Brief von der Polizei
Moin,
ich wurde heute morgen von meinen Eltern angesprochen was der Brief soll...
Ich habe ein Brief von der Polizei bekommen und eine Vorladung bekommen
wegen einem Ermittlungsverfahren wegen
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB Verdacht.
Ich soll in 15 Tagen dahin mit meinem Personal ausweiß...
So nun glaube ich das es das war das ich mit meinem Kumpel ein abspeer seil an die Mopeds hinten ran gemacht habe...
ca 5 m und sind damit durch die ortschaft gefahren...
( Die Polizei selbst hat uns nicht gesehen )
Was könnte da passieren ?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Du solltest da keine Aussage machen.
Du gehst dort mit Deinen Eltern hin (du bist ja noch nicht 18), machst Angaben zu Deiner Person und nicht mehr. Das heißt, Du bestätigst NICHT, dass Du zu dem Zeitpunkt dort gewesen bist, Du sagt NICHT, was ihr gemacht habt o.ä. Das führt nur zu Problemen und als Beschuldigter kannst Du von Deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen. Du kannst Dich halt einfach nicht dran erinnern, was Du am besagten Tag gemacht hast. Und Du kannst Dich auch nicht daran erinnern, das Du jemals etwas gemacht hast, was die Anzeige rechtfertigen würde. Du erzählst denen auch nicht, was Du für einen Helm hast oder wie Dein Kumpel heißt... Je weniger Fakten geliefert werden, umso schwieriger für den Staatsanwalt!
Sollte es wider Erwarten doch zu einer Anzeige und einem Verfahren kommen, kannst Du (dann in Absprache mit einem Anwalt!!!) die Angelegenheit immernoch zu Protokoll geben. Bei der Polizei auf keinen Fall eine Aussage machen. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Dir etwas nachzuweisen. Da das ganze schwierig werden dürfte (Mofa könnte ja auch verliehen worden sein o.ä.), hast Du vielleicht Glück und das Verfahren wird eingestellt.
Machst Du eine Aussage, wie manche hier empfehlen, dann wird es auf jeden Fall eine Strafe geben! Die kann von Sozialstunden über Geldstrafe, Führerscheinsperre bis zum Knast (hier sehr unwahrscheinlich) gehen.
Nimm das ganze als letzten Warnschuss (denn beim nächsten Mal wird da sicherlich anders ermittelt!!!) und lass einen solchen Scheiß! Wenn Du Dir nicht sicher bist, solltest Du eine juristische Erstberatung in Anspruch nehmen. Die ist nicht so teuer und vielleicht können Deine Eltern Dich da auch unterstützen.
Was ich nicht verstehe ist, dass hier für Tickets die aufwendigsten Tricks erklärt werden, um da noch raus zu kommen, an der Stelle will man aber jemanden ins Messer liefern. Moralisch sehe ich das ganze auch anders, denn ein solcher Blödsinn gehört bestraft. Der Täter hat hier aber gute Chancen und offensichtlich zuvor noch keinen Mist gebaut. Da sollte man ihm vielleicht ernsthaft helfen!
153 Antworten
Das 11.Gebot stand bekanntlich auf der dritten Steintafel die Moses hat fallen lassen.😎
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das Abschleppen von Zweirädern ist übrigens auch verboten, weil an einem Zweirad keine geeignete Abschleppvorrichtung vorhanden ist.
Hast Du hierfür eine Quellenangabe?
StVO § 15a Abschleppen von Fahrzeugen
(1)
Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.
(2)
Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn eingefahren werden.
(3)
Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.
(4)
Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Jaja, persönliche Nachteile, schon klar. Seit wann darf einem so etwas negativ ausgelegt werden? Es besteht keine Pflicht zur Polizei zu rennen und ich würde jedem davon auch abraten. Wenn, dann vielleicht in Begleitung eines RA aber niemals ohne.Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Das sehe ich auch so! Trotzdem warne ich davor leichtfertig einem Jugenlichen dazu zu raten einer Einladung zur Polizei NICHT zu folgen, weil man persönliche Nachteile dadurch befürchtet.
Hey Hartzi, nicht alle sind so ein cooler abgebrühter Hund, der im Gerichtssaal sich gemütlich zurücklehnt nach dem Motto "Mir kann keiner, mich können sie alle."!
Man hat eine Vorladung/Einladung bekommen und der kann man folgen. Die Unschuldsvermutung wird vom Befolgen der Einladung mit Sicherheit weniger angetastet, als durch das Fernbleiben. Wenn er nur seine Personalien angibt und zusammen mit seinen Eltern dann die Vorwürfe sich vorlesen lässt, ohne sich dazu zu äußern, dann weiß er schon einmal Bescheid, was genau ihm vorgeworfen wird.
Anschließend ab zum Rechtsanwalt, der natürlich Akteneinsicht anfordert und dann eine hübsche Stellungnahme liefert, die den Staatsanwalt zur Einstellung wegen Mangel an Beweisen, wegen Geringfügigkeit oder gegen eine Zahlung bewegt. Damit dürfte der Fall erledigt sein. Sollte es doch zum Verfahren kommen, wird der Anwalt schon die geeignete Verteidigungsstrategie parat haben, vor allem wenn der Kandidat ihm gegenüber die volle Wahrheit erzählt hat.
Gruß, TouriEF