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Brauche Zulassungskopie Softail FXST 1994

Harley-Davidson
Themenstarteram 16. Januar 2015 um 13:04

Hallo,

ich brauche mal Eure Hilfe.

In meiner Zulassung sind als Standgeräusch 00 DB(A) eingetragen, sicherlich gemessen als der Motor aus war.;) und als Fahrgeräusch sind 81 DB(A) eingetragen - wahrscheinlich die Lautstärke des Anlassers.;)

Um vernünftige Werte eingetragen zu bekommen, brauche ich 3 Kopien von Zulassungen gleicher Maschinen aus 1994, vorzugsweise mit Erstzulassung von Januar bis März, weil ab April ´94 eine geringere Geräuschemmission galt. Meine ist 01/1994 erstzugelassen. Mit den 3 Kopien darf ich dann zur Dekra fahren und die tragen mir - natürlich den höchsten Wert :D - ein.

Bitte helft mir und schickt mir - gerne als PN - eine passende Kopie.

Schon mal besten Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Gruß, Karsten

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12 Antworten

Hallo, die 00 steht glaube ich für 100dba meine ich mal gelesen zu haben!? Gruß

Beim Fahrgeräusch müsste 82 DB(A) stehen, mehr gibts da auch nicht, nur das Standgeräusch kann va­ri­ie­ren

Themenstarteram 17. Januar 2015 um 10:12

Die bisherigen Antworten sind ja gut und schön - aber trotzdem brauche ich 3 Kopien wie oben beschrieben.

Wär nicht schlecht, wenn ich die bekommen könnte.

Danke.

Zitat:

@kellypit schrieb am 16. Januar 2015 um 14:04:27 Uhr:

Um vernünftige Werte eingetragen zu bekommen, brauche ich 3 Kopien von Zulassungen gleicher Maschinen aus 1994, vorzugsweise mit Erstzulassung von Januar bis März, weil ab April ´94 eine geringere Geräuschemmission galt. Meine ist 01/1994 erstzugelassen

Die Aussage ist auch ein Schmarrn, weil erst ab 01.10.1995 eine neue Herabsetzung der Geräuschemmission erfolgte

Was ist das für ne fähige Dekrastation^^, eigentlich könnt ihr die Werte auch auswürfeln, wenn ich das so lese:)

Die "00" in deinen Papieren sind so richtig, wenn du noch die alten (nicht EU) Papiere hast. Also Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. 100 db(A) wurden damals so eingetragen. Einfach mal den Dekramann darauf hinweisen, vielleicht ist er ja noch zu jung um das zu wissen ;D

Themenstarteram 17. Januar 2015 um 18:24

Zitat:

@horrormaja schrieb am 17. Januar 2015 um 18:40:12 Uhr:

Die "00" in deinen Papieren sind so richtig, wenn du noch die alten (nicht EU) Papiere hast. Also Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. 100 db(A) wurden damals so eingetragen. Einfach mal den Dekramann darauf hinweisen, vielleicht ist er ja noch zu jung um das zu wissen ;D

Ich hab schon die neuen EU-Papiere. Kann das der DEKRA-Mann einfach so in 100DB(A) umtragen?

Themenstarteram 17. Januar 2015 um 18:32

Zitat:

Die Aussage ist auch ein Schmarrn, weil erst ab 01.10.1995 eine neue Herabsetzung der Geräuschemmission erfolgte

Was ist das für ne fähige Dekrastation^^, eigentlich könnt ihr die Werte auch auswürfeln, wenn ich das so lese:)

So - nochmal schnell gegooglet und raus kam das hier unter:

http://www.oldtimer-markt.de/.../...schgrenzwerte-bei-motorr%C3%A4dern

Auch Eigenbauanlagen sind eintragungsfähig

Stellt sich der Eigen- oder Nachbauauspuff oder die Zubehöranlage bei der Eigenmessung als vorschriftsmäßig heraus, spricht nichts gegen eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Wurde das Fahrzeug vor dem 1. April 1994 erstmals zugelassen, benötigt dessen Auspuffanlage nämlich keinerlei Gutachten oder Prüfzeichen. Allerdings wird der zuständige Überwachungsverein eine Geräuschmessung durchführen. Dabei darf das Fahrzeug jene Grenzwerte nicht überschreiten, die bei seiner Erstzulassung laut StVZO gesetzlich vorgeschrieben waren.

 

Gut - mit der Lautstärke hat das nicht wirklich viel zu tun. Hab ich anfangs wahrscheinlich nur überflogen und falsch interpretiert.

Aber trotzdem soll ich 3 Zulassungen in Kopie mitbringen. Ich kann´s doch auch nicht ändern.

Zumindest kann ich heilfroh sein, daß ich keinerlei Gutachten für meine Esse brauch.

Fahr doch einfach mal zu einem anderen Prüfer, z.B zu einem, der auch speziell in Motorradwerkstätten kommt, um dort Plaketten aufzukleben. Wurde an deinem Bike mal eine Zubehöranlage angebaut? Wenn ich mich recht erinnere, war das Standgeräusch bei Bj. 1994 98 db(A)

Bring das Schätzchen zum tüven zum nächsten :D, da werden sie geholfen.

Meine 10/'91 zugelassene Fatboy hat für das (relativ frei zu vergebende, durch den Prüfer änderbare) Standgeräusch 97P dB (A) angegeben, für das (vom Datum der Erstzulassung abhängige, nicht vom Prüfer änderbare) Fahrgeräusch 82 dB (A). Die 82 dB (A) galten ab 1.1.90, ab 1.10.95 waren's nur noch 80 dB (A). Deine '94er darf also höchstens 82 dB (A) Fahrgeräusch eingetragen bekommen. Wenn sich der Prüfer hinreißen lässt, und der Ansicht ist, daß das Standgeräusch völlig vom Fahrgeräusch entkoppelt ist (was, ohne elektronisch geregelte Motor- u- Auspuffsteuerung, 1994 noch nicht Stand der Technik war), kann er Dir für's Standgeräusch (gemessen im Stand, aber bei halber Nenndrehzahl, wenn diese unter 5000/min liegt, bei 3/4 der Nenndrehzahl, wenn über 5000/min) auch gern 130 dB (A) o. mehr eintragen. Ob die messenden Jungs vor Ort der gleichen Meinung sind, must Du dann testen ;).

Grüße

Uli

Themenstarteram 18. Januar 2015 um 10:55

Zitat:

@Uli G. schrieb am 17. Januar 2015 um 21:12:19 Uhr:

Bring das Schätzchen zum tüven zum nächsten :D, da werden sie geholfen.

Meine 10/'91 zugelassene Fatboy hat für das (relativ frei zu vergebende, durch den Prüfer änderbare) Standgeräusch 97P dB (A) angegeben, für das (vom Datum der Erstzulassung abhängige, nicht vom Prüfer änderbare) Fahrgeräusch 82 dB (A). Die 82 dB (A) galten ab 1.1.90, ab 1.10.95 waren's nur noch 80 dB (A). Deine '94er darf also höchstens 82 dB (A) Fahrgeräusch eingetragen bekommen. Wenn sich der Prüfer hinreißen lässt, und der Ansicht ist, daß das Standgeräusch völlig vom Fahrgeräusch entkoppelt ist (was, ohne elektronisch geregelte Motor- u- Auspuffsteuerung, 1994 noch nicht Stand der Technik war), kann er Dir für's Standgeräusch (gemessen im Stand, aber bei halber Nenndrehzahl, wenn diese unter 5000/min liegt, bei 3/4 der Nenndrehzahl, wenn über 5000/min) auch gern 130 dB (A) o. mehr eintragen. Ob die messenden Jungs vor Ort der gleichen Meinung sind, must Du dann testen ;).

Grüße

Uli

Mahlzeit Uli,

als erstes werde ich nun mal ganz ohne weitere Unterlagen versuchen, die 82dB(A) für´s Fahrgeräusch eingetragen zu bekommen, da es ja damals so festgelegt war. Das wird eventuell etwas unproblematisch.

Bist Du Dir aber wirklich sicher, daß das Standgeräusch bei halber Nenndrehzahl gemessen wird, wenn diese unter 5000 (bei mir sind 4900 eingetragen) liegt? Ich hab das glaub ich hier mal irgendwo andersrum gelesen, finde aber den Thread nicht mehr.

Angenehmen Sonntag noch,

Karsten

Hi Karsten,

Freud'sche Fehlleistung, ist nat. genau andersrum:

Nenndrehzahl < 5000/min = 3/4 Nenndrehzahl, Nenndrehzahl > 5000/min = 1/2 Nenndrehzahl bei der Standgeräuschmessung.

Durchführungsvorschrift findest Du hier.

Grüße

Uli

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