Bootsanhänger ganzjährig auf der Straße abgestellt
In der Straße unseres Wohngebietes (größtenteils Einfamilienhäuser) wird seit zwei Jahren ein knapp 7 Meter langer Bootsanhänger abgestellt. Der Besitzer ist seit langem einige Orte weiter verzogen, das Boot hat er jedoch hier gelassen und zieht es nur alle paar Wochen einige Meter weiter, um es dann vor der Haustür der Anwohner abzustellen. Das Boot wird nicht mehr genutzt. Das Ordnungsamt ist informiert.
Ein Anwohner kennt den Besitzer näher und hat ihn auch auf den Sachverhalt angesprochen. Im Ergebnis zeigte der sich recht uneinsichtig und ist der Meinung, dass ihn die "Tickets" für das widerrechtliche Abstellen des Hängers günstiger kommen als die Anmietung eines Stellplatzes. Was die Anwohner davon halten, sei ihm ohnehin schlichtweg egal. Verkaufen will er das Boot nicht, weil er es vielleicht irgendwann man wieder nutzen möchte.
Der Ärger in der Nachbarschaft ist groß, die dringend benötigten Stellplätze für die Autos sind ohnehin knapp und auch möchte niemand gerne wochenlang so ein Monstrum vor seinem Haus stehen haben, dass möglicherweise dann auch nur 5 Meter weitergezogen wird. Von "einfach wegschleppen" und auf einen Acker stellen bis "abfackeln" gehen hier die Gedanken mittlerweise.
Das ist vielleicht nicht ganz so das Mittel meiner Wahl, ich werde mich jedoch selbst einmal beim Ordnungsamt vorstellen.
Hat jemand sonst noch einen Tipp, wie man in einer solche Sache vorgehen könnte?
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 01. Aug. 2021 um 10:40:06 Uhr:
Keins. Es gibt keine 2to Grenze
Paragraph 12 Abs. 3a StVO.
natürlich gibt es die 2to Grenze
Die 2 Wochen Regelung gilt nur für kleine Anhänger
https://www.pkw.de/ratgeber/wartung-pflege/anhaenger-parken
Und aufgepasst! Wer über einen großen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2 Tonnen verfügt, muss eine gesonderte Regelung beachten: Solchen Anhängern ist das Parken in Wohngebieten in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ausdrücklich verboten! Hier droht bei Verstoß sogar ein Bußgeld von 30 Euro.
Seit zwei Jahren? Was könnten andere Hebel sein?Kann man mit einem beladenen Anhänger zur Hauptuntersuchung? Oder kauft man sich unter diesen Umständen eine Plakette? Kann man die Verkehrssicherheit eventuell anzweifeln?
Hat der Anhänger ein grünes oder schwarzes Kennzeichen? Eventuell ist das dauerhafte Abstellen nicht bestimmungsgemäß für grün?
Auf der anderen Seite, wieso findet der immer wieder einen neuen Parkplatz, wenn die Situation so angespannt ist? Man wird doch bei Parkplatzmangel eine Parkordnung organisieren können, so dass ein beladener Hänger dieser Größe keine Lücke findet, wenn man sich einig ist.
Zu guter letzt, wenn es keine sachlichen Gründe gibt, ist er zur Nutzung der Plätze genauso berechtigt, wie jeder Anwohner. Anwohner? Warum sind die Plätze nicht als Anwohnerparkplätze ausgewiesen? Gibt es derartige in der Region? Wenn ja, was war dafür die Grundlage?
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 1. August 2021 um 10:40:06 Uhr:
Keins. Es gibt keine 2to Grenze
Und warum wird das dann in der STVO aufgeführt ?!
Okay, das ist bekannt. Kostet statt 20 dann 30 Euro. Nach derzeitigem Sachstand gehe ich davon aus, dass der Besitzer die 30 Euro gerne bezahlt. Real hochgerechnet auf das Jahr immer noch billiger als ein gemieteter Stellplatz.
Wenn das Ordnungsamt das jeden Tag nachts kontrollieren würde kämen da 30.- Euro mal 365 Tage zusammen. Dafür kann man einen Stellplatz mieten.
Zitat:
@weltleser schrieb am 1. August 2021 um 10:44:24 Uhr:
Auf der anderen Seite, wieso findet der immer wieder einen neuen Parkplatz, wenn die Situation so angespannt ist? Man wird doch bei Parkplatzmangel eine Parkordnung organisieren können, so dass ein beladener Hänger dieser Größe keine Lücke findet, wenn man sich einig ist.
Dem kann Ich nur zustimmen.
Es wird doch nach zwei Jahren möglich sein, daß sich die Anwohner so organisieren, daß der Herr mit dem Bootsanhänger keine Möglichkeit mehr bekommt den Anhänger abzustellen.
Selbst wenn der Anhänger nur mal 5 Meter vorgezogen werden sollte, wäre das für mich mehr als genug Anlaß mein Fahrzeug gleich dahinter zu stellen, so, daß der Anhänger nur nach vorn bewegt werden kann.
Und irgendwann gehts auch nach vorn nicht mehr, weil entweder eine Hof oder Garageneinfahrt kommt, oder ein anderes Auto bereits dort steht.
Wie schaut es denn aus bei Wiederholungstätern, wenn man ständig wegen den gleichen Verstößen ein Knöllchen bekommt.
So unter dem Motto "Knöllchen bezahlen sind billiger als ein Stellplatz mieten !"
Vielen Dank für die Anregungen.
Realistisch gesehen ist es leider nicht möglich, sofort zu reagieren, wenn das Boot bewegt wird. Der Zeitpunkt ist ja vorher nicht bekannt. Tagsüber, wenn die Menschen arbeiten, kann man des Besetzen eines freien Stellplatzes daher sicherlich nicht verhindern, auch wenn es nur wenige Meter sind.
Die "Parkplatznot" besteht ja hauptsächlich abends und am Wochenende, also dann, wenn die Arbeitnehmer zuhause sind. Da wird auch der Besitzer freiwillig das Boot nicht bewegen. Er setzt es ja nur dann um, wenn ein anderer freie Platz vorhanden ist.
Das Ordnungsamt wird hier auf dem Land kaum zu einer täglichen Kontrolle zu bewegen sein. Die Kolleginnen und Kollegen kommen einmal die Woche vorbei, mehr ist nicht zu leisten.
Die Einrichtung von Anwohnerparkplätzen kann man aber sicherlich mal prüfen lassen. Ich frage mal die Anwohner, ob das für sie sinnvoll ist. Da hängt ja etwas mehr dran, als das Aufstellen von ein paar Schildern.
Besten Dank!
Eigentlich sind ja solche Fälle geradezu gefundene Fressen für die Ordnungsämter.
Wenn es tatsächlich so ist, daß der Bootsanhänger nur alle 6 bis 8 Wochen bewegt wird, dann wäre da ein regelmäßiger Anruf beim Ordnungsamt sicher.
Datum, Foto vom Ventilstand der Räder dokumentieren und das melden.
Ruhig auch die anderen Anwohner dazu aufrufen, sich beim Ordnungsamt zu beschweren.
Jetzt würds mich aber dennoch brennend interessieren, ob der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2 t besitzt.
Die Beschwerden gibt es haufenweise und das Ordnungsamt schaut ja auch wöchentlich vorbei, aber mehr als ein Ticket ausstellen können die halt auch nicht. Daher war ja eingangs die Frage, welche Möglichkeiten es vielleicht noch gibt.
Und dem Ordnungsamt mal die Frage stellen, ob der Halter des Fahrzeuges zur Teilnahme am Straßenverkehr überhaupt geeignet ist. Ich hab da dunkel einen Vorgang (ich meine in Hannover) in Erinnerung, wo ein ganz "kluger" Anwalt meinte, die Knöllchen seien für ihn die billigste Möglichkeit des Parkens. Und der "durfte" dann plötzlich eine MPU machen, ob er angesichts dutzender Knöllchen seine Fahrerlaubnis behalten könne.