Brief von der Polizei

Moin,

ich wurde heute morgen von meinen Eltern angesprochen was der Brief soll...

Ich habe ein Brief von der Polizei bekommen und eine Vorladung bekommen

wegen einem Ermittlungsverfahren wegen

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB Verdacht.

Ich soll in 15 Tagen dahin mit meinem Personal ausweiß...

So nun glaube ich das es das war das ich mit meinem Kumpel ein abspeer seil an die Mopeds hinten ran gemacht habe...
ca 5 m und sind damit durch die ortschaft gefahren...
( Die Polizei selbst hat uns nicht gesehen )

Was könnte da passieren ?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Du solltest da keine Aussage machen.
Du gehst dort mit Deinen Eltern hin (du bist ja noch nicht 18), machst Angaben zu Deiner Person und nicht mehr. Das heißt, Du bestätigst NICHT, dass Du zu dem Zeitpunkt dort gewesen bist, Du sagt NICHT, was ihr gemacht habt o.ä. Das führt nur zu Problemen und als Beschuldigter kannst Du von Deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen. Du kannst Dich halt einfach nicht dran erinnern, was Du am besagten Tag gemacht hast. Und Du kannst Dich auch nicht daran erinnern, das Du jemals etwas gemacht hast, was die Anzeige rechtfertigen würde. Du erzählst denen auch nicht, was Du für einen Helm hast oder wie Dein Kumpel heißt... Je weniger Fakten geliefert werden, umso schwieriger für den Staatsanwalt!

Sollte es wider Erwarten doch zu einer Anzeige und einem Verfahren kommen, kannst Du (dann in Absprache mit einem Anwalt!!!) die Angelegenheit immernoch zu Protokoll geben. Bei der Polizei auf keinen Fall eine Aussage machen. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Dir etwas nachzuweisen. Da das ganze schwierig werden dürfte (Mofa könnte ja auch verliehen worden sein o.ä.), hast Du vielleicht Glück und das Verfahren wird eingestellt.
Machst Du eine Aussage, wie manche hier empfehlen, dann wird es auf jeden Fall eine Strafe geben! Die kann von Sozialstunden über Geldstrafe, Führerscheinsperre bis zum Knast (hier sehr unwahrscheinlich) gehen.

Nimm das ganze als letzten Warnschuss (denn beim nächsten Mal wird da sicherlich anders ermittelt!!!) und lass einen solchen Scheiß! Wenn Du Dir nicht sicher bist, solltest Du eine juristische Erstberatung in Anspruch nehmen. Die ist nicht so teuer und vielleicht können Deine Eltern Dich da auch unterstützen.
Was ich nicht verstehe ist, dass hier für Tickets die aufwendigsten Tricks erklärt werden, um da noch raus zu kommen, an der Stelle will man aber jemanden ins Messer liefern. Moralisch sehe ich das ganze auch anders, denn ein solcher Blödsinn gehört bestraft. Der Täter hat hier aber gute Chancen und offensichtlich zuvor noch keinen Mist gebaut. Da sollte man ihm vielleicht ernsthaft helfen!

153 weitere Antworten
153 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Das sehe ich auch so! Trotzdem warne ich davor leichtfertig einem Jugenlichen dazu zu raten einer Einladung zur Polizei NICHT zu folgen, weil man persönliche Nachteile dadurch befürchtet.
Je nach dem wie der Sachverhalt beurteilt wird, könnte die ganze Sache sich verschlimmern, der Staatsanwalt schickt eine Einladung, der man dann tunlichst folgen sollte.

Habe ja nicht gesagt, dass er die Vorladung nicht folgen soll, entweder geht er schon direkt zu einem Anwalt und lässt hier vom Anwalt eine Aussage zukommen oder er erscheint hier zum Termin und nimmt das Aussageverweigerungsrecht in Anspruch und gibt nur die Daten der Person ab und muss am ende nur unterschreiben, dass er ohne Anwalt keine Aussage machte.

Hierauf wird dann natürlich die Staatsanwaltschaft später trotzdem noch eine Aussage haben wollen, sonst urteilen sie nach ihrem gemessen. Spätestens hier sollte er dann aber ein Anwalt haben, wenn er hier nichts sagt wird man ihn verurteilen.

Gruß Gero

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Das sehe ich auch so! Trotzdem warne ich davor leichtfertig einem Jugenlichen dazu zu raten einer Einladung zur Polizei NICHT zu folgen, weil man persönliche Nachteile dadurch befürchtet.

Jaja, persönliche Nachteile, schon klar. Seit wann darf einem so etwas negativ ausgelegt werden? Es besteht keine Pflicht zur Polizei zu rennen und ich würde jedem davon auch abraten. Wenn, dann vielleicht in Begleitung eines RA aber niemals ohne.

Zitat:

Original geschrieben von Roland745


Darüber hinaus denke ich, dass die Beiden dann als mobile Straßensperre gefahren sind, was in meinen Augen einen gefährlichenn Eingriff in den Straßenverkehr darstellt und daher zu bestrafen ist.

Dazu müsste aber eine KONKRETE GEFAHR für eine andere Person oder eine Sache von bedeutendem Wert vorgelegen haben. Was hier dem TE vorgeworfen wird, ist allenfalls eine Owi.

@cpedv

Muss man wg. so einer Sache denn die ganze Maschinerie in Gang setzen? Die Gerichte haben ja sonst nichts zu tun! Immerhin gibt es einen Zeugen, den man hier gerne als Blockwart bezeichnet. Wollt ihr den unter den Teppich kehren?

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


@cpedv

Muss man wg. so einer Sache denn die ganze Maschinerie in Gang setzen? Die Gerichte haben ja sonst nichts zu tun! Immerhin gibt es einen Zeugen, den man hier gerne als Blockwart bezeichnet. Wollt ihr den unter den Teppich kehren?

Wieso???

Vor Gericht ist man immer solange Unschuldig, solange man einem was nicht nachweisen kann und weder ich noch du kennen den Zeugen.😉

Also wenn du mal ohne böses zu tun einfach mal eine Straße abfährst und hier ein Zeuge meint du hast hier ein PKW beschädigt, dann wirst du wohl alles auf dich nehmen obwohl du nichts gemacht hast oder was??🙄

Ein Kumpel von mir sollte mal ein Kieselstein vom LKW verloren haben und hier zeigte ein PKW Fahrer ihn an, nur zu Blöd das mein Kumpel kein Kipper fuhr und stattdessen Tiefkühl-Brezeln geladen hatte.😛

Wie sagte man früher... "haben du kaputt Scheibe, dann du fahren auf Autbahn und schreiben Nummer von LKW auf..."
Kenne dass als Berufskraftfahrer nur als zu gut.😉

Klar, freddilein würde, Gutmensch wie er nunmal ist, gleich zur Polizei rennen und alles eingestehen, hauptsache nicht die Justiz bemühen.

Zitat:

Original geschrieben von Roland745


Ich vermute mal stark, dass es sich um ein Absperrseil und nicht um ein Flatterband handelte.

Das eine Ende des Seils ist an dem einen Mofa befestigt gewesen, das andere Ende an dem anderen Mofa.

Darüber hinaus denke ich, dass die Beiden dann als mobile Straßensperre gefahren sind, was in meinen Augen einen gefährlichenn Eingriff in den Straßenverkehr darstellt und daher zu bestrafen ist.

Das wäre natürlich eine Möglichkeit. Mich wundert es hier sowieso, warum der TE in diesem Punkt bei seiner Schilderung nicht konkreter geworden ist.

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Ein Kumpel von mir sollte mal ein Kieselstein vom LKW verloren haben und hier zeigte ein PKW Fahrer ihn an, nur zu Blöd das mein Kumpel kein Kipper fuhr und stattdessen Tiefkühl- Brezeln geladen hatte.😛

Dieses Brezel-Salzkörner können doch von der Brezel runterfallen und bei zügiger Fahrt leicht für einen Kieselstein gehalten werden :-D

notting

Zitat:

Original geschrieben von MPSDriver


Dazu müsste aber eine KONKRETE GEFAHR für eine andere Person oder eine Sache von bedeutendem Wert vorgelegen haben. ...

WEISST du, dass das NICHT der Fall war? Es glaubt doch wohl hoffentlich niemand hier, dass der TE hier alles berichtet hat. Falls es doch einer tun sollte - der glaubt dann wohl auch noch an den Weihnachtsmann und den Osterhasen. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Roland745


Ich vermute mal stark, dass es sich um ein Absperrseil und nicht um ein Flatterband handelte.
Das eine Ende des Seils ist an dem einen Mofa befestigt gewesen, das andere Ende an dem anderen Mofa.

Darüber hinaus denke ich, dass die Beiden dann als mobile Straßensperre gefahren sind, was in meinen Augen einen gefährlichenn Eingriff in den Straßenverkehr darstellt und daher zu bestrafen ist.

Das Problem daran dass man dieses auch schleppen nennt und es selbst bei PKWs ohne Notfall Strafbar ist. Hinzu kommt noch dass wenn man unnötig hin und her gefahren ist, dieses auch wieder eine Ortungswidrigkeit darstellt.

Also dass nur mal als Hintergrund.

Ermittelt wird ja hier im Hinblick auf § 315b StGB. Demnach wird die Handlung, die der Zeuge beobachtet hat, wohl auch diesen Straftatbestand erfüllen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Das wäre natürlich eine Möglichkeit. Mich wundert es hier sowieso, warum der TE in diesem Punkt bei seiner Schilderung nicht konkreter geworden ist.

Womöglich weil ihm bewusst ist das die Sache nicht ganz so harmlos war wie er es schilderte.

Ich bin immer noch der Ansicht, das nach den umfangreichen Beschreibungen des TE immer noch keiner genau weiß, was der da fabriziert hat...

Aber dafür ist ihm offenbar die standrechtliche Erschießung umso sicherer, nach neun Seiten.

cheerio

Vielleicht hat der anzeigende Zeuge ja sogar ein Foto oder Video von der Aktion vorgelegt. 😰

Deine Antwort
Ähnliche Themen