Bremsfluessigkeit wechseln alle 2 J. oder pruefen u. bei Bedarf wechseln ?

Wechseln generell besser, weil man die Fluessigkeit in den Rohren ja nicht pruefen kann (nur die im Behaelter) ?
Richtig ? Streit bei meiner "Werkstatt des Vertrauens"...

Beste Antwort im Thema

Naja, in dem Post ist jetzt aber mehr falsch als richtig. 🙄

Zitat:

Aber: Sie ist Hydrostatisch!!

Ich gehe davon aus du meinst hygroskopisch.

Die Hydrostatik ist die Lehre der unbewegten Flüssigkeiten.

Zitat:

Das Wasser ist jedoch im Vergleich zur Bremsflüssigkeit sehr wenig druckfest.

Wasser ist unglaublich druckfest.

Sogar so extrem das es als inkompressibel angenommen wird.

Problem ist schon wie hier beschrieben der Siedepunkt.
Da die Bremse beim Bremsen heiss wird steigt auch die Temperatur der Bremsflüssigkeit, hat diese zu viel Wasser gebunden sinkt die Temperatur bei welcher dieses Wasser beginnt zu verdampfen, es bilden sich Dampfblasen. Beim Tritt auf das Bremspedal werden nun diese (kompressiblen) Dampfblasen durch den Druck komprimiert, das führt dazu das das Volumen sinkt, das Bremspedal lässt sich bis zum Bodenblech durchtreten ohne das eine Bremswirkung erzeugt wird.

Der Effekt ist ziemlich gemein, denn es wird nicht wie von dir beschrieben vorher das Bremdpedal "weich", man merkt erstmal überhaupt nichts. Erst wenn man ein paar mal gebremst hat und die Bremsanlage auf Temperatur kommt kommts zu dem Effekt, und zwar genau dann wenn du vor der Kreuzung/Kurve auf die Bremse treten möchtest, dann hast du die Arschkarte, deine Betriebsbremse ist dann völlig weg, ohne Vorwarnung.

All jenen die hier so groß raus posaunen wie stolz sie drauf sind das sie ihre Bremsflüssigkeit nie wechseln hoffe ich das sie nie das Glück bekommen in solch eine Situation zu kommen. Die Gefahr fährt jedoch jeden Tag mit.

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Zur Diffusion braucht man einen Test, in der Norddeutschen Tiefebene, der klar zeigt wieviel Jahre das dauert.

Eine Statistik die uns zeigt wieviele Fahrzeugbesitzer zu welchen Zeitpunkt die Bremsfluessigkeit wechseln steht uns leider nicht zur Verfuegung.

Mein Verdacht: die Mehrheit wechselt nie... Trotzdem scheint sich die Anzahl der Familien, die mangels Bremsen, am Grossglockner in den sicheren Tod rasen in Grenzen zu halten.

Gruss, Pete

Zitat:

Original geschrieben von Provaider


Da wir uns gerade so angeregt über Bremsflüssigkeit unterhalten, wie lange ist diese den in unangebrochenen Originalgebinden haltbar?

Castrol (...) meint: 5 Jahre

Siehe pdf-attachment, Seite 52.

Durch das hygroskopische Verhalten aller herkömmlichen Bremsflüssigkeiten (DOT3, DOT4 etc.) nehmen diese umweigerlich Wasser aus der umgebenden Luftfeuchtigkeit auf, welches sich mit der Zeit im gesamten Bremssystem verteilt. Durch den erhöhten Waseranteil sinkt der Siedepunkt z.T. erheblich. Dann entstehen beim Bremsen durch die hohe Hitzeentwicklung (Wasser-) Dampfblasen, welche die Bremswirkung recht negativ beeinflussen können (Bremspedal wird schwammig u.ä.). Weiterhin fördert der erhöhte Wasseranteil die innere Korrosion des gesamten Bremssystems. Und das will ja wohl wirklich niemand haben.

Wenn man bedenkt, welches Equipment und Erfharung zum Prüfen (den Dingern aus Hong Kong für 5 Euro im Billigmarkt kann man da unmöglich vertrauen!) nötig ist und was ein Bremsflüssigkeitswechsel in einer guten freien Werkstatt kostet, sollte das eigentlich keine Frage mehr sein. Dort kann das Bremssystem auch gespült und vor allem gründlich entlüftet werden. Darauf hat man dann auch noch Werkstattgarantie. Außerdem: Wenn man beim Selbermachen aus Versehen etwas Bremsflüssigkeit verschüttet, was durchaus vorkommen kann, hat man sich dabei auch gleich noch den Lack versaut.

Also, alle 2 Jahre ab in die Werkstatt damit.

Alternative: Es gibt auch Silikon Bremsflüssigkeit (in der Abbildung ein DOT5 Beispiel). Diese ist nicht hygroskopisch und nimmt somit kein Wasser auf. Außerdem ist der Siedepunkt in der Regel höher als bei DOT3 oder DOT4. Theoretisch bräuchte man solch eine Silikon Bremsflüssigkeit gar nicht mehr wechseln, ein regelmäßiges Entlüften der Bremsanlage (ca. allle 2 bis 3 Jahre) sollte dennoch vorgenommen werden. Bevor man darauf wechselt, muss die Bremsanlage vorher gründlich gespült und gereinigt werden.

Silikon Bremsflüssigeit DOT5

Unabhängig von dem Umstand, dass du einen 4Jahre alten Fred aus der Versenkung geholt hast...

...was ist...

Zitat:

@Snoopy_E21 schrieb am 26. Juli 2016 um 18:23:50 Uhr:


Werkstattgarantie.

...?

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Spülen und Reinigen reicht nicht aus, alle Dichtungen und Schläuche müssen auch neu.

Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob das nach vier Jahren noch aktuell ist. 😉

mfg

Zitat:

@Snoopy_E21 schrieb am 26. Juli 2016 um 18:23:50 Uhr:


Also, alle 2 Jahre ab in die Werkstatt damit.

So sehe ich das auch!

Oder anders ausgedrückt: Wie man an einem sicherheitsrelevanten Bauteil wie der Bremse und Kosten für den Wechsel von ca. (+/-) 50 Euro (alle 2 Jahre) überhaupt nachdenkt zu diskutieren, ist für mich nicht nachvollziehbar. Selbst wenn der zweijährige Wechsel der Bremsflüssigkeit völlig verfrüht wäre, ist es mir egal. Ich bin diesbezüglich auf der sicheren Seite!

Wem es um 50 Euro alle zwei Jahre geht, sollte sein Auto verkaufen und mit dem ÖPNV fahren.

Zuerst Mal muss ich 'Rainy01' vollkommen zustimmen. Diese ganze Diskussion hier ist müßig. Bremsen und alle ihre Komponenten sind absolut sicherheitsrelevante Elemente. Hier geht es nicht nur um die nächste TÜV Plakette, es geht hier um das Leben von Menschen! Und da diskutiere ich doch nicht darum, ob ich ein paar wenige Euros sparen kann oder nicht. Blödsinn!

@ Go}][{esZorN:
JA. Da hast Du völlig recht. DOT3 und DOT4 dürfen aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung zwar untereinander aber NICHT mit DOT5 vermischt werden. Daher wären bei einer solchen Umstellung auch die von Dir genannten Schläuche und Dichtungen etc. betroffen. Sinn macht so ein Umstieg z.B. bei Oldtimern. Anders sieht es bei DOT5.1 aus, aber das würde jetzt hier zu weit führen, insbesondere siehe erster Absatz.

@ MagirusDeutzUlm:
Wie Du vielleicht gesehen hast, bin ich erst seit kurzem in diesem Forum. Vorher war ich noch in keinem Forum aktiv. Meine Intention hier aktiv mitzumachen war es, meine Erfahrungen, Kenntnisse und Fragen mit anderen auszutauschen. Ich wollte hier nur dem ursprünglich Frage Stellenden eine Info und Hilfe geben. Mehr nicht. Was also bitte soll ein "4 Jahre alter Fred" sein? Fred Feuerstein? Wie hast Du den denn in die Büchse von meinem Bild bekommen? Ich glaube, der hat noch ein paar Jahre mehr auf dem Buckel. Mit solch unqualifizierten Ausdrücken kann ich hier nichts anfangen und habe auch keinen Bock darauf. Bis zu deinem Beitrag hat mir das Forum hier noch echt Spaß gemacht, jetzt nicht mehr! Vielen Dank dafür!
Deine Frage bzgl. 'Werkstattgarantie' will ich aber trotzdem noch beantworten. Wenn Du z.B so einen Bremsflüssigkeitswechsel dort in Auftrag gibst und die bauen Mist woraufhin es z.B. zu einem Unfall kommt, so haftet natürlich die Werkstatt dafür (zumindest für 1 Jahr nach Rechnungsdatum). Was war denn jetzt daran so schwer zu verstehen?

Ich werde jedenfalls zu diesem Traet keine weiteren Stellungnahmen mehr abgeben und hoffe, dem ursprünglich Frage Stellendem ein wenig weiter geholfen zu haben.

Zitat:

@Snoopy_E21 schrieb am 26. Juli 2016 um 21:38:05 Uhr:


Was also bitte soll ein "4 Jahre alter Fred" sein?

Als "Freds" werden in der Forensprache "Threads" bezeichnet...ein Thread ist das wo du deinen Beitrag (post) reingeschrieben hast!

Dieser Fred war vier Jahre in der Versenkung verschwunden

(letzter Beitrag am 12. Sept. 2012)

bis du ihn rausgekramt hast...sowas wird in Foren nicht allzugern gesehen! Insofern bekommst du hier

(und auch in allen anderen Foren)

entsprechende hämische Kommentare wenn du dort, ohne eine konkrete Fragestellung irgendwas postest...

Zitat:

Was war denn jetzt daran so schwer zu verstehen?

Wenn man es genau nimmt, eigentlich alles...

Denn alles was man in diesem Zusammenhang falsch machen kann - hast du auch falsch gemacht!

Das was du meinst ist keine "Garantie" sondern das ist die gesetzliche "Gewährleistung" was rechtlich gesehen einen großen Unterschied macht!

Die greift auch nicht wie du schreibst ein Jahr, sondern ganze zwei - wobei hier nach 6 Monaten die sog. 'Beweislastumkehr' eintritt und die Werkstatt erstmal aus dem Schneider ist...

Nur mal so.

2 Jahre Gewährleistung / 1 Jahr Beweislastumkehr dürfen durch Gewerbetreibende auf 1 Jahr Gewährleistung / 6 Monate Beweislastumkehr verkürzt werden, gänzlich ausschliessen ist für Gewerbliche nicht.

Von Privat gilt 1 Jahr/6 Monate und kann gänzlich ausgeschlossen werden.

Zitat:

@jw61 schrieb am 26. Juli 2016 um 22:20:03 Uhr:


Nur mal so.

Auch falsch!

Zitat:

2 Jahre Gewährleistung / 1 Jahr Beweislastumkehr dürfen durch Gewerbetreibende auf 1 Jahr Gewährleistung / 6 Monate Beweislastumkehr verkürzt werden,

Zum einen liegt die Beweislastumkehr immer bei 6 Monaten...

...zum anderen darf die Gewährleistung nur dann auf 12Monate gekürzt werden, wenn es sich um einen gebrauchten Gegenstand handelt.

Zitat:

...gänzlich ausschliessen ist für Gewerbliche nicht.

Die Gewährleistung gänzlich ausschließen kann ein Gewerbetreibender auch - allerdings nur gegenüber anderen Gewerbetreibenden.

Zitat:

Von Privat gilt 1 Jahr/6 Monate und kann gänzlich ausgeschlossen werden.

Auch hier gelten 24/6

(bzw. 12/6 bei gebrauchten Gegenständen)

die allerdings komplett ausgeschlossen werden können!

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 26. Juli 2016 um 21:55:51 Uhr:


Dieser Fred war vier Jahre in der Versenkung verschwunden (letzter Beitrag am 12. Sept. 2012) bis du ihn rausgekramt hast...sowas wird in Foren nicht allzugern gesehen! Insofern bekommst du hier (und auch in allen anderen Foren) entsprechende hämische Kommentare wenn du dort, ohne eine konkrete Fragestellung irgendwas postest...

Das sehe ich nicht ganz so. Mag ja sein, dass sich manche daran stören, aber wem tut es denn weh, wenn ein alter Thread reaktiviert wird? Mal ganz abgesehen davon, dass es ein dauerhaft aktuelles Thema ist. Und ganz nebenbei bin ich dadurch erst auf dieses Thema hier aufmerksam geworden 😎 😉

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 26. Juli 2016 um 21:55:51 Uhr:


....

Die greift auch nicht wie du schreibst ein Jahr, sondern ganze zwei - wobei hier nach 6 Monaten die sog. 'Beweislastumkehr' eintritt und die Werkstatt erstmal aus dem Schneider ist...

Du hast es auch nicht verstanden. Die Beweislastumkehr ist während der ersten 6 Monate in Kraft. Danach liegt de Beweislast wieder, wie sonst auch, bei dem, der einen Anspruch geltend macht.

"Beweislastumkehr" bezeichnet also keinen Vorgang, sondern einen Zustand - der beim Thema Sachmangelhaftung eben in den ersten 6 Monaten vorliegt.

Japanische Hersteller schreiben den Wechsel nach 3 Jahren von. Also ist ein Wechsel nach 4 Jahren auch OK. 😁
Länger würde ichs aber auch nicht hinauszögern.

Neben der ber. genannten Veränderung der Siedetemp. und Dampfblasenbildung sollte die Korrosion in den Bremszylindern und der damit verbundenen Schwergängigkeit der Bremskolben angesprochen werden.

Zitat:

@ortler schrieb am 27. Juli 2016 um 11:20:58 Uhr:


sollte die Korrosion in den Bremszylindern und der damit verbundenen Schwergängigkeit der Bremskolben angesprochen werden.

Eben. Ein weiterer Grund die Bremsflüssigkeit wie vorgeschrieben zu wechseln.

Ich habe eben mal nachgesehen. An unserem Ford Kuga wurde sie vor zwei Monaten bei der Inspektion gewechselt, Kostenpunkt in der Vertragswerkstatt 62,93 Euro inkl. Mwst. Das entspricht beim Wechsel alle zwei Jahre Kosten in Höhe von 2,62 Euro im Monat... 😎 ...

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