Bundesverfassungsgericht entscheidet über 30 € Knöllchen wegen Falschparken

https://www.zdf.de/.../...rkverstoss-bundesverfassungsgericht-100.html

Zitat:

Die Parkscheibe des Fahrers war seit über drei Stunden abgelaufen, daher hatte die Stadt Siegburg Ende 2022 ein Bußgeld verhängt und den Bescheid an den Halter geschickt. Doch dieser legte Einspruch ein. Als Halter sei er nicht automatisch Fahrer und nur dieser würde haften

...

Der Halter zog daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht - Karlsruhe gab dem Kläger diese Woche recht. Die Beweiserhebung sei unzureichend gewesen. Aus der Eigenschaft des Mannes als Halter habe nicht automatisch auf ihn als Fahrer geschlossen werden dürfen.

89 Antworten

Zitat:

@migoela schrieb am 19. Juni 2024 um 11:34:00 Uhr:



...
Nur weil so ein paar Honks langweilig ist und meinen wegen jedem Dreck Gott und die Welt verklagen zu müssen.
Als wenn unsere Gerichte nichts anderes zu treiben hätten.

Sorry - aber das ist nur meine persönliche Meinung.
Könnte ich kotzen wegen solchen Idioten...😠

Verständlich. Aber das Anklagen und vor Gericht zerren unternehmen bei sowas allein die Behördenmitarbeiter, indem sie den Vorgang nicht pflichtgemäß einstellen (mit Kostenfolge für den Halter) sondern das Amtsgericht durch Vorlage des objektiv rechtsbeugerisch nicht eingestellten Verfahrens zu einer Befassung mit einem sinnlosen Verfahren nötigen. Das verärgert die Amtsgerichte, in deren Zuständigkeit diese Verfahren fallen. 😉

@Uwe
Mein Kommentar war nicht primär gegen dich. Ich nutzte deinen Kommentar nur als Vorlage.

gelöscht

Zitat:

@Melosine schrieb am 19. Juni 2024 um 13:50:28 Uhr:


...
Beweisphoto bei Parkverstössen?

Klar, Videoüberwachung

Nimmt immer mehr zu auch auf Parkplätzen.

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Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 19. Juni 2024 um 14:13:24 Uhr:



Klar, Videoüberwachung
Nimmt immer mehr zu auch auf Parkplätzen.

Auf Parkplätzen ganz sicher nicht. Und wenn dann nur in extrem seltenen Ausnahmen.
Videoüberwachung darf nur zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden. Und die Datenschützer schauen da sehr genau hin.

Zitat:

@Melosine schrieb am 19. Juni 2024 um 14:12:58 Uhr:


Interessant wird das Ganze ja auch für meine speziellen Freunde von der Parkraumbewirtschaftung, wenn die jetzt erst mal den Fahrer ermitteln müssen um eine Forderung zu stellen.

Deine ""speziellen Freunde von der Psrkraumbewirtschaftung" (richtig: Verkehrsüberwachung) müssen gar nichts ermitteln, dir stellen nur die Verwarnungen aus. Was dann daraus gemacht wird, ist Sache der Bußgeldstelle.

Warum sind das überhaupt deine speziellen Freunde? Hast du solche Probleme mit dem richtigen Parken?

gelöscht

In meiner Stadt kenne ich weder die Einen noch die Anderen obwohl der Lidl hier direkt am Bahnhof liegt und über deren Parkplatz auch die Zufahrt zum P&R der Bahn ist. Auf dem Lidl-Parkplatz ist das Parken auf 90 Minuten begrenzt. Bisher reichte die Zeit immer zum einkaufen. Wenn ich auf überwachten Privatparkplätzen ein Ticket bekommen würde, wäre ich wohl selber Schuld.

Zitat:

@Melosine schrieb am 19. Juni 2024 um 14:12:58 Uhr:


Interessant wird das Ganze ja auch für meine speziellen Freunde von der Parkraumbewirtschaftung, wenn die jetzt erst mal den Fahrer ermitteln müssen um eine Forderung zu stellen.

Naja….sooo einfach ist das prinzipiell auch durch das BGH Urteil nicht geworden,

Auszug : ADAC zu Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz

Fahrer oder Halter: Wer muss zahlen?
Grundsätzlich kann bei Vertragsverstößen nur der Fahrer zur Kasse gebeten werden. Denn nur wer sein Auto auf dem Platz abstellt, schließt den Vertrag mit dem Betreiber.
Oft wendet sich der Parkraumbewirtschafter aber einfach an den Halter des Autos. War dieser nicht der Fahrer, wäre es gut, wenn er das belegen kann. Er ist jedoch außergerichtlich nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgestellt, dass der Halter keinen Schadenersatz zahlen muss, wenn er sich weigert, den Fahrer zu benennen. Der Halter hat gegenüber dem Parkplatzbetreiber keine Auskunftspflicht.
Wenn Sie als Halter vom Parkplatzbetreiber aber mit der Behauptung verklagt werden, Sie hätten das Fahrzeug selbst abgestellt und seien daher Vertragspartner, müssen Sie alle denkbaren Fahrer benennen. Machen Sie das nicht, haben Sie nicht ausreichend bestritten, Vertragspartner zu sein. Und das würde selbst für den Fall gelten, wenn Sie (zum Beispiel bei einem Auslandsaufenthalt) beweisen können, dass Sie gar nicht vor Ort gewesen sein können (BGH, Urteil vom 18.12.2019, Az.: XII ZR 13/19).

Dann kann natürlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung drohen.
Was der ADAC dazu rät kann hier in dem vollständigen Artikel nachgelesen werden
https://www.adac.de/.../
oder noch detaillierter hier
https://anwaltspraxis-magazin.de/.../

Es gibt also markante Unterschiede ob man sich mit einer Behörde anlegt oder mit einem „privaten Unternehmen“ wie bspw einem Parkraumbewirtschafter.

Ob ich mich auf so eine Weg einlassen würde für den Fall eines Verstoßes auf einem Supermarktparkplatz müsste ich mir gut überlegen.

Ich möchte den Thread nicht in diese Richtung lenken. Das eskaliert bloß wieder.

Das würde ich dir auch nicht empfehlen. Leider fällt dir das etwas spät ein, nachdem du schon falsch abgebogen bist.
Lass das bitte!

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 19. Juni 2024 um 13:38:39 Uhr:


Wenn z.B. mein Onkel mein Auto falsch parkt, soll ich dafür haften, so habe ich dich verstanden.

Genau. Wer hat es ihm denn sonst überlassen, wenn nicht du?

Das magst du dir wünschen, brauche ich aber nicht, wenn die Behörde es nicht schafft, mir innerhalb von 14 Tagen den Anhörungsbogen zuzusenden.

So ist sie aber nun einmal, die gesetzliche Regelung in Deutschland, bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht. Egal, ob es dir nun passt oder nicht, du musst dich mit diesen Tatsachen abfinden.

Gruß

Uwe

MT ist jedoch voll von TE, die rechtzeitig diesen Bogen bekamen und dann sich mit Amnesie herausreden.
Um die geht es, zumindest für mein Verständnis.

Ich sehe auf anderen Gebieten viel mehr Handlungsbedarf. Und @berlin-paul hat es ja oben schön zusammengefasst.

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