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Brauche dringen eure Hilfe betr. Aufbauseminar §35 FeV

BMW 3er E46

Hallo Leute,

brauche dringend euer juristisches Wissen in obiger Sache. Meine Freundin hatte letztes Jahr einen Unfall (in der Probezeit) und jetzt ist heute (nach 4 Monaten) ein Schrieb ins Haus geflattert von wegen Aufbauseminar.

Zum Sachverhalt:
Tag des Verstosses: 04.10.2002
Rechtskraft d. Entscheid: 23.11.2002
Art der Verkehrszuwiderhandlung:
Sie wendeten auf der Straße und ließen dabei die obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.

Nun soll Sie an so nem Aufbauseminar teilnehmen. Ist das überhaupt nach diesen 4 Monaten noch rechtskräftig? Sie hat bereits im letzten Jahr nen Schrieb vom Staatsanwalt erhalten, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt ist (wir dachten, damit wäre alles vom Tisch).

Kann man da was machen oder muß sie dahin? Wenn ja, was kostet denn der Spaß?

Gibt es irgendwo ne Seite im Netz, wo ich nachschauen kann, welche Fahrschulen seminarberechtigt sind (wenn sie zu der vorgeschlagenen Fahrschule ginge, wären das einfach 25 km zu fahren).

Ihre Probezeit hat sich jetzt auch um 2 Jahre verlängert. Ab wann gilt die Verlängerung? Ab dem Rechtskräftigwerden (also dem 23.11.2002)?

Wär echt gut, wenn ihr mir helfen könntet.

Gruß
Hotch

11 Antworten

Also... hab mich eben mal zu den Kosten erkundigt. Die belaufen sich ca. auf 300 Euro 😰

Hallo hotch,

ich meine Sie muß dahin.

Der Staatsanwalt hat die Anklage fallen gelassen, weil keine Straftat, Ordnungswiedrigkeit oder grobe Fahrlassigkeit nachgewiesen wurde. Was dan zu einem Geichtsurteil geführt hätte, oder zu einem Busgeldbescheid.

Da das KFZ Amt ja nichts mit dem zu tun hat und dies zwei unterschiedliche Behörden sind, handeln sie auch nach ihren eigenen Regeln und Vorschriften.

Das KFZ Amt wird also nur einen Unfall wärend der Probezeit gemeldet bekommen haben, an dem deine Freundin schuld war. Somit, Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.

Ist zwar nicht toll, hätte aber schlimmer kommen können.

mfg

Andi

Hotch,

im Forum tummelt sich einer, der sich "Black M5" nennt, der ist Anwalt für Verkehrsrecht. Der war leider das letzte Mal im November hier (hab geguckt), aber schick ihm doch mal ne PM, vielleicht haste Glück und er meldet sich (und gibt ne brauchbare Auskunft ohne eine Rechnung zu stellen *G*)

Cheers,

PB

P.S. Ich fürchte aber Andi_3er hat Recht...... :-((

Richtig, die Entscheidung nach der FeV hat nichts mit der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft nach der Strafprozeßordnung (StPO) zu tun.

Die Rechtskraft der Entscheidung (-> Verpflichtung zum Aufbauseminar) tritt erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist in Kraft. Diese Entscheidung muss Euch nachweisbar zugegangen sein (gewöhnlich Blauer Brief (Postzustellungsurkunde)) mit dem Zugang (lt. Zustellurkunde) der Entscheidung läuft die Frist für das Rechtsmittel, das müsste ein Monat sein, wenn auf das Rechtsmittel in der Entscheidung hingewiesen wird (ohne diesen Hinweis 1 Jahr!)...

Ist die Entscheidung rechtskräftig, so gibt es dafür m.E. keine Verjährungsfrist... aber ich kenne die speziellen gesetzlichen Vorschriften nicht ausreichend. Ich kann mich deshalb mit meinem Rat auch irren!

Gruß
.Marcel.

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Das war das Wort zum Sonntag. Marcel hat völlig Recht. Shit, das sieht nicht gut aus. Falls Du nicht irgendwelche Formfehler im Verfahren nachweisen kannst, seh ich da wenig Chancen...da hilft auch kein Anwalt mehr.

- In den 300 Euro ist ja wohl der Vollsuff für den Hausmeister mit drin?!? Nicht unheftig.

Cheers,

PB

@all
Danke für eure Antworten. Ja, sie muß scheinbar echt in den sauren Apfel beissen (hab mich gestern selber noch den ganzen Abend durch diverse Internet-Seiten gelesen).

@pb
Meiner Meinung nach sind diese 300 Euro (die Spanne liegt zwischen 150 und 400 Euro) nur wieder was für den Staatssäckel. Also reine Geldmache. Davon bekommt die Fahrschule noch nen Anteil und das war's. Mal im Ernst. Für 9 Stunden 300 Euro... Nicht schlecht für den Staat, oder?

Was ich noch vergessen hab. Ab wann tritt die Verlängerung der Probezeit in Kraft?

Und was auch wichtig ist. Wenn die Probezeit verlängert wird und sie jetzt noch ein Jahr PZ hätte, würde das ja bedeuten, dass sie jetzt noch 3 Jahre hat, oder?

Ab wann wird die Probezeit denn verlängert? Ab dem Tag der Zustellung des Bescheides (also gestern)?

Hotch,

habe auch mal grad etwas gesurft - mein Verständnis der Sache:

- Verlängerung tritt mit "Verhängung" der Nachschulung in Kraft

Die Probezeit verlängert sich INSGESAMT auf vier Jahre. Du meintest sicher, ob deine Freundin durch "überlappende" Zeiten (alte Probezeit läuft noch, und Verlängerung tritt in Kraft) Zeit spart. Die Antwort ist ein klares Nein- Ende der Probezeit dürfte Tag des Führerscheinerwerbs plus vier Jahre sein, also in drei Jahren..... :-(

Cheers,

PB

@pb

Ich hab auch gerade noch einige Seiten durch. Es ist so, wie Du sagst. Das Datum, an dem sie Ihren Lappen gemacht hat + 4 Jahre ergibt die Endzeit der PZ. Nich übel.... 🙁

Hm... Sie hat ja nen sogenannten A-Verstoß begangen. Beim 2. A-Verstoß wird der Führerschein ganz entzogen und sie kann ihn frühestens nach 3 Monaten neu machen. Da kann sich das Landratsamt allerdings rausnehmen eine MPU zu verlangen.

Tolle Aussichten, oder?

@ hotch

Das sieht alles i.O. aus.

An dieser Stelle mal ein kleiner Tip an ALLE und auch an Dich (für die Zukunft): Liebe Leute, lasst die Bußgeldbescheide doch nicht rechtskräftig werden und regt euch dann später über die weiteren Folgen auf.
Wenn der Bescheid erst einmal rechtskräftig ist, dann ist der Ofen aus! In den Fälln, in denen noch PZ besteht, sollte gegen den Bußgeldbescheid gekämpft werden "wie ein Löwe". Gerade bei Bagatellunfällen, bei denen der Hergang unklar ist, gelangt man am Ende nicht selten zu einer Verwarnung anstelle des Bußgeldbescheides. Das ist dann ein großer Gewinn, da die Verwarnung für die PZ ohne Folgen bleibt.

Die Aufbauseminare sind nämlich leider nichts für schmale Geldbeutel...

MfG

@BeÄmWe
Danke für den Tipp. Aber meine Freundin ist damals eh mit nem blauen Auge davon gekommen (sie wollte eigentlich in die Straße einfahren und nicht wenden - das wäre noch teurer gekommen). Außerdem war sie bei der Aussage erstmal so perplex, dass ich kaum glaube, dass man da noch was hätte drehen können oder gegen den Bescheid angehen können.

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