Brief von der Polizei
Moin,
ich wurde heute morgen von meinen Eltern angesprochen was der Brief soll...
Ich habe ein Brief von der Polizei bekommen und eine Vorladung bekommen
wegen einem Ermittlungsverfahren wegen
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB Verdacht.
Ich soll in 15 Tagen dahin mit meinem Personal ausweiß...
So nun glaube ich das es das war das ich mit meinem Kumpel ein abspeer seil an die Mopeds hinten ran gemacht habe...
ca 5 m und sind damit durch die ortschaft gefahren...
( Die Polizei selbst hat uns nicht gesehen )
Was könnte da passieren ?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Du solltest da keine Aussage machen.
Du gehst dort mit Deinen Eltern hin (du bist ja noch nicht 18), machst Angaben zu Deiner Person und nicht mehr. Das heißt, Du bestätigst NICHT, dass Du zu dem Zeitpunkt dort gewesen bist, Du sagt NICHT, was ihr gemacht habt o.ä. Das führt nur zu Problemen und als Beschuldigter kannst Du von Deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen. Du kannst Dich halt einfach nicht dran erinnern, was Du am besagten Tag gemacht hast. Und Du kannst Dich auch nicht daran erinnern, das Du jemals etwas gemacht hast, was die Anzeige rechtfertigen würde. Du erzählst denen auch nicht, was Du für einen Helm hast oder wie Dein Kumpel heißt... Je weniger Fakten geliefert werden, umso schwieriger für den Staatsanwalt!
Sollte es wider Erwarten doch zu einer Anzeige und einem Verfahren kommen, kannst Du (dann in Absprache mit einem Anwalt!!!) die Angelegenheit immernoch zu Protokoll geben. Bei der Polizei auf keinen Fall eine Aussage machen. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Dir etwas nachzuweisen. Da das ganze schwierig werden dürfte (Mofa könnte ja auch verliehen worden sein o.ä.), hast Du vielleicht Glück und das Verfahren wird eingestellt.
Machst Du eine Aussage, wie manche hier empfehlen, dann wird es auf jeden Fall eine Strafe geben! Die kann von Sozialstunden über Geldstrafe, Führerscheinsperre bis zum Knast (hier sehr unwahrscheinlich) gehen.
Nimm das ganze als letzten Warnschuss (denn beim nächsten Mal wird da sicherlich anders ermittelt!!!) und lass einen solchen Scheiß! Wenn Du Dir nicht sicher bist, solltest Du eine juristische Erstberatung in Anspruch nehmen. Die ist nicht so teuer und vielleicht können Deine Eltern Dich da auch unterstützen.
Was ich nicht verstehe ist, dass hier für Tickets die aufwendigsten Tricks erklärt werden, um da noch raus zu kommen, an der Stelle will man aber jemanden ins Messer liefern. Moralisch sehe ich das ganze auch anders, denn ein solcher Blödsinn gehört bestraft. Der Täter hat hier aber gute Chancen und offensichtlich zuvor noch keinen Mist gebaut. Da sollte man ihm vielleicht ernsthaft helfen!
153 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von milliway42
Ob das ganze weiter geht, liegt aber nicht im Ermessen der Polizei!!! Egal wer dort was und wie aussagt, die Anzeige kommt von der Staatsanwaltschaft. Die Polizei überprüft nur die Angaben und macht eine erste Befragung die protokolliert wird.
Anschließend wird aufgrund dieser Aussage entschieden.Liegt keine Aussage vor, wird nach Aktenlage und Erfahrung entschieden. Führt hier evtl. zu einer Einstellung
Liegt eine Aussage vor, wird ein Verfahren eröffnet oder "pauschal" verurteilt.Darum niemals nimmer jetzt zu diesem Zeitpunkt eine Aussage machen. Die kann später immer noch gemacht werden, sofern es ohne Aussage überhaupt ein später gibt.
Andererseits kann der Polizist, der das Anhörungsprotokoll aufnimmt, Formulierungen so vorschlagen (er hat sicherlich schon Protokolle ähnlicher "Lapalien" aufgenommen), daß die nächste Behörde das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellt.
Zitat:
Original geschrieben von warnkb
Wie wär´s mal mit etwas ganz einfachem:Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Man geht niemals zur polizeilichen Vorladung, denn so gibt mana) zu gefahren zu sein
und
b) kann man schnell voreilig irgendwelche Aussagen treffen.Der Wahrheit?
Warum? Zum Glück muss man nicht seine Unschuld beweisen.
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Zitat:
Das ist kein Schwachsinn, denn wenn hier keine Zeugen vorhanden sind und man aus den Spuren nicht schlau wird kann der Richter nur durch sein Glauben niemand verurteilen!! Zumindest war das in meinem Fall so, denn wie gesagt, sprach ich hier aus meinem Fall.
😕 Wie kann es ohne Zeugen Aussage gegen Aussage geben?
Keine Zeugen und keine verwertbaren Spuren geben einem Richter exakt zwei Möglichkeiten, Freispruch aus Mangel an Beweisen oder Einstellung des Verfahrens. 😁 Letzteres ist die für ihn elegantere Lösung da er kein Urteil fällen muß.
@ quali
Zitat:
Andererseits kann der Polizist, der das Anhörungsprotokoll aufnimmt, Formulierungen so vorschlagen daß die nächste Behörde das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellt.
Sagen wir es lieber so das der Polizist in seinem Protokoll die Sache so schildern kann das auch die Justiz den Stellenwert der Anzeige deutlich erkennt.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
😕 Wie kann es ohne Zeugen Aussage gegen Aussage geben?Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Keine Zeugen und keine verwertbaren Spuren geben einem Richter exakt zwei Möglichkeiten, Freispruch aus Mangel an Beweisen oder Einstellung des Verfahrens. 😁 Letzteres ist die für ihn elegantere Lösung da er kein Urteil fällen muß.
Wieso sagte ich doch dass das Verfahren eingestellt wurde. 😉
Und es handelte sich hier um meine Unfallaussage meinerseits und um die Unfallaussage des zweiten Unfallbeteiligten(Gegner) und wenn man jetzt daraus nicht 1+1 Rechnen kann, steht es Aussage gegen Aussagen.🙂
Aber hier geht es um ein anderen Fall und weiß gar nicht was dass jetzt alles damit zu tun haben soll.
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Zitat:
Original geschrieben von andyrx
solche Blockwarte und Kleingeister sind so überflüssig wie Zahnschmerzen...🙄Zitat:
Original geschrieben von hpc7
Ich wurde ja nur von einem Anwohner angezeigt...wen interessiert so ein dumme Jungen Streich..??
andere Sachen werden wegen Geringfügigkeit eingestellt....und hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen😮
mfg Andy
Das mit den Blockwarten stimmt schon, aber dass was drunter steht ist ziemlich sinnfrei! Ich habe gerade von dir schon wesentlich geistreichere Posts gelesen...
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
😕 Wie kann es ohne Zeugen Aussage gegen Aussage geben?Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Völlig egal ob Zeugen oder nicht, es gibt sowas nicht.🙄
Könnt ihr mal bitte b2t kommen, dem TE helfen Erfahrungsberichte bei Unfällen, Zivielstreitigkeiten etc. hier überhaupt nicht. Es gibt eine polizeiliche Ermittlung aufgrund eines Anfangsverdachtes, hier §315c StBG, das ist keine OWI, die in einem Busgeld mündet.
Die Sache wird in einen der vier folgenden Fälle enden:
(i) die Sache wird eingestellt (wegen fehlendem öffentlichen Interesse, Geringfügigkeit, Mangels an Beweisen oder wegen Unschuld)
(ii) Die Sache wird gegen Zahlung eines Busgeld eingestellt (ein sogenannter Deal)
(iii) Der TE wird in einem Verfahren freigesprochen (wegen Mangels an Beweisen oder wegen Unschuld)
(iv) Der TE wird verurteilt.
Eine andere Option gibt es nicht.
Eine Anhörung im Strafverfahren ist die von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft angesetzte Befragung einer bestimmten Person, bei der diese sich zu einem Sachverhalt äußern soll. Diese kann durch die Polizei erfolgen, aber auch durch einen StA selber.
Auf jeden Fall sollte eine Vertrauensperson und der Leumund zur Anhörung mitgenommen werden.
Dann erst wird der TE erfahren, was ihm im einzelnen zur Last gelegt wird.
Wahrscheinlich wird dem TE angeboten werden, daß das Verfahren gegen ein Busgeld eingestellt werden soll. Setzt allerdings voraus, dass die Geschichte des TE der Wahrheit entspricht und es wirklich nur darum ging, daß zwei Jugendliche mit einem Tressierband zwischen zwei Mofas durch ein Dorf gefahren sind.
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Für 1400EUR musste dein Anwalt ne ganze Menge tun - da waren dann wohl ERHEBLICH schwerwiegendere Vorwürfe im Raum! Wenn ich unschuldig bin und ganz reines Gewissen habe, dann zahle ich sicher nicht mal eben 1400EUR, zumindest versuche ich, die erstattet zu bekommen. Denn das war sicher mehr als eine anwaltliche Beratung und ein Schreiben.
Sag das nicht.
Ich hatte vor Jahren ähnlichen Ärger wegen eines gekauften ebay-Artikels,wo ich mir absolut keiner Schuld bewusst war. Der ebay-Händler hinterzog Steuern und etwa 2000 seiner Kunden hingen im Ermittlungsverfahren plötzlich mit drin. 2 Jahre nach der ebay-Auktion erhielt ich auch eine Vorladung, als Beschuldigter wegen Betruges. Ich fiel aus allen Wolken. Da auf dem Schreiben sonst absolut keine weiteren Angaben zum Vorwurf gemacht wurden, hatte ich bei der Polizei direkt tel.nachgefragt und man sagte mir wegen eines gekauften Artikels, mit denen man auch gesperrte Sender sehen könnte. Zu dem Zeitpunkt waren bei ebay immer noch haufenweise diese SAT-Receiver von gewerblichen Händlern zu kaufen.
Ich dann zu meinem Anwalt, er der Polizei geschrieben daß keine Aussage gemacht wird.
Achja, bei einem Verfahren wegen Betruges übernimmt keine RS-Vers. die Kosten.Das wird direkt abgelehnt.
Irgendwann kam dann der Fragebogen des Staatsanw., der wurde von meinem Anwalt beantwortet.
Danach kamm dann das Angebot des Staatsanw, gegen Zahlung von 30Tagessätzen (man gilt erst ab 91TS als vorbestraft) das Verfahren einzustellen, oder er würde Klage einreichen.
Darauf haben wir uns auch nicht eingelassen. Mein RA hat Klageabweisung beim zuständigen Amtsgericht beantragt und der Richter hat das Verfahren gegen mich ohne jegliche Auflagen eingestellt.
Der Witz ist ,daß die Rechtsschutz-Vers. auch dann nicht zahlt. Auch wenn der Vorwurf des Betruges sich als falsch herausstellt, bekommt man nicht rückwirkend eine Deckung der Kosten. Gekostet hat das auch einen 1000er. Und ich war zum Schluß mehr sauer auf meine Vers. als auf den ganzen Prozess!
@E36 323i Coupe
Wahrscheinlich war es der gleiche Händler wie bei mir auch, denn es war bei mir das selbe.
Was @3dition sagt bestätigt nur, dass er noch keine Fälle hatte wo die RS nicht zahlte und er bisher das Glück hatte das die RS deckte.
Ich hatte auch mal ein Forum am laufen, da zahlt die RS auch nicht und hier hatte ich wegen einem Bild eines Users eine Abmahnung von 10.000 Euro und hier kostete es mich auch 950 Euro an Anwalt.
Naja egal, manche Leute musst man einfach Reden lassen, denn sie wiesen es nicht besser und glauben an ein Gerechtest Rechtssystem und merken hierbei nicht das der Film schon lange beendet ist...🙄😉
@Andryx
Es bleibt aber nur solange ein dummer Jungenstreich, bis nichts passiert. Lasse einen bei der Sache verunglücken, sieht es schon anders aus. Es ist nichts passiert, offen und ehrlich mit der Sache umgehen halte ich für die beste Lösung. Das Knäblein hat noch keine Vernehmung erlebt - die Beamten sind nicht dumm!!
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
@AndryxEs bleibt aber nur solange ein dummer Jungenstreich, bis nichts passiert. Lasse einen bei der Sache verunglücken, sieht es schon anders aus. Es ist nichts passiert, offen und ehrlich mit der Sache umgehen halte ich für die beste Lösung. Das Knäblein hat noch keine Vernehmung erlebt - die Beamten sind nicht dumm!!
Das ist Richtig, nur komisch das fast jeder der zu schnell unterwegs war hier versucht sich immer raus zu reden und manchmal noch versucht irgendwie hierbei raus zu kommen.😉
Ts, es haben hier mehrere schon das Richtige gesagt, erstmals nichts aussage, wenn hier jemand was gegen dich in der Hand hat, musst man es dir beweisen. Die Polizei war hier nicht mit dabei und hat nichts gesehen, so dass die zum einem dir nichts nachweisen können und zum anderem gar nicht dazu berechtigt sind was zu beurteilen, dafür ist die Staatsanwaltschaft da.
Einen Anwalt wirst du brauchen, egal was es kostet.
Anwälte kosten immer Geld, egal wie viel und viele Fälle Profitieren davon, dass jemand einfach zustimmt und zahlt um kein Anwalt bezahlen zu müssen.
Wir brauchen hier auch gar nicht weit zu gehen, es gibt Leute die machen das selbe. Ein Wagen ist nicht angemeldet oder gar ohne Kennzeichen und hier wird einfach das schleppen mit einem Abschleppseil unternommen und ist genauso Strafbar wenn der Wagen fahrbereit ist. Das Abschleppen darf hier auch nur dann als Notlösung stattfinden, wenn das Fahrzeug wegen einer Panne entfernt werden muss. Wird man hier mit dem schleppen erwischt musst man sich wie der TS verantworten.
Also es muss hier nicht mal ein Jugendstreich sein, manche machen dass auch ohne zu wissen was einem blüht wenn sie erwischt werden und der Ansatz ist hier um nur ein Kurzkennzeichen zu sparen.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Völlig egal ob Zeugen oder nicht, es gibt sowas nicht.🙄Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
😕 Wie kann es ohne Zeugen Aussage gegen Aussage geben?
Du macht Einen aber entscheidenden Fehler. Du hast in dem Falle Recht, dass es den Begriff: Aussage gegen Aussage SO im Gesetzestext NICHT gibt! Soweit so klar.
Was du allerdings NICHT sagst ist, wie es richtig heißt und woher dieser Ausdruck stammt. Dazu gibt es genug Beispiel und auch ERKLÄRUNGEN im I-Net. Am Ende kommst du wieder auf AUSSAGE GEGEN AUSSAGE! Denn, wenn es z.B. 2 widersprüchliche Aussagen gibt, muss letztendlich z.B. der Richter entscheiden, wer Glaubwürdiger ist. Es bleibt bei AUSSAGE gegen AUSSAGE ... egal wie oft du behauptest, das es DAS nicht gibt und egal wie es im Gesetzestext genannt wird. Da es HIER allerdings kaum juristisch vorgebildete Mitglieder geben dürfte, ist das für den NORMAL Bürger verständlicher wenn es heißt AUSSAGE gegen AUSSAGE, als einem NICHT-Juristen ständig den Gesetzestext vorzukauen.
Es wird auch nicht besser oder verständlicher, wenn du ständig wiederholst, dass es AUSSAGE gegen AUSSAGE NICHT gäbe, OHNE das du jedesmal langatmig erklärst WARUM es das nicht gibt. Es ändert nichts an der Tatsache, dass es widersprüchliche Aussagen gibt, deren Glaubwürdigkeit andere von Berufs wegen beurteilen müssen.
Ansonsten müsstest du, feinfühlig wie du nun mal bist, längst bemerkt haben, dass deine Einwände niemanden auch nur einen Hauch interessiert, weil es eben im normalen Sprachgebrauch unter NICHT Juristen, eben AUSSAGE GEGEN AUSSAGE heißt! Auch wenn dir das Millionenfach gegen den Strich oder sonst was geht, du wirst es durch deine ständigen Wiederholungen nicht ändern!
Zurück zum Thema!
@cpedv
Schuld ist grundsätzlich erst einmal der andere VT😁 Und wenn dann doch die Schuld ganz offensichtlich bei einem selbst liegt, wird immer ein Schlupfloch gesucht, um möglichst unbeschadet aus der Sache herauszukommen. Lies dir mal die entsprechenden Beiträge durch: Manche könnten als Grundlage für eine Krimi dienen😉
Zitat:
Original geschrieben von hpc7
Ich habe ein Abspeer seil bei mir ran gehangen und mein kumpel bei sich...und dann sind wir aus langeweile rum gefahren
Ich vermute mal stark, dass es sich um ein Absperrseil und nicht um ein Flatterband handelte.
Das eine Ende des Seils ist an dem einen Mofa befestigt gewesen, das andere Ende an dem anderen Mofa.
Darüber hinaus denke ich, dass die Beiden dann als mobile Straßensperre gefahren sind, was in meinen Augen einen gefährlichenn Eingriff in den Straßenverkehr darstellt und daher zu bestrafen ist.
Man muss sich nur mal ausmalen, die Beiden hätten durch ihre vorsätzliche Aktion einen anderen Zweiradfahrer umgerissen....
Dass es Leute gibt, die wegen so etwas die Polizei informieren, ist in meinen Augen ein wahrer Segen.
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Ts, es haben hier mehrere schon das Richtige gesagt, erstmals nichts aussage, wenn hier jemand was gegen dich in der Hand hat, musst man es dir beweisen. Die Polizei war hier nicht mit dabei und hat nichts gesehen, so dass die zum einem dir nichts nachweisen können und zum anderem gar nicht dazu berechtigt sind was zu beurteilen, dafür ist die Staatsanwaltschaft da.
Das sehe ich auch so! Trotzdem warne ich davor leichtfertig einem Jugenlichen dazu zu raten einer Einladung zur Polizei NICHT zu folgen, weil man persönliche Nachteile dadurch befürchtet.
Je nach dem wie der Sachverhalt beurteilt wird, könnte die ganze Sache sich verschlimmern, der Staatsanwalt schickt eine Einladung, der man dann tunlichst folgen sollte.
Klar ist das alles reine Theorie. Es könnte allerdings auch dazu kommen, dass ein übereifriger Polizist meint, dass der Jugendliche etwas zu verbergen hätte, wenn er NICHT kommt. Was dann? DAS Szenario möchte ich mir lieber nicht vorstellen. Warum sollte sich aber ein Jugendlicher, der kein Strafregister oder sonst irgendwie auffällig war, mehr Problem aufhalsen als nötig, zumal ja gar nicht fest steht WOFÜR die Einladung steht und es bisher nur Vermutungen gibt?!
Passt zwar nicht unbedingt, aber aus eigenem Erleben kann ich von einer Einladung berichten, die ich mal von einer Polizeistelle bekommen habe. Es ging um eine angebliche Unfallflucht. Wäre ich dieser Anhörung NICHT gefolgt, wäre die Sache an die Staatsanwaltschaft zurück gegangen und ich hätte erheblich mehr Probleme bekommen. So aber konnte ich vor einem Polizeibeamten den Sachverhalt schildern und die Sache war erledigt, weil sich die Anschuldigen als absolut lächerlich erwiesen haben.
Nur, weiß der junge Mann das im voraus?
Mein Sohn hatte mit 16 einen Motorradunfall und behauptet, ein Autofahrer hätte ihn behindert. Er bekam eine Einladung zur Polizei wo er OHNE mein Beisein, verhört wurde. Es blieb bei einer Ermahnung, weil sich herausstellte, dass mein Sohn einen Fahrfehler begangen hatte und dadurch zu Fall kam. Wäre er NICHT gegangen ... wären die Ermittlungen weiter geführt und ein erheblicher Aufwand betrieben worden den Sachverhalt aufzuklären. Von den unangenehmen Folgen für meinen Sohn, will ich erst gar nicht schreiben. Es stand ein Bußgeld und Punkte im Raum. Ob es soweit wirklich gekommen wäre, ist eine andere Frage.
Mein Vorschlag noch mal: Gebt dem jungen Mann nicht so unsinnige Tipps wie sich vor einer Anhörung zu drücken. Er macht sich nur unnötig verdächtig und die Schwierigkeiten werden u.U. größer als die Wahrheit zu sagen! Zudem hat die Polizei ihn ab da auf dem Kicker! Muss nicht sein!