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Brauche dringend eure Hilfe (wegen einem Verkehrsdelikt)

Themenstarteram 8. November 2005 um 18:11

Hallo,

ich habe leider momentan ein Problem mit einem anderen Teilnehmer im Straßenverkehr, bei dem ich meines erachtens unschuldig angeklagt wurde.

Um meine Unschuld zu beweisen, müsste ich beweisen, dass mein Auto, ein BMW 120d, nicht zu den Fahrleistungen fähig ist, dass es sich so abgespielt hat, wie es der Ankläger behauptet.

Vielleicht hat von euch jemand Diagramme und/oder Tabellen, auf denen man die Beschleunigung, Wegstrecke oder Geschwindigkeit in Abhängigkeit von der Zeit sehen kann. Da mir dabei fast alles helfen kann, wäre ich sehr dankbar, wenn ihr mir so viel Material wie möglich zukommen lassen könntet.

 

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Bemühungen!

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34 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von hlmicky

Ach ja, für die die es interessiert: 6000 EUR Strafe, 6 Monate Führerschein weg.

:eek: :eek: :eek:

Nix für ungut - aber dann kann es sich wohl kaum um eine Lapalie gehandelt haben....

am 9. November 2005 um 16:42

Versteh ich auch net.

 

Frag doch besser mal einen guten Anwalt. Der hat mitsicherheit mehr ahnung wie wir.

Hi,

es geht!!! habe schon 2 Verhandlungen von angeblicher voller Schuld komplett umgedreht bekommen so das der Kläger zum Schluß alles zahlen mußte weil er gelogen hatte mal abgesehen von den beklatschten Bullen die mich als jugendlichen Raser abgestempelt hatten und jetzt Innendienst schieben dürfen, mein Vorteil ich hatte Zeugen.

Aber auch bei Geschwindigkeitsmessungen kann man dagegen vorgehen, z.b Meßstrecke 30m lang wurde ein Kumpel mit 80km/h gemessen, das Auto stand vorher und hat 75PS also die Beschleunigunge schafft der niemals in 30m so schnell zu sein und das wurde auch per Gutachter bewiesen somit fehlmessung, es gibt noch mehr solcher Fälle, wer hier gleich nachgibt ist selbst schuld, kämpfen um sein Recht bis zum Schluß ist hier angesagt.(gehe davon aus das du im Recht bist)

Ciao Ciao

am 9. November 2005 um 19:20

Jo, wenn du unschuldig bist, dann würd ich an deiner Stelle auch um mein Recht kämpfen.

In den MEISTEN Fällen gehen solche "Aussage-gegen-Aussage"-Dinger ergebnislos aus, d.h. die Sache wird eingestellt. Selbst ohne Rechtsschutz: Dann nimm dir halt den Anwalt (aber nicht irgend einen, sondern einen, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat). Hier gehts ja doch um 6000 Euro (ganz abgesehen vom 6montigen Fahrverbot).

Ein guter Anwalt ist bei so einer Sache das A und O. Ansonsten macht man leicht nen Fehler, wird unglaubwürdig und das wars.

Gruß,

BlackEgg

Zitat:

mal abgesehen von den beklatschten Bullen die mich als jugendlichen Raser abgestempelt hatten und jetzt Innendienst schieben dürfen,

Nee ist klar

Themenstarteram 9. November 2005 um 19:34

Ähh... ja, dann mal danke für die vielen Tipps...

Aber ich bräuchte immer noch die Diagramme.

Ich will damit nicht vor Gericht antanzen, sondern einfach selbst alles berechnen, um dann, wenn ich zu einem für mich positiven Ergebnis komme, einen Gutachter einschalten werde, der das ganze dann vor Gericht geltend machen kann.

Schau Dir doch mal diesen Link an:

www.auto-motor-und-sport.de/sixcms/media.php/20/0308022_p0200.pdf

Das ist ein Musterartikel aus der AMS. Die haben eigentlich immer ganz aussagekräftige Leistungs- und Getriebediagramme.

Wenn das, was Du suchst, dabei ist, such Dir einfach den entsprechenden Testbericht zum Download raus. Ist zwar kostenpflichtig, aber ich denke, die 2 EUR kannst Du verkraften...

Zitat:

Original geschrieben von hlmicky

Danke derweil mal.

Die Rechtschutz, die ich habe, wird nicht viel bringen, weil mir Beleidigung (ist schlicht gelogen) und vorsätzliche Verkehrsgefährdung (habe mich im Abstand verschätzt, also sicherlich nicht vorsätzlich) vorgeworfen wird.

Ach ja, für die die es interessiert: 6000 EUR Strafe, 6 Monate Führerschein weg.

Interessehalber:

Um wieviel muss man(n) sich beim Abstand verschätzen, damit es zu solch einem Strafmass kommt?

Üblich sind da doch normalerweise 150€, 4Punkte und 1Monat Fahrverbot.

Oder ist die Beleidigung so heftig gewesen?

Gruß

Dieter

Hi,

@matty22 genauso war`s nur die Geschichte ist zu lang um es zu erklären, nur zur Info`die Kollegen gingen mit dem Typen in eine Klasse und haben wohl ganz übersehen das die Alkoholfahne bis zum Himmel stank und haben noch mehr "absichtliche" Fehler gemacht: keine Fotos`s, kein Bremspuren vermessen etc. habe aber alles selber per Digicam festgehalten und entschuldigen mußten die sich auch bei mir!!!

Ciao Ciao

Zitat:

Original geschrieben von hlmicky

Ähh... ja, dann mal danke für die vielen Tipps...

Aber ich bräuchte immer noch die Diagramme.

Ich will damit nicht vor Gericht antanzen, sondern einfach selbst alles berechnen, um dann, wenn ich zu einem für mich positiven Ergebnis komme, einen Gutachter einschalten werde, der das ganze dann vor Gericht geltend machen kann.

lieber hlmichy,

sorry, aber deine ganze story ist EXTREM unglaubwürdig. bin selbst rechtsanwalt (wenn auch zum glück nicht im verkehrsrecht), aber die angeblichen 6000 EUR Strafe kommen mit sehr viel vor. das sind entweder extrem viele tagessätze (bekommt man nur bei fetten straftaten) oder die höhe des tagessatzes ist sehr hoch (TS= 1/30 monatseinkommen). und wer als selbstständiger ein so hohes gehalt angibt ist selbst schuld.

und warum hast du keinen anwalt in einem STRAFPROZESS. junge das bedeutet eine VORSTRAFE!!!! oder bist du das schon??? (kann auch zu erhöhtem strafmass führen)

und was soll ein privatgutachten??? interessiert keinen richter. wenns zweifelhaft ist, gibts ein gerichtliches gutachten.

eine frage, sorry für die deutlichkeit: behandelst du krankheiten auch durch suche im internet, oder gehst du zum arzt (wenns was schlimmeres ist!!).

gruß shodan

Hallo,

was ich nicht ganz verstehe:

Wenn Du von Deiner Unschuld überzeugt bist, warum möchtest Du dann nachrechnen ob ein Gutachten positiv für dich ausfallen wurde? In diesem Fall wäre die Sachlage doch klar?

 

Grüße,

Florian

@shodan

Nur mit dem 1. Staatsexamen ausgerüstet stimme ich Dir uneingeschränkt zu.

da stimme ich euch zu denn dieser beitrag ist überflüssig wie ein kropf.

da ich im edv bereich tätig.

bei mir rufen auch täglich leute an und möchten fern diagnosen am telefon haben.

dies selbst ist nur bedingt möglich.

deshalb wird dir in so einer situation nur ein anwalt helfen können und keine user übers internet.

so ein unsinn.

moin moin,

gemäß den forumsregeln ist rechtsberatung ohnehin verboten.

aber ungeachtet dessen, wenn du wirklich einen rat willst, erzähl doch mal, um was es WIRKLICH geht. Butter bei die fische.

gruß shodan

Zitat:

Original geschrieben von shodan1971

moin moin,

gemäß den forumsregeln ist rechtsberatung ohnehin verboten.

aber ungeachtet dessen, wenn du wirklich einen rat willst, erzähl doch mal, um was es WIRKLICH geht. Butter bei die fische.

gruß shodan

naja, eigentlich wollte er ja keinen Rat, sondern nur Diagramme haben.

Wir waren es, die genaueres wissen wollten :o

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