Bremsleitungen - Werkstatt droht mit Polizei

Hallo zusammen,
ich bin mir nicht ganz sicher ob ich hier richtig bin aber es erscheint mir noch am Passendsten.

Ich hatte letzten Freitag einen Termin bei Audi-Partner mit dem ich eigentlich immer top zufrieden war.
Es sollte der DSG sowie der Haldex-Service gemacht werden.
Am Freitag Abend bekomme ich einen Anruf das es Probleme gäbe und ich mein Auto so nicht mitnehmen dürfe.
Ich bin hingefahren und mir wurde mitgeteilt, dass der Werkstattleiter das Auto so nicht rausgeben dürfe weil er ein Problem mit den Bremsleitungen hat.
Ich habe nach einem Bremsenupgrade auf die TTRS Bremse meines TT 8J eine längere Bremsleitung verbaut aber dies wurde alles vom TÜV abgenommen und war somit I.O..
Außerdem waren die Leitungen nur ein halbes Jahr alt und hatten keinerlei verschleiß oder sonstige Defekte.
Ich hatte mit ihm diskutiert warum er sich diese überhaupt anschaut.....diese Leistung habe ich weder verlangt noch werde ich sie bezahlen. Er meinte er sei vom Gesetzgeber verpflichtet das Auto abzunehmen und dürfe kein Auto in den Straßenverkehr lassen welches nicht tauglich wäre.
Ich meinte darauf hin das er nur ein Angestellter ist und kein Beamter oder Sachverständiger vom TÜV.
Darauf hin ruderte er etwas zurück und meinte er würde privat haften und würde die Polizei verständigen wenn ich so das Gelände verlasse.
"Wir können Ihnen das natürlich austauschen..." war dann die Aussage.

Da der Abschlepper wesentlich mehr Geld gekostet hätte und ich mich nicht mit der Polizei rumstreiten wollte habe ich mein Auto (ohne Leihwagen) bis Montags in der Werkstatt gelassen und nun eine Rechnung auf welcher der Tausch der Bremsleitungen steht.

Nun zur eigentlichen Frage:
Darf er das bzw. darf etwas so laufen?
Ich habe mich ziemlich erpresst gefühlt vor allem weil ich die Leitungen selbst hätte tauschen können aber die Möglichkeit wurde mir ja genommen.

Beste Antwort im Thema

Wenn alles so rechtens war mit der Bremse, verstehe ich nicht wieso du ihn hast stehen lassen, ergo da ist was nicht sauber/legal an der Bremse -> Werkstaatmitarbeiter hat vollkommen richtig gehandelt!

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Zitat:

@Willez schrieb am 6. Februar 2018 um 13:09:35 Uhr:



Zitat:

@augenauf schrieb am 6. Februar 2018 um 12:57:53 Uhr:


Also... ich weiß ja nicht, aber die Geschichte kommt mir komisch vor. Irgendetwas ist hier faul.

Wenn dem Meister gesagt wurde, das hat der TÜV so abgenommen, dann ist die Sache in aller Regel erledigt.
Und dann später die Zustimmung des Kunden, die Bremsen doch reparieren zu lassen? Häh? Kann es vielleicht sein, dass der TE an der Bremse nachträglich gebastelt hat? Oder uns hier etwas anderes verschwiegen hat?


Was würde es mir bringen hier etwas zu verschweigen wenn ich um Rat bitte?

Es ist schon so wie ich es geschildert habe und hier ist auch nichts faul. 😉
Es geht rein darum das er mit der Verlegung des Schlauches nicht einverstanden war obwohl die originalen Punkte meiner Motorisierungvariante verwendet wurden. Bevor ich irgendetwas unternehme (beschwert habe ich mich bereits) wollte ich einfach mal ein paar Eindrücke und Meinungen sammeln.
Es kann ja sein das ich einfach komplett falsch liege und bevor ich jemanden unrecht tue....wenn mein Empfinden allerdings bestätigt wird würde ich den Betrag für die nicht in Auftrag gegebene Leistung eben einbehalten.

Die Bremse ist wie gesagt von der größeren Motorisierung aber komplett nur mit originalen Teilen. Die Schlauchführung ist beim größeren Bremssattel nur etwas anders gelöst aber tut der Funktion keinen Abbruch. Der TÜV hat dies so akzeptiert genau so wie alle anderen Umbauten....das ist mir sehr wichtig!

Mir kam es so vor als ob er generell einfach etwas dagegen hätte das Kunden etwas selbst machen und sich evtl. etwas profilieren wollte.....aber das ist jetzt reine Interpretation meinerseits.

Mal ganz im ernst: Was geht die Werkstatt deine Bremsen an? Du hast das vom TÜV absegnen lassen und gut ist. Da gibt es keine Zweifel. Und wenn die Werkstatt sich weigert Dir das Auto aus zu händigen ist das schlichtweg eine Art Diebstahl. Es ist DEIN Auto, Du hast TÜV drauf. Du hast die Rechnung der Werkstatt bezahlt. Es gibt keinen Grund das Auto weiterhin nicht raus zu rücken.
Mit der Polizei zu drohen erfüllt erstens den Strafbestand der Nötigung und ist zweitens absolut blödsinn. Was soll die Polizei machen? Das sind ja nun schließlich keine KFZ-Sachverständigen, können den Sachverhalt also garnicht prüfen. Und Anzeige aufnehmen? Wer soll den hier wen anzeigen? Und mit welcher Begründung? Ob das Auto nun Fahrtüchtig ist oder nicht, kann NUR ein Sachverständiger endgültig klären, Ups die Jungs beim TÜV sind das ja und die haben ja ihren Segen gegeben, das hast Du ja sogar schriftllich.

Hol dein Auto schnellstmöglich da vom Hof, am besten SOFORT, zahlst natürlich das bereits reparierte (außer Bremsen) und machst dann einen Großen Bogen um den Betrugsladen. Und wenn die sich in irgendeiner Form beschweren, droh deinerseits mit Anzeige wegen Nötigung.

Übrigens: Werkstätten und Autohäuser die mit irgendwelchen illegalen Methoden versuchen den Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen, existieren erfahrungsgemäß, nicht mehr all zu lange.

Ich hätte mir da auch garkeine Angst machen lassen.
Selbst wenn der Meister die Polizei ruft und denen Versucht irgendeinen Quatsch einzureden. Dann legst du denen die TÜV-Papiere vor und die Sache ist gegessen. Sollte es dennoch weitere Beanstandungen geben, kann der Meister den Polizisten zwar seine Bedenken erklären, das schlimmste was dir dann passieren könnte wäre jedoch, dass du das Fahrzeug erneut beim TÜV vorführen musst.

Denn 1. hat der Meister schonmal garnichts zu melden und 2. können die Polizisten dein Fahrzeug wenn es hart auf hart kommt nur vorübergehend stilllegen, bis die Verkehrstauglichkeit eben (erneut) nachgewiesen ist.

Hol deine Karre so schnell es geht da weg und lass dich dort nie wieder blicken.
Besonders vor dem Hintergrund, dass die Kollegen sich scheinbar nicht einmal an die Vereinbarung gehalten haben, sich vor weiteren Schraubereien an deinem Wagen noch einmal bei dir zu melden.

Wie gesagt, ich hätte ihn einfach stehen lassen. Man wäre ja quasi blöd zu warten bis die Polizei eintrifft.

Gruß Metalhead

Aber zwei Sachen frage ich mich jetzt schon noch.
1. Wurden die Umbauten explizit beim TÜV vorgeführt, oder würden sie lediglich im Rahmen einer HU nicht beanstandet? Letzteres gibt dann nämlich keine wirkliche Sicherheit. Der TüVler hätte diesen "Mangel" ja einfach übersehen können.
2. Was hat die Werkstatt denn jetzt gemacht? Die Bremse wurde auf Upgegradet. Schön und gut. Du sagst, dass es nötig war die Leitung irgendwie am Stoßdämpfer herumzuführen. Aber die Werke hat es ja jetzt scheinbar doch anders hinbekommen, oder haben die gar die ganze Bremsanlage wieder umgebaut?
Ich will und kann in keinster Weise deine Arbeit kritisieren. Aber für mich wäre es schon logischer die Bremsleitung nicht um den Stoßdämpfer zu legen, wenn es denn anders möglich ist.

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Zitat:

Selbst der TÜV hat mich mit (bei der TÜV-Prüfung) geplatzter hinterer Bremsleitung (und Ermahnung zu höchster Vorsicht) noch nach Hause fahren lassen, dabei wär das ein echter Stilllegungs-/Anhänger-Grund gewesen.

Damit fährst du noch? Und welcher TÜVler lässt dich damit vom Hof? Seit ihr dort in deiner Umgebung alle Lebensmüde? Oder Idioten?

War noch nichtmal in meiner Gegend, war damals extra in Hessen zum TÜV (weil ich was abzuholen hatte und in Bayern das mit dem Ende der TÜV-Rückdatierung noch nicht war, die hatten rumgetrödelt bis zum Schluß).
Bin dann noch die 100 km nur mit Vorderradbremse heimgefahren. Opamäßig und mit viel Abstand zum Vordermann, aber war alles halb so wild, Straße war trocken, is längst nicht so gefährlich wie sich's vielleicht anhört.

Zitat:

@Hyrai schrieb am 6. Februar 2018 um 17:00:36 Uhr:



Denn 1. hat der Meister schonmal garnichts zu melden und 2. können die Polizisten dein Fahrzeug wenn es hart auf hart kommt nur vorübergehend stilllegen, bis die Verkehrstauglichkeit eben (erneut) nachgewiesen ist.

Der Meister hat durchaus was zu melden, denn Er trägt die Verantwortung für die Fahrzeuge die aus der Werkstatt fahren.
Womit man bei der Polizei ist, was wenn die Sicherstellen und ein anderer Prüfer kommt zum Schluß das diese Bremsleitungen so nicht zulässig sind? Nur weil ein Prüfer etwas einträgt bedeutet das weder das ein anderer Prüfer dieselbe Sichtweise hat noch das die Eintragung Rechtmässig ist. Das es Prüfer gibt die eine etwas kreative Sicht auf Umbauten haben sollte bekannt sein.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 6. Februar 2018 um 19:25:23 Uhr:



Zitat:

@Hyrai schrieb am 6. Februar 2018 um 17:00:36 Uhr:



Denn 1. hat der Meister schonmal garnichts zu melden und 2. können die Polizisten dein Fahrzeug wenn es hart auf hart kommt nur vorübergehend stilllegen, bis die Verkehrstauglichkeit eben (erneut) nachgewiesen ist.

Der Meister hat durchaus was zu melden, denn Er trägt die Verantwortung für die Fahrzeuge die aus der Werkstatt fahren.
Womit man bei der Polizei ist, was wenn die Sicherstellen und ein anderer Prüfer kommt zum Schluß das diese Bremsleitungen so nicht zulässig sind? Nur weil ein Prüfer etwas einträgt bedeutet das weder das ein anderer Prüfer dieselbe Sichtweise hat noch das die Eintragung Rechtmässig ist. Das es Prüfer gibt die eine etwas kreative Sicht auf Umbauten haben sollte bekannt sein.

Der Meister ist nur für die Arbeit verantwortlich die an dem Auto in seiner Werkstatt ausgeführt wurden. Der Halter, und nur der Halter ist für den Rest verantwortlich. Der Meister darf drauf hinweisen das da was nicht stimmt, mehr nicht. Er ist weder Polizist noch TÜVler. Er darf kein Auto stillegen aber genau das hat er getan. Ob die Bremsen korrekt verlegt wurden oder nicht hat Ihn zuerst einmal nicht zu interessieren und zum Andern hat der TÜV das freigegeben. Und das ist für den Meister verbindlich.
Und im Übrigen: Was bildet sich dieser KFZ-Meister ein? Er stellt sich als "einfacher" Meister über einen TÜV Prüfingeneur? Der Ingeneur hat mindestens das selbe Wissen und hat zusätzlich diverse Prüfungen ablegen müssen. Die meisten von denen arbeiten auch noch als vereidigte (!) Sachverständige. Und der Meister maßt sich an dieses Gutachten (und nichts anders ist ein TÜV-Bericht) anzuzweifeln, und dann noch so hartnäckig. Ziemlich Frech!

Zitat:

@StephanRE schrieb am 06. Feb. 2018 um 20:53:32 Uhr:


Der Meister ist nur für die Arbeit verantwortlich die an dem Auto in seiner Werkstatt ausgeführt wurden.

Definitiv nicht. Informiere dich mal hinsichtlich Garantenstellung und Begehen durch Unterlassen. Es ist durchaus denkbar, dass den Meister Aufgrund seiner Vorbildung eine Garabtenpflicht trifft.
Ob er deswegen ein Fahrzeug stilllegen darf? Nicht mehr oder weniger als jeder andere Bürger auch, wenn zB Gefahr im Verzug ist. Faktisch würde den Meister jedoch im Fall der Fälle eine höhere Schuld anzulasten sein, da er es hätte wissen (und handeln) müssen.
WIR hier kennen zumindest nur aus der Erzählung heraus die Situation. Ich vermag daher nicht zu beurteilen, Wer schlussendlich Recht hat. Grundlegend Völlig falsch war das Verhalten des Meisters aber Möglicherweise nicht.

Nur mal so als Hinweis: der TE hat sich bis dato noch nicht zu den genauen Umständen des TÜVs geäußert.

Vor Allem aber hat der Meister live und in Farbe den Umbau gesehen.
Er hätte das Auto ja gar nicht Stillgelegt, das hätte er der Polizei überlassen.

So einfach ist es nicht - wenn eine andere Bremsleitung verbaut wurde, dann muss diese eine Typgenehmigung haben bzw eine ABE. Hat sie sicher nicht, ist ja explizit für ein anderes Modell. Also muss sie vom TÜV explizit abgenommen und eingetragen worden sein. Ist sie aber nicht, sonst hätte der TE den Eintrag dem Prüfer unter die Nase reiben und problemlos vom Hof fahren können. Eine Nichtbeanstandung im Rahmen der HU legalisiert den Umbau nicht zwingend.
Also muss der Meister im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht tätig werden. Dass die Leitungen zu lang waren und "alternative Verlegungswege" genutzt wurden, ist ja schon beschrieben. Ich persönlich wäre da vorsichtig mit "hangt ihn höher".

So wie ich das verstanden habe, hat er die neue Bremsanlage vom TÜV abnehmen lassen. Und dem KFZ meister dies wohl auch gezeigt.

Falls das nicht so war, muß ich natürlich dem Twindance recht geben.

Und die Polizei kann da auch nix machen. Wenn eine extra Abnahme gemacht wurde ist alles OK und somit legal. Liegt das nicht vor, hat der Meister Recht.

Und was wäre mit abgefahrenen Reifen, einem illegalen Auspuff oder Sportluftfilter...?
Da würde dann dieser AUDI-Meister auch die Weiterfahrt unterbinden + die Staatsgewalt rufen...?

-🙂

Konsequewnter weise müßte er das tun. ich glaube der wäre dann aber bald kein meister mehr in dieser Werkstatt...

Zitat:

@princeton schrieb am 06. Feb. 2018 um 22:26:39 Uhr:


Und was wäre mit abgefahrenen Reifen, einem illegalen Auspuff oder Sportluftfilter...?
Da würde dann dieser AUDI-Meister auch die Weiterfahrt unterbinden + die Staatsgewalt rufen...?

Ja, zumindest bei den abgefahrenen Reifen. Also wenn sie wirklich <1.6mm haben.
Beim zweiten Beispiel nicht zwingend, da diese beiden keinen Einfluss auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs haben.
Müssen tut der Meister übrigens nicht. Es wären halt nur im Zweifel weniger Konsequenzen zu erwarten. Man Stelle sich mal vor: jemand baut einen Verhängnisvollen Unfall. Vor Gericht heißt es dann: "aber der Audi-Meister hat die Sachen auch nicht beanstandet." Und je nach Situation/Darstellung könnte es dann durchaus sein, dass sich das Gericht entscheidet dahingehend nachzuhaken.

Das ist ähnlich wie der Rettungsassistent, der in seiner Freizeit einem Herzingfaktpatienten begegnet. Jeder "normale" Bürger wäre exakt zum absetzen eines Notrufes verpflichtet. Nicht mehr, nicht weniger. Der Rettungsassistent muss da Aufgrund seiner "Vorbildung" schon mehr leisten, reanimieren, beatmen, wasweißichn. Einfach, weil er es gelernt hat.

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