Brief Rückrufaktion 01C5. VW möchte meinen Phaeton zurückkaufen.

VW Phaeton 3D

Moin,

habe heute ein Schreiben von VW Wolfsburg bekommen. (siehe Anhang)
Darin teilen sie mir mit, dass sie festgestellt haben, dass in einem bestimmten Zeitraum Fahrzeuge verkauft wurden, bei denen der Bauzustand möglicherweise nicht dem zum Vermarktungszeitpunkt aktuellen Serienstand entsprochen hat. ((siehe Anhang)

Darum möchte VW mein Fahrzeug zum Ausschluss eventueller Schäden den Phaeton zurückkaufen.
Ich soll mich in den nächsten 2 bis 4 Wochen bei denen melden.

Hat vielleicht noch jemand so ein Schreiben bekommen?

Es wundert mich so ein Schreiben bekommen zu haben.
Bei den Dieseln könnte ich es verstehen.
Aber ich habe doch einen 3,6 V6 Benziner Bj. 2009!

Also, was steckt dahinter?!

Gruß Jürgen

VW Schreiben
Beste Antwort im Thema

Betrifft nicht nur den Phaeton, googelt mal 01C5.
Bsp: http://verbraucherschutzstelle.org/november_2018.htm (Warnungsnummer: A12 / 1685/18)

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Georg,

ich bin mir nicht mehr sicher, aber wohnst Du nicht in einem EU-Land?
Wenn ja, würde dieses gelten:

Zitat:

Sollte sich bei der Untersuchung des Sachverhaltes ergeben, dass es sich um ein ernstes Risiko für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt oder für andere öffentliche Interessen handelt, das heißt, dass ein Eingreifen der Marktüberwachungsbehörde erforderlich ist, ordnet das KBA die Durchführung von Rückrufaktionen und anderen erforderlichen Gegenmaßnahmen (zum Beispiel Warnung der Öffentlichkeit) an. Informationen über die Gefährdung werden zwischen den EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht und den entsprechenden Behörden im Ausland sowie Verbrauchern zugänglich gemacht. Auf diese Weise soll eine vollständige Benachrichtigung der betroffenen Halterinnen und Halter beziehungsweise eine vollständige Mangelbeseitigung erreicht werden.

Zitatende.

LG
Udo

Stimmt genau, Udo!

Was das aber hinsichtlich des Deutschen KBA bedeutet - k.A.
Mal sehen, wie /mit was die sich melden...

Nun, das KBA gibt die Informationen an ihre entsprechenden Pendats in den EU Ländern weiter.
Diese geben dann, wie auch hier in Deutschland geschehen, die Adressen der betroffenen Halter an VW weiter.

Gilt natürlich auch für User mac-mallorca, also Spanien.

LG
Udo

Interessant. Danke.

Nur gibt es hierzulande keinen direkten Pendant zum KBA. Das Verkehrsministerium hat keine Zulassungsdaten und die Polizei, die die Zulassungsdatenbank führt (überhaupt) keine Kapazitäten oder entspr. Abteilung. Die Kreisämter sind wiederum schon damit überfordert, bei Ausstellung der Fahrzeugbriefe die entspr. Daten ohne Übertragungsfehler und grammatisch korrekt reinzuschreiben (dafür wird ihnen seitens des Gesetzgebers eine bis zu 30 Tage lang dauernde Frist gewährt). Beispiel: Meine Speed Triple 1050 war zuerst eine Street Triple, dann Tippfehler in der FIN und dann nochetwas falsch... Hätte ich es jedesmal nicht kontroliert, wäre es eine 100% legale, behördliche Fälschung.

Du musst dir das etwa wie Mexiko, mit mehr, sehr beschäftigten Beamten vorstellen 😁

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😁😁😁

@Gtheracer, wo bist du ansässig?

Hier auf Mallorca/ES wird das auch ein Spass. Ich glaub ich Versuch mal das KBA dahingehen zu kontaktieren. Wenn hier mal was kommt dann erst 2025 😉

Mein EX-Phaeton ist auch davon betroffen. Käufer hat auch einen Brief vom KBA bekommen. Erstbesitzer war auch die VW AG. Ich würde auch nicht sagen, dass VW zurückkaufen "möchte" sondern "muss", denn im Falle von Personenschäden könnten 2-3 stellige Millionenklagen auf VW zukommen. VW-Aktien würde ich schnellstens verkaufen.

Zitat:

@A346 schrieb am 7. Dezember 2018 um 15:56:43 Uhr:


Nun, das KBA gibt die Informationen an ihre entsprechenden Pendats in den EU Ländern weiter.
Diese geben dann, wie auch hier in Deutschland geschehen, die Adressen der betroffenen Halter an VW weiter.

Gilt natürlich auch für User mac-mallorca, also Spanien.

LG
Udo

Wie sieht es denn bei uns in der Schweiz, d.h. in einem Nicht-EU-Land aus? Sind hier auch Fahrzeuge betroffen? Wenn ja: Erfolgt die Meldung an die Fahrzeughalter durch den Importeur (AMAG), das Bundesamt für Strassen ASTRA oder die kantonalen Strassenverkehrsämter?

Gemäss *0189 könnte mein GP0 auch betroffen sein. Da er jedoch vor dem 30.12.2005 produziert wurde, hoffe ich, dass er aufgrund des angegebenen Zeitraumes (30.12.2005 bis 19.09.2017) nicht dazugehört.

Falls e1*2007/46*0452 nicht betroffen ist, hätte ich auch mit meinem GP3 Glück gehabt.

Gruss CH_V8

Zitat:

@Buddelflink1963 schrieb am 7. Dezember 2018 um 06:48:10 Uhr:



Ich denke, wenn VW hier Sicherheitsbedenken belegt, kann mir das Kraftfahrt-Bundesamt meinen Wagen stilllegen, oder?

Nicht das Kba legt Dir die Karre still,sondern Deine zuständige Zulassungsstelle, wie bei jeder anderen Rückrufaktion auch.
Aktuell AbgasManipulation oder bspw Fehler im GasGenerator eines Airbags oder fehlerhafte BatterieAnschlüsse .

Wenn es seitens des Herstellers Sicherheitsbedenken am Betrieb des Fahrzeugs bestehen und dies nicht durch eine Instandsetzung oä beseitigt werden kann, bleibt ja nur das Fzg aus dem Verkehr zu ziehen.

Das KBA unterstützt den Hersteller bei der Feststellung des aktuellen Halters und wenn VW die betreffenden Fahrzeug nicht aus dem Verkehr genommen bekommt,wird der Rückruf dann irgenwann bei der Zulassungsstelle landen, die dann die Außerbetriebsetzung durchsetzen darf.

Gruß Martin

Zitat:

@CH_V8 schrieb am 7. Dezember 2018 um 17:51:48 Uhr:


Wie sieht es denn bei uns in der Schweiz, d.h. in einem Nicht-EU-Land aus? Sind hier auch Fahrzeuge betroffen? Wenn ja: Erfolgt die Meldung an die Fahrzeughalter durch den Importeur (AMAG), das Bundesamt für Strassen ASTRA oder die kantonalen Strassenverkehrsämter?

Keine Ahnung. Eine Information, in welcher Art auch immer, dürfte auch für Nicht EU Länder erfolgen.
Wird ja sogar auch in den USA gemacht.

LG
Udo

es war gerade im Fernsehen ein Bericht, dass VW - verkaufte Testautos - zurückholt.

Gruß Wolfgang

Bis wann gibt es die Briefe? Haben alle Betroffenen schon erhalten?

Gruß Alex

Zitat:

@altasar schrieb am 7. Dezember 2018 um 19:04:49 Uhr:


Bis wann gibt es die Briefe?

Bis alle betroffenen Fahrzeughalter angeschrieben wurden.

Bleiben die Schreiben von VW unbeantwortet, und VW erklärt gegenüber dem Kba,dass von den Fahrzeugen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht,werden die Zulassungsstellen darüber in Kenntnis gesetzt,die dann die Außerbetriebsetzung durchsetzen. Von einer Instandsetzung war noch nichts zu lesen,womit man den Wagen in vorschriftsmäßigen Zustand versetzen könnte. Dann würde auch in den bisher bekannten Schreiben nicht ausschließlich von Rückkauf geschrieben.

Mal seh'n,wann erste technische Infos zu der Aktion bekannt werden.

Gruß Martin

Weil glaub Udo irgendwo geschrieben hatte bzw. ein Screenshot oder nen Link vom einen VW Mitarbeiter gepostet hatte, wo stand das alle Schreiben raus sind...
Das war glaub am 05.12.....

also ich habe e1*2007/46*0452 und mein fahrzeug ist -obwohl auf VW zugelassen- nicht betroffen. ich habe eine email an volkswagen geschrieben und nachgefragt, 24h später hatte ich eine antwort.

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