Bremsscheibe Problem?
Hallo, hoffe mir kann wer weiterhelfen:
Eine Freundin hat sich gestern beim Händler einen 3 Jahre alten Opel Astra, 30 000km KP 14 000€ gekauft. Pickerl hat er bis 12/25(österreich) lt Werkstatt Auto alles überprüft tip top zustand.
Heute rufte sie mich an ob ich mal schauen kann da sie meinte die Bremse ist komisch. Bin dan selber mit dem Auto gefahren und ja merkte beim leichten bremsen immer so wie wenn die Scheiben rostig währen. Bei höheren Geschwindigkeiten stärker.
Die rechte vordere Bremsscheibe schaut überhaubt nicht gut aus, teils halben mm tiefe riele vorhanden, die andere zwar auch nicht berauschend aber weit nicht so extrem.
Meine Frage: das kann doch keine normale abnützung sein? Da muss irgend etwas passiert sein, eingeklemmt gewesen oder sowas, das nach 30 000km .. sollte man das beim Händler bemängeln? Finde sowas nicht in ordnung, klar hätte sie nachschauen können aber hatt sich auch verlassen wenn der händler sagt alles tip top…
bitte um eure meinung, wie „extrem „ die scheibe nun ist. Danke
38 Antworten
Das Tragbild der Scheiben sieht in der Tat nicht gut aus. Mögliche Gründe hierfür wurden bereits genannt. Bei regelmäßiger normaler Nutzung wird sich das, wie auch schon erwähnt, wieder mehr oder weniger bessern. Für ein Sicherheitsrisiko halte ich das nicht. Die Scheiben sehen auch nicht übermäßig eingelaufen aus.
Was auf den Bildern nicht zu erkennen ist, ist die Restbelagstärke. Aus dem richtigen Winkel betrachtet und bei den ziemlich offenen Felgen lässt sich die leicht erkennen, abschätzen oder messen.
Nach meiner Erfahrung halten beim Astra K die Beläge vorne ca. 80 tkm und hinten ca. 60 tkm. Es sollte also an der VA noch mehr als die Hälfte der Originalbeläge übrig sein. Dabei kann man auch gleich mal gucken, was auf der Belagträgerplatte steht. Gibt es Hinweise, dass es Aftermarketbeläge sind, dann stimmt was mit dem km-Stand nicht.
Vor allem würde ich mir aber mal die Scheiben und Beläge an der HA ansehen, weil dort das Tragbild meistens noch, oft deutlich, schlechter ist und beim Astra K, etwas ungewöhnlich, der Belagverschleiß eher höher ist als vorne.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 24. August 2024 um 14:15:33 Uhr:
PS: Scheiben und Beläge werden heute grundsätzlich zusammen ersetzt - Begründung:Die Materialbeschaffenheit der Bremsscheiben hält einen zweiten Satz Bremsklötze häufig nicht durch, weil sie vorher das „Unter-Maß“ erreicht.
Nicht zwangsläufig. Bei BMW bspw. entspricht das Verschleißmaß das Maß, bis zu dem man noch einen neuen Satz Beläge montieren darf selbst wenn das Verschleißmaß der Scheibe dann im laufenden Betrieb unterschritten wird.
Zitat:
@the_WarLord schrieb am 26. August 2024 um 11:19:45 Uhr:
Nicht zwangsläufig. Bei BMW bspw. entspricht das Verschleißmaß das Maß, bis zu dem man noch einen neuen Satz Beläge montieren darf selbst wenn das Verschleißmaß der Scheibe dann im laufenden Betrieb unterschritten wird.
Wird immer wieder erzählt, stimmt aber nicht. Wenn das auf der Bremsscheibe angegebene Maß unterschritten wird ist das bei der HU ein erheblicher Mangel, die Bremsscheibe ist sofort zu tauschen.
Einige Hersteller geben zwei Maße an, BMW beispielsweise. Das eine ist ein Mindestmaß ab dem die Scheibe sofort zu tauschen ist, das andere das Maß bis zu dem neue Beläge montiert werden dürfen. Bei BMW heißt das teils Nennmaß und Mindestmaß. Nennmaß ist das wo noch neue Beläge montiert werden, Mindestmaß wo die Scheibe verschlissen ist.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 26. August 2024 um 12:33:42 Uhr:
Zitat:
@the_WarLord schrieb am 26. August 2024 um 11:19:45 Uhr:
Nicht zwangsläufig. Bei BMW bspw. entspricht das Verschleißmaß das Maß, bis zu dem man noch einen neuen Satz Beläge montieren darf selbst wenn das Verschleißmaß der Scheibe dann im laufenden Betrieb unterschritten wird.
Wird immer wieder erzählt, stimmt aber nicht.
Sagt Hella aber auch:
Zitat:
https://www.hella.com/techworld/de/ti/Mindestdicke-der-Bremsscheibe-pruefen-10833/
Neue Bremsbeläge dürfen nur verbaut werden wenn die Bremsscheiben-Mindestdicke nicht unterschritten ist.
Meines Wissens nach ist das Herstellerabhängig (kenne ich von VAG).
Gruß Metalhead
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Zitat:
@metalhead79 schrieb am 26. August 2024 um 18:02:36 Uhr:
Sagt Hella aber auch:
Hella sagt das gleiche was ich sage: 😉
"Wird der Sollwert erreicht oder unterschritten muss die Bremsscheibe ersetzt werden."
Stimmt da widersprechen die sich selber.
Es gibt aber IMHO Mindeststärke (Minimum das nicht unterschritten werden darf) und Verschleißgrenze (Mindestwert für neue Beläge).
Gruß Metalhead
Den Mindestwert für neue Beläge kenne ich bisher nur von BMW.
Ansonsten ist das missverständlich. Natürlich darfst du bei einer Scheibe die minimal über der Verschleißgrenze ist noch neue Beläge draufmachen. Das heißt in Folge aber nicht dass man noch entspannt die Beläge runterfahren kann auch wenn die Scheibe dann unter Maß hat.
Mindestmaß ist Mindestmaß, ist die Scheibe darunter hat sie ohne wenn und aber erneuert zu werden und nicht noch die Beläge runter fahren.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 26. August 2024 um 12:33:42 Uhr:
Zitat:
@the_WarLord schrieb am 26. August 2024 um 11:19:45 Uhr:
Nicht zwangsläufig. Bei BMW bspw. entspricht das Verschleißmaß das Maß, bis zu dem man noch einen neuen Satz Beläge montieren darf selbst wenn das Verschleißmaß der Scheibe dann im laufenden Betrieb unterschritten wird.Wird immer wieder erzählt, stimmt aber nicht. Wenn das auf der Bremsscheibe angegebene Maß unterschritten wird ist das bei der HU ein erheblicher Mangel, die Bremsscheibe ist sofort zu tauschen.
Einige Hersteller geben zwei Maße an, BMW beispielsweise. Das eine ist ein Mindestmaß ab dem die Scheibe sofort zu tauschen ist, das andere das Maß bis zu dem neue Beläge montiert werden dürfen. Bei BMW heißt das teils Nennmaß und Mindestmaß. Nennmaß ist das wo noch neue Beläge montiert werden, Mindestmaß wo die Scheibe verschlissen ist.
War ein guter Hinweis, danke. Da wird's noch interessanter. BMW gibt bei meiner Scheibe (325x25) einen MIN TH (geprägt in der Scheibe) von 23,4 an, lässt jedoch zu, dass die Scheibe auf 2,4mm vom Nennmaß runtergefahren werden darf.
Also ist MIN TH der Wert, bis zu dem neue Beläge montiert werden dürfen und die Scheibe muss (!) ausgetauscht werden, wenn das Maß 22,6 mm unterschreitet.
Bei den gelochten anders, da sind's nur 1,6mm unter Nennmaß (was dann wieder den 23,4 entsprechen würde).
Wenn also jemand Bock hat, dass man bei der HU eine Sonderbehandlung (im Sinne von ich zerleg dir deine Karre bis ich was find, weil ich mich nicht an der Stärke der Scheibe aufhängen kann) bekommen möchte, lässt sich auf diese Diskussion ein. Die anderen suchen sich einfach einen anderen Prüfer oder tauschen die Scheiben samt Beläge aus. 😁