bräuchte eure meinung und erfahrung evtl geht um einen Werkstattfehler
hallo ... ich hatte nach einem unfall mein moped zu einer Filiale gegeben um ihn dort Reparieren zu lassen ( hab mein moped dort vor 3 monaten erworben und somit musste ich ihn dort hingeben) nachdem ich am freitag mein moped wiederbekommen habe bin ich gestern abend eine kleine runde gefahren ... als ich dann bremsen musste ist mir von der bremse der bremsklotz abgehauen ( es fehlt eine schraube ... entweder vergessen oder garnicht richtig befestigt ) nun meine frage : kann ich das fahrzeug zurückgeben und hab ich einen anspruch auf erstattung meines geldes ? zwecks grober fahrlässigkeit ?
würde mich um eine schnelle antwort freuen 🙂 danke schonmal
Beste Antwort im Thema
Außerdem hast du das Recht den Filialleiter vor seiner Belegschaft zusammen zu scheißen .
Wenn seine Pfuscher nicht in der Lage sind selbständig und sauber zu arbeiten , ist er oder sein Werkstattleiter verpflichtet die Arbeiten abzunehmen .
Das läuft ja schon auf versuchten Totschlag hinaus .
32 Antworten
vertragswerkstatt heißt jetzt für mich eine andere werkstatt der gleichen firma ? wenn ich das richtige sehe dann müsste ich 25 km in kauf nehmen um zu der anderen werkstatt zu kommen der gleichen filiale ... und das mach ich nicht mit nur 50kmh 😁
Wie schon gesagt, führe das Gespräch erstmal. Dann weißt du wo es hin geht. Und wenn du kein Vertrauen mehr an die Werkstatt hast, was bringt dir dann die Garantie?
Und wie Ja-Ho schon schrieb, du kannst auch zu einer anderen Vertragswerkstatt gehen.
Grüße
Forster
wenn ich ein motorroller ohne garantie gewollt hätte dann hätt ich mir einen privaten gekauft ... hab ja extra die variante neu gewählt ... naja ich probier morgen mein bestes ... danke für die hilfe
Da nicht nur die Schraube fehlt , sondern auch ein Bremsklotz sich aus dem Sattel verabschiedet hat , kann da auch noch mehr kaputt sein . Wie der Bremskolben , dessen Manschette oder vielleicht sogar die Scheibe verzogen sein .
Als Laie , der nicht beurteilen kann was da defekt ist , geschweige den Schlag der Scheibe prüfen kann und womit , sollte da auf keinen Fall selbst Hand anlegen . Allein schon wegen Folgeschäden .
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ich mach da auch nix dran geschweige denn bewege ich ihn wie ich schon sagte ... hab jetzt erstmal das auto meines vaters damit ich wenigstens morgen erstmal auf arbeit komme ... und dann mal sehen was morgen wird
Zitat:
@Old Ole schrieb am 12. Oktober 2014 um 21:12:22 Uhr:
Da nicht nur die Schraube fehlt , sondern auch ein Bremsklotz sich aus dem Sattel verabschiedet hat , kann da auch noch mehr kaputt sein . Wie der Bremskolben , dessen Manschette oder vielleicht sogar die Scheibe verzogen sein .
Als Laie , der nicht beurteilen kann was da defekt ist , geschweige den Schlag der Scheibe prüfen kann und womit , sollte da auf keinen Fall selbst Hand anlegen . Allein schon wegen Folgeschäden .
Da gebe ich dir recht, hab nicht an den Laien gedacht.
Grüße
Forster
Vertragswerkstatt heißt , jede Werkstatt die einen Vertrag mit dem Hersteller hat .
Wenn ich mich nicht irre , darf mittlerweile jede Werkstatt die nach Herstellervorgaben arbeitet , das Fahrzeug reparieren .
ok das müsste ja demzufolge dann im internet stehen welche werkstätten dafür zuständig sind bzw es dürfen ... ansonsten frag ich mich da mal durch 🙂 danke
Zitat:
@Old Ole schrieb am 12. Oktober 2014 um 21:18:09 Uhr:
Wenn ich mich nicht irre , darf mittlerweile jede Werkstatt die nach Herstellervorgaben arbeitet , das Fahrzeug reparieren .
Korrekt. Dazu gibt es mittlerweile einige Gerichtsurteile.
Ja bitte. Und versuche einfach erst mal nett zu sein. So wie man in den Wald hineinruft, so ...
Die WST wollte dich sicherlich nicht mit voller Absicht aus dem Leben befördern. Und dass Du Bauchschmerzen mit deinem Roller hast und dich unsicher fühlst, ob der mangelhaften Qualität und weil ständig etwas geschraubt werden muß - sag es ihnen. Ein guter und bemühter Händler möchte zufriedene Kunden und wird sich etwas einfallen lassen...
LG
Tina
Zitat:
@sebastian1006 schrieb am 12. Oktober 2014 um 21:09:18 Uhr:
vertragswerkstatt heißt jetzt für mich eine andere werkstatt der gleichen firma ?
Nö; Vertragswerkstatt ist eine Werkstatt, die eine "Reparaturzulassung" des Rollerherstellers hat, damit dieser seiner gesetzlichen Garantie- bzw. Gewährleistungspflicht nachkommen kann. Mit dieser "Reparaturzulassung" sind oft bzw. immer(?) entsprechende Schulungen beim Hersteller verbunden; es hat Werkstätten, die diese Zulassungsurkunden in ihrer Werkstatt auszuhängen haben und auch darauf achten, daß alles aktuell bleibt. Du kannst also zu jeder Werkstatt gehen, die explizit vom Hersteller beauftragt ist, Reparaturen für ihn durchzuführen; wem diese Werkstatt dabei gehört, ist im Grunde egal.
Vertragshändler findest Du meist über die jeweilige Website des Herstellers; obschon diese dann dort genannten Firmen keineswegs aktuell sein müssen. Bin da schon mal reingefallen, und der genannte Händler mit Werkstatt war gerade bei seiner Geschäftsauflösung.
Zitat:
@sebastian1006 schrieb am 12. Oktober 2014 um 20:32:26 Uhr:
nun meine frage : kann ich das fahrzeug zurückgeben und hab ich einen anspruch auf erstattung meines geldes ?
zurückgeben kannst du das fahrzeug sicherlich...
...allerdings wirst du beim verkauf des rollers an den händer nur einen teil deines geldes zurück bekommen!
ein recht auf wandlung, wegen der bremse hast du aber NICHT!
Zitat:
...mir geht es ums prinzip das sie vergessen wurde und mir hätte sonst was passieren können darum geht es mir...
das kann dir in JEDER anderen werkstatt auch passieren...
also das fahrzeug haben sie nicht zurückgenommen grund dafür war : unfallfahrzeug ... aber sie haben heute den schaden relativ flott behoben und sind sogar nachhause gekommen ... ich soll die woche nochmal zu der werkstatt kommen und dann sagen sie mir wo das problem lag