Bund bessert nach bei Abwrackprämie
Ganz Neu:
Quelle: Stern de. 11.02.2009 11:22
Bund bessert bei Abwrackprämie nach:
In 2 entscheidenden Punkten hat die große Koalition den Gesetzentwurf geändert:
Kompromiss bei der Abwrackprämie: Den Wünschen der Autoindustrie, die Verschrottungsprämie zu verlängern, will die Bundesregierung zwar nicht nachkommen. Doch in zwei entscheidenden Punkten hat die Große Koalition den Gesetzentwurf geändert.
Die Große Koalition hat sich in letzter Minute vor der Verabschiedung der Abwrackprämie für alte Autos am Freitag auf Änderungen geeinigt, die vor allem den Missbrauch mit Prämie unterbinden sollen. So soll nun doch der Kfz-Brief für das alte Auto eingezogen werden, damit vermeintlich verschrottete Wagen nicht ins Ausland verschoben werden können und dort weiterhin gefahren werden, wie SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte. Die Koalition kommt Befürchtungen von Verbrauchern und Autohändlern entgegen, bei der Abwrackprämie könnten viele Autokäufer wegen langer Lieferzeiten für ihren Neuwagen leer ausgehen. Auch der Autohändlerverband hatte eine solche Änderung gefordert. Laut Oppermann soll den Kunden die Prämie in Höhe von 2500 Euro bereits beim Abschluss des Kaufvertrages zugesichert werden. Überwiesen werden soll das Geld dann bei der Zulassung des Neuwagens.
Na das ist doch mal was:
wer jetzt bestellt bekommt die 2500 € garantiert !!! u den unseriösen Schrotthändlern
geht es an den Kragen !!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von liqui
also um den vorzubeugen das die sich da nicht noch viel geld raus holenZitat:
Original geschrieben von Carlocat
Der Verwerter oder wer auch immer kann nur noch der Entsorgung zuführen, wenn Du Deinen geliebten Wagen vorher noch mit einem Messer, Schraubenzieher, Hammer, Glasschneider, Dorn etc. präparierst; wird mir zwar innerlich wehtun, aber von meinem Kleinen soll nach mir niemand mehr was haben.😁
werd ich dnan den wagen noch kaputt machen, die boxen einschneiden und sowas. oder kabel kappen etc.
Das meint ihr jetzt nicht wirklich ernst, oder??
Euch ist schon klar, dass bei dem großen Angebot an ersatzteilen damit nicht mehr viel verdient werden kann aber sicherlich einige sich freuen können, wenn sie für kleines Geld ihre alten Gurken aufwerten können?
Ist echt super ... vom Staat 2500.-€ mitnehmen, Neuwagen kaufen und den anderen (die übrigens die 2500.-€ mitfinanzieren) nicht mal seinen Schrott gönnen. Wen ihr den Kram wenigstens noch verkaufen wolltet aber dann auch noch zerstören?
Ich hoffe, wirklich, dass das ein Scherz war.
2942 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Lacos
Hallo zusammen,
wie lange dauert es denn so bis man das Geld überwiesen bekommt wenn man die erforderlichen Unterlagen (die mit dem Reservierungsbescheid kamen) diese Woche abgeschickt hat?
Habe mal was von 6-8 Wochen gehört😉
Hängt vom Auslastungsgrad der Bearbeitungsstelle ab. Wenn sich da ein paar Leute krank melden (Stichwort Schweinegrippe), kann sich der angegebene Zeitrahmen ganz schnell ausweiten.
Zitat:
Original geschrieben von notting
Doch, es wurde erst kürzlich nachgebessert, Stichwort Warteliste.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Der Threadtitel dürfte ja inzwischen obsolet geworden sein. Es ist nicht mehr damit zu rechnen, daß der Bund bei der Abwrackprämie nachbessert...notting
Wie kommen die eigentlich auf diese Summe von 15.000?
Werden so viele Anträge abgelehnt oder wurde viele Anträge doppelt eingereicht, so dass eben dadurch einige noch nachrücken können?
Zitat:
Original geschrieben von Skorpion75
Wie kommen die eigentlich auf diese Summe von 15.000?Zitat:
Original geschrieben von notting
Doch, es wurde erst kürzlich nachgebessert, Stichwort Warteliste.
notting
Werden so viele Anträge abgelehnt oder wurde viele Anträge doppelt eingereicht, so dass eben dadurch einige noch nachrücken können?
Meine Vermutung: Von den bisher bearbeiteten Anträgen wurden ca. 1% abgelehnt[1] -> ca. 1% von ca. 2 Mio. Anträgen = ca. 20.000 und ein Teil wurde ja schon abgearbeitet.
notting
[1] http://www.heise.de/.../8464
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Hmm, Danke für die Info.
Gibt es eigentlich einen Stand, wie viele Anträge bisher bearbeitet wurden?
Da von den bisher bearbeiteten Anträgen ca. 1% abgelehnt wurden, wurden diese gleich wieder freigegeben oder blieben die erstmal "blockiert"?
Vielleicht weiß das ja einer, sonst werde ich wohl morgen mal beim BAFA anrufen, wobei ich nicht glaube, dass mir dort weitergeholfen werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von Skorpion75
Hmm, Danke für die Info.
Gibt es eigentlich einen Stand, wie viele Anträge bisher bearbeitet wurden?
http://www.heise.de/.../8481Zitat:
Da von den bisher bearbeiteten Anträgen ca. 1% abgelehnt wurden, wurden diese gleich wieder freigegeben oder blieben die erstmal "blockiert"?
Vielleicht weiß das ja einer, sonst werde ich wohl morgen mal beim BAFA anrufen, wobei ich nicht glaube, dass mir dort weitergeholfen werden kann.
"Da die Entscheidungen des BAFA jedoch vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main angefochten werden können, wird noch einige Zeit ins Land gehen, bis Klarheit über die Verteilung der allerletzten Verschrottungszuschüsse besteht."
notting
Ich habe nochmal eine Frage zur Anmeldung/Zulassung.
Also folgende Situation.
Person A kauft das Auto. Person B ist im Besitz des Altfahrzeugs.
Person B ist Freund der Familie, wohnt aber in anderem Bundesland. Zulassung muss auf Person B getätigt werden (1. Wohnsitz...).
Person A möchte dann natürlich auch Halter etc. des neuen Fahrzeugs sein.
Nun zur Frage.
Kann Person B das Fahrzeug per Tageszulassung zulassen und wenn das abgelaufen ist, Person A das Auto zulassen ?
Und wie läuft das ganze mit der Versicherung ?
Oder muss die Zulassung eine bestimme länge haben ?
Aber bitte nicht irgendein Halbwissen posten. Ich brauche 100% korrekte Antworten.
Zitat:
Original geschrieben von LaxTEs
Ich habe nochmal eine Frage zur Anmeldung/Zulassung.
Also folgende Situation.
Person A kauft das Auto. Person B ist im Besitz des Altfahrzeugs.Person B ist Freund der Familie, wohnt aber in anderem Bundesland. Zulassung muss auf Person B getätigt werden (1. Wohnsitz...).
Person A möchte dann natürlich auch Halter etc. des neuen Fahrzeugs sein.Nun zur Frage.
Kann Person B das Fahrzeug per Tageszulassung zulassen und wenn das abgelaufen ist, Person A das Auto zulassen ?
Und wie läuft das ganze mit der Versicherung ?Oder muss die Zulassung eine bestimme länge haben ?
Aber bitte nicht irgendein Halbwissen posten. Ich brauche 100% korrekte Antworten.
nein geht nicht auto muß auf altfahrzeugbesitzer zugelassen werden und nach einem tag zulassung kannst du ihn umschreiben auf einen anderen! ist zwar dumm aber die werden sich schon was dabei gedacht haben. 5 tageskennzeichen ist keine zulassung! mfg
Zitat:
Original geschrieben von LaxTEs
Nun zur Frage.
Kann Person B das Fahrzeug per Tageszulassung zulassen und wenn das abgelaufen ist, Person A das Auto zulassen ?
Das sollte so in Ordnung gehen. Kennzeichen werden, soweit ich weiß, nicht benötigt.
Zitat:
Und wie läuft das ganze mit der Versicherung ?
Zur Zulassung wird die Versicherungsbestätigung benötigt, danach kannst du das Fz. direkt wieder abmelden u. die Versicherung endet.
Zitat:
Oder muss die Zulassung eine bestimme länge haben ?
Tageszulassung ist ausreichend. Nicht zu verwechseln mit Kurzzeitkennzeichen (ist keine Zulassung).
Zitat:
Aber bitte nicht irgendein Halbwissen posten. Ich brauche 100% korrekte Antworten.
Dann bist du hier im Forum an der falschen Adresse! Es ist kaum einer der Forumsteilnehmer, der (die) sein (ihr) Wissen zu 100% Korrektheit zu Verfügung stellen kann. Du kannst Dich ja selbst bei der BAFA informiren.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Golfschlosser
Das sollte so in Ordnung gehen. Kennzeichen werden, soweit ich weiß, nicht benötigt.Zitat:
Original geschrieben von LaxTEs
Nun zur Frage.
Kann Person B das Fahrzeug per Tageszulassung zulassen und wenn das abgelaufen ist, Person A das Auto zulassen ?
Zitat:
Original geschrieben von Golfschlosser
Zur Zulassung wird die Versicherungsbestätigung benötigt, danach kannst du das Fz. direkt wieder abmelden u. die Versicherung endet.Zitat:
Und wie läuft das ganze mit der Versicherung ?
Zitat:
Original geschrieben von Golfschlosser
Tageszulassung ist ausreichend. Nicht zu verwechseln mit Kurzzeitkennzeichen (ist keine Zulassung).Zitat:
Oder muss die Zulassung eine bestimme länge haben ?
Zitat:
Original geschrieben von Golfschlosser
Dann bist du hier im Forum an der falschen Adresse! Es ist kaum einer der Forumsteilnehmer, der (die) sein (ihr) Wissen zu 100% Korrektheit zu Verfügung stellen kann. Du kannst Dich ja selbst bei der BAFA informiren.Zitat:
Aber bitte nicht irgendein Halbwissen posten. Ich brauche 100% korrekte Antworten.
Gruß
Danke für die hilfreiche Antwort.
Dann werde ich es so machen.
Zitat:
Original geschrieben von LaxTEs
Ich habe nochmal eine Frage zur Anmeldung/Zulassung.
Also folgende Situation.
Person A kauft das Auto. Person B ist im Besitz des Altfahrzeugs.Person B ist Freund der Familie, wohnt aber in anderem Bundesland. Zulassung muss auf Person B getätigt werden (1. Wohnsitz...).
Person A möchte dann natürlich auch Halter etc. des neuen Fahrzeugs sein.Nun zur Frage.
Kann Person B das Fahrzeug per Tageszulassung zulassen und wenn das abgelaufen ist, Person A das Auto zulassen ?
Und wie läuft das ganze mit der Versicherung ?Oder muss die Zulassung eine bestimme länge haben ?
Aber bitte nicht irgendein Halbwissen posten. Ich brauche 100% korrekte Antworten.
Also bei mir läuft das genauso.
Meine Schwägerin hat ein sehr altes Auto was verschrottet werden muß.
Das Auto wird nun auf sie zugelassen, aber Versicherungsnehmer bin ich von Anfang an.
Meine Versicherung ist sogar so kulant, dass sie mir gleich den günstigen Vertrag mit Halter und Versicherungsnehmer selbe Person geben, da ich 3 Tage später ja ummelden möchte. Wird nämlich sonst richtig teuer, wenn der Versicherungsnehmer abweichend ist.
Bei der BAFA wollte ich eigentlich auch noch die definitive Aussage haben, ob es ein Zeitlimit für die Zulassung auf den ersten Halter gibt, aber die kann man ja telefonsich überhaupt nicht erreichen. Nach ca. 20 Versuchen, habe ich das erstmal aufgegeben.
Sollte da jemand schon Infos diesbezüglich bekommen haben, würde mich das auch interessieren.
Also reicht eine Tageszulassung für die Bafa aus ?
Glaube steht auch so in dem Bafa "Fragen & Antworten" Katalog.
Weiß einer von euch wie teuer so eine Tageszulassung ca. ist ?
Also ich glaube als erstes müssten wir mal definieren was ihr unter Tageszulassung versteht, hört sich irgendwie widersprüchlich an.
Wenn das Auto ganz normal (d.h. mit normalem Kennzeichen) auf jemanden prämienberechtigten angemeldet wird und einen Tag später umgemeldetwird, entspricht das den Vorraussetzungen. Von den Kosten ist es egal ob nach einem Tag oder nach 4 Jahren umgemeldet wird.
Ein Kurzzeitkennzeichen (frühere rote Nr) ist eigentl. keine Zulassung und entspricht auch nicht den Bafa-Voraussetzung.
Zitat:
Original geschrieben von LaxTEs
Aber bitte nicht irgendein Halbwissen posten. Ich brauche 100% korrekte Antworten.
Wie wäre es, wenn du mal bei der Bafa anrufst und die zusammenscheißt?
Hier ist nur ein Autoforum.
Kurz und bündig: Das Bafa will einen Verschrottungsnachweis und die Papiere des Altwagens und Kopien der Papiere des Neuwagens sehen. Personenübereinstimmung ist zwingend notwendig. Alles andere interessiert das Bafa nicht. Du kannst, nachdem Du die Kopien der KFZ-Papiere Teil I+II gemacht hast, den Wagen schon auf einen zweiten Halter ummelden... 😉