Bruttolistenpreis 330d?

BMW 3er E90

Hallo,
ich dachte mir vielleicht fährt einer von euch seinen 3er bzw. 330d als Geschäftswagen und kann mir da was zu dem Bruttolistenpreis erklären😉 Ich finde dazu leider nichts konkretes im Internet da alle immer darauf verweisen, man solle doch bei einem Autohaus anfragen. Darauf hab ich aber keine Lust weil wenn ich das mach klebt mir der Verkäufer wieder 6Wochen am Ar*** bzw. am Handy weil er kohle wittert. Nun meine Frage, was hat es mit dem Bruttolistenpreis auf sich? In wie fern ist er Ausstattungsabhängig? Ich habe mir auf der BMW HP einen 330d Touring zusammengestellt der in allem auf ca. 55.000€ kam, kann ich den Bruttolistenpreis nun Fahrzeugspezifisch davon berechnen oder ist er weitestgehen Ausstattungsunabhängig und orientiert sich an allgemeinen Fakten?

Gruß David

12 Antworten

Bei privat genutzten Dienstwagen wird für die Ermittlung des zu versteuernden Betrags der Bruttolistenpreis nach deutschen Preislisten zum Zeitpunkt der Anschaffung angesetzt.

Das ist der Betrag inklusiv Zusatzausstattung und inklusiv Mehrwertsteuer. Ausgenommen ist lediglich der Betrag für die Telefoneinrichtung.

Wichtig ist der Hinweis ´nach deutschen Preislisten´. Dieser ´deutsche´ Preis wird auch dann angesetzt, wenn das Fahrzeug kostenegünstig mit hohen Rabatten oder als Reimport angeschafft wird.

Fast korrekt Matthias, zusätzlich ist auch die Navigation ausgenommen.
Also nimm Deine ca. 55TEUR, rechne Telekomunikation und Navigation raus, von diesem Betrag bekommst Du 1% auf Dein steuerliches Brutto zugeschlagen und der gleiche Betrag (1%) wird Dir von Deinem Netto wieder abgezogen.
Das gleiche (aufschlag Brutto/abzug Netto) gillt auch für Dein Fahrgeld WA.

Grüße

Also das Auto wird hauptsächlich Geschäftlich genutzt, aber so wie ich das verstanden hab setzt das Finanzamt immer mindesten 40% private Fahrzeugnutzung fest. Also 55t€ abzüglich der Navi-professional Einrichtung mit Bluetoothvorbereitung sind ja dann ca. 51.500€ wenn ich das noch recht im Kopf hab, wenn ich ohne Leder bestell sind es ca. 50.000€. Nun, ein Bekannter von mir bekommt von seinem Arbeitgeber einen Geschäftswagen gestellt der ausschließlich privat genutzt wird. Er durfte Fahrzeugmodell und Ausstattung selbst festlegen und entrichtet nun 1% des Fahrzeugbruttelistenpreises monatlich an seinen Arbeitgeber. Wenn mich nicht alles täuscht ist die Vollkasko und Steuer in diesem Betrag inbegriffen. Könnte ich als Selbstständiger von einem ähnlichen Leasingbertag ausgehen oder gelten diese Konditionen evtl. erst ab einer bestimmten Fuhrparkgröße?

EDIT: Oh, die Frage wurde ja schon von Seamoon beantwortet😁 Wenn ich das richtig sehe würde ich mich über ein kurzes Feedback freuen😉 Wo kann man eigentlich jetzt den Bruttolistenpreis überall erfahren?

Hallo seamoon,

laut meinen Informationsstand ist eindeutig festgelegt, dass die Navigation für die Berechnung des Bruttolistenpreise zur Ermittlung des geldwerten Vorteils einbezogen werden muss.

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Hallo Matthias,

ich kann Dir nicht mehr genau sagen wann es gändert wurde, meine aber es war Mitte/Ende 2004. Ab da hat sich meine Abrechnung verändert, PKW-Sachbezug hat sich um den Preis des Navis verringert. Auf Rückfrage wurde mir erklärt das dieses ebenfalls nicht mehr als geldwerter Vorteil gerechnet wird. Seit dem ist es auch nicht mehr aufgetaucht (Fahrzeugwechsel hat ebenfalls statt gefunden).
Ein Golffreund (Wirschaftsprüfer) hat mir dies damals ebenfalls bestätigt.
Wenn Du andere Infos hast, wäre ich auch für die Quelle dankbar, da es sich bei solchen Geschichten ja nicht um das Verursacherprinziep handelt.

@Beatnikk
Den Bruttolistenpreis nennt Dir jede Herstller HP, und jede PL.

Grüße

Hallo seamoon,

hier die Nachricht im Wortlaut::

Quelle: Haufe Steuer-Office.de, 23.06.05

Bemessungsgrundlage für 1 v.H.-Regelung umfasst auch Aufpreis für ein Satellitennavigationsgerät

BFH, Urteil v. 16.2.05, VI R 37/04 (veröffentlicht am 22.6.05)

Bemessungsgrundlage für die Bewertung der Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten nach der 1 v.H.-Regelung ist auch bei Arbeitnehmern der inländische Bruttolistenpreis einschließlich des darin enthaltenen Aufpreises für ein werkseitig eingebautes Satellitennavigationsgerät.
Einem Arbeitnehmer (A) wurde im Rahmen seiner Tätigkeit vom Arbeitgeber ein Firmenfahrzeug überlassen, das auch privat genutzt werden durfte. Das Fahrzeug war mit einem Navigationsgerät ausgerüstet, das mit dem sog. Global Positioning System (GPS) arbeitet. Das FA legte bei der Bemessung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung nach der sog. 1 v.H.-Regelung den Bruttolistenpreis des PKW zugrunde, in dem auch der auf das Navigationsgerät entfallende Aufpreis von 6 522 DM enthalten war. A war der Ansicht, die Anschaffungskosten für das Navigationsgerät müssten aus der Bemessungsgrundlage ausgenommen werden, weil es sich insoweit um ein Telekommunikationsgerät i. S. des § 3 Nr. 45 EStG handele, dessen Gebrauchsüberlassung durch den Arbeitgeber steuerfrei sei. Das FG gab seiner Klage statt.
Der BFH gab hingegen dem FA Recht. Bemessungsgrundlage für die Nutzungsvorteile ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG der inländische Listenpreis zuzüglich der Kosten für werkseitige Sonderausstattungen. Dazu gehört auch das Navigationsgerät. Wegen des vereinfachenden und typisierenden Charakters der Bewertung nach der 1 v.H.-Regelung ist es nicht zulässig, einzelne Ausstattungsmerkmale von der Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs selbst zu trennen. Denn besteuert wird die private Nutzung des konkreten Fahrzeugs insgesamt. Ob das Navigationsgerät ein Telekommunikationsgerät i. S, des § 3 Nr. 45 EStG ist oder nicht kann offen bleiben, weil es kein eigenständisches Wirtschaftsgut ist, dessen Nutzbarkeit getrennt von der des Fahrzeugs bewertet werden könnte. Mit dieser Auslegung stellt der BFH sicher, dass bei Arbeitnehmern die private Nutzung eines betrieblichen PKW nicht anders zu ermitteln ist als im Rahmen anderer Einkunftsarten. Denn § 3 Nr. 45 EStG gilt nur für Arbeitnehmer.

Zitat Ende

oh, oh,
vielen Dank dafür.
Werde das mal an unsere Buchhaltung weiterleiten.

Danke nochmals.

Grüße

Also wie jetzt, ich zahle monatlich 1% des Bruttolistenpreises und da ist die Versicherung und die Steuer enthalten oder auch noch Inspektionen? Wo auf der HP findet man den Bruttolistenpreis, beim Fahrzeugkonfigurator oder sollte ich da den Kundenservice zu Rate ziehen? thx

EDIT: Hab leider überhaupt keine Leasingerfahrungen😛

@Beatnikk

Also Du zahlst nicht das eine%, sondern Du versteuerst es "nur".
Dieses eine% wird auf Dein Bruttogehalt addiert, das Ganze wird versteuert, und das oben addierte eine% wird dann wieder in voller Höhe von Deinem Nettogehalt abgezogen.
In diesem einen% sind KFZ-Steuer, Versicherung, Inspektionen, Reparaturen, Reifen und auch Betriebsstoffe (Öl, Benzin), Waschstraße, was weis ich enthalten. Zusätzlich zu dem einen% must Du aber nach dem gleichen Prinziep Fahrgeld W ohnung A rbeit versteuern; die Höhe dieses Fahrgeldes richtet sich nach der Entfernung von Deiner Wohnung zu Deinem Arbeitsplatz. Unterm Strich hast Du das rundum Sorglospaket.

Der Bruttolistenpreis nennt man auch Preisschildchen 😉
Es gibt einen Nettolistenpreis, addierst Du darauf die MwSt. erhälst Du den Bruttolistenpreis. Jeder Endverbraucherpreis ist gleichzeitig der Bruttolistenpreis.
Das was im Konfigurator gaaaanz unten steht ist der BLP.

Grüße

EDIT: das was ich oben geschrieben habe hat nix mit Leasing zu tun; ich rede hier von einem Firmenwagen zur privaten und geschäftlichen Nutzung.

Hallo Beatnikk,

ich habe den Eindruck, du wirfst verschiedene Sachen durcheinander. Du musst zwischen der steuerlichen Seite und den mit deinem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarungen trennen.

Es kann sein, dass du an deinen Arbeitgeber direkt etwas für den Firmenwagen zahlen musst. Bei vielen Unternehmen sind das z.B. Zuschläge für einen Wagen, der teurer war als vereinbart. Dies ist eine Vereinbarung zwischen dir und deiner Firma und es ist egal, ob du dabei 1% mit oder ohne Versicherung und Steuer abdrückst.

Bei der steuerlichen Betrachtung sagt das Finanzamt, dass du durch den Firmenwagen einen ´geldwerten Vorteil´ hast, der ja bei deiner Einkommensteuer nicht berücksichtigt ist. Um dies auszugleichen wird bei den meisten Firmenwagennutzern die sogenannte 1% Regelung angewendet. Hier zahlst du nicht 1%, sondern bei der Gehaltsabrechnung wird für die Einkommensteuer so getan als hättest du ein um 1% des Fahrzeugbruttolistenpreises höheres Gehalt. Du zahlst also mehr Steuer als normal. Zusätzlich zu den 1% kommen dann noch einmal 0.03% pro km zwischen Arbeitsstelle und Wohnort.

Je nach Konstellation kann es also sein, dass du für deinen Firmenwagen 2x zahlst. 1x direkt an den Arbeitgeben und 1x ans Finanzamt. Normalerweise ist das aber immer noch biller als selbst ein so teures Auto wie einen 330d bezahlen zu müssen.

Achso, also kein Leasing😰 Das ist ganz schön kompliziert, wenn das kein Leasing ist was ist es dann? Sorry, will nicht nerven aber wenn ich so unwissend zu einem Händler geh hauen die mich doch gleich übers Ohr. Ich dachte das ist ein "Geschäftleasing" oder so😕

Kann mal jemand von euch ein Bsp.: bringen was sein Auto laut Listenpreis gekostet hat und was er für monatliche Belastungen damit hat?

Geh mal nach www.ald.de. Dort kannst du ein Fahrzeug konfigurieren und dir direkt ein Leasingangebot machen lassen.

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