf Anfrage durchaus aktiv. Die deutschen Behörden dürfen hier aber nur nach deutschem Recht vorgehen.
hm, das Foto zeigt von hinten einen Hänger ... vermutlich >100km/h ... in Be dürfen die 120km/h düsen, in D nur max. 100. Da hat man in D genug Antrieb zumindest schonmal die Daten rauszurücken.
Zitat:
Deutschland ist ein souveräner Staat mit einer souveränen Rechtsprechung. Da hat die EU bzw. der Europäische Gerichtshof keinen Einfluss.
Es wäre schlimm, wenn das anders wäre.
https://eur-lex.europa.eu/.../...y-of-eu-law-precedence-supremacy.html
und da gibt es tatsächlich menschen die vor einem Landeseigenem gericht den kürzeren gezogen haben und dann ihr Glück vor dem EU-GH gesucht und, oft auch gefunden, haben.
Zitat:
@Kaderekusen schrieb am 7. November 2024 um 13:01:54 Uhr:
Ehm zur Rechtsschutz versicherung. Ich wurde sehr wohl geblitzt in Deutschland. Da geht man natürlich zum anwalt und zweifelt alles an. Vom aufstellen, wartung bis bedienung und schulung und sogar die Qualifikation vom schuler, dann möchte man Rohdaten haben ohne bearbeitet und Protokolle und zack... ist man aus der geschichte raus.
Nein da geht man natürlich nicht zum Anwalt und zweifelt alles an, ich denke das trifft auf 95 % der Geblitzten zu, die natürlich nicht zum Anwalt gehen und alles anzweifeln.
Und den restlichen 5 % haben wir zu verdanken, das die Vorschriften immer mehr geschärft werden und die Bürokratie steigt.
Zitat:
@Kaderekusen schrieb am 7. November 2024 um 14:09:22 Uhr:
Ich plädiere auf falsch messung und zwar um genau 3kmh.
Hier im Forum? Die Briefe aus Belgien willst du ja nicht beantworten, wie willst du dann irgendwelche Rechtsmittel einlegen und Argumente vorbringen?
Zitat:
@Kaderekusen schrieb am 7. November 2024 um 14:09:22 Uhr:
dafür braucht man erst mal akten einsicht
Auch die gibt es ja nicht, wenn man einfach gar nichts unternimmt.
Zitat:
@Kaderekusen schrieb am 7. November 2024 um 14:09:22 Uhr:
gerichte beschäftigen und zeit schänden...
Schinden, nicht schänden. Aber auch da frage ich mich, zu welchem Zeitpunkt du damit beginnen willst und welches Gericht du meinst. Die Rechtsmittelfrist für den belgischen Bescheid dürfte mittlerweile verstrichen sein. Inhaltlich, also mit dem Messverfahren und dem eigentlichen Tatvorwurf, beschäftigt sich kein deutsches Gericht.
Zitat:
@Rockville schrieb am 7. November 2024 um 13:24:08 Uhr:
Die Rechtsprechung des EuGH kann sehr wohl auch Deutschland zur Anwendung bestimmter Verfahrensweisen zwingen.
Aber doch nicht, wenn diese Verfahrensweisen deutschem Recht widersprechen.
Das wäre diktatorisch.
Doch. Es gab doch in den letzten 20 Jahren zig Fälle aus dem harmonisierten Steuer-, Umwelt- oder Verkehrsrecht, wo sich deutsche Behörden und Gerichte dem EuGH beugen mussten. Zum Fahrerlaubnisrecht kannst du einfach mal nach "Fall Kapper" und "Fall Halbritter" googlen.
Für die Vollstreckung verkehrsrechtlicher Geldstrafen und Geldbußen aus europäischen Mitgliedsstaaten in Deutschland ist am 28.10 2010 das "Geldsanktionsgesetz" in Kraft getreten. Es basiert auf dem Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Europäischen Ministerrates von 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen. Aufgenommen wurden dabei die §§ 86 bis 87p in das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Eine rechtliche Prüfung findet in Deutschland nicht statt.