Bundesverfassungsgericht entscheidet über 30 € Knöllchen wegen Falschparken
https://www.zdf.de/.../...rkverstoss-bundesverfassungsgericht-100.html
Zitat:
Die Parkscheibe des Fahrers war seit über drei Stunden abgelaufen, daher hatte die Stadt Siegburg Ende 2022 ein Bußgeld verhängt und den Bescheid an den Halter geschickt. Doch dieser legte Einspruch ein. Als Halter sei er nicht automatisch Fahrer und nur dieser würde haften
...
Der Halter zog daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht - Karlsruhe gab dem Kläger diese Woche recht. Die Beweiserhebung sei unzureichend gewesen. Aus der Eigenschaft des Mannes als Halter habe nicht automatisch auf ihn als Fahrer geschlossen werden dürfen.
89 Antworten
Das Amtsgericht Siegen und alle anderen müssen im Sinne der Festlegung der Karlsruher Richterinnen und Richter entscheiden.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 19. Juni 2024 um 17:29:48 Uhr:
Ich sehe auf anderen Gebieten viel mehr Handlungsbedarf.
Das ist eben ein Baustein von vielen. Wie viel Bürokratie wir uns sparen könnten, wenn Parkverstöße einfach vom Konto der Anmeldung abgebucht werden. Wer sich dann dazu äußern will kann sich dann mit seinem Kennzeichen einloggen.
Eben nicht. Du verkennst total die Funktion des Owi-Rechts.
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. Juni 2024 um 14:09:22 Uhr:
Verständlich. Aber das Anklagen und vor Gericht zerren unternehmen bei sowas allein die Behördenmitarbeiter, indem sie den Vorgang nicht pflichtgemäß einstellen (mit Kostenfolge für den Halter) sondern das Amtsgericht durch Vorlage des objektiv rechtsbeugerisch nicht eingestellten Verfahrens zu einer Befassung mit einem sinnlosen Verfahren nötigen. Das verärgert die Amtsgerichte, in deren Zuständigkeit diese Verfahren fallen. 😉
spätestens das Amtsgericht würde eine "rechtsbeugerische und nicht pflichtgemäße Einstellung des Verfahrens" erkennen und würde gegen die Ordnungsbehörde und für den Beschuldigten entscheiden,
und auch Staatsanwälte machen sich im Vorfeld ungern lächerlich.
"Gelangweilte" Behördenmitarbeiter haben die Bürgerschikane entgegen der landläufigen Meinung nicht ganz oben auf ihrer Agenda, zumal an einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und der Entscheidung, die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft zu übertragen, zumindest der Abteilungsleiter, wenn nicht sogar der Amtsleiter seinen Haken dran machen muß.
Der vom TE belegte Fall durchlief den ganzen Instanzenzug der behördlichen OWi- bis zur Strafgerichtsbarkeit mit jeweils offensichtlich gesetzeswidrigen Bescheiden, Urteilen und Beschlüssen. Erst das BVerfG hat diese ungeheuerliche Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze aufgehoben. Das zeigt deutlich, wie sehr das OWi-Verfahren von der "Straße" bis zur letzten Fachinstanz durchsetzt ist von Personal, das den Rechtsstaat routiniert missachtet. Das Ausgangsverfahren entspricht in der Methodologie der Rechtssetzung der Interessenjurisprudenz. Da müssten strenggenommen dienstrechtliche Maßnahmen folgen.
Ich frage mich immer wieder weshalb, zumindest in privatem Umfeld keine Halterhaftung gilt.Natürlich kann man das rechtlich argumentieren, aber genau das sind wohl die Probleme, welche Deutschland zu dieser überbprokratisierten Shitshow machen, die man heute beobachten kann.
In meinem ganzen Leben habe ich noch nicht erlebt, dass jemand das Privatfahrzeug einer anderen Person geliehen hätte, und niemand bescheid wusste. Das Auto ist schließlich des deutschen liebstes Kind.
Finde es traurig, für welchen Quatsch Zeit und Geld aufgewendet werden.
Zitat:
@Haasinger schrieb am 19. Juni 2024 um 18:24:18 Uhr:
Finde es traurig, für welchen Quatsch Zeit und Geld aufgewendet werden.
Nach der Festlegung des BVG müsste nach meinem Rechtsempfinden jede Klage eines Ordungsamtes zur Fahrerfeststellung abgewiesen werden.
Mal sehen wie sich das entwickelt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. Juni 2024 um 18:22:16 Uhr:
Der vom TE belegte Fall durchlief den ganzen Instanzenzug der behördlichen OWi- bis zur Strafgerichtsbarkeit mit jeweils offensichtlich gesetzeswidrigen Bescheiden, Urteilen und Beschlüssen. Erst das BVerfG hat diese ungeheuerliche Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze aufgehoben. Das zeigt deutlich, wie sehr das OWi-Verfahren von der "Straße" bis zur letzten Fachinstanz durchsetzt ist von Personal, das den Rechtsstaat routiniert missachtet. Das Ausgangsverfahren entspricht in der Methodologie der Rechtssetzung der Interessenjurisprudenz. Da müssten strenggenommen dienstrechtliche Maßnahmen folgen.
ziemlich krude Theorien sprudeln da aus der Wutbürger-Feder
Wenn du dich selbst als Wutbürger bezeichnen möchtest, dann steht dir das sicherlich frei und kennzeichnet deine Sicht als fachlicher Laie auf einen grundrechtsbezogenen Verfahrensablauf und die Kritik des BVerfG daran.
wie, wenn nicht genau auf diesem Weg, kann man sonst Grundsatzurteile des BVerfG erstreiten?
Die "Halterhaftung" wurde ebenso irgendwann von diesem Gericht gekippt, waren alle Bussgeldbescheide an die Halter bis dahin Behörden-Willkür und wurden unter bösartiger Missachtung geltenden Rechts abgeschickt?
Es sind nicht Wenige hier der Meinung, die Halterhaftung sollte durchaus wieder eingeführt werden.
Was, wenn genau das jetzt vom BVerfG festgestellt worden wäre?
Zitat:
@moto-tubby schrieb am 19. Juni 2024 um 19:30:26 Uhr:
Es sind nicht Wenige hier der Meinung, die Halterhaftung sollte durchaus wieder eingeführt werden.
Einer der Pfeiler unseres Rechtssystem und somit unserer Verfassung ist die Unschuldsvermutung. Und da passt eine Halterhaftung irgendwie nicht ins Bild.
Wir können uns glücklich schätzen, ein Organ wie das Verfassungsgericht zu haben.
Das BVerfG hat ein unfassbar rechtsstaatswidrig gelaufenes Verfahren vom Erstbescheid bis zur letztlinstanzlichen Gerichtsentscheidung wegen Grundrechtsverletzungen aufgehoben. Das ist da passiert. Und passiert ist es, weil die dort beteiligten Behörden und Gerichte routiniert rechtsstaatswidrig mit dem Bürger umgegangen sind. Darum geht es dort und um nichts anderes. Und leider ist das symtomatisch im OWi-Bereich.
das mit dem VerfG sehe ich doch genau so, aber alles was aus Behörden oder Vorinstanzen kommt und von diesem Gericht gerügt wird kann man doch nicht als Willkür oder vorsätzliche Missachtung des Rechts herabwürdigen.
Auch Ordnungsbehörden, Staatsanwaltschaften, Amts- und OL-Gerichte kennen frühere Entscheidungen des BVerfG und machen sich nicht auf Teufel komm raus zum Affen, nur um Otto-Normal-Verbraucher zu knechten.