Bootsanhänger ganzjährig auf der Straße abgestellt

In der Straße unseres Wohngebietes (größtenteils Einfamilienhäuser) wird seit zwei Jahren ein knapp 7 Meter langer Bootsanhänger abgestellt. Der Besitzer ist seit langem einige Orte weiter verzogen, das Boot hat er jedoch hier gelassen und zieht es nur alle paar Wochen einige Meter weiter, um es dann vor der Haustür der Anwohner abzustellen. Das Boot wird nicht mehr genutzt. Das Ordnungsamt ist informiert.

Ein Anwohner kennt den Besitzer näher und hat ihn auch auf den Sachverhalt angesprochen. Im Ergebnis zeigte der sich recht uneinsichtig und ist der Meinung, dass ihn die "Tickets" für das widerrechtliche Abstellen des Hängers günstiger kommen als die Anmietung eines Stellplatzes. Was die Anwohner davon halten, sei ihm ohnehin schlichtweg egal. Verkaufen will er das Boot nicht, weil er es vielleicht irgendwann man wieder nutzen möchte.

Der Ärger in der Nachbarschaft ist groß, die dringend benötigten Stellplätze für die Autos sind ohnehin knapp und auch möchte niemand gerne wochenlang so ein Monstrum vor seinem Haus stehen haben, dass möglicherweise dann auch nur 5 Meter weitergezogen wird. Von "einfach wegschleppen" und auf einen Acker stellen bis "abfackeln" gehen hier die Gedanken mittlerweise.

Das ist vielleicht nicht ganz so das Mittel meiner Wahl, ich werde mich jedoch selbst einmal beim Ordnungsamt vorstellen.

Hat jemand sonst noch einen Tipp, wie man in einer solche Sache vorgehen könnte?

321 Antworten

Zitat:

@Harig58 schrieb am 1. August 2021 um 12:22:14 Uhr:


es besteht jedoch Einigkeit darüber, dass Boot und Hänger (grünes Nummernschild) zusammen ganz sicher mehr als zwei Tonnen auf die Waage bringen.

Aha, hellsehen Kann der Gute Herr also auch noch.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. August 2021 um 13:31:19 Uhr:


Mit einem 5,5t Sprinter als Bootstransporter wäre sein Problem auch gelöst. Umparken wäre unnötig und ordnungswidrig wäre es auch nicht. Alle sind dann zufrieden. 🙂

Würde nicht ein stinknormaler Transporter reichen, der den Bootsanhänger angekuppelt hat?

Dann wäre aber was los in der Straße 😁 😁

Zitat:

@Harig58 schrieb am 1. August 2021 um 12:22:14 Uhr:


Zwischenzeitlich konnten wir in Erfahrung bringen, dass der Bootsbesitzer Unternehmer ist. Demzufolge ergeht jetzt ein Hinweis an das Gewerbeaufsichtsamt, da Unternehmer zu einem gewissen Wohlverhalten angehalten sind. Dem Vernehmen nach sieht das Amt derartige Vorgänge nicht sehr gerne, da ihr Klientel Vorbildfunktion haben soll.
.

Da würden mich doch mal Quellen interessieren.

... um die 2.0t beim Trailer zu umschiffen und ggf. von der Kfz-Steuer befreit zu werden. 😉

Zu den 2to: mein Nachbar hat hier auch so ein Boot samt 7m-Anhänger. Der Anhänger hat ein Leergewicht von 500kg, ein zGG von 1500kg und das Boot wiegt gerade mal 900kg. Die Dinger sind also bei weitem nicht so schwer (da meist aus GFK) wie man vermutet.

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Gibts halt durchaus auch deutlich schwerer. Ohne zu wissen, welches Boot mit welchem Antrieb das nun ist, kann man das wohl nur "glaskugeln".

Deshalb kam ja hier schon die Frage nach einem Bild, des Corpus delicti.
Kommt nur nicht

Zufrieden?

Boot

Ja sieht aus wie ein Boot auf einen Boottrailer...

Mich musst nicht zufrieden stellen. Es ging darum auszuloten,ob der Anhänger ggf ü 2to hat und per se dort nicht abgestellt werden darf.

Anhand des Bildes würde ich sagen, der liegt unter 2to

Könnte passen. Der 200 PS Aussenborder wiegt rund 250 kg, der Trailer etwa 300 und das Boot geschätzt vielleicht 800, wobei Material und Ausstattung nicht bekannt sind. Zusätzlich würde ich noch an einen Tank mit rund 200 Litern denken.
Andererseits wiegt das etwa gleichgroße Glastron eines Bekannten schon 1,5 to leer und ohne Trailer.
Ich selbst weiß es nicht, die Nachbarschaft glaubt an locker 2 Tonnen Gesamtgewicht. Der Hinweis an die Behörde ist jedenfalls mit raus.

Anhand des Bildes würde ich auch sagen, dass das ganz sicher weit unter 2to wiegt. Das Boot meines Nachbarn ist größer (hat ne 2 Mann Kabine).

Die Straße gehört ja bekanntlich der Allgemeinheit. Der Halter des Hängers ist ein Teil davon. Er schafft es nur nicht die 2-Wochen Frist zum Umparken einzuhalten. Ansonsten steht er da ganz legal.

Ich an Deiner Stelle würde mir einen anderen Parkplatz suchen und dem Bootshalter einen Deal vorschlagen: gegen ein kleines Entgelt würde ich dafür sorgen dass das Boot innerhalb von 2 Wochen umgeparkt wird. Das wird den Unternehmer freuen und ich kann mir vorstellen dass er darauf eingeht.

Du sparst Energie, hast weniger Ärger und Du kannst den Trailer so parken dass er so wenig wie möglich Parkraum beansprucht.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 1. August 2021 um 22:42:54 Uhr:


Könnte passen. Der 200 PS Aussenborder wiegt rund 250 kg, der Trailer etwa 300 und das Boot geschätzt vielleicht 800, wobei Material und Ausstattung nicht bekannt sind. Zusätzlich würde ich noch an einen Tank mit rund 200 Litern denken.
Andererseits wiegt das etwa gleichgroße Glastron eines Bekannten schon 1,5 to leer und ohne Trailer.
Ich selbst weiß es nicht, die Nachbarschaft glaubt an locker 2 Tonnen Gesamtgewicht. Der Hinweis an die Behörde ist jedenfalls mit raus.

Vielen Dank fürs Bild @Harig58

Ob der Anhänger nun ein zulässiges Gesamtgewicht mit unter 2 t hat oder drüber, das wird die Behörde schon überprüfen und entsprechend handeln.

Wichtig ist, daß Verstöße (das Überschreiten der 14 Tagesfrist z.B.) sofort an die zuständige Behörde weitergeleitet wird.
Das sollte jedoch nicht immer nur ein und dieselbe Person melden, sondern am besten alle Nachbarn, bzw. Anwohner, denen der Anhänger mit Boot ein Dorn im Auge ist.
Wurde die vorsätzliche Bemerkung des Besitzers ebenfalls der Behörde gemeldet... "Tickets sind günstiger als ein Stellplatz zu mieten !"
Ansonsten kann Ich nur raten soviel und so lange wie nur möglich die eigenen Autos, Motorräder usw. auf die Straße zu stellen um dem Herren keine Möglichkeit zum Umsetzen des Anhängers mit Boot zu bieten.

Wieviele Tickets hat der denn nun schon kassiert ?

Zitat:

@Rasanty schrieb am 2. August 2021 um 08:06:59 Uhr:


Die Straße gehört ja bekanntlich der Allgemeinheit. Der Halter des Hängers ist ein Teil davon. Er schafft es nur nicht die 2-Wochen Frist zum Umparken einzuhalten. Ansonsten steht er da ganz legal.

Ich an Deiner Stelle würde mir einen anderen Parkplatz suchen und dem Bootshalter einen Deal vorschlagen: gegen ein kleines Entgelt würde ich dafür sorgen dass das Boot innerhalb von 2 Wochen umgeparkt wird. Das wird den Unternehmer freuen und ich kann mir vorstellen dass er darauf eingeht.

Du sparst Energie, hast weniger Ärger und Du kannst den Trailer so parken dass er so wenig wie möglich Parkraum beansprucht.

Würdest Du Dir tatsächlich die zusätzliche Arbeit alle 14 Tage antun und es gleichzeitig auch noch auf Dich nehmen den Ärger der Anwohner des gesamten Wohngebietes abzubekommen und für evtl Schäden am Anhänger und Boot auch noch haften zu dürfen.

Der Besitzer würde sich freuen einen Du**en gefunden zu haben, der nun den Ärger an der Backe hat.

Ich würde mich nur auf einen einzigen Deal mit dem Bootsbesitzer für kleines Entgeld einlassen... nach Ablauf der 14 Tage den Anhänger umzusetzen. Wo der Anhänger mit samt Boot abgestellt wird entscheide Ich.

Auch Dir vielen Dank für die Tipps.

Nach vielen einzelnen Hinweisen und Anzeigen bei der Ordnungsbehörde, die ja im Ergebnis den Bootsbesitzer immer zum Umstellen seines Gefährtes veranlasst hatten, haben sich gestern die Anwohner gemeinschaftlich beraten. In der Folge sind nun am Abend mehrere Anzeigen an das Ordnungsamt verschickt worden, teils elektronisch, teils postalisch. Enthalten sind darin u. A. Protokolle, Fotos, die Aussage zu Tickets vs. Stellplatz, nicht lesbares Typenschild sowie der Hinweis an tangierte Behörden und Ämter. Zusätzlich wurde wegen Häufigkeit und Hartnäckigkeit eine entsprechende Bitte um Feststellung und ggf. eine Prüfung zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen formuliert.

Die "Blockade" von Stellplätzen wurde auch noch einmal erörtert, lässt sich aber nicht zuverlässig umsetzen (wie schon einige Abschnitte vorher erläutert).

Wieviele Tickets der Mann bislang kassiert hat, lässt sich schwer sagen. Realistisch gesehen wird das wohl etwa alle 6 Wochen sein.

Die Anzeigen und deren Inhalte wurden übrigens mit anwaltlicher Hilfe erstellt. Nun warten wir mal ab, wie das Ordnungsamt diesmal reagiert.

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