Brems- und Kupplungshebel
Hallo
Ich suche für meine Yamaha wr 125x 2013 Gelbe, Silberne oder schwarze 2 Finger Hebel unter 100€ (könnten auch gebraucht sein)
Beste Antwort im Thema
Ich habe eine etwas abweichende Meinung, was diese hier so verteufelten angeblichen "Billighebel" betrifft, da gibt es durchaus gleichwertige Produkte wie die zertifizierten zu einem weitaus günstigeren Preis, die ich auch schon ruhigen Gewissens an Enduros für den offroad-Einsatz verbaut habe
Richtig ist aber, dass durch den Anbau eines nicht zugelassenen Handbremshebels die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs zur Benutzung im öffentlichen Verkehrsraum erlischt (§19 Abs. 2 Satz 2 StVZO)
Zumindest gibt es Fachleute bei der Polizei, ich kenne da auch welche, die diesen Satz 2 so auslegen.
Das Märchen von den brechenden Bremshebeln wird gerne von den Herstellern der teuren, zertifizierten Hebel erzählt. Ich mache seit Jahrzehnten Reparaturen, Umbauten und Restaurationen, ich habe noch keinen Hebel gesehen, der im Normalbetrieb gebrochen ist.
Nur wenn man das Mopped drauf abgelegt hat, das kommt beim Endurotraining durchaus vor, oder wenn so ein Hebel schon mal verbogen war und zurückverformt wurde. Da haben die Leute seltsamerweise keine Skrupel. Hauptsache ABE.
Zudem wird das Theater nur bei den bunten Verstellhebeln gemacht.
Bei den Standard- Ersatzhebeln für 9,95 , wie sie z.B. Götz Motorsport in Bodelshausen anbietet, bei dem ich regelmäßig vor allem offroad-Zubehör kaufe, kräht kein Hahn danach.
Egal, nur meine Meinung.
Beim Umbau von Bremsanlagen, (Stahlflex, Hebel, Bremsscheiben) arbeite ich gerne mit der Firma probrake im badischen Teningen (Kaiserstuhl) zusammen. Ich muss ja auch die Wirtschaft in unserem Ländle stützen. 🙂
Die bieten mit der Serie "Midi" einen preiswerten Hebelsatz (unter 100 Euro) für die WR125X an.
Die Tector- Serie ist deutlich teurer, bietet aber verstellbare Hebellängen, was mir für den offroad - Einsatz (Fahren im Stehen) wichtig ist.
Da müssen die Hebel genau zur Stellung der Fingerspitzen passen, weil man vor allem ständig mit der Kupplung arbeitet.
Üblicherweise verbauen die japanischen Hersteller an ihren Enduro- und Crossmodellen jedoch ausgezeichnete, verstellbare Hebel, zumindest bei meiner WR250 war das so.
Aber wenn Du unbedingt andere dranbasteln willst, empfehle ich probrake. Das sind Profis.
Bei probrake kann man direkt anrufen und sich beraten lassen. Die sind da sehr kompetent.
07641 / 95 70 444
Derzeit läuft auch eine 10% Rabattaktion, zumindest lief die vor 2 Wochen, da habe ich dort Stahlflex-/Carbonlook-Bremsleitungen für mein aktuelles Enduro-Umbauprojekt gekauft.
33 Antworten
Du sprichst den Kernpunkt an, Puntoflame.
Ich bin kein Jurist, aber ich schreib das mal so, wie ich das kenne:
Unser Rechtssystem ist so aufgebaut, dass nur verboten ist, was irgendeine Vorschrift so regelt.
Wenn mir also jemand sagt, dass ich dieses und jenes nicht darf, muss er das begründen können, vorzugsweise mit einer Rechtsvorschrift.
Das Ganze ist auch einigermaßen kompliziert geworden. Selbst in Fachkreisen wie den KTM der Polizei, in denen Leute sitzen, die wirklich jede Vorschrift genau kennen, werden solche Dinge kontrovers diskutiert.
Bei der HU wird nach Anlage VIIIa (§29 StVZO) geprüft. Kann man sich ja mal durchlesen, dann wird die HU transparent.
Ich habe drei Beispiele genannt.
Einmal Änderungen, die ich vornehmen darf, ohne dass ich jemanden um Erlaubnis fragen muss.
Dann Änderungen, wo ich das eigentlich müsste, die aber kein Mensch merkt. Das ist z.B. der Rohrlenker, den ich gegen einen von Fehling tausche. Oder den Laser Produro Edelstahlkrümmer (Leistungskrümmer). Oder der Zubehör - Bremshebel von Götz, der genauso aussieht wie das Original.
Dann kommt es noch darauf an, ob ein Kfz nach StVZO zugelassen wurde oder nach EU-Recht. So gesehen sind die beiden H4-Klarglasscheinwerfer an meiner XTZ 750 (EZ 1989 nach StVZO) nicht zulässig. Da dürfte nur einer leuchten, es gehen aber beide. (2009/67/EG). Einige sagen, die EU-VO „schluckt“ StVZO, andere bestreiten das und knüpfen es (vermutlich zu Recht) an die Art der Betriebserlaubnis. Die 89er XTZ hat eine BE durch ABE, nicht nach EU-Recht (EWG/COC) . Der von der GTÜ weiß es auch nicht, deshalb beanstandet er das nicht.
Und dann Änderungen, die offensichtlich sind, wie ein anderer ESD, bunte CNC-Hebeleien, hohe Scheibe, Stahlflexe usw. Auch die beiden Nebler (E9) an meiner XTZ sind nur nach 2009/67/EG erlaubt, sonst nur einer.
Beim Motorrad geht das noch. Ab er der Klassiker in Kontrollen war der Golf GTI-Fahrer, der tatsächlich einen Leitz-Ordner aus dem Handschuhfach zog, in dem alle ABE’s, Teile BE’s, EU-Erlaubnisse, COC usw abgeheftet waren.
Es gibt Bauteile, die sind grundsätzlich in ihrer Bauart genehmigungspflichtig. Diese sind in §22 StVZO aufgelistet. Den Bremshebel sucht man da vergeblich. Ist nicht bauartgenehmigungspflichtig.
Dann gibt es Dinge, die die Betriebserlaubnis, also das, das man vom KBA als KFZ-Brief hat, erlöschen lassen. Das wiederum steht im §19 Abs. 2 der StVZO. Das war bis 2006 sehr einfach. So ziemlich jede Änderung brachte die BE zum Erlöschen und das ist in den Köpfen vieler Leute, hat sich aber gewaltig geändert. Eine Zeit lang war das rechtsfreier Raum, weil man den § 19 bei der Anpassung an EU-Regelungen schlicht vergessen hatte.
Dann hat man den neu gefasst. Die BE erlischt nur noch unter ganz bestimmten, schwerwiegenden Voraussetzungen.
Diese betreffen (Satz 3) das Abgas- und Geräuschverhalten, das beginnt beim Luftfilter und endet im ESD, die Änderung der Fahrzeugart (kann man beim Motorrad vergessen, z.B. Umbau zum WoMo oder Zulassung eines Golf als LKW durch Ausbau der Rückbank etc) (Satz 1) und dann kommt die „Gummibestimmung“, der Satz 2.
Da steht, dass die BE erlischt, wenn eine Änderung eine Gefährdung anderer erwarten lässt. Nun kann man über das Tatbestandsmal „erwarten“ diskutieren. Das heißt in der strafrechtlichen Auslegung, dass der Eintritt eines Ereignisses eher wahrscheinlich ist, als dessen Ausbleiben.
Hier sind wir bei unserem Bremshebel.
Der gilt als „sicherheitsrelevantes Fahrzeugteil“. Und da ist es völlig wurscht, ob der aus China kommt, aus Tschechien (Titax) oder sonstwoher.
An diesem Bremshebel geilen sich jetzt manche auf, dasselbe gilt jedoch für Fußrasten (ich verbaue Edelstahl-Zackenrasten von Radan aus Tschechien) für die Gabelfedern (sieht keiner) das Wilbers-Federbein (merkt auch keiner, wohl aber Koni gelb im PKW) die Bremsleitungen oder noname-Bremsscheibe oder Bremsbeläge ohne E-Prüfzeichen oder KBA-Nummer.
Habe ich nur eine KBA-Nummer, muss ich die zugehörige ABE mitführen. Beim E-Prüfzeichen nicht.
Ist ein Endschalldämpfer mit E-Prüfzeichen lauter, als das, was im Fahrzeugschein steht, ist er zu beanstanden (§19 Abs. 2 Satz 3 StVZO) das Gleiche gilt aber auch für einen Serienauspuff, der übrigens auch eine E-Nr. hat. Das weiß jeder.
Mit einem großen Unterschied: Der Nachrüstdämpfer ist eine Änderung im Sinne §19 (2) Satz 3 und lässt auch mit E-Prfz. die BE erlöschen, der zu laute Original-ESD nicht, sofern man nicht dran rumgemurkst hat, denn das ist keine "Änderung"
Bei unserem Bremshebel ist es so, dass eine Beanstandung nur nach 19(2)2 durchgeführt werden kann. Also Anzeige wegen erl. BE. Wie man das begründen will, weiß auch im KTM keiner so richtig. Denn nicht nur ich habe in meinen 40 Jahren als Schrauber noch nie einen im Normalbetrieb gebrochenen Bremshebel gesehen, auch im KTM der Polizei BaWü gibt es keinen, der sowas kennt.
"Zu erwarten" würde ich schon anders definieren.🙄
Ich habe da schon vor Jahren intensiv geforscht und habe große Zweifel, dass so eine Anzeige vor Gericht bestehen würde.
Dass die „namhaften“ Hersteller (Racimex, V-trec, LSL, Titax, probrake, Motea usw) die preiswerten Teile aus China anprangern ist aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus verständlich. Und sie begründen das mit ihren aufwändigen Prüfverfahren, die sie durchlaufen haben, um eine Zertifizierung zu bekommen.
Die Frage ist letztlich, ob man tatsächlich eine braucht, siehe §22 StVZO der nicht greift.
Derselbe Laden verkauft Dir aber den „normalen“ Hebel, der so aussieht, wie das OEM-Teil. Und keiner merkts. Komischerweise ist auch von denen keiner gebrochen, ohne dass man den Hobel abgelegt hat.
Meine XTZ 750 wäre ein Traum für jeden kundigen Kontrollbeamten. Auch der aus Polyacryl gearbeitete Scheinwerferschutz lässt mit solcher Begründung die BE erlöschen. Die Scheibe ändert die Lichtstreuung, dadurch könnten andere VT gefährdet werden.
Durch einen falsch eingestellten LED-Nebler mit E-Prüfzeichen übrigens auch. Wenn Du da einmal voll reingeschaut hast, siehst Du eine Minute lang nichts mehr.
Was einem so mancher TÜV-Prüfer "erklärt", lässt mich schon schmunzeln. Der "normale" Prüfer, also nicht der aaS weiß meist wenig, was über die Anlage VIIIa hinaus geht. Da der Fahrzeughalter in der Regel von den einschlägigen Bestimmungen der StVZO überhaupt keine Ahnung und von der Anlage VIIIa noch nie was gehört hat, kann er dem auch alles erzählen.
Der würde auch einen Conti TKC 80 (V-index "Q"😉 auf meiner BMW R1200GS (Vmax 210 km/h, Bereifung lt. ZB1 GI "V"😉, obwohl man einen (Bäpper 160 km/h) im Cockpit hat.
Zu Recht?
Im Grunde will der Gesetzgeber, dass das serienmäßig zugelassene Fahrzeug so bleibt und die Verschleißteile immer durch eine Fachwerkstatt gegen Originalteile ersetzt werden. Alles andere ist dem Staat suspekt.
In den meisten Fällen ist das auch sinnvoll, vor allem bei den Bremsen.
Das ist kein guter Bereich für Experimente von Hobbybastlern.
Aber die Debatte um das Verbot dieser CNC-gefrästen, nicht zertifizierten Verstell- Bremshebel sehe ich kritisch.
Die ganze Diskussion ist ja im Grunde akademisch, denn den im Betrieb gebrochenen Chinahebel hat mir noch keiner zeigen können.
Ich habe diesen Aufschrei wegen der bösen Chinahebel schon so oft gehört, weshalb ich der Sache vor ein paar Jahren mal auf den Grund gegangen bin. Jeder kann Dir nämlich sagen, dass man das nicht darf, ob Forumsuser, der von der StVZO eher wenig weiß, TÜV-Prüfer, der die VIIIa abarbeitet oder der Streifenpolizist, der auch nur weiß, dass das nicht erlaubt ist, weil ihm das jemand mal so gesagt hat.
Und spätestens, wenn man fragt "warum?" oder "Wo steht das?" herrscht Ratlosigkeit. Im besten Fall hört man noch "in der StVZO" Das ist auch nicht ganz falsch, aber dann sollte man schon auch wissen, wo genau.
In der Tat haben meine Recherchen damals ergeben, dass 19 (2) 2 die einzig mögliche Begründung ist, diese Bremshebel zu beanstanden. Und das hat eine Weile gedauert, bis wir das im Fachforum, an dem Kontrollorgane teilnehmen, die wirklich umfassendes Wissen zum Thema Motorrad und Änderungen haben, herausgefiltert haben.
Wie schon erwähnt, spricht aber 19 (2) 2 davon, dass so eine Gefährdung "Anderer" "zu erwarten" sein muss.
Also müssten diese Hebel reihenweise brechen. Schon beim Einbau muss ich wissen, dass der erwartungsgemäß bricht. Und das ist Quatsch. Ich habe die google Bildersuche nach gebrochenen (China-) Bremshebeln für Motorrad bemüht.
Fehlanzeige
Ich habe solche Chinahebel im Regal. Die nehme ich auch mit, wenn es auf Tour geht, wo ich fahre, bleiben Umkipper nicht aus. Ich baue sie nur deshalb nicht gleich an, weil ich eben keine Lust auf solche Diskussionen mit der Rennleitung habe.
Einen anderen Grund hätte ich nicht, die machen einen sehr wertigen Eindruck.
Sie sind nicht so sauber endbearbeitet, wie ein V-trek, Raximo oder probrake. Bis der Kupplungshebel an der XRV genau passte und leichtgängig war, musste ich ein wenig nacharbeiten. Aber das sind aus dem Vollen gefräste Hebel.
Denen traue ich ein mehrfaches an Stabilität zu, wie z.B. dem gegossenen Aluhebelchen von JMP, das der renommierte Verkäufer "4motos" wie folgt bewirbt:
"Gegossene Hebel von JMP entsprechen in Form und Funktion dem Originalteil.
Sie bieten ein sehr gutes Preis- Leistungsverhältnis und saubere Verarbeitung. "
9,99 Euro. Kennzeichnung? ABE? Pustekuchen. Die verkaufen das massenweise und niemand käme auf die Idee, das zu beanstanden.
Kein Polizist, kein TÜV, kein Forumsuser würde sich darüber aufregen.
Zitat:
Habe ich nur eine KBA-Nummer, muss ich die zugehörige ABE mitführen. Beim E-Prüfzeichen nicht
Meine neuen Bremsbeläge von TRW haben auch eine KBA drauf. Bei Polo, Louis und sogar auf der TRW Seite steht was von ABE. Nirgends ist aber eine ABE hinterlegt.
Gibt es irgendwo eine öffentliche Datenbank wo ABEs mit der KBA Nr. Gesucht werden können?
Dieses heck meck kapier ich jetzt wirklich nicht mehr. Beim Reifenwechsel am Auto habe ich dort mal auf die recht neuen Beläge von Zimmermann (kein Opel original) geschaut, da steht keine KBA Nr. drauf, geschweige denn auf den Bremsscheiben.
Werden Pkw und Motorräder hier anders behandelt?