Brief von der Polizei

Moin,

ich wurde heute morgen von meinen Eltern angesprochen was der Brief soll...

Ich habe ein Brief von der Polizei bekommen und eine Vorladung bekommen

wegen einem Ermittlungsverfahren wegen

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB Verdacht.

Ich soll in 15 Tagen dahin mit meinem Personal ausweiß...

So nun glaube ich das es das war das ich mit meinem Kumpel ein abspeer seil an die Mopeds hinten ran gemacht habe...
ca 5 m und sind damit durch die ortschaft gefahren...
( Die Polizei selbst hat uns nicht gesehen )

Was könnte da passieren ?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Du solltest da keine Aussage machen.
Du gehst dort mit Deinen Eltern hin (du bist ja noch nicht 18), machst Angaben zu Deiner Person und nicht mehr. Das heißt, Du bestätigst NICHT, dass Du zu dem Zeitpunkt dort gewesen bist, Du sagt NICHT, was ihr gemacht habt o.ä. Das führt nur zu Problemen und als Beschuldigter kannst Du von Deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen. Du kannst Dich halt einfach nicht dran erinnern, was Du am besagten Tag gemacht hast. Und Du kannst Dich auch nicht daran erinnern, das Du jemals etwas gemacht hast, was die Anzeige rechtfertigen würde. Du erzählst denen auch nicht, was Du für einen Helm hast oder wie Dein Kumpel heißt... Je weniger Fakten geliefert werden, umso schwieriger für den Staatsanwalt!

Sollte es wider Erwarten doch zu einer Anzeige und einem Verfahren kommen, kannst Du (dann in Absprache mit einem Anwalt!!!) die Angelegenheit immernoch zu Protokoll geben. Bei der Polizei auf keinen Fall eine Aussage machen. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Dir etwas nachzuweisen. Da das ganze schwierig werden dürfte (Mofa könnte ja auch verliehen worden sein o.ä.), hast Du vielleicht Glück und das Verfahren wird eingestellt.
Machst Du eine Aussage, wie manche hier empfehlen, dann wird es auf jeden Fall eine Strafe geben! Die kann von Sozialstunden über Geldstrafe, Führerscheinsperre bis zum Knast (hier sehr unwahrscheinlich) gehen.

Nimm das ganze als letzten Warnschuss (denn beim nächsten Mal wird da sicherlich anders ermittelt!!!) und lass einen solchen Scheiß! Wenn Du Dir nicht sicher bist, solltest Du eine juristische Erstberatung in Anspruch nehmen. Die ist nicht so teuer und vielleicht können Deine Eltern Dich da auch unterstützen.
Was ich nicht verstehe ist, dass hier für Tickets die aufwendigsten Tricks erklärt werden, um da noch raus zu kommen, an der Stelle will man aber jemanden ins Messer liefern. Moralisch sehe ich das ganze auch anders, denn ein solcher Blödsinn gehört bestraft. Der Täter hat hier aber gute Chancen und offensichtlich zuvor noch keinen Mist gebaut. Da sollte man ihm vielleicht ernsthaft helfen!

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Zitat:

Original geschrieben von cpedv



Zitat:

Das ist Richtig, in solch einem Fall bekommt man zu gleichen Teilen die Schuld zugesprochen, also 50/50. Oder ein Verfahren wird aus Grund dass die Wahrheit nicht ermittelt werden kann eingestellt.

Kompletter Schwachsinn. Ein Richter ist frei in seiner Beweisführung, es kommt also nur darauf an wem er glaubt.

Aber die eine Aussage kommt von einem Zeugen der nicht lügen darf. Die andere Aussage kommt vom Beschuldigten der Lügen darf das sich die Balken biegen. Stellt sich die Frage wer glaubwürdiger ist, in aller Regel wohl der Zeuge.

Aber mal abgesehen davon ob die Anzeige überzogen ist oder nicht, kann sein aber es kann auch sein das sich der TE über die Gefährlichkeit seines tuns gar nicht im klaren ist.
Dazu kommt das der Strassenverkehr kein Spielplatz ist, da ist es dann oft besser so einem Kindskopf den Ernst der Lage klarzumachen bevor jemand im Krankenhaus oder Friedhof landet.

Bei uns im Ort hatten Jugendliche auch eine zeitlang Spass daran mit Skatebords knapp vor Fahrzeugen über die Strasse zu fahren, auch da haben es Viele als jugendlichen Übermut verharmlost. Bis dann tatsächlich mal einer dabei auf die Fresse viel und ein örtlicher Landwirt gerade noch anhalten konnte, fehlte wohl kein Meter mehr. Auf den verständlicherweise nicht gerade im sorgenvoll führsorglichen Ton gehaltenen Anschiss was der Blödsinn solle, wenn sein Güllefass voll gewesen wäre wäre er umterm Traktor gelandet kam vom Großkotz Jugendlichen nur der Kommentar das er der Bauerndepp sich verziehen solle. 😁 Die zwei Backpfeifen die es dann setzte hätte ich gerne gesehen, dem "Bauerndeppen" hat hinterher zwei Tage die Hand wehgetan. Auf jeden Fall hatte es Folgen, die Jugendlichen hörten mit dem "Spass" auf, wohl auch weil den Eltern endlich die Augen geöffnet wurden wie gefährlich der "Spass" werden kann.
Bei den Jugendlichen hatte es allerdings die Folge das sie sich auf andere Arten von spassiger Freizeitbeschäftigung verlegten, aber auch da war dann Ruhe als die damals noch grünen Spielverderber ein paar davon abholten damit sie ein spassbefreiter Richter wegsperren konnte.

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


[Oder glaubst du man kommt hier mit dem Anwalt mit einem Apfel und einem Ei raus?
Ohne Anwalt wäre ich wahrscheinlich vorbestraft gewesen und hätte noch eine Strafe zahlen müssen, die sicherlich noch mehr gekostet hätte und das für was, was ich nicht gemacht habe.

In diesem Fall konnte ich nur in den sauren Apfel beißen und es ertragen, denn sicherlich machte es kein Spaß 1400 Euro zu bezahlen. Aber dann lieber an den Anwalt und nicht wegen einer falschen Beschuldigung an die Staatsanwaltschaft.

Gruß Gero

Für 1400EUR musste dein Anwalt ne ganze Menge tun - da waren dann wohl ERHEBLICH schwerwiegendere Vorwürfe im Raum! Wenn ich unschuldig bin und ganz reines Gewissen habe, dann zahle ich sicher nicht mal eben 1400EUR, zumindest versuche ich, die erstattet zu bekommen. Denn das war sicher mehr als eine anwaltliche Beratung und ein Schreiben.

Der TE wird - wenn er denn einen Anwalt braucht - sicher deutlich unter 500EUR bleiben.

Ob das ganze weiter geht, liegt aber nicht im Ermessen der Polizei!!! Egal wer dort was und wie aussagt, die Anzeige kommt von der Staatsanwaltschaft. Die Polizei überprüft nur die Angaben und macht eine erste Befragung die protokolliert wird.
Anschließend wird aufgrund dieser Aussage entschieden.

Liegt keine Aussage vor, wird nach Aktenlage und Erfahrung entschieden. Führt hier evtl. zu einer Einstellung
Liegt eine Aussage vor, wird ein Verfahren eröffnet oder "pauschal" verurteilt.

Darum niemals nimmer jetzt zu diesem Zeitpunkt eine Aussage machen. Die kann später immer noch gemacht werden, sofern es ohne Aussage überhaupt ein später gibt.

Zitat:

Original geschrieben von milliway42


Darum niemals nimmer jetzt zu diesem Zeitpunkt eine Aussage machen. Die kann später immer noch gemacht werden, sofern es ohne Aussage überhaupt ein später gibt.

Doch ohne Aussage gibt es ein später, sofern die Sache nicht eingestellt wurde.

In meinem Fall gab es keine Aussage und die Staatsanwaltschaft schrieb mich hierzu an.

In diesem Fall sollte ich eine eigene Aussage machen oder diese Aussage per Anwalt einreichen. Hierzu wurden aber auch meine Finanziellen Situation befragt, so dass das für mich ein Zeichen war zu Handeln. Wie ich bereits schon schrieb, wurde das Verfahren dann aber auf Bezug des Schreibens meines Anwalts eingestellt.

Die kosten des Anwaltes waren aber sehr happig.
Eine Rechtsschutzversicherung hatte ich auch, die aber in Sache Straftat nicht deckte.
Letztes Jahr habe ich eine neue Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, so dass ich diesmal drauf geachtet habe, dass Rechtsstreit bezüglich einer vorgeworfenen Straftat mit abgedeckt wird.

Ein Straftatvorwurf kann schon sein, wenn man jemanden beschuldigt die Vorfahrt nicht beachtet zu haben.

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Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Man geht niemals zur polizeilichen Vorladung, denn so gibt man

a) zu gefahren zu sein
und
b) kann man schnell voreilig irgendwelche Aussagen treffen.

Doch zu viel Märchenbücher gelesen ... ich habs doch gewusst. Du willst unbedingt in dem schönen Auto mit dem Blaulicht auf dem Dach fahren ... ja?

Sag' mal, merkst du eigentlich noch was, welchen Schwachsinn du hier einem Jugendlichen(!!!) rätst, der sich dadurch für die Polizei erst recht verdächtigt macht und mehr kontrolliert wird? Was du als Erwachsener - wobei ich daran zweifel das du erwachsen im Sinne von "geistige Reife" bist - machst ist dein Problem. Nur, erzähl' einem Jugendlichen, bei diesem Bagatelldelikt nicht, er soll sich mit der Polizei anlegen. Es sei denn, er hat eine kriminelle Karriere vor sich ... 😠 VERDAMMT NOCH MAL!!!

Zitat:

Original geschrieben von cpedv



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Wann geht das endlich aus den Köpfen?? Es gibt KEINE Aussage gegen Aussage.

Das ist Richtig, in solch einem Fall bekommt man zu gleichen Teilen die Schuld zugesprochen, also 50/50. Oder ein Verfahren wird aus Grund dass die Wahrheit nicht ermittelt werden kann eingestellt.
Und ich spreche hier aus eigener Erfahrung.😉

Bei 50 / 50 wird es wohl ein zivilrechtliches Problem gewesen sein.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Tatsache ist, er hat eine Vorladung zum Polizeirevier bekommen. DA sollte er tunlichst auch hingehen, am besten mit einem Erziehungsberechtigten, im Normalfall Papa oder Mama. Sonst könnte es sein, dass er von einem übereifrigen Beamten mit dem Gesetzbuch unterm Arm abgeholt wird 😁
DAS nützt ihm aber nix, weil er eh separat verhört wird! (Ich schreibe mal wieder aus der Erfahrung eines Vaters und nicht vom Hörensagen!)

Aus welchem Grund sollte er von der Rennleitung abgeholt werden?

Weil der Bootmann aus 45 Jahre Erfahrung sprich 😮

Deiner Erfahrung in allen Ehren - und das meine ich ausdrücklich nicht ironisch!

Aber welcher § würde das rechtfertigen?

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Man geht niemals zur polizeilichen Vorladung, denn so gibt man

a) zu gefahren zu sein
und
b) kann man schnell voreilig irgendwelche Aussagen treffen.

Wie wär´s mal mit etwas ganz einfachem:

Der Wahrheit?

Als Beschuldigter ist man sicher nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten.

Zitat:

Original geschrieben von warnkb



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Man geht niemals zur polizeilichen Vorladung, denn so gibt man

a) zu gefahren zu sein
und
b) kann man schnell voreilig irgendwelche Aussagen treffen.

Wie wär´s mal mit etwas ganz einfachem:

Der Wahrheit?

Die

kann

man immernoch vor einem Richter erzählen, wenn die Staatsanwaltschaft die Sache wirklich weiter verfolgen sollte. Müssen tut man aber auch da nicht!

Der Polizei sollte man gar nichts erzählen, außer seinen Personalien!

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Das ist Richtig, in solch einem Fall bekommt man zu gleichen Teilen die Schuld zugesprochen, also 50/50. Oder ein Verfahren wird aus Grund dass die Wahrheit nicht ermittelt werden kann eingestellt.
Kompletter Schwachsinn. Ein Richter ist frei in seiner Beweisführung, es kommt also nur darauf an wem er glaubt.
Aber die eine Aussage kommt von einem Zeugen der nicht lügen darf. Die andere Aussage kommt vom Beschuldigten der Lügen darf das sich die Balken biegen. Stellt sich die Frage wer glaubwürdiger ist, in aller Regel wohl der Zeuge.

Das ist kein Schwachsinn, denn wenn hier keine Zeugen vorhanden sind und man aus den Spuren nicht schlau wird kann der Richter nur durch sein Glauben niemand verurteilen!! Zumindest war das in meinem Fall so, denn wie gesagt, sprach ich hier aus meinem Fall.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von cpedv



Das ist Richtig, in solch einem Fall bekommt man zu gleichen Teilen die Schuld zugesprochen, also 50/50. Oder ein Verfahren wird aus Grund dass die Wahrheit nicht ermittelt werden kann eingestellt.
Und ich spreche hier aus eigener Erfahrung.😉
Bei 50 / 50 wird es wohl ein zivilrechtliches Problem gewesen sein.

In meinem Fall ging es um ein Strafverfahren das eingestellt wurde und nicht Zivilrechtlich.

Aber wenn du es besser weißt als ich, dann werde ich wohl Fantasien und der Bescheid den ich schriftlich habe existiert dann nur in meinen Wahnvorstellungen.... 🙄

Bei eingestellt kann ich Dir sicher folgen. Aber das 50 / 50 gibt es im Strafrecht nicht, klassischerweise ist das eine Quotelung im Zivilrecht.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Bei eingestellt kann ich Dir sicher folgen. Aber das 50 / 50 gibt es im Strafrecht nicht, klassischerweise ist das eine Quotelung im Zivilrecht.

Gut bei mir stand auch nichts von 50/50 drin, sondern dass aufgrund der Aussagen die sich gegenseitig wieder sprechen kein Urteil erstellt werden konnte und daher das Verfahren eingestellt wurde. Es stand dann noch mit dabei, dass dadurch dass die Spuren des Unfalls nicht klar sind und keine Zeugen vorhanden sind, auch vor Gericht kein anderes Urteil zustande kommen würde. Es kam hier also gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung. Es ging hier auch nicht um Regulierungen von Schäden, sondern um ein Vorwurf im Strafrechtlichem Sinn nach einem Unfall im Straßenverkehr.

In meinem Fall war zu diesem Zeitpunkt noch keine Zivilklage am laufen.
Aber mir ist schon klar was du meinst, dass wäre in einem Zivilverfahren der Fall wenn es dann um die Schadensregulierung geht. Also um die Schuldfrage, wo man auch eine Teilschuld bekommen kann.

Aber wir sind hier völlig vom Thema abgekommen, denn das hat sowieso nichts mit diesem Fall zu tun.

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