Bund bessert nach bei Abwrackprämie

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Ganz Neu:
Quelle: Stern de. 11.02.2009 11:22

Bund bessert bei Abwrackprämie nach:

In 2 entscheidenden Punkten hat die große Koalition den Gesetzentwurf geändert:
Kompromiss bei der Abwrackprämie: Den Wünschen der Autoindustrie, die Verschrottungsprämie zu verlängern, will die Bundesregierung zwar nicht nachkommen. Doch in zwei entscheidenden Punkten hat die Große Koalition den Gesetzentwurf geändert.

Die Große Koalition hat sich in letzter Minute vor der Verabschiedung der Abwrackprämie für alte Autos am Freitag auf Änderungen geeinigt, die vor allem den Missbrauch mit Prämie unterbinden sollen. So soll nun doch der Kfz-Brief für das alte Auto eingezogen werden, damit vermeintlich verschrottete Wagen nicht ins Ausland verschoben werden können und dort weiterhin gefahren werden, wie SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte. Die Koalition kommt Befürchtungen von Verbrauchern und Autohändlern entgegen, bei der Abwrackprämie könnten viele Autokäufer wegen langer Lieferzeiten für ihren Neuwagen leer ausgehen. Auch der Autohändlerverband hatte eine solche Änderung gefordert. Laut Oppermann soll den Kunden die Prämie in Höhe von 2500 Euro bereits beim Abschluss des Kaufvertrages zugesichert werden. Überwiesen werden soll das Geld dann bei der Zulassung des Neuwagens.

Na das ist doch mal was:

wer jetzt bestellt bekommt die 2500 € garantiert !!! u den unseriösen Schrotthändlern
geht es an den Kragen !!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von liqui



Zitat:

Original geschrieben von Carlocat


Der Verwerter oder wer auch immer kann nur noch der Entsorgung zuführen, wenn Du Deinen geliebten Wagen vorher noch mit einem Messer, Schraubenzieher, Hammer, Glasschneider, Dorn etc. präparierst; wird mir zwar innerlich wehtun, aber von meinem Kleinen soll nach mir niemand mehr was haben.😁
also um den vorzubeugen das die sich da nicht noch viel geld raus holen
werd ich dnan den wagen noch kaputt machen, die boxen einschneiden und sowas. oder kabel kappen etc.

Das meint ihr jetzt nicht wirklich ernst, oder??

Euch ist schon klar, dass bei dem großen Angebot an ersatzteilen damit nicht mehr viel verdient werden kann aber sicherlich einige sich freuen können, wenn sie für kleines Geld ihre alten Gurken aufwerten können?

Ist echt super ... vom Staat 2500.-€ mitnehmen, Neuwagen kaufen und den anderen (die übrigens die 2500.-€ mitfinanzieren) nicht mal seinen Schrott gönnen. Wen ihr den Kram wenigstens noch verkaufen wolltet aber dann auch noch zerstören?

Ich hoffe, wirklich, dass das ein Scherz war.

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Kann man eigentlich jetzt die Reservierung verlängern, wenn das Auto nicht rechtzeitig kommt?

Gruß Luenebiker

Endlich hat das BAFA die Frage der Reservierungsverlängerung unter "FAQ/Fragen; Allgemeine Fragen " beantwortet.
Eine bescheuerte Regelung, aber immerhin eine Regelung.
Eine generelle Verlängerung um drei Monate wäre ja auch zu einfach gewesen. 🙂

http://www.bafa.de/.../index.html#sm2511166-anker

“Der Reservierungszeitraum in den Zuwendungsbescheiden (Reservierung) beträgt seit dem 8. Juni 2009 neun Monate. Ist diese neunmonatige Reservierungsfrist rückwirkend auch für bereits vorher erteilte Bescheide mit einem sechsmonatigen Reservierungszeitraum anwendbar?

Nein, allerdings besteht individuell in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit beim BAFA rechtzeitig vor Ablauf der sechs Monate formlos unter Hinweis auf die längere Lieferfrist des Neufahrzeugs einen schriftlichen Antrag auf einmalige Verlängerung des Reservierungszeitraums um drei Monate zu stellen. In dem Antrag soll die Vorgangsnummer des ursprünglichen Bescheides angegeben werden und dem Antrag ist als Begründung eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers oder des Autohauses über die verzögerte Auslieferung beizufügen. “

Da kriegste die Motten!!!!😉

Die kommen eh schon nicht mit den Anträgen hinterher und die Leute warten auf das Geld.

Aber das einzige was denen einfällt, ist ein "Antrag für die Verlängerung des Antrages für den Reservierungsbescheid"🙄🙄🙄

Zitat:

Original geschrieben von dil3ttant


Aber das einzige was denen einfällt, ist ein "Antrag für die Verlängerung des Antrages für den Reservierungsbescheid"

Wie soll die BAFA denn anders ermitteln, ob noch Verlängerungsbedarf besteht?

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wie soll die BAFA denn anders ermitteln, ob noch Verlängerungsbedarf besteht?

DAS BAFA müsste den Verlängerungsbedarf gar nicht ermitteln. Einfach drei Monate länger, also neun Monate gelten lassen. So als wenn die Reservierung ab ca. 01.04.09 beantragt worden wäre oder zu den ersten 7.000 am 30.03.09 gehört hätte. Diese Reservierungen gelten auch alle neun Monate.

In der gültigen Richtlinie, die für das gesamte Verfahren - sogar für die Altanträge ohne Reservierung - gilt, ist ohnehin nur die Neunmonatsfrist aufgeführt.

Zitat:

Original geschrieben von alexum



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wie soll die BAFA denn anders ermitteln, ob noch Verlängerungsbedarf besteht?
DAS BAFA müsste den Verlängerungsbedarf gar nicht ermitteln. Einfach drei Monate länger, also neun Monate gelten lassen. So als wenn die Reservierung einen Tag später beantragt worden wäre oder zu den ersten 7.000 gehört hätte. Diese Reservierungen gelten auch alle neun Monate.

Genauso.

Eine kurze News auf der BAFA Page, dass nun alle Reservierungen 9 Monate gültig sind und gut ist.
🙂

Hallo hab mal nee frage
Stimmt es das für jahreswagen (zum erhalt der abrackprämie) nicht 12 monate sondern das Fahrzeug auch 14 Monate alt sein darf ?
mfg

Zitat:

Original geschrieben von Bierkrug_1


Hallo hab mal nee frage
Stimmt es das für jahreswagen (zum erhalt der abrackprämie) nicht 12 monate sondern das Fahrzeug auch 14 Monate alt sein darf ?
mfg

"Welche alt darf ein Jahreswagen im Sinne der Richtlinie höchstens sein, damit er förderfähig ist?

Seit dem 10. Juni 2009 dürfen zwischen der Erstzulassung des Neufahrzeugs und der Zulassung auf den Antragsteller/die Antragstellerin maximal 14 Monate liegen (vormals 12 Monate). "

http://www.bafa.de/.../index.html#sm3214940-anker

Statt "Wie" steht dort tatsächlich "Welche".🙂

Hallo,

an alle Abwrackexperten, weiß inzwischen jemand was passiert, wenn das zu verschrottende Auto nach einem Umzug noch nicht umgemeldet worden ist und das neue auf die neue Adresse bestellt wird.

Ich frage, weil ich bei Bestellung vom Autohaus einen Zettel bekommen habe, wo für die VW UWP+ Adressidentität gefordert wird.

Hoffe da kommen nicht Probleme auf mich zu?

Ich befürchte ja!

Zitat:

Original geschrieben von Oecher1963


Ich befürchte ja!

Etwas genauere Ausführung mit Belegen bitte.

Bei der Bafa galt bisher immer, dass Rückfragen quasi sinnlos sind und Anträge bei geringsten Formfehler in den Papierkorb wanderten. Die von dir zitierte Regelung (die ich nicht überprüft hab) ist völlig eindeutig. Also wieso fragst du überhaupt noch?

Man fragt eben wenn man ein Problem hat und nach einer Lösung sucht, nicht? So wie du das sagst hört es sich ziemlich aussichtslos an, das kann ich mir aber nicht vorstellen. Bin bestimmt nicht der einzige der umgezogen ist und das wird auch nicht gefordert. Zur Not müßte man ja den Wagen auf die neue Adresse ummelden können dadurch sollte die Voraussetzung der ununterbrochenen Zulassung gegeben sein. Vielleicht hat hier doch jemand Erfahrung damit?

Habe gerade festgestellt das ich dasselbe Problem habe.

Bafa hat als Bedingung Personenidentität, nicht aber Adressidentität !!!

Bei Volkswagen wird aber Namens und Adressidentität verlangt.

Im Fahrzeugbrief vom verschrotteten Auto und bestelltem Neuwagen ist der selbe Name (Person), aber unterschiedliche Adresse weil ich vor kurzem umgezogen bin und Brief nicht habe abändern lassen.

Hat einer Ahnung ob die VW Umweltprämie trotzdem gewäht wird ???

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI


Man fragt eben wenn man ein Problem hat und nach einer Lösung sucht, nicht? So wie du das sagst hört es sich ziemlich aussichtslos an, das kann ich mir aber nicht vorstellen. Bin bestimmt nicht der einzige der umgezogen ist und das wird auch nicht gefordert. Zur Not müßte man ja den Wagen auf die neue Adresse ummelden können dadurch sollte die Voraussetzung der ununterbrochenen Zulassung gegeben sein. Vielleicht hat hier doch jemand Erfahrung damit?

Ich habe damit zwar keine Erfahrung, aber ich gehe 100% davon aus, dass das kein Hinderungsgrund für die Prämie sein wird.

Wie Du schon schriebst, könnte man das alte Fahrzeug noch ummelden. Vermutlich wird es aber genügen, den Sachverhalt in einem beigefügten Schreiben zu schildern. Du wirst da nicht der Einzige sein. Ruf mal das BAFA an.

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