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Bremse 16 Zoll gegen 17 Zoll tauschen

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 4. August 2011 um 15:58

Hallo,

und zwar frage ich mich ob der Sattel bei der 17 " komplett anders ist als bei der 16 "

grund...ich würde gerne die Zimmermann-Scheiben verbauen und die gibt es nur als 321mm = 17 "

müsste ich jetzt komplett andere Sättel nehmen oder sind diese sogar gleich und es müsste nur ein Halter getauscht werden damit er weiter raus kommt?

vielen dank

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40 Antworten

Fast alle Dieselfahrer bis auf den Biturbo oder AT Allrad haben ja die 16" drin. Bei Flexride weiß ich es leider nicht immer. Du verkaufst jetzt ja nur eine Achse, wäre es denn überhaupt erlaubt auf einer Achse 16 und auf der anderen 17" zu nutzen? Oder hast du noch die 17" vom 17"+ rumliegen?

erlischt nicht eh die abe? dann ist der rest doch egal.

Wiso sollte immer die ABE erlöschen?

Du kannst auf der Vorderachse auch eine zb. 18" Bremsanlage fahren und hinten nur Serie das ist völlig egal, solange man die Bremsleistung erhöt gibts keine Probleme, (Es sei den die Bremscheiben sind größer wie die Felgen) und wenn es noch originale Teile sind oder mit ABE fällt auch das eintragen aus. Ich habe ne Anhängerkupplung angebaut nachträglich da erlischt auch nicht die ABE hab alle Papiere im Handschufach und ABE ist auch auf den Teilen.

die zulassung für dieses fahrzeug wurde mit dieser bremsanlage erstellt. man kann nicht wild alle teile für alle insignias untereinader tauschen mit dem argument das alles für insignia ist.

oder liege ich falsch?

Doch wenn es passt ist es überhaupt kein Problem, da viele Teile gleich sind und wenn man sicher gehen will kann man noch beim TÜV vorbeifahren und es abnehmen lassen. Noch dazu gibts den Umrüstkatalog.

Ich kann auch die Stoßstange des OPC verbauen ohne das die BE erlischt, mann könnte den originalen Allrad nachrüsten ohne das die BE erlischt allerdings dürfte das eine Eintragung nach sich ziehen, aber wenn die Teile gleich sind wieso sollte das nicht gehen, vor allem da die Fahrwerke fast alle gleich sein dürften da Opel wohl kaum für jedes Modell andere Radnaben/Achsschenkel etz herstellen lässt.

Im zweifel einfach beim TÜV anfragen so schlimm sind dann die Reglungen in DE auch nicht vor allem wenn die Teile schon zugelassen und an gleichen Fahrzeugen verbaut wurden.

Ich habe damals einen 125ccm Motor in eine 80ccm Vespa eingebaut ohne Probleme abgenommen worden warum da alle Rahmen bis 200ccm gleich waren, klar ist beim Auto etwas anderes, aber doch das Gleiche.

Zitat:

@slv rider schrieb am 15. April 2015 um 09:13:09 Uhr:

die zulassung für dieses fahrzeug wurde mit dieser bremsanlage erstellt. man kann nicht wild alle teile für alle insignias untereinader tauschen mit dem argument das alles für insignia ist.

oder liege ich falsch?

Wo kein Kläger da kein Richter!!

Zitat:

@Roadrunner 16V schrieb am 15. April 2015 um 10:22:09 Uhr:

 

Wo kein Kläger da kein Richter!!

jain, wenn du einen (auch unverschudleten) Unfall mit Todesfolge hast, wird alles überprüft und wenn es die COC ist in der steht, dass du deine 225/50 R17 Sommerreifen nicht fahren darfst, obwohl dies so nicht im Lappen steht (das Beispiel hatte mir der Tüv gesagt). Wenn es um Schadensersatz geht, sind Anwälte wohl sehr erfinderich bzw. kreativ und findig. Und gerade beim Bremssystem würde ich auf jedenfall zum TÜV fahren.

ich habe mich auch noch mal schlau gemacht. soll auch ohne eintragung legal sein. na dann. man lernt nie aus.

@dabiggy wenn der Unfall unverschuldet ist wird dein Auto sicher nicht angeschaut, es sei den es wäre was extrem auffällig.

Es sind immer so extrem Beispiele aber wenn man davon immer ausgeht darf man nicht vor die Türe sondern müsste im Bunker leben, aber wie oben schon erwähnt gibts den Umrüstkatalog, da steht das auch drinnen, viel spass beim durchblättern.

Zitat:

@dabiggy schrieb am 15. April 2015 um 08:43:42 Uhr:

Fast alle Dieselfahrer bis auf den Biturbo oder AT Allrad haben ja die 16" drin.

Mein 140 PS Diesel FL hat auch die 17" Anlage drin.

Gruß Marc

Zitat:

@DragoKasuv schrieb am 15. April 2015 um 13:24:43 Uhr:

@dabiggy wenn der Unfall unverschuldet ist wird dein Auto sicher nicht angeschaut, es sei den es wäre was extrem auffällig.

Es sind immer so extrem Beispiele aber wenn man davon immer ausgeht darf man nicht vor die Türe sondern müsste im Bunker leben, aber wie oben schon erwähnt gibts den Umrüstkatalog, da steht das auch drinnen, viel spass beim durchblättern.

"Unverschuldet" aus Sicht des Fahrer, bei Todesfolge wird das ja meist durch Staatsanwaltschaft untersucht. Wenn du mit 0,3 promille umherfährst und in einen Unfall verwickelt wirst, hast du ja auch u.U. Probleme.

Aber da ich kein Jurist bin und nur das wieder gebe, was mir TÜV und meine Versicherung gesagt haben, würde ich für alles, was nicht als Zubehör mit einer ABE erweiterbar ist, zum TÜV gehen.

Zitat:

@Kitekater schrieb am 15. April 2015 um 15:35:35 Uhr:

Zitat:

@dabiggy schrieb am 15. April 2015 um 08:43:42 Uhr:

Fast alle Dieselfahrer bis auf den Biturbo oder AT Allrad haben ja die 16" drin.

Mein 140 PS Diesel FL hat auch die 17" Anlage drin.

Gruß Marc

ich habe das Fünftürer vergessen :( beim ST ist wohl nur der kleinste Benziner und Diesel mit 16" unterwegs.

Zitat:

@dabiggy schrieb am 15. April 2015 um 15:37:02 Uhr:

Zitat:

Aber da ich kein Jurist bin und nur das wieder gebe, was mir TÜV und meine Versicherung gesagt haben, würde ich für alles, was nicht als Zubehör mit einer ABE erweiterbar ist, zum TÜV gehen.

Was auch absolut richtig ist aber bei einem originalen Teil von Opel was verbaut wird und passt, und im Umrüstkatalog steht braucht man sich keine Sorgen machen vor allem wenn die Bremmsleistung noch verbessert wird.

Das die Versicherungen alles ablehnen ist ja klar, ja nicht zahlen müssen, und beim TÜV ist auch immer so eine Sache die wissen auch nicht alles, allerdings wenn er sich damit beschäftigt und in den Unterlagen nachsieht sollte er auch feststellen das dies möglich ist, es ist nicht alles ein Hexenwerk auch wenns nicht so einfach ist.

 

Zitat:

@dabiggy schrieb am 15. April 2015 um 15:37:02 Uhr:

..... und meine Versicherung gesagt haben.....

Die Reden auch gern viel. Die Versicherung darf nur bei Teil oder Vollkasko die Zahlung verweigern.

Bei der Haftpflicht müssen sie zahlen, selbst wenn Du mit 3 Promille unterwegs bist und nen Güterzug von den Schienen rammst!

Nur wird sich die Versicherung über Regress alles auf Heller und Pfennig wieder bei dir holen sobald du wieder nüchtern bist.

am 15. April 2015 um 17:16

wow soviel text wieder. Durch die automatik hab ich gleich die 17 zoll anlage druntergehabt. Was war das jetzt eine achse 17 zoll und eine 16 zoll?

die bremsanlage vorne hat doch nix mit der hinten zu tun.

Wenn du die 17 zoll Anlage einbauen willst kannst du das ohne probleme machen. original steine hab ich auch noch dafür originalverpackt ate für 50

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