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Bremsenprüfung bei HU - mit Stringtheorie?

Mein BMW E46 aus 2001 war gestern bei der HU im Hause GTÜ.
Auf dem Bremsenprüfstand schienen mir alle Werte gut, auch re/li gleichmäßig - sollte man erwarten, da alle Bremsscheiben in den letzten 3 Jahren erneuert wurden, vorn auch die Sättel.
Mängel wurden dann u.a. an Auspuff-Schellen und einem Bremsleitungs-Verbinder erkannt, das Auto muss daher zur Nachprüfung, und mir der Bericht ausgehändigt.

HU-Untersuchungsergebnis: gefährliche Mängel steht da drüber.
Klingt schon mal echt gefährlich.
Nun aber die Mängelliste - erster Punkt:
- "Betriebsbremsanlage Mindestabbremsung nicht erreicht"

Am nächsten Tag den GTÜ-Prüfer nochmal zur Rede gestellt.
Die Bremsen sind doch in Ordnung - was schreiben Sie denn da?
"Das ist nur eine Proforma-Zeile, das hat keine technische Bedeutung."

Hallo? In einem Prüfbericht steht "Mindestabbremsung nicht erreicht" und "gefährliche Mängel", aber das ist irgendwie nicht technisch gemeint, sondern nur "pro forma"?

Wie sich denn die "Mindestabbremsung" ermesse, frage ich.
Es gibt oben im Bericht eine Tabelle "Messwerte: Betriebsbremse" - die Werte sind auch in Ordnung - "aber nicht darunter der Wert: Abbremsung BBA: 47%"

Die Bremse erreicht nur 47% des Sollwerts? Das wäre tatsächlich gefährlich.
"Nein, so ist das nicht gemeint, das ist nur ein Relativwert."
Relativ zu was? Wie kommt die Zahl zustande?
Der Prüfer erklärt, er addiert die vier Werte der Brems-Uhr (hier: 210-220-240-240) in der Einheit 'daN' (Newton?) und dividiere die Summe (hier 910) durch das zulässige Gesamtgewicht, hier 1935 kg - macht 47%. Aaach so.
Verlassen wir hier den Bereich der Newton'schen Physik und betreten die Quantenphysik? Stringtheorie?

Noch mal einen Schritt zurück - wie kommen überhaupt die "Messwerte Betriebsbremse" zustande?
Am Ende des Prüfvorgangs sieht man die Räder aus den Rollen des Prüfstands springen - sie blockieren. Um das Springen zu vermeiden, und die maximale Bremsleistung zu messen, müsste das Fahrzeug verspannt werden. Das bleibt aber aus - also zeigen die Bremsuhren ggf.
a) Schiefzug der Bremsen, oder auch eine
b) viel zu schwache Bremse (dann blockiert nichts) - aber nicht
c) irgendeinen Maximalwert.

Was sagt also der Wert "BBA: 47%" - wieviel erreicht denn ein neues Fahrzeug?
"Etwa 58 Prozent".

Habe ich seit der Physik Fachprüfung irgendetwas Wesentliches auf dem Gebiet verpasst?
Wo in dem Ganzen sind wirklich "gefährliche Mängel"?

Beste Antwort im Thema

Genau, das Thema Schneidringverbindungen wurde vor langer Zeit im Fachausschuss KFZ besprochen, und für nicht zulässig erklärt.

Eben weil es nicht prüfbar ist. Querschnittsveränderungen an den dünnwandigen Bremsrohren können leicht entstehen durch die Montage.
ABS/ESP Regelverhalten können negativ beeinflusst werden.

Also da hat Dein Anwalt dann schlechte Karten.

Zitat:

Wie gesagt, die Summe der vier Uhren weist bei den (meist) blockierenden Rädern nichts anderes aus als die Reibung zwischen Reifen und Rollen. Aus dieser Zahl irgendetwas mit "Abbremsung" abzuleiten, ist irreführend und technisch sinnlos.

Das Motiv dürfte darin liegen, die Halter möglichst so einzuschüchtern, dass sie eine teure(re) Reparatur akezptieren - Amtshilfe für die Werkstätten.

Oder eher Amtsmissbrauch.

Selten, so einen Quatsch gelesen.

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Dann könnten doch die Hersteller der Schneidringe mal ein Gutachten erstellen lassen, das die Vorschriftsmäßigkeit eingehalten wird.

Klar, man kann es dem Verordnungsgeber in die Schuhe schieben. Da es aber seitens der Hersteller keine gültigen Prüfzeugnisse gibt, ist die Entscheidung doch klar. Was soll man denn gut heißen, wenn man nicht weiß, dass es in jeder Betriebssituation inne hält.

Schließlich, wie so oft scheuen die Hersteller kosten!

Ist das gleiche wie mit den Kupfer-Bremsleitungen (CuNiFer), ebenfalls nicht zulässig.

Alle verkaufen den Krempel aber weiterhin, weil es einfacher zu verbauen ist.

Da bedarf es keinem Gutachten.
In den Dokumenten jedes Herstellers ist eindeutig aufgeführt dass weiche Leitungen nicht geeignet sind!
Es ist bei weichen Leitungen eine Stützhülse in das Rohr einzusetzen damit der Schneidring das Rohr nicht ganz zusammendrückt.
Wenn man das bei einer Bremsleitung macht, dann verringert sich der Innendurchmesser der Leitung, aufgrund der Stützhülse um mindestens die Hälfte.

Ebenso ist bei jedem Hersteller aufgeführt welche Normen erfüllt werden. Und ich bin mir 100%ig sicher dass es für Bremsleitungen und deren Ausführung ebenfalls Normen gibt, und diese bei den Schneidringverschraubungen nicht aufgeführt wird.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 22. März 2020 um 11:46:00 Uhr:


Da es aber seitens der Hersteller keine gültigen Prüfzeugnisse gibt...

Tja, in diesem Fall gibt es aber ein Prüf-Zertifikat, das hat der Prüfer jetzt im Briefkasten.

Schauen wir mal, wie der Richter das dann bewertet.

Mach das Mal, den Richter wird es nicht geben. 😉
Weil das völlig überzogen ist, rechtlich nicht haltbar ist.

Im übrigen, steht in dem Prüfzeugnis der Verwendungsbereich deines BMW E46?
Gültige Prüfzeugnisse sind übrigens ausschließlich:
- Teilegutachten
- ABE/ABG
- ECE/EG Teilegenehmigung
Herstellerbeschreibungen, Bescheinigungen sind alle nicht zulässig.

Ich gehe Mal davon aus, du hast kein gültiges Gutachten.

Woher hast du eigentlich die Adresse des Prüfers 😁

Ähnliche Themen

"Müssen Schrauben auch eine ABE haben?"

@MZ-ES-Freak, das betrifft auch deinen Beitrag:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. März 2020 um 01:36:57 Uhr:


Die Fahrzeughersteller-BE des Fahrzeugs umfasst jeden Krümel des Fahrzeugmodells.

'Jeder Krümel' umfasst damit auch Schrauben, Muttern, Kabel, usw.

Wurde die Zulassung dieser Teile jemals bei einer HU geprüft?

Wurden Festigkeitsmessungen durchgeführt?

Kennzeichnungen geprüft (und mit den Zertifikaten verglichen)?

Also ich habe das in zig Jahren noch nie erlebt.

Nach deiner Krümel-Auslegung hätten es HU-Prüfer millionenfach versäumt, sicherheitsrelevante Teile zu prüfen - dann sollten Millionen KFZ ganz schnell stillgelegt werden. Oder?

Du übertreibst.
Das kann bei einer HU nicht geprüft werden.
Bei der HU können nicht Tausende Teile auf Konformität geprüft werden.

Sollte dem HU Prüfer jedoch eine falsch ausgelegte Radschraube auffallen, gibt es keine Plakette.

Du schnallst es nicht, oder dir fehlt das nötige Wissen.

Du greifst in ein System ein, womit auch immer. Du veränderst damit das System. Eben durch eventuelle Querschnitte...

Wenn du eine Schraube gegen eine andere tauschst, ist das etwas ganz anderes.

Verändern heißt eben auch, hinzufügen, weglassen oder gegen etwas anderes austauschen.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 22. März 2020 um 12:32:24 Uhr:


Du übertreibst.
Das kann bei einer HU nicht geprüft werden.

Aha.

Also doch nicht 'jeder Krümel'.

Die Formel kam ja nicht von mir ;-)

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 22. März 2020 um 12:33:13 Uhr:


Du greifst in ein System ein, womit auch immer. Du veränderst damit das System. Eben durch eventuelle Querschnitte...
Wenn du eine Schraube gegen eine andere tauschst, ist das etwas ganz anderes.

Nochmal - wenn ich eine Bremssattel-Schraube, die vom Hersteller mit der Festigkeitsklasse 12.9 spezifiziert ist, durch eine mit gleichen Abmessungen vom Baumarkt ersetze - Festigkeitsklasse z.B. 4.6 - dann ist das auf jeden Fall ein sicherheitsrelevanter "Eingriff in das System".

( anekdotisch:

https://www.s-boxer.de/.../...estigkeitklasse-der-bremssattelschrauben

)

Solche Schrauben werden aber bei der HU keines Blickes gewürdigt.
Was lernen wir daraus?

Zitat:

@harald76 schrieb am 22. März 2020 um 12:29:47 Uhr:


"Müssen Schrauben auch eine ABE haben?"
@MZ-ES-Freak, das betrifft auch deinen Beitrag:

Zitat:

@harald76 schrieb am 22. März 2020 um 12:29:47 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. März 2020 um 01:36:57 Uhr:


Die Fahrzeughersteller-BE des Fahrzeugs umfasst jeden Krümel des Fahrzeugmodells.

'Jeder Krümel' umfasst damit auch Schrauben, Muttern, Kabel, usw.
Wurde die Zulassung dieser Teile jemals bei einer HU geprüft?
Wurden Festigkeitsmessungen durchgeführt?
Kennzeichnungen geprüft (und mit den Zertifikaten verglichen)?
Also ich habe das in zig Jahren noch nie erlebt.
Nach deiner Krümel-Auslegung hätten es HU-Prüfer millionenfach versäumt, sicherheitsrelevante Teile zu prüfen - dann sollten Millionen KFZ ganz schnell stillgelegt werden. Oder?

Nein. Aber ich erkenne, dass das mit dir keinen Sinn macht. Ich "glaskugel" dir mal, dass ein Anwalt mit technischem Verstand den Fall nur bei Vereinbarung eines angemessenen Stundenhonorars und Unterzeichnung einer Haftungsfreistellung für dich bearbeiten wird und er dich darauf hinweist, dass dieses Honorar höher sein wird als das gesetzliche und daher auch im Obsiegensfall nur eine geringfügige Erstattung dieser Kosten durch den Gegner in Betracht kommt.

Wenn du weniger verbissen wärst, würdest du die unzulässigen Verbinder durch zulässige Verbinder mit z.B. F-Bördel ersetzen. Die kosten evtl. 5,- € wenn du klug einkaufst. Wenn dir was an dem Auto liegt, dann machst du die Bremsrohrleitungen neu. Kostet keine 40,- € im Material.

berlin-paul, fein, dann können wir uns ja wieder ganz unverbissen dem Thema des Threads widmen.
Das mit dem Leitungs-Verbinder war nur eine Anmerkung am Rande ;-)

Zitat:

@A6_Treiber schrieb am 22. März 2020 um 10:53:54 Uhr:



Zitat:

.. Amtsmissbrauch.


Als Anhang die Definition der Abbremsung laut Bremsenrichtlinie.

Und da steht:

"Abbremsung Z ist definiert als:

Summe der Bremskräfte am Radumfang in daN

(dividiert durch)

statische Normalkraft zwischen den Rädern des Fahrzeugs und der Aufstandsfläche in daN"

Da darf ich mal aus Wikipedia stellvertretend für diverse Lehrbücher zitieren:
"Für die Beschreibung einer Kraft ist nicht nur ihr Betrag (also ihre „Stärke“), sondern auch die Angabe der Richtung notwendig, in der die Kraft wirkt."
Nennt man auch Vektor.
Okay? Schon mal gehört?

Nun wirken die einen Kräfte am Radumfang, und bewirken bei Blockieren des Rades den Sprung nach vorn, die andere - Schwerkraft - aber nur nach unten.
Welche Aussage soll im Verhältnis der Beträge dieser beiden Kräfte stecken, während man die Vektoren - die dabei in andere Richtungen zeigen - unter den Tisch fallen lässt?

Es hat keinen Sinn mit dir. Das wurde ja schon erwähnt. Ich bin raus, habe nur mein Fachwissen über Verschraubungen kundtun wollen. Bye

https://www.tgabathuler.ch/.../HU-Bremsen-Rili.pdf

Das muss dein Fz bei der HU bezüglich Bremsen erfüllen. Ist nicht die aktuellste Fassung, aber ich denke bei deiner EZ und zum verstehen der Vorgaben ausreichend.

Und wenn Schrauben mit falscher Festigkeitsklasse auffallen (Bei Schrauben am Bremssattel oder Befestigung eines LPG-Tanks oft erkennbar) wird das selbstverständlich bemängelt. 4.6 ist definitv auffällig.
Aber jede Schraube kontrollieren geht einfach nicht.

Zitat:

@A6_Treiber schrieb am 22. März 2020 um 13:18:45 Uhr:


https://www.tgabathuler.ch/.../HU-Bremsen-Rili.pdf

Das muss dein Fz bei der HU bezüglich Bremsen erfüllen. Ist nicht die aktuellste Fassung, aber ich denke bei deiner EZ und zum verstehen der Vorgaben ausreichend.

Das Dokument "belegt", was in der Praxis gemacht wird.

Die technische Grundlage der eigenartigen Betrags-Verrechnung wird da nicht genannt.

Zitat:

4.6 ist definitv auffällig.

Wenn es drauf steht.

Die "besten" Schrauben (häufig aus Fernost) haben gar keine Kennzeichnung.

Also, es ist nicht Sache der HU, Schrauben und ähnliche Kleinteile zu prüfen.
Es gibt dafür auch kein Zulassungsverfahren und keine ABE.
Erst einmal sind Halter und Fahrer verantwortlich, in zweiter Linie auch Werkstätten.

In der Luftfahrt ist das übrigens anders, da gibt es Zertifikate und genau definierte Prozesse für jeden 'Krümel'. "Und das ist auch gut so."

Du raffst es einfach nicht. Bei der ABE des Fahrzeugsmodells wird jeder Krümel belegt und nach Prüfung zugelassen. Auf die Gesamtheit gibts dann die ABE für das Modell.

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