Bootsanhänger ganzjährig auf der Straße abgestellt
In der Straße unseres Wohngebietes (größtenteils Einfamilienhäuser) wird seit zwei Jahren ein knapp 7 Meter langer Bootsanhänger abgestellt. Der Besitzer ist seit langem einige Orte weiter verzogen, das Boot hat er jedoch hier gelassen und zieht es nur alle paar Wochen einige Meter weiter, um es dann vor der Haustür der Anwohner abzustellen. Das Boot wird nicht mehr genutzt. Das Ordnungsamt ist informiert.
Ein Anwohner kennt den Besitzer näher und hat ihn auch auf den Sachverhalt angesprochen. Im Ergebnis zeigte der sich recht uneinsichtig und ist der Meinung, dass ihn die "Tickets" für das widerrechtliche Abstellen des Hängers günstiger kommen als die Anmietung eines Stellplatzes. Was die Anwohner davon halten, sei ihm ohnehin schlichtweg egal. Verkaufen will er das Boot nicht, weil er es vielleicht irgendwann man wieder nutzen möchte.
Der Ärger in der Nachbarschaft ist groß, die dringend benötigten Stellplätze für die Autos sind ohnehin knapp und auch möchte niemand gerne wochenlang so ein Monstrum vor seinem Haus stehen haben, dass möglicherweise dann auch nur 5 Meter weitergezogen wird. Von "einfach wegschleppen" und auf einen Acker stellen bis "abfackeln" gehen hier die Gedanken mittlerweise.
Das ist vielleicht nicht ganz so das Mittel meiner Wahl, ich werde mich jedoch selbst einmal beim Ordnungsamt vorstellen.
Hat jemand sonst noch einen Tipp, wie man in einer solche Sache vorgehen könnte?
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Einmal die Woche ein Ticket sind auch bereits 1560 Euro im Jahr.
Dieser Aspekt kommt auch noch hinzu
https://www.tz.de/.../...ein-entzug-ab-wann-auto-stvo-zr-12989475.html
Doch auch, wenn Sie kein Punkte-Sammler sind, kann Ihnen unter besonderen Umständen der Führerschein abgenommen werden. Nämlich dann, wenn Sie über einen längeren Zeitraum immer wieder falsch parken. Wer Strafzettel nur so sammelt, kann zur Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) vorgeladen werden, wie die Bild warnt. Wer diese Untersuchung - auch als Idioten-Test bekannt - ablehnt oder durchfällt, dem kann auch der Führerschein entzogen werden.
Also bekommt der Besitzer regelmäßig Tickets vom Ordnungsamt ?!
Die Frage habe Ich vorher schon gestellt:
Wie schaut es aus, wenn man ständig wegen den selben Verstößen Parktickets bekommt ?!
Da gibts doch irgendwann auch mal ne Einladung zur MPU ?!
Der Bootsanhängerbesitzer hat ja auch zugegeben, daß Er dies vorsätzlich macht.
Einzige Möglichkeit die die Anwohner haben um den Anhänger mit samt dem Boot drauf los zu bekommen ist, die Abstellmöglichkeiten so gering wie möglich zu halten.
Wenn Ich tagsüber auf der Arbeit wäre, hätte Ich da keine Skrupel, meinen Anhänger aus dem Hinterhof zu holen und auf die Straße zu stellen, oder den Motorroller.
Zwischenzeitlich konnten wir in Erfahrung bringen, dass der Bootsbesitzer Unternehmer ist. Demzufolge ergeht jetzt ein Hinweis an das Gewerbeaufsichtsamt, da Unternehmer zu einem gewissen Wohlverhalten angehalten sind. Dem Vernehmen nach sieht das Amt derartige Vorgänge nicht sehr gerne, da ihr Klientel Vorbildfunktion haben soll.
Ebenso soll jetzt das Ordnungsamt prüfen, wieviele Tickets wegen dieses Gefährtes schon ausgestellt wurden mit der Bitte um anschließende Prüfung zur Eignung zum Führen von Fahrzeugen.
Im Übrigen habe ich gerade versucht, auf dem Schild des Hängers das zulässige Gesamtgewicht zu entziffern. Leider sind die wohl ehemals eingestanzten Zahlen nicht zu lesen. Man glaubt, dass die erste Zahl vielleicht eine 1 sei, es besteht jedoch Einigkeit darüber, dass Boot und Hänger (grünes Nummernschild) zusammen ganz sicher mehr als zwei Tonnen auf die Waage bringen. Auch hier geht ein entsprechender Hinweis an die Behörde.
Vielleicht wurde ja das Schild manipuliert, dass man das Gewicht nicht mehr lesen kann? Aus einem Foto des Anhängers könnte man evtl. auf das Gewicht schließen. Was für ein Boot ist denn drauf. Aus dem Bootstyp kann man auch das Gewicht bestimmen.
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Ich tippe Mal, Fotos werden nicht kommen. Diese bitte ist beim TE schon im genannten Thread eingegangen.
Und ob das Boot jetzt einem Unternehmer gehört, der Kanzlerin, dem Zahnarzt oder mir ist der StVO hier egal. Das interessiert auch nicht das Gewerbeamt.
Hier wird das Thema auch diskutiert
Zitat:
@Harig58 schrieb am 1. August 2021 um 12:22:14 Uhr:
Zwischenzeitlich konnten wir in Erfahrung bringen, dass der Bootsbesitzer Unternehmer ist. Demzufolge ergeht jetzt ein Hinweis an das Gewerbeaufsichtsamt, da Unternehmer zu einem gewissen Wohlverhalten angehalten sind. Dem Vernehmen nach sieht das Amt derartige Vorgänge nicht sehr gerne, da ihr Klientel Vorbildfunktion haben soll.
Als Unternehmer, der sich ein Boot leisten kann, hätte Ich das nötige Kleingeld für einen Stellplatz. Evtl sogar auf dem eigenen Grundstück.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 1. August 2021 um 12:22:14 Uhr:
Ebenso soll jetzt das Ordnungsamt prüfen, wieviele Tickets wegen dieses Gefährtes schon ausgestellt wurden mit der Bitte um anschließende Prüfung zur Eignung zum Führen von Fahrzeugen.
Ich würde das Ordnungsamt auch noch darüber informieren, daß das alles unter Vorsatz geschieht.
Zumindest würde Ich das ansprechen, daß gesagt worden ist, daß Knöllchen günstiger sind als ein Stellplatz zu mieten.
Mit einem 5,5t Sprinter als Bootstransporter wäre sein Problem auch gelöst. Umparken wäre unnötig und ordnungswidrig wäre es auch nicht. Alle sind dann zufrieden. 🙂
@MZ-ES-Freak
Soll ich für das Typenschild fotografieren oder welche Fotos hättest Du denn gerne? Und aus welchem Grund? Gehört der Trailer Dir?
Natürlich es es völlig egal, wem das Boot gehört, darum geht ja auch nicht. Unternehmer jedoch sollten sich hinsichtlich der gebotenen Zuverlässigkeit keine Unmenge an Tickets wegen der gleichen Sache über einen längeren Zeitraum leisten. Lies einfach die Hessische Gewerbeordnung, ich glaube, ab §30 geht es um solche Sachverhalte. Natürlich wird dem Unternehmer natürlich nicht die Ausübung seines Gewerbes untersagt, jedoch wird das Gewerbeamt mal mahnend den Finger heben.
@new-rio-ub
Ich selbst würde niemals so etwas behaupten. Von meiner Seite gibt es nur einen Hinweis zur Unleserlichkeit an die Behörden, die Klärung ist deren Sache.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 1. August 2021 um 15:05:06 Uhr:
@new-rio-ub
Ich selbst würde niemals so etwas behaupten. Von meiner Seite gibt es nur einen Hinweis zur Unleserlichkeit an die Behörden, die Klärung ist deren Sache.
Wenn man den Verdacht schöpft, daß der Anhänger mehr als 2 t zulässiges Gesamtgewicht hat, kann man das dem Ordnungsamt mitteilen.
Die lassen sich dann vom Halter die Papiere zeigen und schauen nach.
Was ist es denn für ein Anhänger... hat der ne Tandemachse ?
Zitat:
@Harig58 schrieb am 01. Aug. 2021 um 15:5:06 Uhr:
@MZ-ES-Freak
Soll ich für das Typenschild fotografieren oder welche Fotos hättest Du denn gerne? Und aus welchem Grund?
Ja, einfach ein Foto vom Anhänger um sich ein Bild davon zu machen.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 01. Aug. 2021 um 15:5:06 Uhr:
Unternehmer jedoch sollten sich hinsichtlich der gebotenen Zuverlässigkeit keine Unmenge an Tickets wegen der gleichen Sache über einen längeren Zeitraum leisten. Lies einfach die Hessische Gewerbeordnung, ich glaube, ab §30 geht es um solche Sachverhalte. Natürlich wird dem Unternehmer natürlich nicht die Ausübung seines Gewerbes untersagt, jedoch wird das Gewerbeamt mal mahnend den Finger heben.
Das geschriebene stimmt leider in keinster Weise.
Hachja...Ordnungsamt aufm Lande.... Was hatte ich Ärger mit denen, weil jemand ständig meine Einfahrt zugeparkt hat (absolutes Halteverbot in der Strasse, per Schildern ausgewiedsen).
Das OA hat sich nicht dafür interessiert.... ich solle die Falschparke doch bitte ansprechen (tat ich, hat mir fast eine Schlägerei eingebracht... der Parkende drohte mir Schläge an, was ich denn wolle).
Dann kam von höherer Stelle ein böser Anruf beim Ordnungsamt, da tat sich was und nun ist Ruhe.
Was ich damit sagen will: Auf das Ordnungsamt im ländlichen Raum würde ich mich nicht verlassen.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 1. August 2021 um 16:33:58 Uhr:
Hachja...Ordnungsamt aufm Lande.... Was hatte ich Ärger mit denen, weil jemand ständig meine Einfahrt zugeparkt hat (absolutes Halteverbot in der Strasse, per Schildern ausgewiedsen).
Das OA hat sich nicht dafür interessiert.... ich solle die Falschparke doch bitte ansprechen (tat ich, hat mir fast eine Schlägerei eingebracht... der Parkende drohte mir Schläge an, was ich denn wolle).Dann kam von höherer Stelle ein böser Anruf beim Ordnungsamt, da tat sich was und nun ist Ruhe.
Was ich damit sagen will: Auf das Ordnungsamt im ländlichen Raum würde ich mich nicht verlassen.
Als Ich kürzlich das Ordnungsamt auf ein aufgebocktes Fahrzeug hingewiesen habe, der da auf der Straße schon 3 Wochen stand, dauerte es keine Stunde, bis die beiden Herren vom Gemeindevollzugsdienst aufgetaucht sind.
Die haben sich gefreut und als Ich die anderen Parksituationen angesprochen habe, wie hier oftmals geparkt wird, haben Sie mich gebeten das sofort zu melden und Sie kommen dann.
Was die Schläge betrifft, die Dir der Parkende angedroht hatte. Warum zeigt man sowas nicht gleich an ?!
Kommt wohl auf die Gegend an. Unser Ordnungsamt...wie sage ich es höflich... arbeitet sich nicht gerade kaputt zum Feuerabend.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 1. August 2021 um 16:48:11 Uhr:
Was die Schläge betrifft, die Dir der Parkende angedroht hatte. Warum zeigt man sowas nicht gleich an ?!
Och, ich bin gemütlich reingegangen und habe die Polizei gerufen... die erledigte das dann.