Breitere Räder trotz Blattfeder ??

Smart Fortwo 450

Moin
Ich versuche breitere Bereifung auf meinem Smart 450 Cabrio Bj. 2001 zu fahren.
Allerdings hat der vorne noch die Blattfeder verbaut und da sagt der nette Herr vom TÜ das dies nicht möglich sei.
Hat da Jemand von Euch Erfahrungen und könnte mir Tipps geben.
MfG Uwe

5 Antworten

Moin Uwe,

die Rondell Design 0077 hatten ein Teilgutachten für 175/195, welches auch für den ZEE Smart mit Querblattfeder und TRUST zulässig war.

Beispiel:
http://www.smart-club.de/.../index.php?...

Die gleichen Felgen gab es auch von ALUETT.

Gruß
Marc

Gemäß der Modellhistorie wurden ab 01/2001 die McPherson Federbeine verbaut, von daher müsste es sich um ein Bj. 2000 mit Erstzulassung in 2001 handeln.

Davon abgesehen kommt es immer drauf an, was im Gutachten zu den Felgen steht.
Es gibt eben Felgenhersteller wie z.B. Brabus oder auch die von Smart, welche die Gutachten immer erst ab Erhältlichkeit der Felgen austellen.
Das Ganze wird in den Gutachten in die Endung der EG Genehmigungsnummer verschlüsselt.
Diese lautet z.B. e1*98/14*0080*10.
Die Endung dieser Nummer, also die Zahl hinter dem letzten Stern charakterisiert den Modifikationsstand des Smart, weil diese Nummer bei Beginn der Fertigung mit 00 beginnt und bei Änderungen und Modifikationen sukzessive nach oben gezählt wird.
Die ESP Smarts ab 2003 haben dort z.B. die *15 stehen und in vielen Gutachten zu Alufelgen, z.B. von Smart oder Brabus. steht eben drin, daß diese ab der Endung *15 freigegeben sind.
Andere Felgenhersteller wie z.B. Rondell mit den 0077 bzw. Aluett sind da nicht so erschrocken, dort steht z.B. in dem Gutachten drin, daß die Felgen auf alle Fahrzeuge mit der EG Genehmigungsnummer an e1*98/14*0080*... montiert werden dürfen, d.h. auf alle Smarts seit Anbeginn der Fertigung.
Mit den GFK-Blattfedern oder den McPherson Federbeinen hat das eigentlich nix zu tun.

Wenn man einen TÜVer hat, der etwas von seinem Geschäft und den technischen Notwendigkeiten versteht, der nimmt auch Felgen ab, für die im Gutachten eigentlich höhere Endungen der EG Genehmigungsnummer drin stehen, es ist dann allerdings eine Einzelabnahme erforderlich, die etwas teurer ist, statt einer bloßen Abnahme nach Gutachten, aber einer Abnahme dürfte trotzdem nix im Wege stehen, denn das Gutachten bestätigt ja im Grunde die Zulässigkeit der Felgen als solches, was Traglasten und andere Eigenschaften betrifft.
Wenn ein TÜVer so etwas von vornherein ablehnt, dann dokumentiert er damit eigentlich nur sein Unwissen zu diesem Thema. Da solche Typen aber in der Regel beratungsresistent sind und sich nur auf ihre Vorschriften und Paragraphen berufen, hat es normalerweise keinen Zweck, solche Ignoranten überzeugen zu wollen. Da hilft es nur, woanders hin zu gehen, wo Leute arbeiten, die etwas von ihrem Geschäft verstehen! 😉

Bei vielen TÜVern scheitert man ja schon mit dem Ansinnen, 145er Reifen auf 4 Zoll Felgen vorne montieren zu wollen, wenn im Fahrzeugschein nur 135er auf 3,5 Zoll Felgen eingetragen sind. Absoluter Blödsinn! 🙄
Wenn Du so einen vor Dir hast, hilft nix anderes, als dem die rote Karte zu zeigen und woanders hin zu gehen.

Die Reifenkombi 175er vorne und 195er hinten auf den entsprechenden Felgen sollte eigentlich auch bei den Smarts mit GFK Blattfeder kein Problem sein von der Eintragung her!
Und das ist auch eine empfehlenswerte Bereifung, was die größere Sicherheit der Straßenlage, Spurstabilität und Seitenwindempfindlichkeit betrifft.
Wenn man die mal gefahren hat, dann will man keine schmalere mehr montieren! 😉

Ich hatte die Rondells bzw. Aluett ebenfalls auf einem 450er Cabrio Bj. 2001 montiert, sogar mit 195ern rundum und war auch rundum zufrieden damit. Optik absolut topp!
Abnahme und Eintragung mit dem dazugehörigen Gutachten vollkommen problemlos möglich.

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Danke für die zahlreichen Antworten
Ich werde dann mal mein Glück versuchen

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