Bund bessert nach bei Abwrackprämie

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Ganz Neu:
Quelle: Stern de. 11.02.2009 11:22

Bund bessert bei Abwrackprämie nach:

In 2 entscheidenden Punkten hat die große Koalition den Gesetzentwurf geändert:
Kompromiss bei der Abwrackprämie: Den Wünschen der Autoindustrie, die Verschrottungsprämie zu verlängern, will die Bundesregierung zwar nicht nachkommen. Doch in zwei entscheidenden Punkten hat die Große Koalition den Gesetzentwurf geändert.

Die Große Koalition hat sich in letzter Minute vor der Verabschiedung der Abwrackprämie für alte Autos am Freitag auf Änderungen geeinigt, die vor allem den Missbrauch mit Prämie unterbinden sollen. So soll nun doch der Kfz-Brief für das alte Auto eingezogen werden, damit vermeintlich verschrottete Wagen nicht ins Ausland verschoben werden können und dort weiterhin gefahren werden, wie SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte. Die Koalition kommt Befürchtungen von Verbrauchern und Autohändlern entgegen, bei der Abwrackprämie könnten viele Autokäufer wegen langer Lieferzeiten für ihren Neuwagen leer ausgehen. Auch der Autohändlerverband hatte eine solche Änderung gefordert. Laut Oppermann soll den Kunden die Prämie in Höhe von 2500 Euro bereits beim Abschluss des Kaufvertrages zugesichert werden. Überwiesen werden soll das Geld dann bei der Zulassung des Neuwagens.

Na das ist doch mal was:

wer jetzt bestellt bekommt die 2500 € garantiert !!! u den unseriösen Schrotthändlern
geht es an den Kragen !!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von liqui



Zitat:

Original geschrieben von Carlocat


Der Verwerter oder wer auch immer kann nur noch der Entsorgung zuführen, wenn Du Deinen geliebten Wagen vorher noch mit einem Messer, Schraubenzieher, Hammer, Glasschneider, Dorn etc. präparierst; wird mir zwar innerlich wehtun, aber von meinem Kleinen soll nach mir niemand mehr was haben.😁
also um den vorzubeugen das die sich da nicht noch viel geld raus holen
werd ich dnan den wagen noch kaputt machen, die boxen einschneiden und sowas. oder kabel kappen etc.

Das meint ihr jetzt nicht wirklich ernst, oder??

Euch ist schon klar, dass bei dem großen Angebot an ersatzteilen damit nicht mehr viel verdient werden kann aber sicherlich einige sich freuen können, wenn sie für kleines Geld ihre alten Gurken aufwerten können?

Ist echt super ... vom Staat 2500.-€ mitnehmen, Neuwagen kaufen und den anderen (die übrigens die 2500.-€ mitfinanzieren) nicht mal seinen Schrott gönnen. Wen ihr den Kram wenigstens noch verkaufen wolltet aber dann auch noch zerstören?

Ich hoffe, wirklich, dass das ein Scherz war.

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Zitat:

Original geschrieben von heliflights


ich komme drauf und habe eben alles inkl. anlagen abgeschickt. kurze zeit später habe ich eine bestätigung per email erhalten.

wunderbar.

Hat bei mir auch geklappt, hab soeben auf meinem Konto nachgeschaut und festgestellt, daß auch das Geld schon online überwiesen wurde.

Super

Zitat:

Original geschrieben von mialein



Zitat:

Original geschrieben von heliflights


ich komme drauf und habe eben alles inkl. anlagen abgeschickt. kurze zeit später habe ich eine bestätigung per email erhalten.

wunderbar.

Hat bei mir auch geklappt, hab soeben auf meinem Konto nachgeschaut und festgestellt, daß auch das Geld schon online überwiesen wurde.

Super

Hast Du auch noch den Frühreservierer-Bonus bekommen?

Zitat:

Original geschrieben von mialein



Zitat:

Original geschrieben von heliflights


ich komme drauf und habe eben alles inkl. anlagen abgeschickt. kurze zeit später habe ich eine bestätigung per email erhalten.

wunderbar.

Hat bei mir auch geklappt, hab soeben auf meinem Konto nachgeschaut und festgestellt, daß auch das Geld schon online überwiesen wurde.

Super

:-D der beste Beitrag

Zitat:

Original geschrieben von 7-sY-7


N'Abend,
ich habe mal eine Frage. Ab morgen kann man sich ja die Abwrackprämie reservieren lassen. Bei mir ist die Sache allerdings ein wenig problematisch weshalb ich mich frage ob der Fall auch bei mir zutrifft. Mein Auto ist erst Ende Mai 1 Jahr lang auf mich angemeldet(war es vorher schon aber kurzzeitig abgemeldet) und mein neuer Golf müsste Ende Mai/Anfang Juni abholt bereit sein. Wird mir die Abwrackprämie trotzdem reserviert oder wird der Antrag abgelehnt mit dem Verweis auf das 1 Jahr?

Vielen Dank für Meinungen

Ich würde dir raten, den Antrag auf Umweltprämie erst zu stellen, wenn die Zulassung auf dich wirklich ein Jahr alt ist. Fristen sind Fristen und dort in der bafa sitzen Leute, die sich an die Bestimmungen halten müssen. Die können nicht nach freiem persönlichen Ermessen handeln.

Die Vorschrift lautet wörtlich:
Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die
Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der
Antragstellerin gemäß Nummer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.

DIe gesamte Richtlinie ist hier zu finden! Siehe Seite 3, Punkt 4.2

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Zitat:

Original geschrieben von Helm42



Zitat:

Original geschrieben von 7-sY-7


N'Abend,
ich habe mal eine Frage. Ab morgen kann man sich ja die Abwrackprämie reservieren lassen. Bei mir ist die Sache allerdings ein wenig problematisch weshalb ich mich frage ob der Fall auch bei mir zutrifft. Mein Auto ist erst Ende Mai 1 Jahr lang auf mich angemeldet(war es vorher schon aber kurzzeitig abgemeldet) und mein neuer Golf müsste Ende Mai/Anfang Juni abholt bereit sein. Wird mir die Abwrackprämie trotzdem reserviert oder wird der Antrag abgelehnt mit dem Verweis auf das 1 Jahr?

Vielen Dank für Meinungen

Ich würde dir raten, den Antrag auf Umweltprämie erst zu stellen, wenn die Zulassung auf dich wirklich ein Jahr alt ist. Fristen sind Fristen und dort in der bafa sitzen Leute, die sich an die Bestimmungen halten müssen. Die können nicht nach freiem persönlichen Ermessen handeln.

Die Vorschrift lautet wörtlich:
Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die
Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der
Antragstellerin gemäß Nummer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.

DIe gesamte Richtlinie ist hier zu finden! Siehe Seite 3, Punkt 4.2

... wenn es um den Zeitpunkt der Verschrottung geht, muss die Reservierung doch derzeit trotzdem möglich sein???

Zitat:

Original geschrieben von Helm42


Ich würde dir raten, den Antrag auf Umweltprämie erst zu stellen, wenn die Zulassung auf dich wirklich ein Jahr alt ist. Fristen sind Fristen und dort in der bafa sitzen Leute, die sich an die Bestimmungen halten müssen. Die können nicht nach freiem persönlichen Ermessen handeln.

1) Würde man auf die Richtlinie abstellen, so hätten sie ermessen (Punkt 1).

2) Der von dir zitierte Absatz sagt rein gar nichts über den Antrag. Lediglich über die Voraussetzungen für die Förderung.

3) Die Reservierung ist noch keine Bewilligung! Von daher müssen die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Reservierung auch noch nicht vorliegen, sondern bis zum Ablauf der Reservierungsfrist.

@Helm42 das ist ein schlechter rat der dem user 7-sY-7 unter umständen 2500.- kostet!

man muss nur die beiden bedingungen (mindestalter des kfz und mindesthaltedauer 1 jahr) nach bestätigung der reservierung (zugangsdatum) innerhalb 6 monaten erfüllen und innerhalb dieses zeitraums den neuen zulassen und natürlich den alten verschrotten.

Sehe ein,
dass Cianluca und haah auch Recht haben könnten.

Zitat:

Original geschrieben von Helm42


Sehe ein,
dass Cianluca und haah auch Recht haben könnten.

er hat auch recht!

das du dich nun nochmals dazu äusserst und es in frage stellst ist schon recht ignorant 😛

ha ha....habe aus spass schon mal versucht auf die seite zu kommen um 23:58 am 29.03.2009....

Netzwerk-Zeitüberschreitung

Der Server unter www.ump.bafa.de braucht zu lange, um eine Antwort zu senden.

Zitat:

Original geschrieben von Drimakuss


Ich verstehe jetzt gar nichts mehr, reicht es jetzt nicht wenn man die verbindliche Bestellung auf der
für Käufer (Kopie) steht mitschickt.
Diese ist allerdings nicht unterschrieben, bei mir steht unten rechts allerdings "Originalunterschrift siehe Ausfertigung für das Autohaus), habe gerade festgestellt, dass ich mir von der Ausfertigung der Bestellung keine Kopie gemacht habe, die ist nun jetzt beim Autohaus.
AB hätte ich allerdings auch, aber die will die BAFA ja anscheinend eh nicht sehen.

Dann muß ich wohl morgen da anrufen ob die im Autohaus es rausschicken können was wohl wieder zu Verzögerungen führen wird.

Oder meint Ihr ich soll einfach die verbindliche Bestellung ohne Unterschrift rausschicken?

Wo steht auf der bafa Seite was von Unterschrift bei der Verbindl. Bestellung? Die habe ich als Käufer nur ohne Unterschrift.

Also von mir kriegen die auch nur die verbindl. Bestellung ohne Unterschrift.

Kann man auch 2 Dokumente versenden, oder muß alles in ein PDF Dokument? Weil ich habe verbindl. Bestellung und die Änderung der Bestellung.

Zitat:

Original geschrieben von Gagner



Zitat:

Original geschrieben von Drimakuss


Ich verstehe jetzt gar nichts mehr, reicht es jetzt nicht wenn man die verbindliche Bestellung auf der
für Käufer (Kopie) steht mitschickt.
Diese ist allerdings nicht unterschrieben, bei mir steht unten rechts allerdings "Originalunterschrift siehe Ausfertigung für das Autohaus), habe gerade festgestellt, dass ich mir von der Ausfertigung der Bestellung keine Kopie gemacht habe, die ist nun jetzt beim Autohaus.
AB hätte ich allerdings auch, aber die will die BAFA ja anscheinend eh nicht sehen.

Dann muß ich wohl morgen da anrufen ob die im Autohaus es rausschicken können was wohl wieder zu Verzögerungen führen wird.

Oder meint Ihr ich soll einfach die verbindliche Bestellung ohne Unterschrift rausschicken?

Wo steht auf der bafa Seite was von Unterschrift bei der Verbindl. Bestellung? Die habe ich als Käufer nur ohne Unterschrift.
Also von mir kriegen die auch nur die verbindl. Bestellung ohne Unterschrift.

Das steht in dem Reservierungsantrag, den Du für die Bafa ausfüllen mußt.

Den Antrag hatte ein User hier schon mal ein paar Seiten zuvor rangehangen.

Für Dich dann erst mal keine Reservierung;-)

Zitat:

Original geschrieben von Gagner



Zitat:

Original geschrieben von Drimakuss


Ich verstehe jetzt gar nichts mehr, reicht es jetzt nicht wenn man die verbindliche Bestellung auf der
für Käufer (Kopie) steht mitschickt.
Diese ist allerdings nicht unterschrieben, bei mir steht unten rechts allerdings "Originalunterschrift siehe Ausfertigung für das Autohaus), habe gerade festgestellt, dass ich mir von der Ausfertigung der Bestellung keine Kopie gemacht habe, die ist nun jetzt beim Autohaus.
AB hätte ich allerdings auch, aber die will die BAFA ja anscheinend eh nicht sehen.

Dann muß ich wohl morgen da anrufen ob die im Autohaus es rausschicken können was wohl wieder zu Verzögerungen führen wird.

Oder meint Ihr ich soll einfach die verbindliche Bestellung ohne Unterschrift rausschicken?

Wo steht auf der bafa Seite was von Unterschrift bei der Verbindl. Bestellung? Die habe ich als Käufer nur ohne Unterschrift.
Also von mir kriegen die auch nur die verbindl. Bestellung ohne Unterschrift.

Dann solltest Du dir nochmals den Screenshot der Formular-Seite ansehen und Überlegen ob Du wirklich auf die Unterschrift verzichtest...

Zitat:

Original geschrieben von Gagner


Kann man auch 2 Dokumente versenden, oder muß alles in ein PDF Dokument? Weil ich habe verbindl. Bestellung und die Änderung der Bestellung.

Warst Du jemals auf der Bafa Seite?

Da steht doch alles.

AB ist nicht erforderlich!

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